Protocol of the Session on February 2, 2012

Herr Dr. Bartelt, Sie kommen bitte zum Schluss.

Danke. Letzter Satz.

Hierfür danken wir der Landesregierung. Wir danken aber insbesondere auch allen Menschen, die sich um die Pflege kümmern – in den Einrichtungen, in den ambulanten Diensten –, und insbesondere denjenigen Menschen, die sich zu Hause um ihre Angehörigen kümmern, besonders Frauen, und insbesondere auch den Menschen, die aus unseren neuen EU-Partnern in unser Land kommen, um hier in der Pflege beruflich tätig zu sein. All diesen Menschen recht herzlichen Dank. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Danke sehr, Herr Dr. Bartelt. – Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Kollege Dr. Spies gemeldet.

(Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU): Um halb sieben! – Gegenruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE): Halb sieben ist doch noch keine Zeit!)

Mein sehr verehrter Herr Kollege Bartelt, bei allem persönlichen Respekt und aller Wertschätzung, die ich an dieser Stelle deutlich zum Ausdruck bringen möchte, so muss ich Ihnen doch sagen – und ich vermute, es ginge Ihnen genauso –: Wenn Sie sich einmal vorstellen, wir beide sind 30 Jahre älter und ein bisschen huschig und müssten dann zusammen ein Zimmer im Pflegeheim teilen – meine Damen und Herren, das ist ein absurder Gedanke.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das ist nicht nur lustig. Ein Mensch hat auch im Alter ein Recht auf einen Intimbereich, und dazu gehört, dass er ein Zimmer für sich allein hat.

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es muss es keinen Zwang geben, nur Einzelzimmer vorzuhalten. Allerdings muss – das sieht unser Entwurf vor, und Ihr Entwurf greift bei dieser zentralen Frage viel zu kurz – ein Mensch ein Recht darauf haben, in seinen eigenen vier Wänden allein leben zu dürfen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Wenn an dieser Stelle von Ihnen auch noch das Argument gebracht wird, ausgerechnet im ländlichen Raum werde das zu Einrichtungsschließungen führen, so erlaube ich mir den Hinweis, dass gerade im ländlichen Raum die Investitionskosten viel niedriger sind, der Boden weniger kostet und es sich preiswerter bauen lässt. Das wäre selbstverständlich kein Grund dafür, auf den Anspruch auf ein Einzelzimmer zu verzichten. Es handelt sich um einen Anspruch und keine Pflicht. Ich habe exemplarisch erläutert, zu welchen Konsequenzen das sonst führen könnte.

Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt anführen. Auch den haben Sie offenkundig bis heute nicht verstanden. Die Vorstellung in Ihrem Gesetzentwurf, dass die zu Pflegenden vor Übergriffen der Pflegenden geschützt werden müssen, ist eine Unterstellung, die mit dem Engagement, Fleiß und Einsatz der Menschen, die Pflege leisten, nicht vereinbar ist.

Wer über Pflegepersonalmangel lamentiert und in einem Gesetzentwurf die Übergriffe des Pflegepersonals auf die zu Pflegenden unterstellt, handelt vollkommen absurd. Meine Damen und Herren, zumindest diese Regelung muss aus Ihrem Gesetzentwurf verschwinden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Herr Bartelt, Sie haben Gelegenheit zur Antwort.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt sagen Sie mal, ob Sie mit Herrn Spies in einem Doppelzimmer wohnen wollen!)

Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich ganz ausdrücklich die persönliche Wertschätzung Ihnen gegenüber, sehr verehrter Herr Kollege Spies, erwidern. Ich freue mich immer wieder über die interessanten und engagierten Diskussionen. Wir hoffen doch, dass wir dieses Alter, das Sie eben genannt haben, gemeinsam erreichen werden.

(Zuruf des Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU))

Ich wünsche mir aber auch, dass ich möglichst lange in meiner häuslichen Umgebung und meinen persönlichen Bezugspunkten leben könnte. Dazu gehören natürlich auch die Diskussionen mit den verehrten politischen Mitbewerbern. Dabei ist auch die Pflege im ambulanten Bereich von besonderer Bedeutung. Warum lehnen Sie das denn so kategorisch ab? Das habe ich in dieser gesamten Diskussion eigentlich nicht verstanden.

