Meine Damen und Herren, damit ist angedeutet, welche Spannweite die sexualmedizinische Ambulanz abgedeckt hat und welchen Verlust an Angeboten zur Linderung von Leid ihre Abwicklung bedeutet. Gegen diese Zunahme von Inhumanität hat diese Landesregierung bisher keinen Finger gekrümmt.
Dann zeigen Sie mir doch einmal, wo. Sie hatten eben zehn Minuten Redezeit, und Sie haben nichts anderes getan, als erklärt, warum das so ist und warum man es nicht ändern kann – und was andernorts in Deutschland gemacht wird. Eine Beratungsstelle in Berlin nutzt einem potenziellen Täter, der in Hamburg, in Frankfurt, in Kassel oder in Marburg wohnt, überhaupt nichts. Denn Therapie findet vor Ort statt, dort, wo der Mensch lebt.
Wir können nicht alle Menschen, die sexuelle Probleme haben, auffordern, Hessen zu verlassen – nur weil Sie nicht in der Lage sind, diesen Menschen ein adäquates Angebot zu machen.
Auch Ihre Zwischenrufe bestätigen noch einmal, wie wenig Sie von diesem Thema verstanden haben. Dort, wo die Menschen leben und ihre Lebenszusammenhänge haben, dort müssen sie das Angebot haben, therapiert zu werden, sich mit ihren Problemen hinwenden zu können. Aber das scheint Ihnen – Entschuldigung für diesen Ausdruck – völlig wurscht zu sein; denn sonst hätten Sie etwas dafür getan, dass dieses Institut und diese Ambulanz bestehen bleiben. Sie haben es nicht, und wir haben von Ihnen auch hier nichts anderes gehört als: das sei nur ein unzulässiger Angriff auf das Ministerium, und wir wollten hier jemanden schlecht aussehen lassen. – Ja, Entschuldigung, hier sieht jemand schlecht aus, und zwar diese Landesregierung, weil die außer Versprechungen und warmen Worten an dieser Stelle nichts für die Opfer tut.
Aber genau das fordern wir ein: Kümmern Sie sich, dass diese Ambulanz wieder ins Leben gerufen wird, dass sie irgendwo angesiedelt wird, wo sie einen Platz haben kann.
Frau Schott, schönen Dank. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt Herr Mick das Wort. Bitte schön, Herr Mick.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Emotionalität in dieser Debatte zeigt, dass das ein wichtiges Thema ist. Wir haben über dieses Thema schon wiederholt gesprochen, über das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, gegen Frauen.
Dennoch sollten wir bei aller Emotionalität darauf achten, die verschiedenen Punkte in der Debatte nicht zu vermengen.
Dass die sexualmedizinische Ambulanz am Universitätsklinikum Frankfurt geschlossen wird, heißt nicht automatisch gleichzeitig, dass die Landesregierung in diesem Bereich nichts tut. Ich denke, da sollten wir schon sachlich sein.
Herr Kollege Seyffardt hat darauf hingewiesen, dass dieses Thema nicht zuerst in der Wissenschaft angesiedelt ist – dort war es auch angesiedelt –, sondern dass dieses Thema auch den Gesundheits- und den Sozialsektor berührt und dass im Bereich des Sozialministeriums eine ganze Reihe von Initiativen unternommen wird, um sich mit gerade diesem Thema zu beschäftigen und sowohl ein Therapieangebot für die Täter als auch eines für die Opfer zu schaffen.
Wir bekommen da in der Tat eine Art Konflikt zwischen der Autonomie der Hochschule auf der einen Seite und dem Bedürfnis auf der anderen Seite, dass ein solches Angebot irgendwie vorhanden sein muss; ich glaube, das sehen wir alle so.
Wenn jetzt aber die Goethe-Universität entschieden hat, diesen Bereich – aus welchen Gründen auch immer – aufzugeben, dann ist es konsequent, dass eine Universitätsklinik auch den betreffenden Bereich des medizinischen Angebots zurückfährt; denn an einer Universitätsklinik ist das natürlich miteinander verbunden: Forschung und dieses medizinische Angebot.
