Protocol of the Session on January 10, 2012

gar nichts. Ich finde den Gesetzentwurf aber ausgesprochen ärgerlich, weil man die aktuelle Diskussion eben nicht einfach ausblenden darf. Was Sie hier vorlegen, fällt nämlich um Lichtjahre hinter die aktuelle Debatte zurück. Denn die Geheimdienste und ihre politischen Auftraggeber in Bundes- und Landesregierung sind seit Be

kanntwerden ihres völligen Versagens bei der Aufklärung rechten Naziterrors zu Recht einer heftigen Kritik ausgesetzt. Diese Kritik ist notwendig und muss weitreichende Folgen nach sich ziehen. Weil auf der anderen Seite die politische Linke wie in den Hochzeiten des Kalten Krieges schikaniert und bespitzelt wird, ist die Kritik umso lauter – und zwar mittlerweile bis weit hinein in konservative Kreise, in Medien und Regierungsparteien.

Ihr Gesetzentwurf geht aber an dieser Kritik in Gänze vorbei. Ich zitiere erneut den Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“, Heribert Prantl, diesmal vom 17. November letzten Jahres:

Der Verfassungsschutz observiert mit Akribie kritische Demokraten – gewalttätige Neonazis lässt er in Ruhe oder beschäftigt sie als V-Leute. Bei solchen Fehlleistungen kann man sich verzweifelt fragen, ob nicht nur die NPD, sondern auch der Verfassungsschutz verboten gehört.

(Beifall bei der LINKEN)

In der öffentlichen Debatte werden Zusammenhänge dazu hergestellt, dass die westdeutschen Geheimdienste in ihren Gründerjahren von Altnazis durchdrungen waren. Ich will darauf nicht näher eingehen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Was heißt das für heute?)

Aber das ist wissenschaftlich belegt. Meine Damen und Herren, in der nun über Monate anhaltenden Debatte über die Geschichte und das Versagen der Geheimdienste wurden viele ernst zu nehmende Vorschläge gemacht. Diese Vorschläge wollen wir als LINKE aufgreifen, denn es kann doch nicht bleiben, wie es ist. Meine Position war immer, dass Demokratie und Geheimdienste nicht zusammenpassen. Deshalb ist auch klar: Die Geheimdienste sind Teil des Problems und nicht der Lösung.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat Herr Abg. Frömmrich für die Fraktion DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe ein bisschen überlegt, was diese Rede des Kollegen Schaus bedeuten sollte und in welche Richtung sie geht. Ich habe auch überlegt, Gemeinsamkeiten zu finden. Ich habe mir zum Teil gedacht: Na ja, an einem Punkt muss ich zumindest sagen, dass er nicht ganz unrecht hat, wenn er die Arbeit des Verfassungsschutzes und zum Teil auch die Unfähigkeit des Verfassungsschutzes insgesamt in die Öffentlichkeit trägt.

Ich glaube, an einem Punkt wird das ganz deutlich. Dass es dem Verfassungsschutz der Bundesrepublik Deutschland gelungen ist, nachdem die Partei DIE LINKE über Monate hinweg kein Thema mehr hatte, ihr endlich wieder ein Thema zu geben, zeugt wirklich von der Unfähigkeit dieses Verfassungsschutzes. Das muss man in der Tat sagen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD)

Das muss man in der Tat sagen. Denn das wird überall zelebriert. Das wird in jedem Landesparlament, im Bundestag und ich weiß nicht wo zelebriert. Sie haben ihnen damit wirklich einen Gefallen getan.

(Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Was unterstellen Sie da dem Verfassungsschutz?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was Sie hier gesagt haben, hat im Prinzip mit dem, was der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zum Inhalt hat, wenig zu tun. Ich stelle für meine Fraktion erst einmal ausdrücklich fest, dass wir die Initiative der Sozialdemokraten begrüßen. Ich glaube, das ist der richtige Zeitpunkt. Vielleicht hätte man auch noch ein paar Wochen warten können. Denn ich glaube, dass durch die Arbeit der Generalbundesanwaltschaft vielleicht das eine oder andere noch zutage treten könnte, das man vielleicht bei der Veränderung der parlamentarischen Kontrolle noch einfließen lassen könnte.

