Herr Abg. Degen, das Kultusministerium war über die hohe Anzahl an positiven Rückmeldungen von über 300 Pensionären sehr erfreut, die eine Weiterbeschäftigung anstreben. Die Schulen und die Staatlichen Schulämter befinden sich allerdings derzeit noch in der Planungs- und Umsetzungsphase für die Unterrichtsversorgung des kommenden Schuljahrs. Wie viele Unterrichtseinheiten im kommenden Schuljahr durch reaktivierte Pensionäre abgedeckt werden,
wird erst nach dem Start des Schuljahres festgestellt werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher eine Bezifferung im Sinne der entsprechenden Auskunft nicht möglich.
Die Gesamtzahl der von den Pensionären im kommenden Schuljahr zu haltenden Unterrichtsstunden wird auch individuell davon abhängen, in welchem Umfang sie sich engagieren wollen. Das wird derzeit mit den Betroffenen abgestimmt. Ich kann Ihnen aber versichern, dass das Kultusministerium gemeinsam mit den Staatlichen Schulämtern alles Erforderliche in die Wege leiten wird, damit der Schulstart und die Lehrerversorgung so erfolgreich wie in den vergangenen drei Jahren ablaufen werden.
Herr Abgeordneter, das ist eine Frage, die sich für uns ganz einfach noch nicht gestellt hat. Wir gehen zunächst einmal von Folgendem aus: Wir versuchen, alle Stellen, die frei sind, mit Lehrkräften mit vollem Dienst im Beamtenverhältnis zu besetzen.
Wir versuchen natürlich auch, damit die entsprechenden Klassenleitungen abzudecken. Dann müssen wir einfach sehen, wo wir die Pensionäre noch zum Einsatz bringen können – auch das ist ein Punkt. Vielleicht stellt sich die Frage überhaupt nicht. Ansonsten würden wir das aber auch erst entscheiden, wenn sie sich stellt.
Welche Personengruppen unter den derzeit in Hessen lebenden vollziehbar ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen kommen für Sammelabschiebungen nach Afghanistan bis auf Weiteres nicht infrage?
Herr Abgeordneter, grundsätzlich sind die hessischen Ausländerbehörden gesetzlich verpflichtet, bestehende Ausreisepflichten zu vollstrecken. Ein genereller und pauschaler
Verzicht auf die Vollstreckung der Ausreisepflicht bei bestimmten Personengruppen kommt aus rechtlichen Erwägungen daher nicht in Betracht. Die hessischen Ausländerbehörden prüfen jeweils im Rahmen einer sorgfältigen Einzelfallprüfung, ob und gegebenenfalls wann die bestehende Ausreisepflicht nach Recht und Gesetz zu vollstrecken ist. Ich verweise auf diverse Debatten hier im Landtag sowie auf meine Erläuterungen im Innenausschuss, wo wir dargestellt haben, in welcher Form wir priorisieren.
Herr Minister, werden im Rahmen der für morgen geplanten Sammelabschiebung nach Afghanistan auch in Hessen lebende afghanische Staatsbürger abgeschoben und, wenn ja, wie viele?
Ja, es werden auch in Hessen wohnende Afghanen abgeschoben. Es kommt immer darauf an, wie viele dann der Sammelabschiebung zugeführt werden. Es sind vier geplant.
Herr Minister, Sie haben auf die verschiedenen Debatten zu diesem Thema hingewiesen. In einer dieser Debatten wurde vom Kollegen Bocklet für die Koalition gesagt, dass nur Straftäter nach Afghanistan abgeschoben werden. Das steht für meine Begriffe im Widerspruch zu dem, was Sie eben auf meine erste Frage geantwortet haben. Ist das so?
Herr Abgeordneter, wir haben hier im Plenum mehrfach die Frage diskutiert, in welcher Priorisierung Abschiebungen vorgenommen werden. Ich will das noch einmal kurz erläutern, um Ihnen damit auch die Frage zu beantworten. Der Entscheidung für die Abschiebung liegt eine sorgfältige und sensible Prüfung jedes Einzelfalls zugrunde, die insbesondere nachfolgende Punkte berücksichtigt: erstens strafrechtlich relevantes Verhalten. Der priorisierten Rückführung von Menschen, die sich nicht an unsere Rechtsordnung halten, kommt besondere Bedeutung zu, auch wenn das Aufenthaltsgesetz den Vollzug der Ausreisepflicht nicht an Straffälligkeit knüpft. Dann wird nach familiären Bindungen, den Gründen für die Erteilung eines Aufent
haltstitels, nach vorliegenden inlandsbezogenen Vollzugshindernissen und nach bestehenden Duldungsgründen geschaut, und danach wird eine entsprechende Abschiebung durchgeführt. Insofern werden straffällige Afghanen vorrangig abgeschoben, was die Priorisierung angeht.
Herr Innenminister Beuth, handelt es sich bei den vier Personen aus Hessen, die morgen der Abschiebung zugeführt werden sollen, um straffällige Personen? Handelt es sich dabei um männliche oder weibliche Personen und Menschen mit Familienbindungen in Deutschland, in Hessen?