Wenn wir alle für die Autonomie der Hochschulen sind, dann haben wir als Landesregierung – wenn wir isoliert nur das Ministerium für Wissenschaft und Kunst betrachten – diese autonom getroffene Entscheidung der Hochschule erst einmal zu respektieren. Denn das Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat hier nur die Rechtsaufsicht. Wenn der Fachbereichsrat diese Entscheidung getroffen hat, als strategische Planung, universitätsintern, dann wird das natürlich auch vom Wissenschaftsministerium zunächst einmal nicht hinterfragt. Die Schließung dieser sexualmedizinischen Ambulanz – die ich auch bedauere, ich denke, wir alle bedauern die – sollte von Ihnen nicht zum Anlass genommen werden, hier die Wissenschaftsministerin zu kritisieren. Ich denke, das wird dem Thema auch nicht gerecht.
Was geschehen ist und auch geschieht, vor allem im Bereich des Sozialministeriums, ist, dass das Sozialministerium die Mittel in der Fortbildung, beim Landespräventionsrat, gerade um 100.000 € aufgestockt hat. Dort sitzen die Träger an einem Tisch. Dort wird das Angebot nicht auf universitärem Niveau vorgehalten, aber von verschiedenen Beratungseinrichtungen, die in ganz Hessen zu finden sind. Im Rahmen des runden Tisches, den das Sozialministerium, das Kultusministerium und das Justizministerium – auch im Anschluss an die Anhörung, die wir im
Hessischen Landtag durchgeführt haben – eingerichtet haben, wird man sich auch mit weiteren Initiativen beschäftigen. Die aber finden – Kollege Seyffardt hat es eben angesprochen – im Sozialbereich statt, nicht im universitären Bereich. Denn in diesem Bereich haben wir aufgrund der Autonomie der Hochschulen weniger Einflussmöglichkeiten.
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass der Rückzug der Universität Frankfurt nicht heißt, dass es nicht weiterhin in der Lehre und Forschung Angebote in Hessen gibt. Die Universität Marburg bietet immer noch einen Masterstudiengang in diesem Feld an. Wir bedauern, dass das Angebot der Lehre in Frankfurt nicht mehr vorgehalten wird, aber es wird in Hessen immer noch etwas in diesem Bereich vorgehalten. Ich habe bisher auch noch keine Informationen darüber, dass die Universität Marburg davon Abstand nehmen wird. Das ist der Punkt zur Hochschulautonomie und zum Sozialbereich.
Ich möchte am Schluss noch dem Eindruck entgegentreten, dass es keine medizinische Versorgung mehr gäbe. Wir haben die Trennung von Forschung und Lehre auf der einen Seite und die medizinische Versorgung auf der anderen Seite. Es stimmt nicht, dass in der medizinischen Versorgung kein Angebot mehr vorliegen würde. Die Schießung der sexualmedizinischen Ambulanz heißt nicht, dass nichts mehr vorgehalten würde. Ich kann nur sagen, dass in Frankfurt das Markus Krankenhaus eine sehr renommierte Abteilung für Sexualmedizin hat.
Auch wenn das nicht mehr auf dem universitären Niveau passiert, kann doch der Eindruck nicht stehen bleiben, dass für die Opfer kein Angebot mehr vorgehalten würde, an das sie sich wenden können. Diesem Eindruck möchte ich vehement entgegentreten.
Wir bedauern alle, dass diese Ambulanz geschlossen wurde. Es ist schade, dass dieses Institut an der Uni Frankfurt weggefallen ist. Aber dass hier nichts getan würde und die Wissenschaftsministerin – sie wurde ein paarmal als Person angesprochen – daran schuld sei, für sich diese Entscheidung getroffen zu haben, dieser Eindruck darf hier nicht stehen beleiben. Der ist einfach falsch. – Danke schön.
