Protocol of the Session on April 3, 2014

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Es ist schon von Herrn Kollegen Honka angesprochen worden, dass zwar der Straftatbestand der Kinderpornografie erst im Jahr 2003 neu gefasst worden ist und es Strafverschärfungen gab. Aber nach deutschem Recht ist es nicht strafbar, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen zu zeigen, die vielfach weltweit vertrieben werden und stimulierend auf Pädophile wirken können. Solche Nacktaufnahmen zu erwerben ist bis zum heutigen Datum nicht strafbar.

Deswegen unterstützen wir die Ankündigung des Bundesjustizministers Maas ausdrücklich, sich dieses Regelungswerk noch einmal genauer anzusehen; denn ich sage Ihnen: Mit Bildern von nackten Kindern und Jugendlichen dürfen keine Geschäfte gemacht werden.

(Beifall bei der SPD, der CDU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kinder- und Jugendschutz gerade in diesem Bereich ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe für die Politik, die eine Daueraufgabe für uns alle sein muss. Dazu gehört auch eine Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Eltern, und zwar flächendeckend und einheitlich.

40 % der Kinder und Jugendlichen werden über das Internet entweder von Jugendlichen oder Erwachsenen sexuell „angemacht“. Das zeigt uns, dass gerade die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen gestärkt werden muss.

In diesem Sinne: Lassen Sie uns ernsthaft und entschlossen an diesem Thema weiterarbeiten. Wir sind es den Opfern, den Kindern und Jugendlichen, schuldig.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU und der LINKEN)

Das Wort hat der Kollege Rentsch für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicherlich eines der mit Abstand schwierigsten Themen, die man in einem Parlament behandeln kann. Ich will nicht verhehlen, und das sage ich jetzt wirklich ohne Parteibezug, dass die Fälle, die in den letzten Jahren auch in Parteien immer wieder vorgekommen sind, aber insgesamt in dieser Gesellschaft vorkommen, zeigen, dass es sich um ein gesellschaftliches Problem – und das ist noch eine nette Umschreibung für diese Situation – handelt.

Was wir in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern erleben, ist eine Thematik, der aus meiner Sicht nur mit null Toleranz begegnet werden kann. Gerade auch in den aktuell diskutierten Fällen gibt es den Versuch auch von Betroffenen, auf diesen – Kollege Honka sagte es bereits – rechtlich schwierigen Bereich zu verweisen, der einen Teil dieser Bilder als legal darstellt. Ich gebe zu, dass es mir zuwider ist, über die Frage zu diskutieren, ob es hier wirklich einen legalen oder illegalen Bereich gibt. Diese Lücken sind dringend zu schließen.

(Beifall bei der FDP und der CDU sowie des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Kollegin Hoffmann hat es völlig zu Recht gesagt und die Zahl der Fälle genannt, aber das sind offizielle Schätzungen. Wir wissen, im Internet ist es schwer, überhaupt abzuschätzen, was dort vorhanden ist und ob es nicht noch sehr viel mehr gibt. Aber es zeigt, dass vor allem Kinder missbraucht werden, die gerade aus wirtschaftlichen Gründen von ihren Eltern in armen Regionen wie Osteuropa usw. letztendlich dazu veranlasst werden. Das ist für mich ein weiterer Umstand, der einfach zeigt, wie fassungslos wir in einem Rechtsstaat gegenüber einer solchen Situation sein müssen. Deshalb dürfen wir hier nicht zwischen legalen oder illegalen Fällen differenzieren. Ich bin hier völlig beim Antrag, dieser Differenzierung ein Ende zu bereiten.

Zum Zweiten glaube ich, dass die Diskussion, die auch in der alten Bundesregierung lange geführt wurde – Löschen statt Sperren –, sich positiv ausgewirkt hat; denn Löschen ist besser als Sperren, es hat eine lange Debatte über diese Frage gegeben. Aber solche Inhalte, wenn möglich, sofort zu löschen, ist eigentlich der beste Weg, den man an dieser Stelle gehen kann.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ein weiterer Punkt ist mit Sicherheit, dass die Strafverfolgungsbehörden in dieser Frage mit Abstand diejenigen

sind, die Unterstützung brauchen; denn das ist eine unglaublich schwierige Arbeit, die diese Strafermittler hier leisten müssen. Gerade vor Kurzem habe ich einen Bericht über einen dieser Strafermittler gelesen, der seinen Tagesablauf in diesem Bereich geschildert hat – ich glaube, Supervision ist das Mindeste, was man dort noch gewährleisten sollte, neben einer guten technischen, aber auch personellen Ausstattung; denn das ist wirklich ein massiv schwieriger Bereich.

