Protocol of the Session on September 26, 2017

Darüber hinaus wird die Funktion der vorausgefüllten Steuererklärung – d. h., Belege werden automatisiert zum Abruf bereitgestellt – so in die Anwendung integriert, dass sie benutzerfreundlich wahrgenommen werden kann.

Wir bemühen uns, noch mehr Steuerbürgerinnen und Steuerbürger dafür zu gewinnen, ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben. Dabei ist dieser Relaunch mit seinen Möglichkeiten eine deutliche technische Weiterentwicklung.

Frage 857, Frau Abg. Feldmayer.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele landwirtschaftliche Betriebe beteiligen sich derzeit an der landesweiten Bienenkampagne und legen insektenfreundliche Blühstreifen an?

Frau Ministerin Hinz.

Frau Abg. Feldmayer, mit der landesweiten Bienenkampagne setzt sich das hessische Umweltministerium seit dem Frühjahr 2017 für bessere Bedingungen für Bienen und andere bestäubende Insekten ein. Zentraler Punkt ist es, Lebensräume in der Landwirtschaft zurückzugewinnen.

1.073 landwirtschaftliche Betriebe legen im Rahmen des Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen auf 1.868 ha insektenfreundliche Blühstreifen und Blühflächen an. Sie erhalten dafür eine jährliche Beihilfe von rund 1,2 Millionen €. Zusätzlich haben 111 landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der Kampagne – ja, das klingt jetzt witzig – gemeinsam mit Imkervereinen Blühstreifen angelegt. Die Zahl 111 stimmt wirklich.

(Minister Tarek Al-Wazir: Am 11.11.!)

Der Landesverband Hessischer Imker, der Hessische Bauernverband, die Vereinigung ökologischer Landbau in Hessen, der Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen, das landeseigene Bieneninstitut, der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund und das Netzwerk Blühende Landschaft sind von Anfang an Partner der Kampagne.

So können gemeinsam Verbesserungen in vielen Bereichen erzielt werden. Beispielsweise haben in der landesweiten Aktionswoche im August Mitgliedsbetriebe des Gartenbauverbandes Kundinnen und Kunden zum Thema bienenfreundliches Gärtnern beraten. Auch Kommunen beteiligen sich und legen meist mit Imkervereinen gemeinsam Blühflächen an. Für solche und weitere bienenfreundliche Projekte von Vereinen hat das Ministerium seit Start der Kampagne rund 29.000 € an Lottomitteln ausgezahlt.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Löber.

Gibt es einen Landkreis in Hessen, der hier vielleicht federführend genannt werden kann, weil es dort überproportional extrem viele Blühwiesen, Blühstreifen und einen entsprechend bienenfreundlichen Umgang oder Kampagnen gibt?

Frau Ministerin.

Frau Abg. Löber, Sie können auf der Seite bienen.hessen.de auf einer interaktiven Karte einsehen, wo was stattfindet. Da konnten alle Aktionen und auch neue Blühstreifen eingetragen werden. Ob alle Landkreise und Kommunen ebenso wie die Imkervereine das auch wirklich machen, weiß ich nicht. Aber wir mobilisieren immer, dass dort eingetragen werden kann, damit es auch einen Lerneffekt und einen Motivationseffekt für andere gibt, die nachschauen können, was man so alles gestalten kann.

(Wortmeldung der Abg. Angelika Löber (SPD))

Liebe Frau Kollegin, Sie haben eine Zusatzfrage bereits gestellt. Es gibt keine zwei Fragen. Das ist schade, ist aber nicht anders.

(Angelika Löber (SPD): Es hätte ja sein können, dass Sie es übersehen! – Allgemeine Heiterkeit – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Der Versuch ist nicht strafbar!)

Fast hätte ich es übersehen. Ich habe noch einmal nachgeschaut. – bienen.hessen.de – hat dazu noch jemand eine Frage? – Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich Frage 858 auf. Frau Abg. Wallmann.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Vorteile bietet das Lernnetzwerk der CO2-neutralen Landesverwaltung?

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ganz viele!)

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Frau Abg. Wallmann, Herr Abg. Schäfer-Gümbel hat völlig recht: ganz viele.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ich habe meistens recht, Herr Schäfer!)

Da gehen die Einschätzungen signifikant auseinander, Herr Kollege.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Das Lernnetzwerk der CO2-neutralen Landesverwaltung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der klimapolitischen Ziele der Kampagne auf der einen Seite, aber insbesondere als Kommunikationsplattform für die mittlerweile 65 beteiligten Institutionen und auch größeren Unternehmen, um – wie der Name schon sagt – innerhalb des Netzwerkes vom Besten lernen zu können, wechselseitig Erfahrungen austauschen zu können, wie bestimmte

Projektziele jeweils erreicht worden sind, und um auch Fehler, die man möglicherweise selbst gemacht hat, anderen mitteilen zu können, damit sie sie bei neuen Projekten vermeiden können. Das funktioniert hervorragend.