Schönen Dank, Herr Kollege Mick. – Für die SPD-Fraktion hat Herr Dr. Spies das Wort. Bitte schön, Herr Spies.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt eine ganz skurrile Übereinstimmung in diesem Haus im Wollen, leider keine im Tun. Ohne Zweifel reden wir bei der Frage der sexualmedizinischen Ambulanz an der Universität Frankfurt über eine Frage der Prävention durch Therapie von Personen – jedenfalls u. a., unter diesem Aspekt haben die GRÜNEN diesen Antrag eingebracht. Es handelt sich um Prävention durch Therapie von Personen, die gefährdet sind, durch pädophile Neigungen zu Tätern zu werden. Darin sind sich alle einig, das sagt sogar die Landesregierung, wenn sie in die Empfehlungen für den Aktionsplan schreibt:
Die Bereitstellung von Therapieangeboten für Sexualstraftäter leistet einen wichtigen Beitrag zur Prävention zukünftiger Taten und ist damit Be
standteil des Opferschutzes für therapiebereite Menschen mit pädophilen Neigungen. Für diese Menschen, die Übergriffen vorbeugen wollen, fehlt es an Anlaufstellen, da Diagnostik und Behandlung sexueller Störungen weder zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören, noch Bestandteil der ärztlichen psychotherapeutischen Ausbildung sind. Die Einrichtung eines Forschungs- und Therapieprojektes in Hessen wäre neben opferzentrierten Maßnahmen ein präventiver Ansatz, der nicht nur zukünftigen Straftaten entgegenwirken könnte, sondern auch Einblicke in das Dunkelfeld sexueller Gewalt gegen Kinder vermitteln könnte.
Meine Damen und Herren, das ist richtig, was die Landesregierung an dieser Stelle sagt. Nötig ist eine Stelle. Da darf ich den Kollegen Seyffardt zitieren, der eben davon sprach, dass darauf verwiesen wurde, es gebe eine unzureichende Expertendichte, es gebe keinen Facharzt, es gebe einen wissenschaftlichen Erkenntnisbedarf. Das ist alles richtig. Deswegen hatte ich den Eindruck, es bestehen überhaupt kein Streit und kein Zweifel darüber, dass eine sexualmedizinische Forschungsausbildung in Hessen als sinnvoll und auch als notwendig betrachtet wird.
Das ist auch nicht nur notwendig aus Gründen des Opferschutzes. Wir wollen an dieser Stelle nicht völlig vergessen, dass ein Mensch mit pädophilen Neigungen, der nicht Täter war, aber Täter werden könnte, an dieser Neigung und an der Gefahr, Täter werden zu können, selbst leidet. Auch dem schadet man nicht, man nützt ihm, wenn man ihm hilft, genau das nicht zu werden.
Wir stellen also fest, dass wir eine breite Einigkeit darüber haben, dass das nötig und sinnvoll ist. Warum wird es das also in Hessen nicht mehr geben? – Dann kommt ein Argument, das gleichermaßen vordergründig eindrucksvoll wie hintergründig bestürzend ist, nämlich der Verweis auf die sogenannte Autonomie der Hochschulen. Wir sollten einen Moment darüber nachdenken, was wir mit der Autonomie der Hochschulen meinen.
In Hessen heißt Autonomie der Hochschulen, dass den Hochschulen, mit einem beachtlichen Betrag des hessischen Steuerzahlers finanziert, völlig überlassen bleibt, ob das, was sie tun, in irgendeinem Zusammenhang und Nutzen für die Menschen in Hessen steht oder nicht. Heißt Autonomie, sie können machen, was sie wollen, und wenn es völlig sinnlos ist und keine notwendige Leistung erbracht wird, ist uns das egal? Würden wir hinnehmen, dass im Rahmen der Autonomie in Hessen die Lehrerausbildung abgeschafft wird, weil die Hochschulen es nicht mehr möchten oder es ihnen gerade egal ist, ob es in Zukunft Lehrer gibt oder nicht? – Das ist doch offenkundig absurd.
An dieser Stelle interpretieren Sie die Autonomie als Erlaubnis zur strukturellen Verantwortungslosigkeit der Landesregierung. Das ist das Problem in immer wieder gleicher Art und Weise in dieser Debatte.
Der Steuerzahler des Landes Hessen, vertreten durch den Hessischen Landtag und umgesetzt durch die Hessische Landesregierung, darf von den Hochschulen für das viele Geld, das der Steuerzahler für die Hochschulen ausgibt, verlangen, dass wichtige, gesellschaftlich relevante Fragestellungen von ihnen aufgegriffen werden. Diesen Wunsch kann man allemal äußern.
Die Form des Äußerns dieses Wunsches kann sich, mit Verlaub, nicht auf das Appellieren beschränken. Wir reden über eine sehr ernste und relevante Frage, das ist in der Debatte sehr deutlich geworden. Es gibt doch keinen Streit darüber, dass die Frage sehr ernsthaft und relevant ist. Es kann nicht sein, dass wir uns auf Appelle beschränken.
