Zurück zu Ihrem Antrag. Wir haben noch weitere Aspekte zu berücksichtigen. Jeder weiß es, und wir haben auch im zuständigen Ausschuss schon häufig darüber gesprochen: Die Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 unmittelbar geltendes Recht sein wird, unterstreicht den Stellenwert des Datenschutzes. Bei einer hessischen Regelung für ein Informationsfreiheitsgesetz werden wir den Datenschutz auf Bundesebene und auf europäischer Ebene entsprechend berücksichtigen müssen. All dies muss sorgsam abgewogen werden, und genau das werden wir tun.
Gemäß dem Antrag, den wir vorgelegt haben, geht es nicht darum, so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorzulegen – wie Sie es formulieren –, sondern wir wollen den bestmöglichen Gesetzentwurf vorlegen. Deshalb gilt weiterhin der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Wir bleiben allerdings auch bei dem von mir eingangs genannten Ziel: Wir werden das in der Koalitionsvereinbarung auf Seite 104, oben, nachzulesende Ziel umsetzen.
Wir werden das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diesen Staat weiter stärken. Wir werden unter Abwägung aller genannten Punkte und im Lichte der Auswertung der Erkenntnisse anderer Länder diese Punkte aufgreifen und umsetzen, und wir werden eine gesetzliche Regelung unterstützen, die all dies umfasst.
Wir werden, damit schließe ich, bis zum Ende der Wahlperiode eine Regelung treffen, wie wir uns das gemeinsam vorgenommen haben – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, im Interesse der Kommunen und im Interesse des Datenschutzes.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem angeblich so sachlichen Vortrag meines Vorredners und angesichts seines Engagements frage ich mich nicht mehr, warum wir so misstrauisch sind, wenn gesagt wird, dass wir in Hessen zu einem Informationsfreiheitsgesetz kommen werden. Ich glaube, es ist noch einmal sehr deutlich geworden, welche Widerstände auch in diesem Hause gegen ein solches Gesetz vorhanden sind.
Meine Damen und Herren, Demokratie für alle ist dann gegeben, wenn alle hier lebenden Menschen nicht länger als ein Anhängsel des Staates und seiner Verwaltung betrachtet werden. Der Staat und seine Verwaltung müssen auch in Hessen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bürgerinnen und Bürger alle Informationen erhalten, auf
Die Menschen haben ein Recht darauf, die Politik und die Verwaltung zu kontrollieren. Dieses Recht können sie nur dann wahrnehmen, wenn sie ausreichend informiert sind und jederzeit die Informationen erhalten können, die sie für die Ausübung dieses Rechts benötigen. Das nennen wir Informationsfreiheit.
Diese Informationsfreiheit muss barrierefrei sein, d. h., der Zugang muss voraussetzungslos sein. Es darf z. B. keine Gebühren geben. Ansonsten ist der Zugang nicht allgemein. Gerade für kleine Nichtregierungsorganisationen, die Sie vielleicht unter „Nervbolzen“ kategorisieren wollen, für Privatpersonen, Netzaktivistinnen und Netzaktivisten sowie freiberufliche Journalistinnen und Journalisten könnten solche Gebühren ein teilweise erhebliches Hemmnis bei der Informationsbeschaffung sein.
Wir sagen, wir brauchen ein Höchstmaß an Transparenz, das es uns ermöglicht, die Demokratie zu demokratisieren und vor Anfeindungen und Angriffen zu schützen. Wir wollen nicht länger die Situation haben, dass Bürgerinnen und Bürger um Auskunft über wichtige öffentliche Angelegenheiten „ersuchen“ müssen.
