Damals wurde gesagt: Es wird gesammelt und geprüft. – Bei dem Begriff „gesammelt“ stellt sich die Frage, was in anderen Bundesländern geschehen ist, und bei dem Begriff „geprüft“ stellt sich die Frage, wie man das mit hessischer Verwaltungswirklichkeit, mit hessischer Politik, verbinden kann.
Jetzt haben wir einen Antrag von Ihnen vorliegen, der eigentlich dasselbe besagt, was Sie vor drei Jahren bereits beschlossen haben.
Da steht nichts Neues drin. Deshalb werden wir diesem Antrag auch nicht zustimmen, obwohl eigentlich gar nicht falsch ist, was drinsteht.
ich wollte mich jetzt so ausdrücken, dass die Frau Präsidentin nicht genötigt ist, mich zu rügen –, das ist schon ein starkes Stück.
Ich will das einmal als eine Entweder-oder-Argumentation darstellen. Herr Innenminister, entweder haben Sie Ihre Arbeit nicht gemacht – das glaube ich nicht, dazu kenne ich Sie viel zu gut, dazu habe ich auch über andere Kanäle schon etwas gehört –,
dann würde ich sagen: ran an die Buletten, die Ärmel hochkrempeln und arbeiten. Oder – das ist die Alternative dazu – Sie haben Ihre Arbeit geleistet: Sie haben einen Vorschlag unterbreitet, nur die Schwarzen und die GRÜNEN können sich nicht einigen.
Aber dass Sie uns jetzt seit drei Jahren dasselbe vortragen – Sie merken, Kollege Greilich ist darüber bereits müde geworden, und ich muss den Part jetzt übernehmen; das ist eine scherzhafte Äußerung –, ist schon ein spannendes Ding.
Ich werde jetzt auch meine zehn Minuten Redezeit nicht vollständig opfern. Gott sei Dank sprechen nach mir zwei gewichtige Vertreter der Regierungskoalition. Ich möchte deshalb sowohl den Kollegen Frömmrich von den GRÜNEN als auch Herrn Staatsminister Peter Beuth bitten, uns doch endlich einmal zu sagen, was richtig ist. Haben Sie geprüft und einen Vorschlag unterbreitet, oder können Sie sich nicht einigen?
Wenn die zweite Annahme die richtige ist, wäre ich relativ dankbar dafür, zu erfahren, woran es liegt – aber Sie haben dann genug Zeit. Wo sind die Knackpunkte? Wo ist der wunde Punkt, um den man dauernd rumkreiselt? Oder hat man bei der Prüfung möglicherweise bereits festgestellt, dass wunde Punkte vorliegen?
um uns deutlich zu machen, wie es jetzt in Hessen mit dem Informationsfreiheitsgesetz endlich weitergeht. Wir Liberale möchten ein solches Gesetz. – Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Norbert Schmitt (SPD): Auf seine alten Tage läuft er noch zu großer Form auf! – Allgemeine Heiterkeit)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um gleich am Anfang eine Antwort auf den Kollegen Hahn zu geben und das festzustellen: Auch wir wollen das Informationsfreiheitsgesetz.
Den Hinweis mit dem Wort „gewichtig“ fand ich nicht besonders charmant, aber das besprechen wir dann draußen weiter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Debatte – wenn ich mir die Initiative der Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokraten anschaue – gibt mir ein Gefühl nach dem Motto „Und täglich grüßt das Murmeltier“.
Liebe Kollegin Faeser, das ist gar nicht abschätzig gemeint. Sie erinnern uns immer wieder an unseren guten und inhaltsstarken Koalitionsvertrag. Dafür können wir natürlich nur dankbar sein.
Zweitens. Wir glauben, dass Informationsfreiheit interessierte Bürgerinnen und Bürger besser in die Lage versetzt, Entscheidungsprozesse nachzuvollziehen.
Drittens. Wenn wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger mitbestimmen und mitentscheiden sollen, dann müssen wir ihnen auch die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.
Viertens. Viele Informationen liegen schon heute in elektronischer Form vor. Es ist also ein Leichtes, diese Informationen auch öffentlich zur Verfügung zu stellen.
Fünftens. Wir stimmen weiterhin mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Prof. Ronellenschutz,
Ronellenfitsch –, überein, der im vergangenen Jahr in der Anhörung gesagt hat, ein Transparenzgesetz oder ein Informationsfreiheitsgesetz ist nicht zu vermeiden.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der CDU – Günter Rudolph (SPD): Guck mal, wie die dort alle klatschen!)
Siebtens. Es sind daher natürlich – das sagt der Datenschutzbeauftragte; das sagen auch wir – die Schutzinteressen Dritter, Datenschutz- und Geheimhaltungsinteressen, zu beachten. Das sage ich einmal vor der Klammer, damit Ihnen klar ist, wie die Haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dieser Frage ist.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also: Wir haben in dieser Frage eine klare Haltung; diese hat sich nicht geändert. Wir regieren bekanntlich aber in einer Koalition, und daher bestimmt nicht ein Partner über die Haltung der Regierungsarbeit, sondern wir arbeiten gemeinsam am Thema. Fakt ist aber auch: Es gilt der Koalitionsvertrag; und es gilt, was vereinbart worden ist.
Wir haben mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU vereinbart, dass wir schauen, wie das in anderen Ländern