Da Sie eben gesagt haben, dass das Einzelzimmer von besonderer Bedeutung sei und gesetzlich verankert werden müsse, so darf ich Sie darauf hinweisen, dass bei sämtlichen Neubauten, ob von staatlichen oder privaten Institutionen, ganz überwiegend Einzelzimmer errichtet und

angeboten werden. Das bedeutet, die Nachfrage regelt dies bereits.

Sie wollen bereits vorhandene Einrichtungen in Stadtteilstrukturen mit sozialen Brennpunkten oder auch im ländlichen Raum zwingen, Umbauten vorzunehmen, die diese Einrichtungsträger am Ende nicht leisten können. Das ist das Problem, das Sie negieren. Das ist das Problem, das später zur Konnexität führen würde.

(Beifall bei der CDU)

Konsequenterweise müssten Sie in den Haushaltsberatungen entsprechende Anträge einbringen, wenn Sie das ernst meinen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt wächst doch nicht zusammen, was zusammengehört! – Gegenruf des Abg. Dr. Rolf Müller (Geln- hausen) (CDU))

Danke, Herr Dr. Bartelt. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Mick.

Herr Kollege, ich hoffe, dass ich mit 31 noch nicht reif bin für die Senioren-WG. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Tatsache, dass ich Herrn Kollegen Dr. Bartelt in vielen Punkten zustimmen kann, möchte ich es kurz machen.

Durch die Föderalismusreform ist mittlerweile das Land für das Heimrecht zuständig. Wir Liberale haben diesen Kompetenzzuwachs für die Länder ausdrücklich begrüßt, weil wir in diesem Bereich unsere eigenen Akzente setzen wollten.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist mittlerweile in der zweiten Lesung. Wir haben einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Ansonsten möchte ich noch auf einige wesentliche Punkte eingehen, die mit dem Gesetz eingeführt und verbessert werden sollen.

Mit diesem Gesetzentwurf wird die landesweite Behördennummer eingeführt, sodass die Menschen Transparenz haben. Diese Rufnummer steht allen Menschen offen. Sie können sich dort beschweren, dann wird den Beschwerden nachgegangen. Damit schaffen wir einen zusätzlichen Verbraucherschutz für die Menschen, die in diesem Bereich Leistungen abrufen.

Wir haben die Transparenz und Teilhabe für die Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen gestärkt, indem wir die Angehörigenbeiräte und Heimbeiräte gestärkt haben.

Wir haben auch eine Experimentierklausel für innovative Wohnformen eingeführt. Das ist ein Bereich, der uns besonders wichtig war. Wir haben gerade eine Einrichtung im Vogelsberg besucht – die Kollegen von der CDU waren auch dabei –, die wirklich vorbildlich arbeitet. Es ist eine Einrichtung, die sich nicht in vorhandene Wohnkonzepte und -formen pressen lässt. Deswegen haben wir davon Abstand genommen, alle Wohnformen, die uns einfallen, in unserem Gesetzentwurf enumerativ aufzuführen.

Wir haben eine Öffnungsklausel eingeführt, dass Wohnformen, die nicht in dieses Raster passen, sich von bestimmten Anforderungen dieses Gesetzes befreien lassen können. Das ist der Weg, den wir gewählt haben. Er ist viel flexibler und offener als der, den die SPD gewählt hat.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ein Punkt, den Herr Dr. Bartelt schon angesprochen hat, ist die Zusammenführung der Kontrollen durch Heimaufsicht und MDK. Auch das ist ein Punkt, der uns bezüglich des Bürokratieabbaus besonders wichtig war. Wir wären gerne noch weiter gegangen. Wir mussten aber erkennen, dass das Land dort noch nicht genügend Kompetenzen hat.

Viele Dinge sind vom Bundesgesetzgeber vorgeschrieben. Was möglich war, haben wir an dieser Stelle getan. Andere Dinge, die kontrolliert werden, sind vom Bundesgesetzgeber vorgeschrieben. Es sind nicht nur die Heimaufsicht und der MDK, die in die Einrichtung gehen, es ist auch die Bauaufsicht, es sind teilweise sogar der Zoll und weitere Behörden.