Ich glaube aber, dass es vom Grundsatz her richtig ist, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen und darüber zu diskutieren, wie die parlamentarische Kontrolle aussehen muss. Herr Kollege Bellino hat eben in seiner Rede gesagt, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes für die Aufklärung beim Extremismus und für die Bekämpfung des Extremismus unverzichtbar sei. Dem kann ich in Teilen zustimmen. Herr Kollege Bellino, eines vergessen Sie dabei aber immer zu sagen, nämlich dass auf die parlamentarische Kontrolle bei diesem Verfassungsschutz nicht verzichtet werden kann. Das vergessen Sie immer zu sagen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Die Legitimation einer solchen Behörde, die tief greifende Eingriffsrechte in die Bürger- und Freiheitsrechte hat, bedarf der parlamentarischen Kontrolle. Das ist der Grundsatz, unter dem eine solche Behörde überhaupt nur organisiert werden kann. Deswegen hätten Sie dazu vielleicht einmal zwei oder drei Sätze verlieren sollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Bellino, wir diskutieren über dieses Thema. Frau Kollegin Faeser hat das schon gesagt. Wir haben das auch im Rahmen der Debatte um 60 Jahre Verfassungsschutz in Hessen getan. Auch ich habe dazu etwas gesagt. Wir haben damals schon gesagt, dass die parlamentarische Kontrolle unbedingt einmal auf den Prüfstand gestellt werden müsste und dass darüber einmal diskutiert werden müsste.

Ich glaube aber auch, dass die Vorkommnisse um die Nazimorde in Deutschland und das, was in Hessen geschehen ist, dazu veranlassen müssten. Wir erinnern uns an den Mord in Kassel. Wir müssen über die parlamentarische Kontrolle diskutieren. Lassen wir noch einmal kurz Revue passieren, was da geschehen ist.

In Kassel wird ein Mensch ermordet. Das wird untersucht. Während der Untersuchung stellt sich heraus, dass ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes am Tatort anwesend war.

Es war nicht so, dass die Parlamentarische Kontrollkommission unverzüglich darüber unterrichtet wurde, was da eigentlich geschehen ist und dass da ein Mitarbeiter unter Umständen in die Tat verstrickt war. Nein, die „Bild“-Zeitung musste darüber berichten, damit die Parlamentari

sche Kontrollkommission nachträglich vom damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier überhaupt in Kenntnis gesetzt wurde.

Mittlerweile wissen wir – das haben wir im Innenausschuss ausführlich diskutiert –, dass selbst das, was seinerzeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission besprochen wurde, nur ein Teil der Wahrheit war. Mittlerweile, fünf Jahre später, wissen wir, dass bei der Durchsuchung der Wohnung des Mitarbeiters des Verfassungsschutzes rechtsextreme Schriften gefunden wurden. Dort wurde illegale Munition und wurden Waffen gefunden. Dort wurden Dinge gefunden, über die seinerzeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht berichtet wurde, obwohl diese Erkenntnisse vorgelegen hatten.

Jetzt, fünf Jahre später, werden wir, die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, darüber in Kenntnis gesetzt. Wenn es noch eines Beispiels bedurft hätte, dass wir die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission umorganisieren müssen, dass wir über die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission neu diskutieren müssen, dann ist das der Beweis dafür. An diesem Fall wird sehr deutlich, dass wir das tun müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Bellino, ich glaube, es wäre auch nicht der Untergang des Abendlandes, wenn man die Vorschläge der Sozialdemokratie umsetzen würde. Das betrifft Akteneinsichtsrechte, einen Anspruch auf Herausgabe der Akten und die Möglichkeit, Mitarbeiter zu befragen. Es geht auch um Zutrittsrechte zum Landesamt für Verfassungsschutz. Das sind Rechte, die in vielen Gesetzen zur Arbeit der parlamentarischen Kontrollkommissionen in den Bundesländern stehen. Das steht auch im Gesetz für die Arbeit des parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages. Es kann also nicht der Untergang des Abendlandes sein, wenn wir das in Hessen endlich auch machen würden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Bellino, vielleicht hätten Sie – –

(Horst Klee (CDU): Das hat auch niemand gesagt! Das war ein Angebot, auf Gemeinsamkeit zu gehen!)

