Protocol of the Session on February 1, 2012

Jetzt ist es schön ruhig, jetzt dürfen Sie weitermachen. Das ist wichtig. Ruhe halten heißt auch, dass wir uns konzentrieren. – Danke schön.

Die Entlastung, meine sehr verehrten Damen und Herren, die in den Kernhaushalten bereits im ersten Jahr eintritt, ist davon abhängig, welche Mittel auf den Fonds übertragen werden, aber sie ist signifikant höher als das, was Sie in Ihren Berechnungen versucht haben zu dokumentieren.

(Norbert Schmitt (SPD): Wie hoch ist denn die Zahl am Beispiel der Stadt Kassel?)

Das hängt davon ab, welche Mittel die Stadt Kassel am Ende bereit wäre, auf den Fonds zu übertragen.

(Norbert Schmitt (SPD): Sie haben doch eben gesagt, meine Zahl sei falsch! Sie haben doch eben gesagt, ich könnte nicht rechnen! Jetzt sagen Sie doch mal, welche Zahl richtig ist!)

Herr Kollege Schmitt, Sie haben doch versucht, einen Zusammenhang herzustellen – –

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt wird es spannend! – Weitere Zurufe)

Jetzt hören Sie doch auf, dazwischenzurufen, wenn Sie das nicht interessiert.

Meine Damen und Herren! – Herr Minister, noch einmal bitte.

Ich bin daran interessiert, dass in allen Teilen des Hauses Ruhe herrscht. Es ist nicht erlaubt. Dann hören Sie auch nicht darauf. Ich bitte um Verständnis. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

Es entsteht eine Zinsverbilligung von mindestens 2 Prozentpunkten im Verhältnis zu dem, was bisher gezahlt worden ist, wenn Sie 2 % des übertragenen Betrags auf den Fonds im ersten Jahr als Ersparnis auf der Seite der Zinsen haben. Das können Sie jederzeit für jede Kommune kommunenscharf ausrechnen, wenn Sie genau wissen, welche Darlehen die Kommune auf den Fonds überträgt. Übertragen Sie festverzinsliche langfristige Schulden, ist die Zinsersparnis höher, als wenn kurzfristig verzinste Kassenkredite übertragen werden. Deshalb wird man für jede Kommune eine individualisierte Antwort erwarten müssen. Das sind die Zusammenhänge. Pauschalbetrachtungen sind nicht zulässig.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Gestatten Sie mir zum Schluss noch einen Hinweis: Natürlich werden wir jetzt im Laufe des Jahres mit jeder der beteiligten Kommunen in einzelnen Gesprächen sehr intensiv zu diskutieren haben. Aber eines ist auch klar: Wir werden keine Konsolidierungsauflagen par ordre du mufti verordnen, sondern wir erwarten, dass die Kommunen, die bereit sind, Mittel vom gesamthessischen Steuerzahler anzunehmen, einen eigenen Vorschlag unterbreiten, wie sie sich auf den Konsolidierungspfad der Zukunft begeben.

Es muss auch klar sein, dass diejenige Kommune, die Mittel in beträchtlichem Umfang vom Land erhält, am Ende intensiver konsolidiert, auch im Vergleich zu Nachbarkommunen, die bisher ordentlich gewirtschaftet haben

und keine Mittel in Anspruch nehmen müssen. Auch das muss klar sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich freue mich jedenfalls auf die weiteren Erörterungen mit den betroffenen Kommunen, gerne auch in den Gremien des Hessischen Landtags. Es ist und bleibt eine Riesenleistung für die hessischen Kommunen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Wort hat Herr Abg. Decker für die Fraktion der SPD.

(Günter Rudolph (SPD): Hat sich denn der Kämmerer der Stadt Kassel schon bedankt, Herr Kollege Decker?)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich in der zweiten Runde nicht nur als Finanzpolitiker in diesem Hause gemeldet, sondern vor allem auch als Kommunalpolitiker, der vor Ort eine Entscheidung darüber zu treffen hat, und zwar in Kassel; die meisten wissen das. Ich stehe stellvertretend für viele andere hier im Haus, die ebenfalls kommunalpolitisch verantwortlich sind, genau zu prüfen, worauf wir uns einlassen. – Das ist der eine Grund, was die Wohltaten angeht.

