Protocol of the Session on April 3, 2014

Bitte kommen Sie zum Ende.

Ich komme zum Ende.

Sie können von uns nicht verlangen, einem solchen Beschluss zuzustimmen, wenn er die Vorratsdatenspeicherung fordert. Solche Details sollten wir noch besprechen, damit wir in der Sache zu einem gemeinsamen einhelligen Ergebnis kommen. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN)

Was Wort hat Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin zunächst allen Rednern der Fraktionen, die eben gesprochen haben, für die Debatte, die große Einigkeit und auch die Differenziertheit der Diskussion sehr dankbar, die bei dem Thema sicherlich nötig ist. Wir haben schon gehört, dass die kinderpornografischen Inhalte und die Missbrauchsabbildungen im Internet ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen haben, wie überhaupt die Internetkriminalität.

Im Vordergrund stehen natürlich die Opfer, unsere Kinder. Jetzt will ich ein paar Zahlen nennen. Wir reden nicht nur von den Tätern, die pädophile Neigungen haben, aber auch die Zahl ist besorgniserregend. Die Fachleute sagen, dass in Deutschland 250.000 diese pädophilen Neigungen haben. Hochgerechnet geschehen 50.000 Missbrauchsfälle im Jahr in diesem Bereich. Die Dunkelziffer ist sicherlich viel, viel höher.

Meine Vorredner haben schon gesagt, dass solche Taten ein Leben lang seelische und körperliche Schäden hinterlassen. Man kann inzwischen sogar beweisen, dass diejenigen, die als Kinder missbraucht worden sind, bestimmte Krankheitsbilder häufiger aufweisen als andere.

Es ist schon erwähnt worden, dass es eine große Einigkeit aller Länder im Bundesrat zu dem Antrag gibt, den wir aus Hessen eingebracht haben, und zwar deshalb – das haben auch alle vor mir erwähnt, und das ist sehr, sehr wichtig –, weil eine wirksame Bekämpfung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und alle Bereiche betreffen muss, nämlich strafverschärfend, aber auch gleich die präventiven Maßnahmen im Blick haben muss.

Deshalb will ich noch einmal darauf hinweisen, man muss sich ausdrücklich vor Augen führen, dass insbesondere bei den sogenannten Posingbildern bisher jedenfalls keine Rechtsklarheit darüber besteht, ob es strafrechtlich verfolgt

werden kann oder nicht. Da herrscht auf jeden Fall ein Klarstellungsbedarf.

Es ist nicht hinnehmbar, dass Bilder von schlafenden Kindern, auf denen aufgrund der fehlenden Handlungsqualität des abgebildeten Geschehens keine Strafbarkeit erkennbar ist, die aber in diesen ganzen Netzen auftauchen, und natürlich die Gruppen – das hat Herr Wilken erwähnt –, die herunterladen und wo das gewerbsmäßig passiert, ganz bestimmte Vorstellungen damit verbinden, nicht strafbar sein können.

Ich glaube, darüber besteht Einigkeit. Aber es zeigt, dass das alte Strafrecht auf das Internet – das haben die Kollegen alle erwähnt – in diesen Themen nicht passt. Diese Lücken zu schließen ist sicherlich zwingend.

Es steht auch in dem Bundesrats-Initiativantrag unmissverständlich, dass es verfassungsrechtlich geboten ist, die Grenzen strafrechtlich relevanten Verhaltens klar zu bestimmen, sodass – Herr Kollege Wilken – eine ungewollte Kriminalisierung der Eltern vermieden werden muss, die tatsächlich Urlaubsbilder ihrer nackten Kinder ins Internet stellen. Sie kommen gar nicht auf die Idee, dass sie es mit den Bedingungen, die bei Facebook oder sonst wo unterschrieben werden, allen Tätern sehr leicht machen, diese Bilder herunterzuladen, ohne dass es am Ende auffällt und dass man dann mit diesen Bildern kommerziell weiter arbeiten kann.

Das soll nicht passieren. Aber ich glaube, es ist nötig, fast mehr die Eltern als die Kinder und Jugendlichen zu schulen, was man alles im Internet mit den bereits eingestellten Bildern unternehmen kann. Es geht aus hessischer Sicht darum – wir haben dafür eine Mehrheit bei den anderen Ländern gefunden –, das Strafrecht insgesamt zu überprüfen und zu schauen, wo es eigentlich Lücken für den größten Tatort der Welt, nämlich das Internet, gibt, die geschlossen werden müssen, weil wir den Schriftbegriff nicht mehr nehmen können.

