Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Verfassungsschutz ist für die Sicherheitsarchitektur unseres Landes – für die Bekämpfung und Abwehr organisierter Kriminalität sowie terroristischer Anschläge und extremistischer Unterwanderung – unverzichtbar. Neben der Polizei ist er deshalb seit 60 Jahren eine der wichtigsten Säulen zum Schutze unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und unserer Mitbürger. Entsprechend muss das gewürdigt werden.
Wir danken daher all jenen, die im Landesamt für Verfassungsschutz, aber auch auf der spiegelbildlich gegenüberliegenden parlamentarischen Seite diese sicherlich nicht immer ganz einfache Arbeit leisten. Deshalb sprechen wir nicht, wie es die LINKEN machen, von der Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz, und deshalb verunglimpfen wir es auch nicht, wie es, zumindest teilweise, bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fall ist.
Ich erinnere an Herrn Al-Wazir, der von den absurden Schwerpunkten spricht, die das Landesamt für Verfassungsschutz setzt, oder an den Kollegen Frömmrich, bei dem zumindest von einer Sehschwäche auf dem rechten Auge die Rede ist.
Beides ist falsch. Das wissen alle, die sich mit dem Landesamt und dem Verfassungsschutz auseinandersetzen.
Wir stärken deshalb die Polizei und den Verfassungsschutz personell, materiell und auch ideell. Das heißt auch, dass wir nicht immer gleich auf die Seite derer springen, die die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes als Schlapphüte diskreditieren oder etwas Ähnliches sagen.
Das Landesamt trägt mit zum Schutz der Grundrechte bei. Natürlich muss es auch selbst immer wieder aufpassen – das richtet sich an diejenigen, die in der Parlamentarischen Kontrollkommission sind –, dass die Grundrechte bei der geheimdienstlichen Tätigkeit nicht verletzt werden. Deshalb sind die Kontrolle und die Begleitung – man kann von „Begleitung“ sprechen, da wir Impulse geben; wir hinterfragen nicht nur, sondern wir geben in der Parlamentarischen Kontrollkommission auch Impulse – durch Abgeordnete demokratischer Parteien wichtig.
Diese Zusammenarbeit funktioniert gut. Ich kenne keine Frage, die nicht beantwortet wurde. Ich kenne keinen Vorgang, der verschwiegen wurde. Mir ist nicht bekannt, dass es eine Abwehrhandlung gab, wenn wir weitere Informationen haben wollten.
Neue Herausforderungen – andere weltpolitische Ordnungen, neue Techniken, andere Strategien der Terroristen – verlangen immer, dass geprüft wird, ob man etwas besser machen kann. Auch – ich sage dies zum wiederholten Mal ganz bewusst – die schrecklichen Taten der Rechtsextremisten von dem NSU erfordern ein Nachdenken darüber, wie die Arbeit des Verfassungsschutzes optimiert werden kann.
(Petra Fuhrmann (SPD): Oh, das ist aber jetzt gewagt! – Janine Wissler (DIE LINKE): Hat das Nachdenken bei Ihnen schon eingesetzt?)
Das haben wir hier immer so gesagt, und darüber gibt es auch keine Diskussion; denn CDU und FDP sind weder auf dem rechten noch auf dem linken Auge blind.
Was den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion anbelangt: Man kann über vieles sprechen, zumal das betreffende Gesetz Ende des Jahres ausläuft. Aber – das sage ich an dieser Stelle kritisch – die Ausweitung der Rechte der PKV ist im Kampf gegen den Extremismus sicher nicht das entscheidende Mittel.
Die Terrorabwehr, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und auch die Spionageabwehr gelingen nur, wenn man technisch und personell entsprechend aufgestellt ist und die Geheimhaltung gewährleistet ist. Die Erweiterung dieser Rechte birgt ein hohes Risiko, da dann Geheimhaltung und Vertraulichkeit gefährdet sind. Wir alle wissen – zumindest diejenigen, die sich etwas intensiver damit befasst haben –, dass Ende letzten Jahres der Eindruck aufkam, dass nicht alle heutigen Mitglieder der PKV und anderer Gremien die Geheimhaltungspflicht in dem gebotenen Maße ernst nehmen.
Damit wird nicht nur die Arbeit der Verfassungsschützer gefährdet, sondern auch der Persönlichkeitsschutz Betroffener. Geheimhaltung muss deshalb oberste Pflicht sein, und der Kreis derer, die Kenntnisse erlangen, muss auf das notwendige Maß beschränkt sein.
Die hier bereits eingeräumten Rechte sind unseres Erachtens umfassend: Unterrichtung durch die Landesregierung, Berichte zu besonderen Themen auf Wunsch der
Abgeordneten, Akteneinsichtsrecht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind der Meinung, dass der Extremismus nicht dadurch bekämpft wird, dass die Geheimhaltung im Landesamt für Verfassungsschutz gelockert wird. Wir werden aber – das habe ich an anderer Stelle schon gesagt – im Innenausschuss die Gelegenheit nutzen, den vorgelegten Gesetzentwurf im positiven Sinne kritisch zu diskutieren, damit wir gemeinsam sehen können, was wir dann, wenn das betreffende Gesetz ausläuft, gegebenenfalls optimieren können. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn man die aktuelle Debatte über das Versagen der Geheimdienste einmal kurz ausblendet, selbst dann ist der Gesetzentwurf der SPD, wenn überhaupt, der kleinstmögliche Schritt in die richtige Richtung.
