Wenn sie hinzugezogen wird, stellt man fest, dass sie entweder unvollständig ist oder dass man auf ihrer Grundlage unverhältnismäßig reagiert. Wer das nicht glaubt, dem sage ich: Ich habe oben ein Kompendium der 400
Hunderassen stehen, das in Hessen – in Gießen oder in Kassel – jährlich erstellt wird. Man kann dort nachschlagen.
Selbstverständlich können auch der ungelistete Malinois, der Retriever, der Kangal, der Husky, andere Herdenschutzrassen, der asiatische Jagdhund, Spitze, der Airedale, der Ridgeback, der Jagdterrier, der Riesenschnauzer und selbst die Kleinen – für die Multimixe gilt das ebenfalls – absichtlich oder fahrlässig mannscharf gemacht werden, wie es in der Fachsprache heißt, wenn sie von der mentalen und körperlichen Anlage her dazu geeignet sind und in falsche Hände geraten. Eine geeignete Gefahrenvorbeugung setzt mit generellen Präventionsregeln und ihrer aktiven Verwaltung konsequent und effektiv dort an.
Schauen wir uns gemeinsam das Instrument der Rasseliste an. Bei der Unfallprävention, beim Tierschutz, bei der Vermeidung von Tierheimkosten, bei der Verbraucheraufklärung, bei der Verbreitung des Wissens rund um die Hunde und bei der Beurteilung der Frage, welche Rasse es sein soll und welcher Tierschutzfall zu wem in welcher Lebenssituation passt, sowie bei der vorbeugenden Inpflichtnahme beim Hundeverkauf und der Hundevermittlung verweigert sich die Rasseliste als Instrument; denn sie ist lückenhaft, und mit ihr wird zu spät angesetzt.
Wer meint, an der geltenden Rasseliste festhalten zu können, sollte sich ausführlich mit den 420 Hunderassen auseinandersetzen, die auch in Hessen auf öffentlichen Ausstellungen bzw. auf den unübersehbaren Tierschutzbörsen beworben werden, und er sollte sich ehrlich ein Bild davon machen, welche Tierschutzfälle den Hauptkostenpunkt in den hessischen Tierheimen ausmachen.
Die Rasseliste leistet auch nicht wirklich einen Beitrag zur Beilegung der gelegentlich aufflammenden Konflikte zwischen den Hundehaltern und den verschiedenen anderen Freizeitinteressen im öffentlichen Raum. Sie hilft auch nicht im Umgang mit den Hauptthemen der Schadensstatistiken, nämlich dem Hundeunfall mit dem Radfahrer oder dem Jogger und dem durch einen Hund auf der Fahrbahn verursachten Unfall. Wir sollten uns die vorliegenden Listen der Versicherungen im Rahmen der Anhörung gemeinsam vorurteilsfrei anschauen.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf setzt deshalb in präventiver Absicht zugunsten der Akzeptanz der Hundehaltung insgesamt bei jedem Hundehalter und jeder Hundeführung an: mit der Verpflichtung zum Halterwissen möglichst vor Übernahme des Tieres, mit der grundsätzlich obligatorischen Halterverantwortung und der Verpflichtung, den notwendigen Nachweis über den Erwerb der Führungskunde zu erbringen. Das – dies sage ich den Tierfreunden unter uns und im Lande – ist auch der allergrößte Gewinn für die Tiere: Kenntnisse über ihre Bedürfnisse, ihre Eigenarten, ihre Lerngesetze und ihre anderen artlichen Anlagen.
Den Hunden wird der größte Bärendienst erwiesen, wenn von ihnen, solange sie unerzogen sind, etwas erwartet wird, was sie gar nicht leisten können. Jeder weiß, dass Freiheitsprivilegien nur bei dem Hund möglich sind, dem die Chance gegeben wurde, zu lernen, wie es zwischen all den Menschen läuft. Menschen, die ihrem Hund kein „Komm!“, kein „Aus!“ und keine Leinenführigkeit beibringen können oder wollen, schaden nicht nur diesem Hund, sondern auch allen anderen Hunden, die aufgrund seines schlechten Eindrucks in der Öffentlichkeit mit ihm
Darüber hinaus werden die Regelungen, Auflagen und Anforderungen in Bezug auf das gefährliche Hundeindividuum benötigt, wie sie in Hessen seit dem Erlassen der ersten Hundeverordnung bestanden haben, auch schon unter Rot-Grün. Selbstverständlich soll dieser Ansatz erhalten bleiben.