Es geht nicht an, dass Menschen hierzulande zu Bittstellern werden, wenn sie wissen wollen, was in den Parlamenten, auf kommunaler, Landes-, Bundes- und Europaebene jenseits öffentlicher Sitzungen beraten wird. Es geht nicht an, wenn Entscheidungshintergründe, Protokolle, Gutachten, Kalkulationen, Planungsberichte oder Informationen aus öffentlichen Verwaltungen nur auf Anfrage und gegen Gebühren zu erhalten sind. Mein Vorredner von der SPDFraktion hat es schon angesprochen: Es geht nicht, dass Sie von der Landesregierung uns Parlamentariern die Ergebnisse von Arbeiten vorenthalten, die aus Steuermitteln bezahlt wurden, z. B. die Evaluation der Informationsfreiheitsgesetze, wie es Herr Beuth auf meine Anfrage im letzten Jahr hin beschieden hat. Hierzu und zu den Aussagen meines Vorredners muss ich sagen: Irgendjemand argumentiert hier sachlich falsch.
Herr Beuth hat in der Antwort auf meine Anfrage mitgeteilt, dass die Evaluation – die Sie immer wie eine Monstranz vor sich hertragen – im Herbst letzten Jahres abgeschlossen war. Herr Heinz, Sie hingegen sagen, Sie werden sie sich anschauen. Irgendjemand von Ihnen beiden hat also unrecht. Ich kann es nicht anders sagen. Entweder sind Sie mit der Evaluation fertig, oder Sie sind noch dabei. Das müssten Sie mir erklären.
Meine Damen und Herren, der freie Zugang zu Informationen ist nicht nur für Mitbestimmung und Mitgestaltung notwendig, sondern er ist ebenso notwendig für den Erhalt der Pressefreiheit. Der freie Zugang zu Informationen kann dazu beitragen, dass sich wieder mehr Menschen in die Gesellschaft einbringen. Er kann dazu beitragen, dass Verwaltungen reformiert werden und weniger Steuergelder verschwendet werden. Er kann vor allem die Kluft zwischen den Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite
und der Politik, den Behörden und den Verwaltungen auf der anderen Seite verkleinern. Wir alle wissen, dass diese Kluft in den letzten Jahren leider eher größer geworden ist.
Auch wir fordern zum wiederholten Mal die Vorlage des Entwurfs für ein umfassendes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz. Wir wollen nämlich erreichen, dass der anfrageorientierte Ansatz um eine proaktive Informationspolitik ergänzt wird. Das heißt, Daten sollen proaktiv eingestellt werden, und zwar – an den Open-Data-Prinzipien orientiert – barrierefrei, gebührenfrei und mit der Möglichkeit zur freien Weiterverbreitung und -verwendung.
Meine Damen und Herren, schauen Sie sich an, wie es die Hamburger gemacht haben, und bedenken Sie, dass die Hamburger Verwaltungen nicht zusammengebrochen sind. Im Gegenteil, die proaktive Bereitstellung von Daten seitens der Verwaltung verhindert weitere Anfragen, weil bereits alles zugänglich ist.
Zu den Schutzrechten Dritter, die die Regierungsfraktionen in ihrem Antrag, der uns heute vorliegt, wieder betonen, noch eine Überlegung: Diese Schutzrechte kann man so restriktiv gestalten, dass dabei ein Informationsverweigerungsrecht herauskommt. Wir werden, wenn wir von Ihnen jemals einen Gesetzentwurf bekommen, genau prüfen, ob er mit einschlägigen Gerichtsurteilen in Übereinstimmung steht, z. B. mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das ein berechtigtes Interesse eines Unternehmens an der Nichtweiterverbreitung von Informationen und damit das Vorliegen eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses verneint, „wenn die Offenlegung der Information nicht geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen“. Unsere Gerichte sind dort durchaus weiter als die hessischen Regierungsfraktionen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir wollen ein Informations- und Transparenzgesetz, welches sich dem Grundsatz nach am Hamburgischen Transparenzgesetz orientiert. Der zentrale Punkt dort ist, dass das bisherige Prinzip, Informationen auf Anfrage aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen, durch ein proaktives, transparenzorientiertes Handeln von Behörden und staatlichen Stellen ergänzt wird.
Die aufgrund eines umfassenden Informationsrechts bei Behörden und natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei staatlicher Kontrolle oder der Aufsicht juristischer Personen des öffentlichen Rechts unterliegen, vorhandenen Informationen sollen der Allgemeinheit zugänglich gemacht und verbreitet werden. Meine Damen und Herren, das fördert nämlich die demokratische Meinungs- und Willensbildung und ermöglicht eine Kontrolle des staatlichen Handelns. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, die Freien Demokraten im Hessischen Landtag, sprechen uns für die Verabschiedung eines hessischen Informationsfreiheitsgesetzes aus.
Wir möchten, dass es auf der einen Seite eine ausgewogene Regelung gibt – dass also Informationsfreiheit und Datenschutz versöhnt werden – und dass auf der anderen Seite die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sichergestellt wird.
Ich will an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir aufpassen müssen, wie wir mit diesen Begriffen umgehen. Ich glaube, das, was Datenschutz ist, ist in diesem Hause unstreitig: Die personenbezogenen Daten eines jeden Einzelnen von uns bis hin zu den geschäftlichen Daten von Unternehmen müssen nämlich durch den Staat, wenn er diese erhoben hat, geschützt werden. Die Transparenz ist das aktive Bereitstellen von Informationen durch die Verwaltung. Die Informationsfreiheit – der dritte Begriff – ist die aktive Arbeit des Bürgers. Der Bürger muss fragen und braucht nicht darauf zu warten, dass ihm im Wege der Transparenz etwas in den Schoß fällt.
Ich sage das hier bewusst, damit wir das alles richtig eingetütet haben. Wir sind der festen Überzeugung, dass Informationsfreiheit und Datenschutz zwei Seiten ein und derselben Medaille sind.
Es muss deshalb geklärt werden, dass der Aktenzugang auf der einen Seite und der Schutz der darin befindlichen Daten auf der anderen Seite in einem ausgeglichenen Verhältnis zueinander stehen. Eine ausgewogene Regelung sollte die Verwaltung verpflichten, das Gebot der Datensparsamkeit und die Erforderlichkeit, Daten überhaupt aufzunehmen, ernst zu nehmen. Wir haben als Freie Demokraten immer wieder Zweifel daran, dass insbesondere Verwaltungen dieses – die repressiven Teile – immer beachten.
Es ist vollkommen klar, dass Daten überall, wo es geht, anonymisiert bzw. pseudonymisiert werden müssen. Es kann nicht sein, dass Daten über Personen herausgegeben werden. Als drastischstes Beispiel nenne ich die Gesundheitsdaten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist vollkommen klar, dass, wenn ein Dritter personenbezogene Daten haben möchte, er diese nur dann bekommen kann, wenn er ein berechtigtes Interesse an dieser besonderen Bevorzugung, nämlich dem Erhalten der Information vom Staat, nachweist. Ich glaube, über diese Punkte können wir uns im Hause relativ schnell einigen.
Ich möchte für die FDP vorschlagen, dass in dem Datenschutzgesetz, nein, in dem Informationsfreiheitsgesetz festgeschrieben wird – Sie merken gleich, warum ich diesen Sprachfehler begangen habe –, dass der Hessische Daten
dass der durch EU-Recht – und anschließend auch durch das hessische Gesetz – geschützte Datenschutzbeauftragte, natürlich mit seiner Behörde zusammen, auch Herr über die Informationsfreiheit mit ihren streitigen Themen wird. Wenn wir dieses beachten, kommen wir einen erheblichen Schritt weiter und können als Hessischer Landtag nunmehr mit Freude zur Kenntnis nehmen, was eigentlich geschehen ist.
Lieber Kollege Heinz, ich schätze Sie sehr – ich glaube, das wissen Sie –, aber was Sie eben abgeliefert haben, war zehn Minuten Kreiselkompass.
Sie kreiselten um die Frage, was eigentlich in den letzten drei Jahren und zwei Monaten geschehen ist.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass es die Koalitionsvereinbarung gibt. Ich könnte sie Ihnen – Ihre eigene Koalitionsvereinbarung – noch einmal vorlesen, aber das muss irgendwie nicht sein.