Der zweite Grund, warum ich hier vorne stehe, Herr Minister Dr. Schäfer, ist: Wir haben das Kleingedruckte gelesen und wissen genau, dass in dem Kleingedruckten die Probleme liegen, auf die wir uns möglicherweise einlassen.

(Beifall bei der SPD)

Es ist schon angeschnitten worden: Die 3,2 Milliarden € sind eine gewaltige Summe. Das klingt auf den ersten Blick in der Tat wie eine Wohltat. Auf den zweiten Blick muss man ins Kleingedruckte schauen. Dort heißt es: einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen. – Viele von Ihnen reden an der Realität vorbei, wenn Sie glauben, dass die Kommunen dazu überhaupt noch in der Lage wären. Erzählen Sie mir, wie das in Offenbach funktionieren soll. Was sollen die denn noch sparen?

(Beifall bei der SPD)

Ich will Ihnen anhand des Beispiels von Kassel erklären, dass das nicht nur ohne Weiteres nicht mehr möglich ist, sondern dass Sie mit solch einschneidenden Konsolidierungsmaßnahmen einen soeben erfolgreich eingeleiteten und in einer beträchtlichen Höhe vorhandenen dynamischen Prozess schlichtweg kaputt machen würden.

(Beifall bei der SPD)

Denn eins ist klar: Die Veränderung der Einnahmesituation der Kommunen ist äußerst geringfügig. Sollen wir denn den Gewerbesteuersatz gerade dort, wo sich die Dynamik entwickelt, noch höher schrauben, damit wir ihn gleich wieder einstampfen können? Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein. Also müssen wir an die Ausgabenseite. Was das bedeutet, haben einige meiner Vorredner, unter anderem der Kollege Schmitt, mehr als deutlich gemacht. Das würde einen tiefgreifenden Einschnitt in die kommunale Daseinsvorsorge bedeuten. Wenn das kein Eingriff in die kommunale Selbstverwal

tung ist, dann will ich Hugo heißen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU: Oh!)

Ich meine nicht den hochgeschätzten Kollegen auf der Seite da drüben.

Jetzt zu Kassel, um ein weiteres Beispiel zu bringen. Das Beispiel Hersfeld-Rotenburg ist schon genannt worden, es steht symbolhaft für viele andere hessische Kommunen. Für Kassel bedeutet das – Sie haben es eben richtigerweise zitiert, das haben auch unsere Leute in der Kämmerei ausgerechnet – eine Schuldenentlastung von etwa 260 Millionen €. Gehen wir einmal davon aus, dass das ganze Programm auf 30 Jahre angelegt ist. Dann erkläre ich Ihnen, Herr Dr. Schäfer und liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, warum wir alles daransetzen müssen, dass Sie in zwei Jahren nicht mehr regieren. Würden Sie diesen Weg 30 Jahre konsequent weitergehen, würde das für Kassel einen Verlust von 800 Millionen € ergeben. Das erklärt die halbe Sau und die drei Pfund Gehacktes, die vorhin schon angesprochen worden sind.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Durch die 340 Millionen €, die man den Kommunen jährlich wegnimmt – ich unterstelle einmal, Sie würden das, wenn das Unglück passiert und Sie tatsächlich noch 30 Jahre regieren, nicht mehr abschaffen –, kommt man zu einer solch potenzierten Zahl. Für Kassel bedeutet das – wenn man noch hinzurechnet, dass auf anderen Ebenen auch Kürzungen stattfinden, die nur en passant untergegangen sind –, dass durch Ihre Maßnahmen jährlich inzwischen 27 Millionen € in der Stadtkasse fehlen.

