Aus Sicht des Landtags war ein absolutes Nachtflugverbot aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtlich... leider nicht durchsetzbar.
Erstens. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, auf das Sie immer Bezug nehmen, stammt aus dem Jahr 2006. Ich habe es schon x-mal gesagt und wiederhole es hier: Im Jahr 2007 hat Fraport in Kenntnis aller Urteile des Bundesverwaltungsgerichts letztmalig ein Nachtflugverbot beantragt.
Zweitens. Das Urteil, das Sie gern heranziehen, verbietet ein Nachtflugverbot an keiner Stelle, sondern es erlaubt es unter bestimmten Bedingungen. Sie führen die Menschen hier mit filibustrischen Argumenten aus der Juristenkiste hinters Licht, indem Sie einen Umkehrschluss ziehen und behaupten, Sie hätten aufgrund dieses Umkehrschlusses so handeln müssen. Das ist schlicht falsch; das finden wir an keiner Stelle.
Damit ist auch das zweite Argument falsch, das belegen soll, dass hier schnell eine Rechtssicherheit hergestellt worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss nämlich umfassend zu prüfen. Wir nehmen einmal an, es konzentriert sich auf die Frage des Nachtflugverbots.
Es gibt im Prinzip drei Möglichkeiten: Erstens. Es restituiert den Planfeststellungsbeschluss, indem 17 Nachtflüge zugelassen werden. Das will die Regierung, das will die Mehrheit, und gleichzeitig behaupten sie, sie wollten die Nachtruhe. Das ist die Unwahrheit.
Zweitens. Das Bundesverwaltungsgericht kann auch erklären, ein Nachtflugverbot sei zulässig. Dann gibt es keine Nachtflüge. In allen anderen Fällen – das wissen die Juristen genau – wird es keine Rechtssicherheit geben, sondern es wird entsprechend dem, was der Verwaltungsgerichtshof in Kassel erklärt hat, heißen: Ihr müsst ein neues, ergänzendes Verfahren durchführen und eine neue Zahl – der Verwaltungsgerichtshof in Kassel sprach von „nahe null“ – feststellen. – Genau das ist der Punkt.
Das ist der Grund, warum Sie an dieser Stelle so unruhig sind: Es wird Nacht für Nacht bewiesen, dass es diesen berühmten unabweisbaren standortspezifischen Nachtflugbedarf in Frankfurt nicht gibt, zumindest in all den Nächten nicht, in denen Herr Posch oder seine Leute keine Ausnahmegenehmigung erteilen. Glücklicherweise ist das eine ganze Anzahl von Nächten. Der standortspezifische Nachtflugbedarf ist eine Schimäre, der Sie hinterherlaufen. In der Realität hat sich erwiesen, dass es ihn nicht gibt. Deswegen muss die Nachtruhe bleiben. – Vielen Dank.
Wir haben uns einmal darauf verständigt, Zwischenrufe vor dem Beginn einer Rede zu unterlassen. Ich erinnere noch einmal daran; denn man vergisst schließlich das eine oder andere.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben davor gewarnt, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Wenn man einer Landesregierung angehört, die das klare Versprechen, ein Nachtflugverbot einzuführen, nicht gehalten hat, gegen das Urteil in Revision geht und dann als Oberbürgermeisterkandidat in Frankfurt auf einmal ein Nachtflugverbot ohne Wenn und Aber fordert, verhält man sich einfach nur scheinheilig; man täuscht und streut den Menschen Sand in die Augen. Sie merken nämlich im Rahmen Ihrer OB-Kandidatur, dass diese Position überhaupt nicht haltbar ist.
Ein Nachtflugverbot bedeutet eben nicht, dass es 17 Nachtflüge geben darf, sondern es bedeutet null Nachtflüge. Null Nachtflüge – das haben Sie den Menschen versprochen, und das haben Sie nicht gehalten. Jetzt, im OBWahlkampf, merken Sie, wie unhaltbar diese Position ist und wie groß der Ärger der Menschen ist, die vom Flug lärm betroffen sind.
Herr Rentsch, weil Sie den OB-Wahlkampf in Frankfurt angesprochen haben – Sie wollen ihn hier gern zum Thema machen –, will ich nebenbei anmerken, dass die FDP in Frankfurt nicht einmal einen eigenen Kandidaten hat. Herr Rentsch, Sie werden schon wissen, warum sie keinen Kandidaten hat. Die Vorfreude auf Wahlen, von der Sie eben gesprochen haben, hält sich bei der FDP doch in Grenzen.
Herr Rentsch, die FDP ist bei dem Oberbürgermeisterwahlkampf in Frankfurt nicht dabei. Da haben Sie keinen Kandidaten. Deswegen können Sie da leider wenig mitreden.
Herr Rentsch, es ist aber auch vollkommen albern und hanebüchen – Sie haben davon gesprochen –, dass Sie sich darüber lustig machen, dass Abgeordnete dieses Hauses in die betroffene Gemeinde fahren, dort an den Fraktionssitzungen teilnehmen und mit den Menschen reden. Sie haben sich hier darüber lustig gemacht. Herr Rentsch, ich halte das wirklich für das Allerletzte.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN – Holger Bellino (CDU): Es hat sich keiner lustig gemacht! – Gegenruf: Das hat er!)
Die Menschen in den Gemeinden machen sich zu Recht Sorgen um ihre Gesundheit. Sie machen sich Sorgen um die Gesundheit ihrer Kinder. Diese Menschen und ihre Sorgen müssen wir doch ernst nehmen.