Es gibt mittlerweile die zweite Buchpublikation, die aus dem Projekt entstanden ist und die veröffentlicht worden ist. Auch international wird das Projekt der Form des Miteinanders durchaus beachtet. Es haben sich sowohl in der Ukraine als auch im Königreich Marokko nach dem Vorbild unserer Initiative vergleichbare Initiativen gebildet. Wir wollen uns selbst nicht überhöhen, aber ich finde, auch das ist ein schöner Erfolg, dass am Ende auch außerhalb der Grenzen unseres Landes auf diese Initiative geschaut wird.

Vielen Dank.

Dann rufe ich Frage 863 auf. Herr Abg. Reul.

Ich frage die Landesregierung:

Welche steuerlichen Erleichterungen können Landwirten und Winzern gewährt werden, die von Frostschäden durch die teilweise ungewöhnlich niedrigen Temperaturen im dritten Quartal dieses Jahres betroffen sind?

Herr Finanzminister.

Herr Abg. Reul, durch den massiven Frosteinbruch ab Mitte April dieses Jahres wurden insbesondere der Wein- und Obstbau, aber auch Ackerbaukulturen in vielen Gebieten Hessens außerordentlich stark geschädigt. Die Schäden dürften sich spätestens bei der Ernte, die aktuell ansteht, anhand der im Vergleich zum Vorjahr geringeren Erntemenge zeigen.

Die Geschädigten werden durch steuerliche Hilfsmaßnahmen der hessischen Finanzverwaltung entlastet. Nach den hessischen Regelungen besteht in Fällen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen die Möglichkeit, die Einkommensteuer auf Gewinne der landwirtschaftlichen Nutzung und von Sondernutzung zu erlassen, sofern Ertragsausfälle eingetreten sind und keine Ansprüche aus Versicherungsleistungen bestehen. Buchführende Landwirte können Erträge aus Versicherungsleistungen in eine steuerfreie Rücklage einstellen und dadurch die Erträge aus den Versicherungsleistungen steuerlich in das Wirtschaftsjahr der eigentlichen Ernte verschieben.

Daneben gelten für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene Erleichterungen bei beantragten Stundungen oder Anpassungen bei Vorauszahlungsleistungen auf die eigene Einkommensteuer.

Frage 864, Frau Kollegin Löber.

Ich frage die Landesregierung:

Werden die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Landes Hessen, die bereits im Jahr 2014 implementiert werden sollten – siehe auch Drucks. 19/1028 –, noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt?

Herr Finanzminister.

Frau Abg. Löber, ich darf Sie auf die Veröffentlichung im „Staatsanzeiger für das Land Hessen“ am 8. Februar des Jahres 2016 hinweisen, Seite 177 ff. Dort sind der Corporate Governance Kodex des Landes Hessen und die Hinweise für gute Beteiligungsführung für Unternehmen des Landes Hessen veröffentlicht worden. Unser aktuelles Ziel ist es im Moment, die entsprechenden Regelungen des PCGK in den Unternehmen einzuführen, bei denen eine Mehrheitsbeteiligung des Landes besteht.

Das ist bereits beispielsweise im Hessenpark erfolgt, bei der Hessen Agentur, bei Lotto Hessen, aber auch bei der Nassauischen Heimstätte. Des Weiteren hoffen wir, bei den Mehrheitsbeteiligungen der Landesbahn und auch der Hessischen Landgesellschaft in diesem Jahr noch die entsprechenden Beschlussfassungen in den Aufsichtsgremien herbeiführen zu können. Soweit wir an Unternehmen beteiligt sind, bei denen wir nicht die Mehrheit unterhalten, sind wir bemüht, sofern nicht bereits eigene Kodizes bestehen, darauf hinzuwirken, dass die Grundsätze unseres PCGK auch dort zur Anwendung kommen.

Nächste Frage ist die Frage 866.

Ich teile Ihnen nur mit, dass die Frage 865 am Donnerstag mit der Aktuellen Stunde der CDU, Tagesordnungspunkt 70, aufgerufen wird. Das nur zu Ihrer Information. Jetzt also Frau Abg. Müller (Kassel).

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Schülertickets wurden zum derzeitigen Zeitpunkt verkauft?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrte Frau Abg. Müller, nach den am 15. September bei den Verkehrsverbünden vorliegenden Informationen wurden in Hessen inzwischen mehr als 300.000, nämlich insgesamt 308.524 Schülertickets verkauft – davon 250.721 im RMV, 55.636 im NVV und 2.167 im VRN. Wie gesagt, das gilt zum Stichtag 15. September. Wir sind