Protocol of the Session on January 10, 2012

und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über ein hohes Maß an Sach- und Fachkompetenz.

(Nancy Faeser (SPD): Sie können meine Rede noch einmal nachlesen!)

Dann kommt ein entscheidender Punkt:

Die Vierteljahresberichte geben einen guten Überblick über die Arbeit des Verfassungsschutzes.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist so. Ich finde, Sie sollten zu diesen Erkenntnissen auch stehen und jetzt nicht der Versuchung erliegen,

(Nancy Faeser (SPD): Lesen Sie es nach! – Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

weil das vielleicht gerade in die Zeit passt, billig irgendwelche Vorteile zu suchen.

Frau Kollegin Faeser, das war schon ein bisschen merkwürdig, auch Ihr Hinweis auf die Abfolge der Pressekonferenz. Es geht mir jetzt nicht um das Erstgeburtsrecht an dem Thema. Da sind wir alle schon lange dran. Aber Sie wissen sehr genau, dass Sie einige Tage, nachdem wir unsere Einladungen draußen hatten, zu Ihrer Pressekonferenz eingeladen haben. Offensichtlich hatten Sie Angst, Ihre Aktivitäten nicht ausreichend in den Vordergrund stellen zu können.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Bei den Themen, die wir aufgerufen haben, sind die Ihren ganz ähnlich wie die unseren. Das sind nämlich die Themen, über die man reden und über die man nachdenken muss.

Da gibt es aber einen grundlegenden Unterschied. Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, noch dazu einen dringlichen. Was daran besonders dringlich ist, wenn man den Anfang Dezember vorstellt und dann am 31. Januar im Parlament einbringt, ist mir nicht ganz nachvollziehbar. Ein normaler Gesetzentwurf hätte es dann sicherlich auch getan. Aber Sie wollten offensichtlich besondere Aktivität vorspiegeln und vor allem der Landesregierung den Rang ablaufen.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Ich darf noch einmal darauf hinweisen: Zum 31. Dezember des Jahres läuft das Gesetz über den hessischen Verfassungsschutz aus,

(Holger Bellino (CDU): So ist es!)

und wir werden es zu novellieren haben. Die Arbeit daran beginnt jetzt. Die Landesregierung arbeitet daran. Ich sage: Wir im Parlament sollten diese Arbeit begleiten. Deswegen haben wir im Gegensatz zu Ihnen im Dezember keinen Gesetzentwurf vorgelegt,

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

sondern ein Eckpunktepapier, in dem wir auch nicht gesagt haben: „Das muss alles so werden“,

(Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

sondern in dem wir Fragen anhand der Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission formuliert haben: Wie

kann man diese parlamentarische Kontrolle noch verbessern?

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die Aufgabe, die wir in diesem Parlament haben und die wir in aller Ruhe und ohne jede Hektik und ein Stück weit auch befreit von der aktuellen Diskussion des letzten Herbstes führen sollten. Es geht eindeutig nicht um die Neonazimorde in Hessen.

Ich muss wirklich sagen: Es ist schwierig, hier zu diskutieren, wenn offenkundig falsche Behauptungen im Zusammenhang mit dem Kasseler Mord und dem Landesamt für Verfassungsschutz aufgestellt werden, wenn diejenigen, die reden, genau wissen, dass das, was sie erzählen, nicht stimmt. Aber man kann es nicht im Einzelnen widerlegen. Das ist eben das Problem an Geheimhaltung. Das zeigt im Übrigen auch die Problematik auf, die Frau Faeser vorhin gestreift hat.

Es ist in der Tat die Frage, ob man die Befassung mit geheimer Arbeit des Dienstes anschließend in die Öffentlichkeit zerrt oder ob man sich darauf verständigt, wie das schon immer war, dass diejenigen, die, mit dem Vertrauen dieses Parlaments ausgestattet, die Kontrolle im Einzelnen wahrnehmen, dann aber gefälligst, wenn sie alle Informationen bekommen, sich auch an die Geheimhaltungspflicht halten. Das ist der entscheidende Punkt, um den es aus meiner Sicht gehen muss.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Wir werden uns im Ausschuss darüber unterhalten, wie wir Ihren Gesetzentwurf behandeln. Dann müssen wir uns verständigen. Mein Vorschlag wird sein – das sage ich Ihnen auch schon hier –, dass wir uns für die Bearbeitung Zeit lassen, weil es in der Tat noch einige Punkte mehr gibt, die wir im Zusammenhang mit der Verlängerung oder der Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes erörtern müssen. Das können wir dann gemeinsam tun.

