Was sind die Resultate dieser unzulänglichen personellen Ausstattung? – Die Folge ist, dass Pflege häufig als Akkordarbeit ausgeführt wird. Akkordarbeit erlaubt kaum einen adäquaten Umgang mit dem zu pflegenden Menschen. In der mündlichen Anhörung wurde an einigen wenigen Beispielen deutlich, was das konkret bedeutet. Es wurde berichtet, es gehöre zu den Normalfällen in Pflegeheimen, dass die Nachtwachen personell so ausgestattet sind, dass eine Nachtwache ca. 50 Menschen zu betreuen hat.
Dann ist es aber einfacher, nicht nur inkontinenten Menschen eine Windel anzuziehen, sondern auch kontinenten Pflegebedürftigen – nicht, weil die Pflegekräfte das gut finden, sondern weil sie gar nicht so schnell am Bett sein können, wenn ein dringendes menschliches Bedürfnis von einem zu Pflegenden verspürt wird. Noch schwieriger wird das, wenn dann vielleicht in einer Nacht mal zwei von 50 Menschen gleichzeitig müssen.
Dass oft den Pflegebedürftigen ein Leben in Selbstbestimmung nicht möglich ist und dass die Pflegenden von gesellschaftlicher Teilhabe weit entfernt sind, sie gewindelt oder sogar fixiert werden, haben nicht die Pflegekräfte zu verantworten – ganz im Gegenteil.
Den Pflegekräften bleibt oft gar keine andere Wahl, als zu solchen Notmaßnahmen zu greifen. Sie tun es, um noch Schlimmeres zu verhindern. Mehr noch: Die Pflegekräfte – und das gilt auch für pflegende Angehörige – leiden selbst nachweislich unter diesen Verhältnissen. Die sattsam bekannten gesundheitlichen Probleme der pflegenden Angehörigen sprechen hier eine eindeutige Sprache. Der Krankenstand und die gesundheitlichen Probleme der professionell Pflegenden belegen dies ebenfalls eindeutig. Die mit durchschnittlich knapp zehn Jahren extrem kurze Verweildauer der professionellen Pflegekräfte
Vor diesem Hintergrund ergibt sich das entscheidende Kriterium zur Beurteilung der beiden vorliegenden Gesetzentwürfe. Was leisten diese, um dem eben skizzierten Missstand in der Pflegepraxis Abhilfe zu schaffen?
Zu begrüßen ist die im Gesetzentwurf der CDU und der FDP vorgesehene landesweit einheitliche Telefonnummer für Anregungen, Hinweise und Beschwerden. Zu begrüßen sind ebenfalls die im CDU- und FDP-Entwurf formulierten Bestrebungen zum Abbau von Bürokratie.
Es gab in der Anhörung den Hinweis, dass 33 %, also ein Drittel, der Arbeitszeit der Pflegekräfte für administrative Aufgaben verbraucht werden, also z. B. für die Dokumentation der Pflege. Sicher muss Pflege dokumentiert werden. Aber alles, was bei administrativen Aufgaben eingespart werden kann, kann einer verbesserten Pflege zugutekommen. Deshalb ist zu hoffen, dass auf diesem Wege Verbesserungen erreicht werden können.
Der Hauptgrund für die Probleme in der Pflege liegt allerdings in der ungenügenden personellen Ausstattung. In § 38 ist bei der SPD immerhin vorgesehen, das zuständige Ministerium zu Rechtsverordnungen zu ermächtigen, die die personellen Mindestausstattungen generell regeln.
Dass die Rechtsverordnung nur vorgesehen, aber nicht verpflichtend ist, ist schade. Aber nicht das ist das Entscheidende. Entscheidend ist: Es ist eindeutig zu wenig, das Ministerium nicht von vornherein auf den vom MDK festgelegten Grundpflegebedarf und die daraus abgeleitete Anzahl der Pflegeminuten zu orientieren. Diese Pflegeminuten müssen im Minimum 1 : 1 die Grundlage für ein Personalbemessungsinstrument liefern.
Damit bleibt der SPD-Entwurf in der zentralen quantitativen Aussage unkonkret. Deshalb werden wir uns dazu enthalten.
Was den Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierungsfraktionen anbelangt, so wird es wahrscheinlich bei dessen Umsetzung und Anwendung einige Schwierigkeiten geben. Die Gründe dafür hat der Kollege Jürgens hier schon ausführlich aufgeführt. Ich möchte sie nicht wiederholen. Dass sich CDU und FDP damit ein handwerkliches Armutszeugnis ausgestellt haben, ist ernsthaft bedauerlich.