Es geht um Prävention in dem bundesweiten Projekt „Kein Täter werden“, um die pädophilen Täter, die am Ende diese Netzwerke nutzen.

Ich will auch darauf hinweisen, und der Kollege Wilken hat das dargestellt: Die Missbrauchsfälle derer, die als Pädophile Übergriffe machen, sind fast noch der geringere Teil. In den Familien – das stimmt – kommt das noch häufiger vor. Man darf in der Gesellschaft nicht außer Acht lassen, dass es ein Phänomen ist, bei dem immer noch gesellschaftlich eher weggesehen wird, wenn es jedenfalls den familiären Bereich angeht.

Deshalb – glaube ich – kommt es darauf an, deutlich zu machen, dass jeder Klick im Internet auf diesen Seiten neue Opfer produziert. Die neuen Opfer, die produziert werden, sind die Kinder, die ihrer Persönlichkeitsrechte beraubt werden, die aber in anderen Ländern und auch in Deutschland dazu bewegt werden, diese Bilder und diese Aktionen vor der Kamera zu machen. Sie werden dafür in osteuropäischen Ländern mit einer Pizza und einer Cola entlohnt.

Das ist das Problem, vor dem wir stehen. Ich hoffe, dass diese gemeinsame Initiative im Bundesrat, der gesamtgesellschaftliche Ansatz zwischen Strafrecht und Prävention und die Einigkeit heute hier im Hessischen Landtag dafür sorgen, dass wir gemeinsam gegen diese Kinderpornogra

fie kämpfen können, zum Schutze unserer Kinder. – Vielen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Mir hat Kollege Bellino mitgeteilt, dass die Fraktion vorschlägt, den Antrag heute zu beschließen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das war nicht besprochen! – Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Wir werden uns dann enthalten! – Zuruf von der SPD)

Ich habe nur gesagt, dass er es vorgeschlagen hat. Jetzt bitte schön keine Verurteilung. Wenn es nicht gewünscht wird, können wir es überweisen, was die ursprüngliche Absicht war. – Herr Kollege Rudolph, bitte schön.

Es gab keinen Hinweis und keine Ansätze in der Geschäftsführerrunde, die auch der Vorbereitung der Plenarsitzung dient, dass der Antrag unmittelbar abgestimmt wird. Wir hätten gern die Gelegenheit gehabt, das intern zu beraten. Sonst können wir uns gewisse Besprechungen zukünftig sparen. Wir hätten auch die eine oder andere Anregung, die wir aber sinnvollerweise erst im Ausschuss machen. Das kriege ich nicht hin. Das wäre ein neues Verfahren. Aber die Mehrheit kann dann im Zweifel beschließen, was sie mag.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Bei dem Thema!)

Herr Kollege Bellino.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach unserer Auffassung eignet sich dieses Thema wirklich nicht, um in eine Geschäftsordnungsdebatte einzutreten. Wenn die Opposition nicht willens oder in der Lage ist, das jetzt auf den Weg zu geben, da morgen die entsprechenden Debatten in Berlin stattfinden werden, dann sind wir zufrieden, wenn wir das erstens hier debattieren konnten, dass wir zweitens einen sehr breiten Konsens erzielen konnten. So habe ich zumindest die Wortbeiträge in den allermeisten Fällen verstanden.

Die zuständige Ministerin weiß nicht nur, wie das Kabinett, sondern auch, wie der Hessische Landtag dazu steht. Dann debattieren wir das noch einmal im Ausschuss.

Ich verstehe es nicht ganz. Ich hätte mir etwas anderes gewünscht. Aber wenn Sie damit Probleme haben, dann machen wir das nicht. Uns ist das Thema – jetzt positiv formuliert – zu wertvoll.

Vielen Dank. Damit ist, wie abgesprochen, der Antrag zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Dem folgt jetzt mittlerweile jeder. Damit ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 67 auf. Doch zuvor weise ich darauf hin, dass ein Dringlicher Entschließungsantrag eingegangen ist, den Sie verteilt bekommen haben, von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Menschenrecht und Humanität in der hessischen Asyl- und Flüchtlingspolitik erfordern besonderes Vorgehen, Drucks. 19/309. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann steht das auf der Tagesordnung.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 67 auf:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend unsägliche Asylbewerbervergleiche des Abgeordneten Irmer – Drucks. 19/302 –

Daran schließe ich Tagesordnungspunkt 68 an:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Menschenrechte und Humanität in der hessischen Asylund Flüchtlingspolitik erfordern besonnenes Vorgehen – Drucks. 19/309 –

Die erste Wortmeldung stammt von Herrn Kollegen Merz von der SPD-Fraktion. Er ist Mitglied der antragstellenden Fraktion des ersten Dringlichen Entschließungsantrags.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben gestern im Hessischen Landtag eine Debatte über die Situation und die Unterbringung der Flüchtlinge geführt, die – das habe ich als sehr wohltuend empfunden – über weite Strecken von Konsens und von Anteilnahme an der Situation der Flüchtlinge geprägt war. Wir reden über Menschen, denen, wenn sie Glück haben, in den Unterkünften im Durchschnitt 6 m² zur Verfügung stehen, wohingegen den Menschen in der Bundesrepublik Deutschland normalerweise durchschnittlich ca. 40 m² Wohnraum zur Verfügung stehen.