Ich bin sehr dafür. Lassen Sie uns jetzt aber erst einmal darüber diskutieren, warum wir das diskutieren müssen.

Herr Kollege Bellino hat sich hierhin gestellt und gefragt, ob das alles sinnvoll und richtig sei und ob man das überhaupt machen müsse. Dazu sage ich: Schauen Sie sich bitte das Eckpunktepapier der FDP an. Ich stehe nun der FDP nicht nahe und verteile auch in deren Richtung wenig bis keine Komplimente. In dem Eckpunktepapier der FDP lese ich aber ganz viele Dinge, die auch Bestandteil des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion sind.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen. Das betrifft die Mitglieder aller Fraktionen. Lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen, eine Anhörung im Hessischen Landtag dazu durchzuführen. Lassen Sie uns das Für und Wider diskutieren. Lassen Sie uns die Experten dazu anhören.

Denn ich glaube, dass wir es den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichkeit schuldig sind, aus dem zu lernen, was wir in den letzten Wochen und Monaten erfahren haben. Wir müssen lernen, dass die parlamentarische

Kontrolle an manchen Punkten versagt hat und dass die Sicherheitsbehörden versagt haben. Auch wir, die Verantwortlichen im Land Hessen, müssen uns die Frage stellen, wie wir das neu organisieren wollen.

Ich glaube, der Vorschlag der Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokraten ist richtig. Er weist in die richtige Richtung. Ich könnte mir vorstellen, dass man an dem einen oder anderen Punkt noch darüber hinausgeht. Aber das sollten wir in einer Debatte im Innenausschuss nach einer Anhörung machen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat Herr Abg. Greilich für die Faktion der FDP.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss schon zugeben, dass ich mir eine bessere Debatte gewünscht hätte.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP sowie der Abg. Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU) und Nancy Faeser (SPD))

Ich bin etwas über den Verlauf der Debatte enttäuscht, den wir bisher zu diesem Tagesordnungspunkt erlebt haben. Ich will Ihnen das auch im Einzelnen begründen.

Herr Kollege Frömmrich hat an einer Stelle seiner Rede sehr zu Recht darauf hingewiesen, dass die notwendigerweise geheime Arbeit des Verfassungsschutzes natürlich unabdingbar damit verbunden ist, dass es eine effektive, gründliche und sehr sorgfältige Möglichkeit der parlamentarischen Kontrolle dieses geheim arbeitenden Apparates geben muss. Denn es handelt sich in der Tat um das geheimdienstlich arbeitende Sicherheitsorgan des Landes Hessen. Das ist unbestritten. Ich glaube, das hat auch Herr Kollege Bellino in keiner Weise in Abrede gestellt.

Wir wissen das also. Das setzt dann zweierlei voraus. Zum einen müssen wir uns dazu bekennen, dass wir im Land Hessen den Verfassungsschutz brauchen. Zum Zweiten heißt das, dass wir die Arbeit dieser Parlamentarischen Kontrollkommission so organisieren müssen, dass sie frei von parteipolitischen Auseinandersetzungen effektiv im Sinne unserer demokratischen Gesellschaft erfolgen kann.

Ich hoffe, dass ich da nichts Falsches aus Ihren Redebeiträgen herausgehört habe. Bislang war es so, dass die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen nicht nur gut funktioniert hat, sondern dass sich die demokratischen Parteien dieses Hauses auch darüber einig waren, dass das so ist. Ich habe mir extra noch einmal die Festschrift „60 Jahre Verfassungsschutz in Hessen“ geholt und lese auf Seite 66 z. B. die Anmerkung der Frau Kollegin Faeser:

Die Kontakte zum LfV sind aus meiner Sicht sehr vertrauensvoll und informativ.

Der Kollege Frömmrich, der jetzt so großen Nachholbedarf sieht, schreibt:

Die Kontakte zu den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes sind bisher durchweg positiv. Die Berichte werden sehr kompetent gegeben,

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Sehr interessant!)

und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über ein hohes Maß an Sach- und Fachkompetenz.