Ich hatte die vage Erinnerung, dass es dafür durchaus ein Instrument gibt, mit dem sich das Land gegenüber seinen Hochschulen mit mehr Nachdrücklichkeit äußern kann. Eine nötige Leistung, die das Land Hessen braucht, muss von den Hochschulen erbracht werden und kann nicht der Beliebigkeit überlassen werden.
Ich will auf ein anderes Beispiel verweisen. Es muss nicht immer ein so schweres und emotionales Thema sein. Der Gesundheitsminister hat sich ausführlich zu den hessischen Positionen zur Versorgungsstruktur des Gesundheitswesens geäußert – zeitgleich mit der Schließung der einzigen Einrichtung in Hessen, die geeignet gewesen wäre, diese Strukturen systematisch zu erfassen, nämlich die medizinische Soziologie am Fachbereich Humanmedizin an der Uni Frankfurt. Damals hörten wir das gleiche Argument: Wir hätten es ja gerne, aber wenn die es nicht mehr wollen, dann können wir nichts machen.
Kein Mensch käme bei einer anderen Landeseinrichtung auf die Idee, zu sagen: Wenn die nicht wollen, dann können wir es auch nicht ändern. – Auch gegenüber den Hochschulen gibt es Ansprüche des Landes, die damit zusammenhängen, dass das Land das Ganze bezahlt. Auch die Stiftungsuniversität Frankfurt wird vom Land finanziert.
Das Instrument bedarf keines Appells. Die Landesregierung kann natürlich, das war immer das Gegenstück zur Autonomie und ist immer als solches herausgestellt worden, mit den Hochschulen für die Mittel, die es zur Verfügung stellt, Leistungen vereinbaren. Ein Teil der Leistungen ist vereinbart, nämlich im Fachbereich Medizin ein Teil der Leistungen der Approbationsordnung. Das ginge ja gar nicht anders.
Natürlich kann das Land eine Vereinbarung mit der Universität Frankfurt treffen, dass es den Betrieb einer sexualmedizinischen Ambulanz haben möchte, die so ausgestattet ist, dass der wissenschaftliche Bedarf, den das Land Hessen in dieser Frage sieht, tatsächlich erfüllt wird.
Wenn also das Gegenstück zur Autonomie, nur so kann es sein, die Zielvereinbarung ist, dann lautet die Frage: Warum hat die Landesregierung in den Zielvereinbarungen mit der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt nicht dafür gesorgt, dass diese wichtige Aufgabe, von der wir seit 2006 wissen, dass sie gefährdet ist, aufrechterhalten wird? – An der Stelle muss ich sagen: Ja, da liegt die Verantwortung der Landesregierung in der Person der Wissenschaftsministerin und bei niemandem sonst.
Da darf ich daran erinnern, dass unter dem gleichen Motto der Autonomie der Vorgänger im Amt, der überaus verehrte Herr Kollege Corts – ich hätte auch nicht geglaubt, dass ich einmal dazu komme –, bereit war, genau solche strukturierenden Entscheidungen zur Neusortie
rung der kleinen Fächer – Orientwissenschaften, Ostasienwissenschaften usw. – zu treffen. Genau das hat er getan. Er hat gesagt: Es gibt eine sinnvolle Struktur, ich gebe etwas vor und vereinbare das dann mit den Hochschulen und versuche, Einigkeit herzustellen. Wo ich die Einigkeit nicht bekomme, mache ich es trotzdem. – Er hat es gegen vielfältige Widerstände getan.
Das war an manchen Stellen diskussionsfähig, an manchen Stellen gar nicht so schlecht, aber auf jeden Fall hatte er die Bereitschaft, zu entscheiden. Genau das ist das Problem. An dieser Stelle muss man bereit sein, zu sagen: Das ist nötig, das brauchen wir, hier übernehme ich als Landesregierung die Verantwortung und trete denen, die das nicht wollen, die andere wissenschaftliche Vorstellungen haben, die das Geld lieber für ihre spezielle Präferenz ausgeben wollen, so weit auf die Füße, indem ich sage: Nein, wir in Hessen finden eine sexualmedizinische Ambulanz auf Hochschulniveau mit wissenschaftlicher Tätigkeit sinnvoll und nötig. Wenn ihr die Kohle haben wollt, dann bekommen wir geliefert, was wir brauchen.