Insofern gibt es viel Übereinstimmung. Ich will nicht unter den Tisch fallen lassen, dass es bei der Diskussion im Bundesrat in den letzten Jahren, auch aktuell, immer wieder Vorschläge gegeben hat, wie man bei diesem Thema vorankommen kann. Ich glaube schon, dass der hessische Antrag, der aktuell im Bundesrat diskutiert wird, ein sinnvoller Ansatz ist.

Meine Damen und Herren, zum Schluss ist aber eines ganz klar und wichtig. Parlamente und diese Gesellschaft müssen diesem Verhalten eine klare rote Karte zeigen. Wenn das nicht gesellschaftlich klar als nicht akzeptables und nicht tolerierbares Fehlverhalten gebrandmarkt wird, wird man dieses massiven Problems für Kinder nicht Herr werden. Deshalb ist es sicherlich ein guter Ansatz, dass das Parlament heute über diese Frage diskutiert und dass wir als Parlament eine rote Karte zeigen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung, Frau Kollegin Müller aus Kassel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass hier so große Einigkeit darüber herrscht, dass alles Erdenkliche getan werden muss, um Kinderpornografie zu bekämpfen. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und die Würde unserer Kinder müssen dabei immer im Mittelpunkt unserer Handlungsoptionen stehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU, der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Wenn Schutzlücken im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie bestehen, müssen sie geschlossen werden. Gleichzeitig dürfen wir aber aufgrund von Einzelfällen nicht in eine Hysterie verfallen und ohne sorgfältige Überprüfung das Strafgesetzbuch verschärfen. Qualität geht hier vor operativer Hektik. Deswegen sollte der Gesetzgeber keine vorschnellen Schlüsse aus dem Fall Edathy ziehen, und genau das tun wir mit diesem Antrag.

Der Qualität eines Rechtssystems ist es nicht zuträglich, wenn Kriminalpolitik vorwiegend oder gar ausschließlich in reaktiver Weise am Tagesaktuellen ausgerichtet wird. Zu bedenken ist, dass es in hohem Maße zufallsabhängig ist, auf welchen Einzelfall sich der Scheinwerfer der öffentlichen Aufmerksamkeit gerade richtet.

So Prof. Dr. Tatjana Hörnle kürzlich in der „FAZ“. Ich denke, das können wir nur unterstützen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Mit unserem Antrag unterstützen wir noch einmal die erfolgreiche Bundesratsinitiative. Das wurde schon mehrfach gesagt. Wir müssen überprüfen, ob Strafbarkeitslücken da sind, und, wenn ja, gut darüber nachdenken, wie wir sie schließen, insbesondere was die Verarbeitung von sogenannten Posingbildern angeht, also Fotos von Kindern oder Jugendlichen, die eben nicht pornografisch im eigentlichen Sinne sind, aber deren Zweck doch allein die pornografische Erregung des Betrachters ist.

Um die Verbreitung von Bildern und kinder- und jugendpornografischen Schriften im Internet zu unterbinden, muss das Strafgesetzbuch reformiert werden. Auch das steht schon länger auf der Agenda. Es muss zeitgemäß angepasst werden, und die Entwicklung der digitalen Kommunikation muss sich auch im Strafgesetzbuch wiederfinden.

Dass wir hier keine Zeit zu verlieren haben, zeigt allein die Dimension der Kinderpornografie im Internet, die durch die Presse ging und nicht nur mit dem Fall Edathy immer wieder zum Thema wurde. Insgesamt sollte sich das Strafgesetzbuch den Entwicklungen in der digitalen Kommunikation anpassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Die strafrechtlichen Maßnahmen allein werden nicht reichen, um Kinder zu schützen und Kinderpornografie entschieden zu bekämpfen. Das Strafrecht kann nicht gesellschaftliche Fehlentwicklungen kompensieren. Auch bzw. gerade die Präventionsarbeit muss verbessert werden. Jeder, der kein Täter wird, hat auch keine Opfer.

Deswegen sind die Maßnahmen im Bereich Täterarbeit zu unterstützen. Herr Honka hat schon das beispielhafte Projekt in Gießen „Kein Täter werden“ erwähnt, bei dem es ein kostenloses Angebot gibt und ein durch Verschwiegenheitspflichten geschütztes Behandlungsangebot unterbreitet wird. Der potenzielle Täter setzt sich dort im Rahmen der Therapie mit der eigenen Sexualität auseinander, um Betroffenen zu helfen, verantwortungsvoll mit der Neigung umzugehen, und damit mögliche Opfer zu schützen.

