Wir kommen zu Abs. 7. Wer stimmt zu? – Das sind geschlossen die Abgeordneten der Opposition. Wer lehnt das ab? – Das sind geschlossen die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP.
Wir kommen zu Abs. 8. Wer stimmt zu? – Das sind geschlossen die Abgeordneten der Opposition. Wer lehnt das ab? – Das sind geschlossen die Mitglieder der Mehrheitsfraktionen.
Wir kommen zu Abs. 9. Wer stimmt zu? – Das sind geschlossen die Mitglieder der Opposition. Wer lehnt das ab? – Das sind geschlossen die Mitglieder der Mehrheitsfraktionen.
Wir kommen zu Abs. 10. Wer stimmt zu? – Das sind geschlossen die Mitglieder der Opposition. Wer stimmt dagegen? – Das sind geschlossen die Abgeordneten der Fraktionen der CDU und der FDP.
Wir kommen zu Abs. 11. Wer stimmt zu? – Das sind geschlossen die Abgeordneten der Opposition. Wer stimmt dagegen? – Das sind geschlossen die Abgeordneten der Mehrheitsfraktionen.
Schließlich kommen wir zu Abs. 12. Wer stimmt zu? – Das sind geschlossen die Mitglieder der Opposition. Wer lehnt
Ich lasse jetzt zu Tagesordnungspunkt 59 abstimmen. Das ist der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Revision sorgt für Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Rechtsfrieden. Wer stimmt zu? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP. Wer ist dagegen? – Das sind geschlossen die Mitglieder der Opposition. Damit ist der Dringliche Entschließungsantrag angenommen.
Was machen wir mit dem Dringlichen Antrag unter Tagesordnungspunkt 60? Stimmen wir den auch gleich ab?
Er soll also auch gleich abgestimmt werden. – Das ist der Dringliche Antrag der Fraktion der SPD betreffend Kurswechsel der Hessischen Landesregierung beim Nachtflugverbot überfällig – „Wortbruch“ stoppen. Wer stimmt zu? – Das sind geschlossen die Abgeordneten der Opposition. Wer lehnt das ab? – Das sind geschlossen die Abgeordneten der Mehrheitsfraktionen. Damit ist der Dringliche Antrag der Fraktion der SPD abgelehnt.
Da liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der CDU vor. Herr Schwarz ist vorgeschlagen. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Wenn sich kein Widerspruch dagegen erhebt, lasse ich öffentlich durch Handzeichen darüber abstimmen. – Dem wird nicht widersprochen.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag, Drucks. 18/4812, also der Wahl des Herrn Schwarz, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE ist der Wahlvorschlag angenommen.
Herr Schwarz, ich darf Ihnen gratulieren. Sie treten damit die Nachfolge des Herrn Kollegen Dietzel an.
b) Nachwahl eines Mitglieds der Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk nach § 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 26 HPRG
Durch das Ausscheiden des Herrn Dietzel aus dem Hessischen Landtag ist eine Nachwahl erforderlich. Ihnen liegt mit Drucks. 18/4813 ein Vorschlag der Fraktion der CDU vor. Vorgeschlagen ist Frau Kollegin Ravensburg.
Ich darf wieder öffentlich darüber abstimmen lassen. Wer stimmt diesem Vorschlag zu? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Enthaltung? – Bei Enthaltung der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE ist Frau Ravensburg als Mitglied in die Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk gewählt. Frau Ravensburg, herzlichen Glückwunsch dazu.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Hessisches Energiekonsens-Gesetz – Drucks. 18/5016 –
Die verabredete Redezeit beträgt 7,5 Minuten je Fraktion. Der Gesetzentwurf wird von Herrn Kollegen Gremmels für die SPD-Fraktion eingebracht.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Plenarwoche steht auch im Zeichen der Energiewende. Die SPD-Fraktion bringt heute ihren Gesetzentwurf für ein Energiekonsens-Gesetz ein. Morgen wird Frau Umweltministerin Puttrich – endlich – nach 15 Monaten im Amt ihre energiepolitischen Vorstellungen im Landtag zur Diskussion stellen.
Am Donnerstag werden dann, kurz vor Weihnachten, als Weihnachtspräsent der Regierungsfraktionen, den Kommunen bei der Energiewende Knüppel zwischen die Beine geworfen. So viel zur Ausgangslage.
Die SPD-Landtagsfraktion nimmt die Ergebnisse des Hessischen Energiegipfels, die im Konsens entschieden wurden, sehr ernst. Im Kapitel E des Abschlussberichts vom 10. November heißt es – ich zitiere –:
Die SPD geht dabei zweistufig vor. Zunächst haben wir einen Gesetzentwurf für ein Energiekonsens-Gesetz in den Landtag eingebracht, über den wir heute in erster Lesung beraten. Das ist ein Artikelgesetz, in dem wir alle Themen gebündelt haben, über die beim Gipfel Einigkeit herrschte und die einer Regelung durch den Landesgesetzgeber bedürfen. Das ist zugegebenermaßen nur ein kleiner Schritt. Aber warum sollen wir noch länger warten?
In einem zweiten Schritt werden wir Anfang 2012 einen Energiewende-Gesetzentwurf einbringen, in dem wir unsere energiepolitischen Ideen, Vorstellungen und Ziele präsentieren, die über den Konsens hinausgehen.
Mit dem heute in erster Lesung zur Diskussion stehenden Artikelgesetzentwurf wollen wir folgende vier Einzelgesetze ändern.
Herr Gremmels, einen Moment bitte. – Im Plenarsaal, und zwar am Rande des Plenarsaals, finden zu intensive und zu laute Gespräche statt. Ich bitte, das zu unterlassen, damit der Redner ungestört wahrgenommen werden kann. Danke schön.
Eines der vier Gesetze, die wir mit unserem Artikelgesetzentwurf im Einzelnen ändern wollen, ist das Hessische Landesplanungsgesetz. Wir wollen die Windkraftvorrangfläche von 2 % der Landesfläche festschreiben, und zwar im Landesentwicklungsplan.
Warum wollen wir das festschreiben? Wir brauchen Planungssicherheit für die Regionalversammlung. Die wollen anfangen zu planen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von SchwarzGelb, wir trauen Ihnen nicht, dass Sie das, was Sie hinsichtlich der 2 % vorgeschlagen haben, auch umsetzen.