Ich gebe auch die Hoffnung nicht auf, dass wir, getragen von der vertrauensvollen Zusammenarbeit in diesem Gremium, am Ende der Bemühungen eine konsensuale Lösung der verschiedenen Themen erreichen werden. Dazu müssen wir den bisherigen Dialog konstruktiv fortführen und darauf verzichten, irgendwelche effektheischenden Aktionen zu machen, sondern wir müssen uns an die Arbeit mit den Fachleuten, mit den Anzuhörenden und mit den Sicherheitsbehörden machen.

(Holger Bellino (CDU): Das reduziert den Teilnehmerkreis!)

Dann müssen wir z. B. auch den Datenschutzbeauftragten sehr genau befragen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Datenschutzbeauftragte eine sehr differenzierte Stellungnahme zu der Frage abgeben wird, wie man mit diesen Daten umzugehen hat, wie man die Rechte auch der Betroffenen schützen muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nur noch eine Bemerkung zu den ansonsten etwas unsäglichen Ausführungen des Herrn Schaus machen. Wir werden noch an anderer Stelle Gelegenheit haben, uns damit in diesem Plenum auseinanderzusetzen. Aber es gibt eines, was mich in der Tat umtreibt. Herr Kollege Schaus hat zweimal einen renommierten Journalisten der „Süddeutschen Zeitung“, Herrn Prantl, zitiert. Ich muss sagen: Ich bin schon etwas erschüttert. Ich habe am Sonntagabend diese schöne Sendung gesehen, bei der neben dem Ver

treter der LINKEN, Herrn Bartsch, auch Herr Prantl dabei war.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Ich habe gedacht, ich höre nicht recht, als Herr Prantl, der sich insbesondere mit rechtspolitischen Fragen beschäftigt, auf einmal erklärt, man könne den Verfassungsschutz abschaffen

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Dann müssen Sie darüber nachdenken!)

und die Aufgaben des Verfassungsschutzes den Polizeibehörden zuweisen.

(Minister Boris Rhein: Das ist geschichtsverges- sen!)

Insbesondere die, die etwas mit Geheimhaltung zu tun haben: Meinen Damen und Herren, wo leben wir denn? Hat er es nicht gelernt? Hat er es vergessen? Wir haben ein klares Trennungsgebot, aus sehr gutem Grund.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Richtig!)

Ich bleibe dabei: Ich will keine geheime Polizei, ich will keine zentrale Polizei, die geheimdienstliche Arbeiten wahrnimmt.

(Beifall bei der FDP, der CDU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das müssen wir auch Journalisten, renommierten Menschen, wie Herrn Prantl entgegenhalten, wenn er sich hier auf Glatteis begibt und offensichtlich die Folgen nicht erkennt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Abg. Frömmrich gemeldet.

Herr Präsident, vielen Dank. – Ich habe mich gemeldet, weil man das hier so nicht stehen lassen kann, was der Kollege Greilich gesagt hat. „Unsäglich“ trifft mit Sicherheit auch auf Sie zu. Das will ich hier nur für das Protokoll feststellen.

Erstens stehe ich zu all dem, was in der Festschrift gesagt worden ist, weil es weiterhin seine Richtigkeit hat. Man kann auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes sehr gut zusammenarbeiten. Ich habe mich auch gut informiert gefühlt.

Wenn Sie weiter zitiert hätten – was Sie nicht machen; wir kennen Sie, wir wissen, wie Sie sind;

(Zurufe von der CDU und der FDP: Oh! – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Sind betroffen!)

nein, überhaupt nicht –, dann hätten Sie festgestellt, dass ich eine Ausführung dazu gemacht habe, was die parlamentarische Kontrolle angeht. Das hätten Sie vielleicht einmal lesen sollen, aber dann vielleicht auch verstehen, denn sinnerfassendes Lesen ist schon erforderlich.

Dort wird in einem weiteren Teil gesagt, dass man bei der parlamentarischen Kontrolle auf die Berichterstattung

des Ministeriums und der Verfassungsschutzbehörde angewiesen ist, weil man nur das kontrollieren kann, was dort berichtet wird, und dass das die Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde sein muss. Auch das habe ich dort geschrieben.