Wesentlich ist, dass im Gesetzentwurf der CDU und der FDP ein Ansatz für eine ausreichende Personalbemessung fehlt. Das Schlimme ist, dass sich mit diesem Gesetzentwurf an den gravierenden realen, praktischen Problemen in der Pflege – wenn überhaupt – dann nur wenig ändern wird.
Sie selbst haben als Minister in einer Pressemitteilung vom 14.06.2011 völlig zu Recht darauf hingewiesen – –
Die Äußerung passt deutlich zu Ihnen. – Sie haben darauf hingewiesen, Ursachen von Gewaltphänomenen in der Pflege seien „vor allem Überlastung, Überforderung und Unsicherheiten“. Weiter haben Sie gesagt:
Die beste Vorbeugung gegen Gewalt ist eine professionelle Pflege, bei der die Bedürfnisse des Patienten im Vordergrund stehen. Bei pflegenden Angehörigen ist es wichtig, dass sie nicht alleine sind und von Zeit zu Zeit auch an sich selbst denken.
Herr Grüttner, wenn Sie das alles so sagen und meinen, warum haben Sie dann als Abgeordneter der CDU und damit als Teil der größten Regierungsfraktion Ihren schönen Worten als Sozialminister nicht Taten folgen lassen und auf das Gesetz so eingewirkt, dass das dann auch umgesetzt werden kann?
Es geht hier um einen Aspekt, dem das Grundgesetz zu Recht einen ganz besonderen Stellenwert einräumt. In Ihrem Gesetzentwurf ist bei den Zielen explizit vom Schutz und der Achtung der Würde der Pflegebedürftigen die Rede. Wir alle wissen, dass die Pflegebedürftigen zu einer Bevölkerungsgruppe gehören, deren Würde am meisten bedroht ist.
Nach Lage der Dinge wird bei Ihrem Gesetzentwurf eine tatsächlich würdevolle Pflege nur bekommen, wer es sich finanziell leisten kann. Das ist nicht nur ein Armutszeugnis, das ist erbärmlich. Und deshalb können wir den Gesetzentwurf der CDU und der FDP nur ablehnen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von CDU und FDP haben ein gutes Gesetz vorgelegt. Die Landesregierung stimmt vollinhaltlich den Ausführungen von Dr. Bartelt und Herrn Kollegen Mick zu und gibt ansonsten ihre Rede zu Protokoll.
Meine Damen und Herren, wir haben die zweite Lesung der beiden Gesetzentwürfe durchgeführt. Es ist beantragt, beide Entwürfe zur Vorbereitung der dritten Lesung dem Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen. – Es gibt keine Gegenstimmen. Dann machen wir das so.
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Bodenverkehrsdienste am Flughafen Frankfurt – Qualität und Sicherheit der Bodenverkehrsdienste haben höchste Priorität – Drucks. 18/5183 zu Drucks. 18/5168 –
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wer möchte der Beschlussempfehlung zustimmen? – CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Niemand. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE ist das so angenommen.
Herr van Ooyen hat zu diesem Tagesordnungspunkt eine Erklärung nach § 88 der Geschäftsordnung beantragt. Das ist eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten.
Da wir nicht in der Debatte waren, konnten wir nicht erklären, welche Position wir dazu haben. Dieser Antrag ist ein wenig scheinheilig, weil er die Beteiligung von uns ausgeschlossen hat. Dabei waren wir die Einzigen im Europaparlament, die ganz eindeutig gegen die weitere Zersplitterung der Bodenverkehrsdienste aufgetreten sind.
Diese Mehrheit im Europaparlament wurde sowohl von Sozialdemokraten, von GRÜNEN, von FDP und CDU gestellt.
Deshalb halten wir das für scheinheilig. Wir sind der Meinung, dass bisher schon die Deregulierung – –
Herr van Ooyen, eine Erklärung zur Abstimmung, bitte. Sie haben sich enthalten. Legen Sie das bitte dar.
Ja. Wir haben uns enthalten, weil die bisher schon betriebene Deregulierung auf dem Flughafen von all den Parteien mitgetragen wurde. Wir sind gegen die Restrukturierung der Bodenverkehrsdienste auch politisch aufge
Wir wollen natürlich auch keine weitere Deregulierung und haben deshalb diesem scheinheiligen Antrag nicht zugestimmt.