Meine Damen und Herren, Sie haben es schon angesprochen, und der Innenminister hat darauf hingewiesen: Es dauert, wenn man eine Anhörung macht, wenn man sie ernst nimmt und sich mit den Ergebnissen auseinandersetzt. Das führt dann auch zu Veränderungen des Gesetzentwurfs.
Wir haben eine Verfassung in diesem Land. Es gibt ein Verfassungsrecht, und darauf ist in der Anhörung hingewiesen worden. Entsprechend hat der Innenminister den Gesetzentwurf angepasst. Somit kann man in der Tat sagen: Der Gesetzentwurf ist insgesamt ausgewogen. Er findet den richtigen Weg bei der Bekämpfung der Spielsucht und illegaler Spielhöllen einerseits sowie der Gewährleistung des Rechts der Menschen, in ihrer Freizeit prinzipiell das zu tun, was sie selbst für richtig halten, andererseits.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit der Menschen, die wir Liberale gegen alle Bevormundungsversuche hochhalten. Deshalb begrüßen wir auch, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung anders als die Vorschläge der Opposition keine ausufernde, sondern eine auf das für die Bekämpfung von Kriminalität notwendige Maß beschränkte Videoüberwachung vorsieht. Ausufernde und grundlose Überwachung unbescholtener Bürger ist mit uns nicht zu machen, auch nicht unter dem Deckmäntelchen der Bekämpfung von Spielsucht.
Man kann eigentlich nur sagen: Der „Copy-and-PasteGesetzentwurf“ der Opposition, den wir seit einigen Monaten im Landtag haben, zeigt einmal mehr, dass von einem echten Engagement für die Persönlichkeitsrechte der Menschen nichts zu spüren ist.
Die GRÜNEN haben eben, Frau Kollegin SchulzAsche, kein Augenmaß. Das ist Ihr Problem. – Das Beispiel der ausufernden Videoüberwachung ist bereits benannt. Wir haben in unserem Gesetzentwurf genau das geregelt, was notwendig ist, nämlich: Die Raumüberwachung per Video ist erforderlich. Die Eingänge und Kassenräume müssen überwacht und die Aufzeichnungen für eine Frist von 48 Stunden aufbewahrt werden, um zu sehen, ob sie benötigt werden oder nicht. Dann sind sie aber auch wieder zu löschen, weil es keinen Grund für die weitere Speicherung gibt.
Im Gesetzentwurf der GRÜNEN steht noch ein bisschen mehr: Erstens ist die Speicherungsfrist länger, zweitens bleibt es ausgerechnet den Spielhallenbetreibern überlassen, ob gelöscht wird oder nicht. Wir sagen: Dann ist zwingend zu löschen. Das Schmankerl dabei ist, die GRÜNEN sehen auch noch eine Spielüberwachung vor, also nicht nur eine Überwachung des gesamten Bereichs, sondern jeder einzelne Spieler, der an einem Automaten spielt, soll bei seinem Spiel aufgezeichnet werden.
Herr Kollege Frömmrich, das ist ohne Augenmaß, das ist maßlos, das ist grüne Regulierungs- und Überwachungswut auf Kosten der Freiheitsrechte unbescholtener Bürger.
Ich kann nur hoffen, nachdem wir jetzt einen ausgewogenen Gesetzentwurf mit Auswertungen einer ersten Regierungsanhörung haben, dass wir im Rahmen der parlamentarischen Beratung, im Rahmen der Anhörung, die sicherlich auch noch stattfinden wird, zu einer sachgerechten Debatte kommen werden. Was wir mit dem „Copyand-Paste-Gesetzentwurf“ der GRÜNEN machen, müssen Sie wissen. Ob Sie ihn in der Erkenntnis zurückziehen, dass er nicht weiterführt oder ob Sie ihn ablehnen lassen, wird sich dann im Rahmen der Beratung herausstellen.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mein Gott! Es gab mal Liberale, die für den Parlamentarismus gekämpft haben!)
Wir haben das Ergebnis eines guten Jahres hervorragender Arbeit des Innenministers, und wir haben den unausgegorenen „Copy-and-Paste-Gesetzentwurf“ der GRÜNEN. Auf der Grundlage des guten Gesetzentwurfs wird jetzt in der Sache beraten, und dann wird entschieden. So ist das in einem parlamentarischen System.