Wir reden über Menschen, die teilweise in Containersiedlungen untergebracht sind. Wir reden über Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Das ist ein Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig gehalten hat, weil es das Existenzminimum nicht gewährleistet, also das, was ein Mensch braucht, um in Menschenwürde zu leben, die durch das Grundgesetz garantiert wird. Wir reden über Menschen, die nicht arbeiten dürfen.

Wir reden von Menschen, die sich nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland nicht vollkommen frei bewegen dürfen, obwohl da ein Fortschritt erzielt wurde, den wir durchaus anerkennen. Wir reden von Menschen, die häufig krank und traumatisiert sind, und zwar entweder durch die Verhältnisse in ihren Heimatländern oder durch die Flucht in dieses Land. Wir reden also von Menschen, die in vielen Fällen unserer Anteilnahme, unseres Schutzes und unserer Fürsorge in besonderer Weise bedürfen.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und der FDP so- wie bei Abgeordneten der CDU)

Es hat jetzt dem Kollegen Irmer gefallen, die Lebenslage dieser Menschen in einem Vergleich mit der Arbeitsplatzsituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerbüros an einigen wenigen Tagen im Jahr unterzubringen. Wir reden bei den Kolleginnen und Kollegen, die in den Ministerbüros arbeiten, von Menschen, die sicherlich

über 40 m² Wohnraum im Durchschnitt verfügen. Ich vermute, die meisten verfügen sogar über mehr. Wir reden da über Menschen, die ganz sicher nicht am oder unter dem Existenzminimum leben, sondern die wahrscheinlich deutlich über dem Durchschnittseinkommen der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland verdienen.

Wir reden über Menschen, die nicht nur arbeiten dürfen, sondern die, wie ich vermute, einer erfüllenden und ihnen Freude bereitenden, wenn auch mich politisch nicht immer zufriedenstellenden Arbeit nachgehen. Wir reden von Menschen, die in ihrer Freizeit an jeden beliebigen Ort gehen können, wohin auch immer es ihnen beliebt, und die sich auch in diesem Haus frei bewegen können.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und der FDP so- wie bei Abgeordneten der CDU)

Ich glaube, allein das genügt, um deutlich zu machen, wie absurd und zynisch der Vergleich ist, zu dem sich der Kollege Irmer hat hinreißen lassen – oder vielleicht auch nicht hat hinreißen lassen. Dieser Vergleich ist unzulässig. Er ist irreführend. Er ist angesichts der realen Lebenslage auf der einen Seite und der temporären Arbeitsplatzsituation auf der anderen Seite nicht akzeptabel.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und der FDP so- wie bei Abgeordneten der CDU)

Man fragt sich: Wie kommt man in einer so banalen Angelegenheit wie der Arbeitsplatzsituation in diesem Büro, von der ich ohne Weiteres zugestehen will, dass sie nicht schön, aber doch sicherlich nicht menschenunwürdig ist, zu einem solchen Vergleich? Wie kommt man eigentlich auf einen solchen Vergleich?

Die Antwort liegt natürlich in der sattsam bekannten Haltung des Kollegen Irmer, die wir alle seit vielen Jahren kennen und über die wir in diesem Landtag auch schon bis zum Überdruss haben diskutieren müssen. Ich bedauere, das sagen zu müssen, denn ich kenne Kollegen Irmer seit vielen Jahren. Ich bedauere es in der Tat, das sagen zu müssen. Es ist eine Haltung, die geprägt ist von Ressentiments, von Missgunst und von einem eklatanten Mangel an Anteilnahme und menschlicher Empathie.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Ich finde und wir finden, dass eine solche Haltung eines Mitglieds des Landtags nicht würdig ist und dass einer solchen Handlung jederzeit auf geeignete und angemessene Weise entgegengetreten werden muss. Deswegen haben wir heute in dieser Plenarsitzung einen Dringlichen Entschließungsantrag eingebracht, für den ich um Zustimmung bitte.