Jetzt erklären Sie uns einmal, wie wir, wenn wir die weiteren Aufgaben hinzurechnen, die uns von Bund und Land ohne einen adäquaten Finanzausgleich aufs Auge gedrückt worden sind, noch auf einen grünen Zweig kommen sollen.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Da wir verantwortlich damit umgehen, müssen wir das sehr ernsthaft prüfen. Aber ich glaube, so, wie Sie es heute in diesem Haus dargestellt haben, veräppeln Sie die Leute auf der kommunalen Ebene schlichtweg. Das, was Sie uns heute anbieten, kann sich sehr schnell zu einem Danaergeschenk entwickeln.

Es gibt eine ganz einfache Lösung für dieses Problem: Nehmen Sie die Kürzung um 340 Millionen € zurück, und alles ist erledigt. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist verabredet, alle drei Anträge – einschließlich des Entschließungsantrags – an den Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen. – Dem widerspricht keiner. Damit ist das beschlossen.

Nunmehr rufe ich Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Hessisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hessisches Hundegesetz) – Drucks. 18/5107 –

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Wer bellt als Erster?)

Zur Einbringung erteile ich Frau Kollegin Pauly-Bender, Fraktion der SPD, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum beraten wir in diesem Parlament ein Hundegesetz? Müssen lebensnahe Themen wie dieses aus dem Bereich der Heimtierhaltung wirklich gesetzlich geregelt werden?

Interessierte Hundehalterinnen und Hundehalter, aber auch Bürgerinnen und Bürger ohne Hunde bejahen das. Sie erhoffen sich von den Politikern, dass sie Regelungen schaffen, die Frieden stiften; dass sie Spielregeln definieren und festhalten, welchen Freiheitsschutz die Ausübung dieses Hobbys genießt; dass sie vorbeugend dafür sorgen, dass diese Freiheit nicht wegen des Verhaltens Einzelner unverhältnismäßig eingeschränkt wird oder an Akzeptanz verliert, und dass sie zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger einem verantwortungslosen oder leichtsinnigen Umgang mit Hunden Einhalt gebieten.

Wahrscheinlich ist die Zahl von 2,5 Millionen am Thema Hund interessierter Hessinnen und Hessen am unteren Rand kalkuliert. Dieses Thema ist wenigstens 500.000 privaten Hundehaltern in Hessen – in der Regel mit Familie – wichtig, nicht zu vergessen die vormaligen Halter und solche Menschen, die sich auf die spätere Haltung eines Hunds, beispielsweise im Ruhestand, freuen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen ist der Hund auch ein Sportpartner. Es gibt kaum eine hessische Gemeinde, die keinen SV – für Unkundige: Schäferhundeverein – oder Hundefreundeverein hätte. Hinzu kommt der ehrenamtliche Tierschutz. Daran sind die Bürger beteiligt, die ihre Zeit und häufig auch private Mittel dazu verwenden, um abgegebene und verwaiste Hunde zu versorgen. Schließlich gibt es noch die professionell Interessierten. Fachleute schätzen, dass in Hessen rund um das Thema Hund 10.000 Arbeitsplätze entstanden sind, Tendenz steigend.

In beklagenswertem Kontrast zu der Bedeutung des Themas in der Breite steht seine politische und mediale Behandlung. Das Thema Hundehaltung wird dort nur höchst eruptiv und unter negativen Vorzeichen behandelt: als Unfallursache, als Übernutzung, als Gefährdung und als Grund für alltägliche Konflikte zwischen Bürgern mit unterschiedlichen Interessen. Hinzu kommt der ungeklärte Regelungszweck der Rasseliste.

Vor diesem Hintergrund bitten wir alle Fraktionen dieses Hauses, anhand unseres Entwurfs politisch abzugleichen, was zur Befriedung des Themas in seinen einzelnen Facetten getan werden kann. Wir sind der Meinung, dass sich der hessische Innenminister ganz zu Recht nach Alternativen zur geltenden Gefahrenabwehrverordnung umsieht. Die Attraktivität der Rasseliste mag im kleinsten Verwaltungsaufwand liegen; als Instrument der Gefahren- und Unfallvorbeugung ist sie jedoch von der gesamten Fachwelt als unzureichend und/oder unverhältnismäßig, weil ungeeignet und nicht zuletzt als tierschutzwidrig erkannt worden.

(Beifall bei der SPD)