Er soll sogar noch etwas strenger gefasst werden: durch die Ausweitung der Möglichkeit, einzelfallbezogene Auflagen zu erteilen, durch die klare Erfassung des Hundeführers, durch die klare Fassung von Halteranforderungen, durch das Register, durch die Erhöhung möglicher Ordnungsgelder und ganz besonders – hier spreche ich im Interesse der Ordnungsämter und der Kämmerer der hessischen Kommunen – durch das Verfolgen des Ziels, die Einnahmen aus diesen Ordnungsgeldern auch bei denjenigen zu belassen, die das Gesetz vor Ort vollziehen.
Daneben sollen alle Hunde gechippt und registriert werden, nicht nur damit man sie wiederfindet, sondern auch um die Halter – das sind übrigens sehr wenige – ausfindig machen zu können, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten wollen oder können oder die die für die Haltung eines Hundes erforderlichen persönlichen Voraussetzungen nicht mitbringen.
Meine Fraktion hat ihren Entwurf an das in Niedersachsen geltende Gesetz angelehnt. Er wurde im Rahmen einer zweijährigen Debatte mit den organisierten Hundehaltern in Hessen entwickelt. Im Laufe des Verfahrens im Ausschuss wird auszuloten sein, an welchen Stellen noch Verbesserungen vorgenommen werden müssen. Das ist kein Lippenbekenntnis. Wir gehen davon aus, dass noch manche Änderung erforderlich sein wird.
Wir alle wissen, dass der Hund in unserer Gesellschaft nicht nur, sondern gerade im dienstleistungsstarken Hessen ein Milliardengeschäft ist. Wir wissen auch, dass der Hund für die ganz überwiegende Mehrheit von Hundebesitzern Freizeitpartner und Familienmitglied ist, dass er alleinstehenden Personen gelegentlich sogar Sozialpartner ist und dass der Hund Dienst am Menschen tut, sei es als Rettungshund, als Therapiehund in der Altenarbeit oder als Kollege im Wach- oder Polizeidienst. All diejenigen haben es verdient, dass wir uns dieses Volksthemas in einer Volksvertretung immerhin annehmen. Meine Damen und Herren, wir laden alle Fraktionen sehr herzlich ein, mit uns zu einem gemeinsamen Kompromiss zu finden, wie wir dieses Thema in Hessen ordentlich regeln und befrieden können. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich anmerken, dass der hier vorgelegte Gesetzentwurf der SPD – mit Ausnahme weniger Formulierungen – aus Niedersachsen übernommen wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Ihr gutes Recht. Ich möchte aber doch darauf hinweisen, dass an manchen Stellen, wie in der Begründung des Gesetzentwurfs, eine eigene Note von Vorteil gewesen wäre.
Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis den niedersächsischen Landwirtschaftsminister Gert Lindemann. Er sagte:
Sie haben dieses Zitat beinahe wörtlich übernommen. Die „vielfältige Verwendung“ des Hundes lässt uns schon stutzen. Aber noch stutziger macht mich die Notwendigkeit, Ihnen hier im Parlament erklären zu müssen, was man unter „sozialpartnerschaftlich“ im Allgemeinen versteht. Vielleicht sollten wir die Damen und Herren von ver.di als Besucher zu uns in den Plenarsaal einladen; die könnten Ihnen und uns da sicherlich weiterhelfen.
Aber kommen wir zum Gesetzentwurf, der überfällig war, denn mit solch einem Gesetz wird die umstrittene derzeit gültige Hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden endlich obsolet. Diese beruht auf der sogenannten Rasseliste.
Frau Pauly-Bender, zur Rasseliste haben Sie schon viel Richtiges gesagt, dem ich mich anschließen kann. Die Einstufung eines Hundes als „gefährlich“ aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse ist wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge eben nicht gerechtfertigt. Die Rasseliste hat in Hessen zu keiner effektiven Gefahrenabwehr geführt. Die Beißstatistiken des Innenministers belegen, dass die Beißvorfälle nach Einführung dieser Rasseliste sogar gestiegen sind.
Leider hat sich Hessen im bundesweiten Vergleich mit noch einer Besonderheit hervorgetan. Hier wurden – von offizieller Stelle bekannt gegeben – in den vergangenen zwölf Jahren aufgrund der Hundeverordnung mehr als 400 Hunde getötet, und Tierschützer gehen sogar von wesentlich mehr Fällen aus. Schon aus diesem Grund begrüßen wir die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs. Die wichtigsten Punkte
Sie haben gut zugehört, das finde ich toll –, der Sachkundenachweis für alle Hundehalter, die Chip- und Registrierungspflicht und die Haftpflichtversicherung, führen unserer Ansicht nach zu einem wesentlich verbesserten Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.
Natürlich muss an einzelnen Stellen über die tatsächliche Umsetzung gesprochen werden. Bei der Ausgestaltung des Sachkundenachweises muss sowohl auf die Finanzierbarkeit als auch auf Tierschutzaspekte – von Hunden dürfen z. B. nur Leistungen verlangt werden, die auch in ihrem Repertoire liegen – geachtet werden.