Man kann diese Debatte aber eben nicht einfach ausblenden, wie es die SPD hier tut. Die Arbeit der Geheimdienste steht seit Monaten heftig in der Kritik. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht neue Forderungen nach einem kompletten Umbau der Geheimdienste bis hin zu ihrer Abschaffung in der Öffentlichkeit genannt werden. Auch hierbei hat sich die öffentliche Debatte mit großen Schritten endlich den jahrelangen Forderungen der LINKEN angenähert.
Aber blenden wir die aktuelle Debatte trotzdem kurz einmal aus. Frau Faeser hat zur Vorstellung ihres Gesetzentwurfes in der Pressekonferenz gesagt, es habe nichts mit der aktuellen Debatte zu tun.
Warum Sie ihn dann aber als Dringlichen Gesetzentwurf eingereicht haben, bleibt Ihr Geheimnis. Aber bitte schön. Selbst dann, wenn man es ausblendet, muss man feststellen, dass die von der SPD empfohlenen Regelungen ihr Ziel, die Geheimdienste besser zu kontrollieren, verfehlen. Warum? – Die SPD begründet ihren Gesetzentwurf mit einem Hauptargument, nämlich auch in Hessen sollten Regelungen eingeführt werden, wie sie in anderen Bundesländern und im Bundestag längst vorhanden sind. Denn mit diesen Regelungen wäre ein Mehr an parlamentarischer Kontrolle möglich.
Das klingt zunächst plausibel. Was aber die SPD nicht sieht oder nicht sehen will: Auch mit den Regelungen, wie sie andere Bundesländer und der Bundestag längst haben, wurden Geheimdienstskandale dort weder aufgeklärt, geschweige denn verhindert.
Es ist doch die traurige Realität, dass parlamentarische Kontrollkommissionen – egal unter welcher Regierung und egal in welchem Bundesland und zu welcher Zeit – es niemals vermocht haben, die Geheimdienste zu kontrol
hat 1995 völlig frustriert und unter lautem Protest seine Aufgabe in der Kontrollkommission des Bundestages hingeschmissen. Er sagte, dass die Abgeordneten von den Geheimdiensten schlicht an der Nase herumgeführt würden. Der Jurist, Autor und Chefredakteur für Innenpolitik der „Süddeutschen Zeitung“ Heribert Prantl kommt zu einem ähnlichen Fazit. Noch nie hätten die Kontrollkommissionen ihre Aufgaben erfüllt, den Geheimdienst zu kontrollieren. Das Dramatische beschreibt Prantl am 7. Januar so: „Die Geschichte des Verfassungsschutzes in Deutschland ist in nicht unwesentlichen Teilen eine Skandalgeschichte. Der Schaden, den der Verfassungsschutz angerichtet hat, war womöglich viel größer als der Nutzen, den er erbrachte.“ So weit das Zitat.
Es sind die Geheimdienste selbst, meine Damen und Herren, die sich der Unmöglichkeit ihrer Kontrolle bewusst sind. Das ist nachzulesen in der Festschrift zum 60-jährigen Jubiläum des hessischen Geheimdienstes, welches im letzten Jahr im Landtag von den anderen Parteien so groß gefeiert wurde. In der Festschrift wird auf Seite 90 und 91 über parlamentarische Kontrollkommissionen und Gremien ganz nüchtern Folgendes festgestellt. Zitat:
Man tritt diesem Gremium nicht zu nahe, wenn man die These wagt, dass diese Form der parlamentarischen Kontrolle in den vergangenen Jahrzehnten leidlich gefehlt, mitunter regelrecht versagt hat.
Die im Aufspüren politischer Spielräume erfahrenen Dienste haben diesen faktischen Ausfall schnell identifiziert... „Eine effektive parlamentarische Kontrolle... gibt es nicht.“
Ich frage also die SPD-Abgeordneten: Warum in aller Welt wollen Sie in Hessen etwas einführen, was auch in anderen Bundesländern nie funktioniert hat?
Das bringt in der Sache nämlich gar nichts. Das eigentliche Problem ist doch: Die Geheimdienstbehörden unterstehen der Regierung. Was die Geheimdienste der Regierung nicht mitteilen wollen, das sagen sie auch nicht, und schon gar nicht der Opposition. Da nützen Ihnen das Recht, einen Referenten in die Sitzung mitzunehmen oder sich Notizen machen zu dürfen, oder Zutrittsrechte – die hätten wir zugegebenermaßen zum Landesamt für Verfassungsschutz auch gern –
gar nichts. Ich finde den Gesetzentwurf aber ausgesprochen ärgerlich, weil man die aktuelle Diskussion eben nicht einfach ausblenden darf. Was Sie hier vorlegen, fällt nämlich um Lichtjahre hinter die aktuelle Debatte zurück. Denn die Geheimdienste und ihre politischen Auftraggeber in Bundes- und Landesregierung sind seit Be