Ich kann hier im Rahmen einer Fragestunde nicht die Einzelfälle beleuchten. Es ist aber so, dass es sich um Straftäter handelt.
Herr Minister, noch einmal zu meiner Eingangsfrage: Das heißt, es werden vorrangig und zuerst Straftäter abgeschoben, aber nicht nur. Habe ich das richtig verstanden?
Wie dieser Hessische Landtag nach meiner Erinnerung mehrfach beschlossen hat, werden vorrangig Straftäter abgeschoben.
Wie rechtfertigt sie vor dem Hintergrund des dringenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum den langjährigen Leerstand und den geplanten Verkauf von Wohnungen der Nassauischen Heimstätte (NH) in der Siedlung Westhausen in Frankfurt?
Herr Abg. Schaus, in Frankfurt-Westhausen verfolgt die Nassauische Heimstätte die Absicht, die dortigen Reihenhäuser, die jeweils mit zwei Wohnungen ausgestattet sind, an Eigennutzerinnen oder Eigennutzer zu verkaufen. Verkauft werden sollen nur solche Reihenhäuser, in denen nur noch eine Mietpartei wohnt. In jedem Reihenhaus sind zurzeit zwei Wohnungen. Wenn nur noch eine belegt ist, wird ein entsprechendes Angebot der Nassauischen Heimstätte an die verbliebene Mietpartei gemacht. Solange das Kaufangebot der jeweiligen Mieterin oder dem jeweiligen Mieter im Reihenhaus unterbreitet ist, muss daher die andere Wohnung leer stehen. Die Nassauische Heimstätte nimmt dies in Kauf, um keinerlei Druck auf die derzeitigen Mieter bei deren möglicher Entscheidung über einen Kauf auszuüben.
Um den Zeitraum der Nichtnutzung als Wohnraum so gering wie möglich zu halten, sollten die Kaufangebote an die bisherigen Mieterinnen oder Mieter befristet werden. Das ist eine Möglichkeit, die zurzeit von der Nassauischen Heimstätte erwogen wird. Eine andere Möglichkeit ist, dass es für die jeweils leer stehende Wohnung eine Zwischennutzung, wie studentisches Wohnen, gibt. Das ist dann nur eine temporäre Nutzung. Aber bei einem Verzicht auf einen Kauf ändert sich für die Mieterin oder den Mieter nichts an dem Mietverhältnis. Sie können weiterhin dort dauerhaft wohnen bleiben.
Frau Ministerin, trifft es zu, dass erst ein Drittel der Wohnungen verkauft ist und derzeit rund 40 Wohnungen teilweise mehr als ein Jahr leer stehen? Was hat das damit zu tun, dass diese Wohnungen verkauft werden und nicht renoviert und weiter vermietet werden?
Es handelt sich um 327 Reihenhäuser. Davon wurden 69 an Mieter verkauft. 30 gingen an andere Nutzer. 174 wurden den aktuellen Mietern zum Kauf angeboten. 40 Wohnungen stehen derzeit leer, für die jetzt gerade eine Zwischennutzung diskutiert wird. Die Nassauische Heimstätte ist mit dem Aufsichtsratsbeschluss von 2009 in die Lage versetzt worden, den Mieterinnen und Mietern das jeweilige Reihenhaus anzubieten, weil die einzelnen Wohnungen sehr klein sind und es sinnvoll ist, die Reihenhausnutzung sozusagen wirklich auch als Reihenhaus vorzunehmen. Wir vom Aufsichtsrat haben im Dezember oder November
Frau Ministerin, haben Sie eine Alternativplanung für den Fall, dass Sie feststellen, dass das Einkommen der vorhandenen Mieterinnen und Mieter für einen Kauf nicht ausreicht?
Dieser Frage gehe ich gerne einmal nach, weil dieses Thema – jedenfalls bislang – nicht als Problem geäußert wurde, auch nicht mir gegenüber. Ich bekomme manchmal Briefe von Mieterinnen und Mietern; aber dieses Problem ist noch nie geäußert worden. Falls es das gibt, gehe ich dem gerne nach.
Frau Ministerin, hat dieser Verkauf eventuell damit zu tun, dass es einen relativ hohen Renovierungsbedarf bei diesen alten Wohnungen gibt, dem sich die Nassauische Heimstätte nicht stellen möchte?
Nein, damit hat das nichts zu tun. Im Bestand der Nassauischen Heimstätte gibt es generell einen hohen Renovierungs- und Sanierungsbedarf, vor allen Dingen bei Miethäusern aus den Fünfziger- und Sechzigerjahren. Es wird auch sehr viel investiert.
Der Punkt ist eher, dass diese Reihenhaussiedlungen nicht in das Portfolio der Nassauischen Heimstätte passen. Vielmehr legen wir als Aufsichtsrat – dies im Übrigen im Einklang mit der Geschäftsführung – großen Wert darauf, dass wir sowohl in den Bestand als auch in den Neubau mehrgeschossiger Miethäuser investieren, weil das aus unserer Sicht klassische Aufgabe einer solchen Wohnungsbaugesellschaft ist.