Die Finanzierbarkeit ist auch beim Chippen ein Thema. Ich weiß von vielen Obdachlosen und älteren Menschen, dass ihr geliebter Hund tatsächlich ihr Lebensinhalt ist und dass sie tatsächlich davon abhängig sind, dass er da ist. Wir müssen uns also auch Gedanken darüber machen, was mit Hundehalterinnen und -haltern geschieht, die finanziell zu schwach gestellt sind, um sich den Sachkundenachweis und das Chippen leisten zu können.
Gleiches gilt natürlich auch für die Haftpflichtversicherung. Zur Registrierungspflicht möchte ich anmerken, dass es bereits eine sehr kompetente Stelle zur Registrierung von Haustieren gibt. Die Tierschutzorganisation TASSO e. V. betreibt Europas größtes Haustierzentralregister und registriert und rückvermittelt schon seit fast 30 Jahren erfolgreich Tiere. Nach ihren eigenen Angaben könnten sie eine gesetzlich festgeschriebene Registrierung durch die Chippflicht unbürokratisch und sogar ohne Kosten für das Land Hessen übernehmen. Wir werden daher die Vergabe der Registrierung an TASSO unterstützen.
Ansonsten haben wir wie auch Sie, Frau Pauly-Bender, Tierschutzorganisationen wie TASSO und den Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. um ihre Einschätzung zu dem Hundegesetzentwurf gebeten und die Stellungnahme des Hessischen Tierschutzbeirates gelesen. Sie haben zahlreiche wichtige Anmerkungen dieser Organisationen berücksichtigt. Daher, und weil es dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und den Ansprüchen an eine artgemäße und verhaltensgerechte Hundehaltung gleichermaßen Rechnung trägt, werden wir der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs zustimmen. Wir begrüßen vor allem, um dies noch einmal zu betonen, die Abkehr von der unsinnigen und populistischen Rasseliste. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Hund gehört wohl zu den ältesten Begleitern des Menschen. Schon seit 12.000 Jahren, möglicherweise schon viel länger, leben Hund und Mensch miteinander. Sowohl Mensch wie Wolf sind soziale Wesen. So war es für gezähmte Wölfe ein Leichtes, sich in ein Menschenrudel hineinzuleben. Im Laufe der Jahrtausende haben sich Hunde in einzigartiger Weise an Menschen angepasst, ohne dabei ihr Wolfswesen verleugnen zu müssen.
Hunde erfassen nachgewiesenermaßen feinste Stimmungsschwankungen ihrer Menschen und sind sogar bis zu einem erstaunlichen Grad lernfähig, was die menschliche Kommunikation betrifft. Neue Forschungen zeigen, dass ein Hund bis zu 200 Wörter einer menschlichen Sprache in ihrer Bedeutung erfassen kann. Das alles hat na
Heute sehen viele Menschen speziell ihren Hund als ein fast menschenähnliches Wesen an. Sie sehen in ihm nicht mehr den gezähmten Wolf, sondern den Gefährten, den sie sich zur Gesellschaft wünschen. Doch wo Wunschdenken wirkliche Kenntnisse verdrängt, sind Konflikte vorprogrammiert. Darunter leiden beide, Mensch und Hund.
Auch ich – ich bin seit über 30 Jahren Hundehalter – habe ein Interesse daran, dass alle Hunde verantwortungsvoll gehalten und geführt werden, sodass keine Gefahren von ihnen ausgehen. Wir haben jetzt einen neunjährigen Sheltie-Mix, den wir zweijährig wie alle unsere Hunde aus dem Tierheim geholt haben.
Meine Damen und Herren, wir beraten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. Zunächst stellt sich die Frage, ob es über die bereits bestehenden Vorschriften wie dem Hessischen Sicherungs- und Ordnungsgesetz, der Hundeverordnung und dem Durchführungserlass zur Hundeverordnung zusätzlichen Regelungsbedarf gibt. Obwohl eine Versicherungspflicht für als besonders gefährlich eingestufte Hunde bereits schon heute besteht, betrachten auch wir eine nachgewiesene Haftpflichtversicherung für Hunde als grundsätzlich sinnvoll.
Sehr geehrte Frau Dr. Pauly-Bender, in Ihrem Entwurf entsteht allerdings die Pflicht zur Versicherung bereits sofort, ab der Geburt. Im niedersächsischen Hundegesetz, welches Sie als vorbildlich bezeichnen, wird jedoch eine Versicherungspflicht erst für Hunde, die älter als sechs Monate sind, vorgeschrieben.