(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie haben einen Freiheitsbegriff, da schüttelt es einen!)
Dann werden wir ein gutes Gesetz haben. Ich danke ausdrücklich noch einmal für den hervorragenden Gesetzentwurf.
Vielen Dank, Herr Greilich. – Damit hat die Aussprache zur ersten Lesung stattgefunden. Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss.
Damit sind wir am Ende der Tagesordnungspunkte, die wir vor der Mittagspause abarbeiten wollten, angelangt. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr. Guten Appetit.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Zwingend notwendige Gespräche werden außerhalb des Plenarsaals geführt.
Noch eingegangen und an Sie verteilt worden ist ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/5241, zu Tagesordnungspunkt 28, Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Rechtssicherheit am Flughafen Frankfurt für Arbeitsplätze und Wohlstand unabdingbar, Drucks. 18/5199. Dieser Änderungsantrag liegt Ihnen allen vor und wird jetzt mit aufgerufen.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Lärm bekämpfen – Nachtruhe sichern – Revisionsantrag zurückziehen – Drucks. 18/5196 –
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Rechtssicherheit am Flughafen Frankfurt für Arbeitsplätze und Wohlstand unabdingbar – Drucks. 18/5199 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend zweiter Minister der Landesregierung gibt fehlerhafte Abwägung bei Genehmigung des Flughafenausbaus zu: Rücknahme des Revisionsantrags jetzt – Drucks. 18/5231 –
Die Petitionen den Flughafen betreffend werden im Rahmen der Debatte besprochen. Am Schluss werden sie aber getrennt abgestimmt. Die Nummern der Petitionen brauche ich hier nicht vorzulesen.
Es handelt sich um einen Setzpunkt der Fraktion DIE LINKE. Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Als Erster hat sich Staatsminister Posch zu Wort gemeldet. Herr Posch, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich aus zwei Gründen entschieden, für die Landesregierung vor den antragstellenden Fraktionen einige Ausführungen zu machen. Erstens. In den drei Anträgen sind Aussagen enthalten, die grundlegend falsch sind. Sie geben die gegenwärtige rechtliche Situation nicht rechtlich wieder und bergen die Gefahr in sich, dass keine sachliche Auseinandersetzung stattfindet, sondern dass Emotionen ausgelöst werden. Das dient nicht der Sache, und deswegen möchte ich dazu Stellung nehmen.
Ich möchte noch einmal darstellen, wie wir die Situation vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beurteilen, welche Vorstellungen wir hinsichtlich der Lösung der Probleme haben und was wir machen, um einerseits
die Jobmaschine Frankfurter Flughafen zu erhalten und andererseits dazu beizutragen, die Lärmbelastung zu reduzieren. Beides gehört nämlich zusammen.
Der zweite Grund, den ich Ihnen auch nennen möchte, wird Sie vielleicht etwas überraschen. Ich möchte versuchen, herauszuarbeiten, welche Fraktionen im Hessischen Landtag sich in bestimmten Positionen näher sind, als wir es gemeinhin darstellen. Es gibt nämlich einiges, was uns verbindet, insbesondere wenn es darum geht, die Lärmbeeinträchtigung zu reduzieren. Aber das wird nicht offen ausgesprochen, sondern es werden andere Themen in den Vordergrund gestellt, um die eigene Position deutlich zu machen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei, ich habe Ihren Antrag mit Interesse gelesen. Ich stelle fest, dass sich die Sozialdemokraten in der Vergangenheit zum Ausbau des Frankfurter Flughafens bekannt haben. Ferner stelle ich fest, in dem Antrag, den Sie heute eingebracht haben, sind die Themen Jobmotor und wirtschaftliche Bedeutung überhaupt nicht mehr enthalten. Das ist die Realität. Sie bekennen sich mit diesem Antrag eben nicht zur Jobmaschine Frankfurter Flughafen.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Thorsten Schä- fer-Gümbel (SPD): Ach, Herr Posch, das ist ja peinlich! Da hätte ich etwas anderes erwartet!)