Herr Rentsch, mir ist klar, dass Sie sich lieber mit Vertretern der Fraport zum Schnittchenessen treffen. Das ist mir
klar. Das ist eher die Aufgabe der Mitglieder der FDP. Fahren Sie doch einmal zu den Demonstrationen montags am Frankfurter Flughafen. Fahren Sie doch einmal hin. Mittlerweile demonstrieren dort über 3.000 Menschen jeden Montag, weil es sich einfach um eine Belastung handelt, die überhaupt nicht mehr auszuhalten ist. Fahren Sie dorthin. Fahren Sie in die betroffenen Gemeinden.
Die Entscheidung zum Ausbau des Flughafens war eine politische. Meiner Meinung nach war es die falsche politische Entscheidung. Diese Nordwestlandebahn hätte nie gebaut werden dürfen. Die Entscheidung wurde aber anders getroffen. Deswegen kann es nicht sein, dass sich diejenigen, die diese politische Entscheidung getroffen haben, jetzt hinter den Gerichten verstecken und so tun, als hätten sie damit überhaupt nichts zu tun und würden da keine Verantwortung mehr tragen.
Für uns gilt: Menschen vor Profite. – Es kann einfach nicht sein, dass Fraport und Lufthansa hohe Profite und immer mehr Profite machen, das aber zulasten der Menschen und zulasten der Lebensqualität in den umliegenden Gemeinden geht. Die Menschen wollen nachts wieder schlafen.
Herr Rentsch, da haben Sie ausnahmsweise einmal recht: Ja, das ist nicht nur ein Problem in der Nacht. Das ist natürlich auch ein Problem am Tag. Die Schulen, die Kinder und die Krankenhäuser sind zum Teil einer nicht mehr vertretbaren Lärmbelastung ausgesetzt.
Natürlich war klar, dass das mit dem Ausbau geschehen würde. Natürlich war klar, dass niemand einen Flughafen ausbaut, um danach weniger Flugbewegungen und weniger Lärm zu haben. Wenn man einen Flughafen ausbaut, hat man danach mehr Flugbewegungen.
Mehr Flugbewegungen erzeugen eben mehr Lärm. Deshalb haben wir von Anfang an gesagt: Wir halten diesen Ausbau des Flughafens für falsch. Der Frankfurter Flughafen muss nicht immer größer werden. Wir halten das für falsch. Deswegen, finde ich, ist die Forderung der Bürgerinitiative nach einer Stilllegung dieser Nordwestlande bahn völlig richtig und angebracht.
Herr Minister, Sie verhalten sich mit dieser Doppelrolle vollkommen unglaubwürdig. Sie tun so, als würde es Boris Rhein zweimal geben. Der eine ist in Wiesbaden. Er sitzt in der Landesregierung. Der macht den ganzen Murks mit. Der sagt auch nicht, dass ihm das nicht gefällt. Der kritisiert auch nichts.
Dann fahren Sie nach Frankfurt. Dann sind Sie der Rhein aus Frankfurt. Da schwingen Sie sich dann zum Lärmschützer für Frankfurt – oder so ungefähr – auf.
Das nimmt Ihnen in Frankfurt keiner ab. Das ist einfach nur scheinheilig. Sie legen hier eine politische Schizophrenie sondergleichen an den Tag.
Frau Wissler, danke. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte zu den drei Initiativen angelangt.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist denn jetzt die Position der Landesregierung?)
Ich rufe Tagesordnungspunkt 56 zur Abstimmung auf: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Fluglärm reduzieren – Nachtruhe sichern – „Wortbruch“ beenden; Rücknahme des Revisionsantrags jetzt. Da wird vom Antragsteller gewünscht und verlangt, dass einzeln, also Abschnitt für Abschnitt, abgestimmt wird. Ist das richtig?
(Günter Rudolph (SPD): Stimmt der Innenminister auch mit ab? – Gegenruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Nein, er darf nicht!)
Ich rufe Abs. 1 auf. Wer möchte zustimmen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Koalition aus CDU und FDP.
Damit kommen wir zu Abs. 2. Wer möchte zustimmen? – Ich kürze das jetzt ein bisschen ab. Das sind geschlossen die Mitglieder der Opposition. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Mehrheit, also der Koalition.
Wir kommen zu Abs. 3. Wer stimmt zu? – Das sind geschlossen die Mitglieder der Opposition. Wer lehnt das ab? – Das sind geschlossen die Mitglieder der Mehrheitsfraktionen.
Wir kommen zu Abs. 4. Wer stimmt zu? – Komplett zugestimmt haben die Mitglieder der Opposition. Wer lehnt ab? – Das sind komplett die Mitglieder der Mehrheitsfraktionen.
Wir kommen zu Abs. 5. Wer stimmt zu? – Das sind geschlossen die Mitglieder der Opposition. Wer lehnt das ab? – Das sind geschlossen die Mitglieder der CDU und der FDP.
Wir kommen dann zu Abs. 6. Wer stimmt zu? – Das sind geschlossen die Mitglieder der Opposition. Wer lehnt ab? – Das sind geschlossen die Abgeordneten der Mehrheitsfraktionen.
Wir kommen zu Abs. 7. Wer stimmt zu? – Das sind geschlossen die Abgeordneten der Opposition. Wer lehnt das ab? – Das sind geschlossen die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP.