Protocol of the Session on August 30, 2017

Fachaufsicht erfolgt durch das zuständige Ministerium. Der Kindervorsorgebeirat wird durch Experten auf den Gebieten Neugeborenen-Hörscreening und -Stoffwechselscreening sowie durch Ärzte und Hebammen erweitert.

Das Kindervorsorgezentrum organisiert und überprüft die Vorsorgeuntersuchungen bis U9. Aufforderungen und Mahnungen erfolgen in verständlicher Form und einfühlsam. Jugendämter erhalten als letzten Schritt Hinweise, um gegebenenfalls Sanktionen zum Kindeswohl einzuleiten. Informationen erfolgen über Broschüren, Internet und gegebenenfalls Gespräche mit den Eltern. Kinder- und Jugendärzte erhalten fachliche Informationen und Fortbildungsangebote. Publikationen und Tagungen dienen der Weiter- und Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte.

Die Sprachstandserhebung wird für die vierjährigen bis viereinhalbjährigen Kinder organisiert. Sie erfolgt durch speziell ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher vor Ort. Störungen der Sprachstandsentwicklung sollen frühzeitig erkannt werden, um therapeutische Maßnahmen vor Schulbeginn einleiten zu können. Das standardisierte Kindersprachscreening KiSS wird fachlich diskutiert und gegebenenfalls auf den neuesten Stand gebracht.

Das Neugeborenen-Stoffwechselscreening erfolgt in Hessen über das bundesweite Standardprogramm hinaus. Mukoviszidose, Erkrankungen der Schilddrüse und Nebenniere können durch einfache Untersuchungen zumindest verdachtsmäßig erfasst werden. Auch der Fachbeirat wirkt bei der Erstellung und gegebenenfalls Erweiterung der Untersuchungsprogramme mit. Störungen der akustischen Wahrnehmung können durch einfache und schmerzfreie Untersuchungen erkannt werden.

Durch diese Gesetzesnovellierung soll der Kinderschutz gestärkt und der Bekanntheitsgrad des Kindervorsorgezentrums erweitert werden. Nochmals möchten wir allen Beteiligten im Kindervorsorgezentrum, in der Universitätsklinik, den ausführenden Pädiatern in den Praxen sowie den Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertagesstätten für ihre Arbeit danken. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Ralf-Norbert Bartelt. – Das Wort hat Frau Abg. Schott, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da Wiederholungen nicht immer alles besser machen, schließe ich mich einfach vollumfänglich den Worten der Kollegin Sommer an. Weil die Landesregierung und insbesondere die GRÜNEN jetzt sagen werden, die Opposition müsse wieder einmal im Chor meckern, erlaube ich mir an dieser Stelle, die Worte eines Kinderarztes zu zitieren, der anlässlich einer Anhörung einen Kommentar abgegeben hat, der sehr grundsätzlich ist. Dieser schreibt:

So gut wie nie ist durch dieses Gesetz eine vorher nicht bekannte Kindeswohlgefährdung entdeckt worden, und es ist für den Kinder- und Jugendarzt während einer „U“-Untersuchung gar nicht möglich, die Lebensumstände und die ganze Bandbreite des Kindeswohls zu erfassen. Dazu ist er auch nicht aus

gebildet. Eine wirkliche Hilfe ist nur durch eine aufsuchende Betreuung zu erreichen, wie sie in vielen europäischen Ländern selbstverständlich möglich ist. Hiervor hat sich aber die Politik gedrückt und das Problem damit für sich scheinbar gelöst, indem einerseits eine neue kräftezehrende aufwendige bürokratische Struktur geschaffen wurde, die jetzt um eine Clearingstelle am HKVZ erweitert werden soll … Andererseits wird das Problem aus dem ureigenen sozialen Bereich in den medizinischen Sektor verschoben, der aus anderen Quellen finanziert wird. Ein geschickter Zug!

Er schreibt an anderer Stelle:

Das Einzige, was dem Gesetz abgewonnen werden kann, ist ein „Überwachungsgefühl“ der Bevölkerung mit einer dadurch deutlich verbesserten Bereitschaft, an den Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen. Damit wird aber gleichzeitig einer Medikalisierung der Kindheit Vorschub geleistet: psychosoziale und erzieherische Unzulänglichkeiten werden durch Diagnosen und Therapien ersetzt, anstatt durch Familienhilfe und andere Angebote nach dem KJHG. Das schont zwar die Kassen der Sozial- und Jugendämter, verteuert aber das Gesundheitswesen.

Ich glaube, diese Anmerkung, diese Kritik sollten wir sehr ernst nehmen. An dieser Stelle muss Arbeit geleistet werden. An dieser Stelle haben wir als Politik die Verantwortung, Sorge zu tragen, dass das umgesetzt wird, was uns ein Kinderarzt aufgeschrieben hat, damit wir Kinder- und Jugendschutz gewährleisten können und es nicht wegschieben in eine Ecke, in der man sicherlich auch Hinweise finden kann, wo aber nicht die Lösung des Problems liegt und wo auch nicht die Antworten auf all die Fragen gegeben werden können, die gegeben werden müssen. Wir brauchen an dieser Stelle eine Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes. Wir können es nicht bei diesem Gesetz belassen. Das ist die drängende Aufgabe dieser Tage.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Die Debatte ist beendet.

Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Fachausschuss. – Es machen alle begeistert mit.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Krankenpflegehilfegesetzes – Drucks. 19/5143 –

Das Gesetz wird von Sozialminister Stefan Grüttner eingebracht. Bitte sehr, du hast das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Kern sieht der einzubringende Gesetzentwurf eine Verlängerung der Geltungsdauer um fünf Jahre vor, weil das Hessische Krankenpflegehilfegesetz mit Ablauf dieses Jahres außer Kraft tritt und deswegen eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022 vorgeschlagen wird.

Neben der Verlängerung der Geltungsdauer wird bei den Regelungen über die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer nunmehr ein klarstellender Hinweis für im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise aufgenommen. Es erfolgt der Hinweis, dass die Gleichwertigkeit dieser Ausbildungsnachweise nach den Bestimmungen des Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes zu beurteilen ist. Die übrigen Änderungen des Hessischen Krankenpflegehilfegesetzes sind redaktioneller Art.

Der geringe Änderungsbedarf an diesem Gesetz ist ein deutliches Zeichen dafür, dass sich dieses Gesetz in den zurückliegenden Jahren bewährt hat. Insbesondere wird es von den ausbildenden Krankenpflegeschulen weiterhin als erforderlich angesehen. Die Schulen haben dem Ministerium im Rahmen der Evaluierung berichtet, dass die Nachfrage nach einer Krankenpflegehilfeausbildung nach wie vor sehr hoch ist. Der Zugang dazu kann ja schon mit einem Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Bildungsabschluss möglich sein.

Der erfolgreiche Abschluss der Krankenpflegehilfeausbildung eröffnet die Möglichkeit, die dreijährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege zu starten. Insofern bietet dieser Beruf vielen jungen Menschen nicht nur den Einstieg in die Pflegeberufe, sondern ermöglicht auch den Aufstieg innerhalb der vielfältigen und zukunftsfähigen Pflegeberufe. Zu Recht wird die Krankenpflegehilfe auch als Basis für sämtliche Pflegearbeiten bezeichnet.

Ein paar Zahlen: Der Unterricht in der Krankenpflegehilfe wird derzeit an 13 staatlichen Schulen vermittelt. Im Jahr 2016 gab es 200 Prüflinge. In hessischen Krankenhäusern arbeiteten zuletzt – d. h. im Jahr 2015 – rund 1.630 Krankenpflegehelferinnen und -helfer, in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen jeweils rund 1.000. Zusammen mit den Krankenpflegehelferinnen und -helfern, die in Rehakliniken arbeiten, sind dies knapp 4.000 Beschäftigte in diesem Bereich. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Krankenpflegehilfe ein fester Bestandteil in der pflegerischen Versorgung ist.

In der Zwischenzeit hat sich auf Bundesebene eine Veränderung im Hinblick auf die Ausbildung in der Krankenund Altenpflege ergeben. Damit verbunden ist ein deutlicher Schritt hin zu mehr Generalistik. Insofern wird sicherlich auch das Hessische Krankenpflegehilfegesetz in nächster Zeit angepasst werden müssen an die Veränderungen, die durch dieses Bundesgesetz hervorgerufen werden. Da dies allerdings noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass diese Änderungen bereits heute vorgenommen werden, ist dieser erste Schritt notwendig. Ich bin allerdings sicher, dass die Novellierung des Krankenpflegehilfegesetzes nicht erst im Jahr 2022 erfolgt, sondern sehr viel früher, und zwar sobald die Generalistik umgesetzt ist und die Länder die entsprechenden Anpassungen vornehmen müssen. Bis dahin muss die Geltungsdauer dieses Gesetzes aber verlängert werden. Ich bin auf die Beratungen gespannt.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Der Gesetzentwurf ist eingebracht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Kollegin Dr. Sommer, Frankenberg, SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Krankenpflegehilfe ist ein pflegerischer Assistenzberuf. In enger Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften übernehmen Pflegehelferinnen und Pflegehelfer pflegerische Aufgaben im stationären und ambulanten Bereich. Sie unterstützen pflegebedürftige Menschen bei der täglichen Verrichtung in Pflegesituationen. Sie begleiten Menschen, die Krankheit, Leid oder Sterben erfahren.

Ich will gar nicht aufführen, welche Tätigkeiten sie alle ausüben. Auf jeden Fall ist ganz sicher: Die Krankenpflegehilfe ist ein wichtiger Baustein im Gesundheitswesen.

(Beifall bei der SPD)

Ich kann Herrn Grüttner beipflichten, wenn er sagt, dass sich die Ausbildung bewährt hat und einen Einstieg in den Arbeitsmarkt für Pflegeberufe ermöglicht; denn eine solche Pflegeassistenzausbildung gibt auch Hauptschülerinnen und Hauptschülern eine Chance, einen Berufsabschluss im Bereich Pflege zu erwerben – mit der Möglichkeit zur dauerhaften Weiterqualifizierung. Ich sehe die Krankenpflegehilfe als eine Art Berufsfeldorientierung in einer breit angelegten Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen, die aufgrund ihrer Durchlässigkeit einen Einstieg in ein System zur Berufsqualifikation ermöglicht.

Um einmal ein paar Möglichkeiten der Weiterbildung zu nennen: Kranken- und Gesundheitspflege, OP-Pflege und Intensivpflege – bis hin zum Studium. Hier gibt es gute Aufstiegsmöglichkeiten und sichere Arbeitsplätze, da Pflegepersonal – das wissen wir alle – heutzutage dringend benötigt wird und gesucht ist.

Ich kann aus meinem Bekanntenkreis von einer jungen Frau berichten, die zunächst die KPH absolviert hat, sich danach entschied, eine Ausbildung in Kranken- und Gesundheitspflege draufzusatteln, anschließend eine Ausbildung in Intensivpflege, Thorax-Chirurgie und Neonatologie durchlaufen und schließlich ein Studium zur Diätassistentin angeschlossen hat. Nun ist sie schon eine ganze Zeit in der Pflegedienstleitung eines renommierten Klinikums tätig. Dieses Beispiel zeigt: Krankenpflegehilfe ist keine Einbahnstraße.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU)

Diese Durchlässigkeit wollen wir erhalten; denn sie ist, wie ich glaube, einmalig, und sie ist uns wichtig. Der Herr Minister hat schon gesagt, dass wir darüber im Rahmen der Generalistik noch einmal sprechen werden.

Zur Wahrheit gehört aber leider auch, dass der Frauenanteil in der Krankenpflege bei mehr als 90 % liegt und dass nicht jeder bzw. nicht jede es schafft, beruflich aufzusteigen. Dennoch brauchen wir Personal in der Pflege. Wir brauchen vor allem eine qualitätsorientierte Pflege, d. h. multiprofessionelle Teams mit einem Mix aus Fach- und Assistenzkräften.

Der Gesetzentwurf ist schmal – darauf ist Herr Grüttner schon eingegangen –, ohne wesentliche Änderungen. Meist

sind es nur Änderungen redaktioneller Art. Dennoch sollten wir, nicht zuletzt wegen des prognostizierten und schon jetzt vorhandenen Fachkräftemangels, alle Anstrengungen bündeln, Pflegeberufe besser zu unterstützen und für die Erfordernisse der heutigen Zeit und der Zukunft angemessene Lösungswege zu entwickeln.

Meine Damen und Herren, ich habe mir den Berufsbildungsbericht 2017 noch einmal angeschaut. Der sagt, dass im Schuljahr 2015/2016 die Zahl der Auszubildenden in der Krankenpflegehilfe um 1,7 % zurückgegangen ist. Die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege ist sogar um 2,3 % gesunken. Auch in der Gesundheits- und Krankenpflege ist die Zahl der Auszubildenden leicht gesunken.

Angesichts des demografischen Wandels wird der Bedarf an qualifiziertem Personal aber wachsen. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt nicht nur, sondern die Pflege bzw. die Versorgung wird auch immer komplexer. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ab. Daher beginnt jetzt ein Kampf um die Köpfe, d. h. die Konkurrenz der Ausbildungsberufe untereinander wird größer.

Meine Damen und Herren, die Attraktivität der Gesundheitsberufe muss insgesamt erhöht werden. Daran arbeiten wir. Wir brauchen ein Konzept für bessere Rahmenbedingungen in der Pflege, und wir werden auch nicht müde, immer wieder einzufordern, dass Mindeststandards beim Personal ganz wichtig sind.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN)

Meine Damen und Herren, wir brauchen darüber hinaus ein Konzept zur integrierten Versorgung, zum Wissenstransfer und für langfristige Bindungen in den Gesundheitsberufen; denn wir wissen, dass ganz viele Beschäftige relativ zügig in andere Bereiche wechseln – um nur einige wenige weitere immanente Aspekte zu nennen.

Ich denke, wir sind auf dem Weg. Es gibt natürlich noch viele Baustellen, und es ist noch viel zu tun. Der Gesetzentwurf ist schmal. Mit ihm hätte man, wenn gewollt, innovative Aspekte setzen können. Herr Minister, Sie haben gesagt, wir müssen das Gesetz in Kürze sowieso noch einmal anfassen. Vielleicht ist dann ja die Zeit, dass wir uns über alle diese Aspekte unterhalten und für eine gute Pflege in Hessen einstehen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank. – Das Wort hat der Kollege René Rock, Fraktionsvorsitzender der FDP.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen über das Hessische Krankenpflegehilfegesetz. Der Gesetzentwurf ist schmal, und die vorgeschlagenen Änderungen halten sich im Rahmen.

Was ist aus unserer Sicht eine Veränderung, auf die man hinweisen könnte? – Im Gesetzentwurf wird eine Konkretisierung vorgenommen und ein Hinweis auf das Hessische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz gegeben. Das ist das Einzige, was uns bei der Durchsicht des Gesetzent

wurfs aufgefallen ist und was aus meiner Sicht zu Recht geändert werden soll.

Der Herr Minister hat schon ausgeführt, dass das Gesetz nochmals angepasst werden muss. Es ist schon relativ viel über den Personenkreis gesagt worden, der davon betroffen ist. Ich bin Frau Dr. Sommer sehr dankbar, dass sie ein plastisches Beispiel dafür geschildert hat, wie der Einstieg zu einem Aufstieg führen kann. Das ist zwar nicht die Regel, wie ich denke, aber es ist eine Möglichkeit. Das macht dieses Gesetz ein Stück weit wertvoll.

Man könnte eine Haushaltsdebatte über die Vorstellungen der Europäischen Union hinsichtlich der Mindeststandards anstoßen, mit denen in der Pflege gearbeitet werden muss. Man könnte auch eine Grundsatzdebatte über die Generalistik anstoßen. Ich finde, wir sollten diese Debatte dann führen, wenn dieses grundsätzliche Thema in dem Gesetz einen Niederschlag finden soll, aber nicht heute. Das wäre gegenüber den Kollegen nicht angemessen, und es würde auch ein Stück weit etwas in einen Gesetzentwurf hineininterpretiert, der eigentlich eine Fortschreibung darstellt und durch den es nur zu minimalen Veränderungen kommen wird, die aus meiner Sicht nicht zu kritisieren sind. Ich kann mir momentan kaum vorstellen, dass wir diesem Gesetzentwurf am Ende nicht zustimmen werden.