Trotz der Verbesserungen, die wir vorgenommen haben, bleibt hier noch viel zu tun. Ich bin guten Mutes. Die Bundesregierung hat auch schon angekündigt, eine Kommission einzusetzen, die sich mit möglichem Bürokratieabbau im Bereich der Pflege beschäftigt. Wenn wir hier als Land Hand in Hand mit der Bundesregierung arbeiten, bin ich zuversichtlich, dass wir in den nächsten Jahren noch weitere Verbesserungen werden erzielen können.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ein letzter Punkt. Herr Kollege Dr. Spies hat auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf angeblich einen gewissen Geist atmet hinsichtlich des Verdachts gegenüber dem Pflegepersonal. Wir sind von einigen Leuten angesprochen worden, insbesondere von den Trägern, Caritas usw.

Sie haben gesagt, die Pflegekräfte würden unter einen Generalverdacht gestellt. Die Träger, die das angesprochen haben, haben insbesondere die Begründung angesprochen. Sie haben gesagt, das Gesetz selbst sei nicht so schlimm, aber die Begründung sei nicht gut. Wir haben erwidert, sie sollten uns die Textpassage nennen, und wir seien bereit, sie zu ändern. An der Begründung zu diesen Punkten hängt nicht unser Herz.

Wir wollen natürlich nicht den Eindruck erwecken, als würden wir das Pflegepersonal unter Generalverdacht stellen. Das war nie unsere Absicht. Deswegen sind wir auch nach wie vor offen dafür, an der Begründung Änderungen vorzunehmen.

Wenn wir einen Strich darunter machen: Das Gesetz ist gut. Es ist das erste Pflegegesetz, das in der Kompetenz des Landes Hessen erlassen wird. Ich bin sicher, dass wir eine Verbesserung des Schutzniveaus und Bürokratieabbau für die betroffenen Menschen werden erzielen können. Das ist gut für die betroffenen Menschen, das ist aber auch gleichzeitig gut für die Menschen, die in diesen Einrichtungen arbeiten. Deswegen ist es ein gutes Gesetz. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Herr Mick, vielen Dank. – Frau Schott, Sie haben sich für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frei nach Reinhard Mey: Ich möchte im Stehen sterben, um nicht Opfer dieses Pflegegesetzwirrwarrs zu werden, der womöglich verabschiedet werden soll. Es gibt die Hoffnung, dass wir damit noch ein bisschen Zeit haben und noch ein bisschen nachbessern können. Die CDU scheint nicht einzusehen, dass an dieser Stelle noch eine ganze Menge gearbeitet werden müsste.

Nichtsdestotrotz gibt es in beiden Gesetzentwürfen, auch in dem CDU/FDP-Entwurf, begrüßenswerte Aspekte. Das Ziel des Gesetzentwurfs der SPD besteht unter anderem darin, die zu Pflegenden dabei zu unterstützen, ihr Leben selbstbestimmt und entsprechend ihrem Wohl und ihren Wünschen gestalten zu können.

Hauptziel des Gesetzentwurfes von CDU und FDP ist es, das Recht auf gewaltfreie Pflege und Intimsphäre sicherzustellen. Na ja, dazu haben wir jetzt schon einiges gehört, wie das dann im Doppelzimmer geht.

Ich verweise deshalb auf diese Zielvorgaben, weil sie auf reale, weit verbreitete Problematiken verweisen. In den Pflegeeinrichtungen gibt es eine Vielzahl unbesetzter Stellen. Vor allem in den stationären Pflegeeinrichtungen kommen problematische und nicht bundeseinheitliche Personalbemessungssysteme zum Tragen. Die reale Personalbemessung – also die Personalausstattung – führt in der stationären, aber auch in der ambulanten Pflege zu einer hoffnungslos ungenügenden Ausstattung.

Was sind die Resultate dieser unzulänglichen personellen Ausstattung? – Die Folge ist, dass Pflege häufig als Akkordarbeit ausgeführt wird. Akkordarbeit erlaubt kaum einen adäquaten Umgang mit dem zu pflegenden Menschen. In der mündlichen Anhörung wurde an einigen wenigen Beispielen deutlich, was das konkret bedeutet. Es wurde berichtet, es gehöre zu den Normalfällen in Pflegeheimen, dass die Nachtwachen personell so ausgestattet sind, dass eine Nachtwache ca. 50 Menschen zu betreuen hat.