Natürlich sollte nicht nur die Täterseite im Blick stehen. Es gilt auch verstärkt die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu fördern und sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen und hierdurch stark zu machen.

Ich denke, alle die Bereiche, die wir im Antrag genannt haben, sind zusammengenommen ein gutes Paket, das wir hier alle einheitlich unterstützen sollten. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU sowie des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Das Wort hat Herr Dr. Wilken für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns wirklich alle einig, dass sexuelle Gewalt an und gegenüber Kindern zu den verabscheuungswürdigsten Verbrechen gehört und dass wir alle gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, das zu unterbinden und vor allem zu un

terbinden, dass mit dieser sexuellen Gewalt an oder gegenüber Kindern im Nachgang durch die Verbreitung von Bildern oder Videos vielleicht sogar noch Geld gemacht wird oder auch nur ein privater Austausch dieser Bilder passiert. Da sind wir uns alle vollkommen einig.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich stimme auch zu, dass wir klären müssen, ob es eine Grauzone gibt, was bei Kinderaufnahmen als Pornografie gilt und was es eben nicht ist. Aber ich möchte auf keinen Fall ein Ergebnis haben, wo eine Familie, die Fotos vom Strandurlaub besitzt, sich auf einmal strafbar macht, weil darauf unbekleidete Kinder abgebildet sind.

Bei dem Beispiel, das Herr Honka angeführt hat, hat es dem Elternteil offensichtlich an Medienkompetenz gefehlt, weil er solche Bilder ins Internet gestellt hat. Aber ob sich dieser Elternteil strafbar gemacht hat, daran setze ich auch ein Fragezeichen. Die Medienkompetenz, die gerade mehrfach angesprochen worden ist, haben sich also nicht nur Jugendliche, sondern auch Erwachsene, also Eltern, anzueignen.

Wir müssen, wenn wir über Internetpornografie reden – das ist mir leider am ersten Satz Ihres Antrags schon aufgefallen – zwei Tatbestände auseinanderhalten, zum einen die sexuelle Gewalt an Kindern oder gegenüber Kindern und zum anderen die Darstellungsform, die dann im Internet verbreitet wird. Wir müssen uns daran erinnern, dass sexuelle Gewalt an und gegenüber Kindern leider ein Phänomen ist, das vor allem im familiären Bereich, also im unmittelbaren Sozialbereich der Kinder, am ehesten geschieht. Umso schrecklicher ist es dann, wenn diese Bilder oder Videos auch noch Verbreitung finden. Da gebe ich Ihnen wieder vollkommen recht.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber Prävention muss beides in den Blick nehmen, natürlich und selbstverständlich den Markt austrocknen, auf dem solche Bilder oder Darstellungen gehandelt werden, zum anderen aber auch die klassische Prävention, um sexuelle Gewalt an und gegen Kinder zurückzudrängen. Beides müssen wir im Blick behalten.

Ich bin auch bei Ihnen, wenn gesagt wird: selbstverständlich löschen statt sperren. Aber, ich erwähnte es gerade schon: Der überaus größte Teil der Verbreitung von Kinderpornografie im Netz geschieht nicht über Surfer, sondern über Tauschringe, und ist dann auch nur auf den Rechnern der Täter aufzufinden. Zum anderen haben wir beim Löschen – das haben wir in vielen Zusammenhängen schon diskutiert – immer das Problem, dass die Server in den seltensten Fällen in unserem Rechtsbereich aufzufinden sind.

Von daher bleibt das Problem – das Internet bringt das Problem mit sich, und es wird auch nicht weggehen –, dass wir nach Methoden suchen müssen, wie wir hier im Land eine Strafverfolgung schaffen, die ein Austrocknen des Sumpfes einerseits, aber auch ein Unmöglichmachen der ursprünglichen Gewalt an und gegen Kinder andererseits ermöglicht.

Zu Ihrem Antrag noch zwei Sätze. Er spricht so viele komplexe und sehr unterschiedliche Sachverhalte an, dass wir sehr große Schwierigkeiten hatten, erst einmal nachzurecherchieren, worum es denn alles geht. Ich hoffe, dass wir diesen Antrag an der einen oder anderen Stelle noch ein

mal detailliert beraten können, was hier in den fünf Minuten nicht möglich ist.

An einer Stelle will ich es aber einmal sagen. Wenn Sie den Beschluss der Justizminister der Länder vom Juni 2013 in der Umsetzung der Richtlinie der EU loben, dann verschweigen Sie an der Stelle, dass in dieser Richtlinie die Vorratsdatenspeicherung mit erwähnt wird.

Bitte kommen Sie zum Ende.