Protocol of the Session on November 17, 2011

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen. Sie, Herr Rhein, sind gegenüber allen Menschen in Hessen verpflichtet, dass Ihre Ankündigungen zur rückhaltlosen Aufklärung aller Skandale endlich umgesetzt werden. Wir als Abgeordnete, und zwar aller Fraktionen, Herr Bellino, sind eigentlich gegenüber allen Menschen in Hessen verpflichtet, dass diese Ankündigungen dann auch eingehalten und kontrolliert werden.

(Holger Bellino (CDU): Wir machen das; wir klären auf! – Lachen der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Deshalb finde ich auch, dass es keinen Gewöhnungsprozess an diese hessischen Zustände geben darf, nicht im Parlament, nicht in der Öffentlichkeit und nicht gegenüber den hessischen Bürgerinnen und Bürgern.

(Beifall bei der LINKEN)

Schönen Dank, Herr Schaus. – Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Greilich zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Greilich.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Morgen ist der 18. November, und am 18. November ist bundesweiter Vorlesetag. Meine Damen und Herren von der Opposition, das ist der richtige Platz und der richtige Zeitpunkt, um dann schöne alte Geschichten vorzutragen. Hier würde ich mir wünschen, dass wir eine Opposition hätten, der etwas anderes einfällt, als immer nur die gleichen alten Geschichten aufzurühren.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Ich will mir jetzt die Zeit nicht dadurch nehmen, dass ich das wiederhole, was Herr Kollege Bellino schon getan hat, Ihnen nämlich aufzuzeigen, dass all das, was Sie vorgetragen haben, erstens aufgebauscht ist und zweitens in den Bereich der ollen Kamellen gehört. Da war nichts Neues dabei.

(Nancy Faeser (SPD): Rechtsstaatspartei!)

Frau Kollegin Faeser hat in ihrer Rede immerhin noch einmal an die Haushaltsdebatte von gestern angeknüpft. Deswegen will ich das auch noch einmal klarstellen. Sie haben gesagt, wir würden Personal abbauen, weil wir im nächsten Jahr nur 400 Polizeianwärter einstellen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wahrheit soll auch hier den Platz finden: Wir haben in den letzten Jahren jeweils 150 Polizeianwärter mehr eingestellt, als wir brauchten, um die Abgänge aus dem Polizeidienst zu ersetzen, d. h., wir haben die Polizei um 450 Stellen aufgebaut. Jetzt haben wir gesagt, dieser Aufbau ist ausreichend. Wir werden den Personalstand halten, und das schaffen wir dadurch, dass wir jedes Jahr 400 Anwärter ausbilden. Das nur, um der Wahrheit Genüge zu tun.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ansonsten will ich mich auf das konzentrieren, was seit unseren, sich ständig wiederholenden Debatten zu dem Thema als relativ neu einzustufen ist, jedenfalls stand es erst jetzt in den Zeitungen. Die Vorgänge liegen schon eine ganze Zeit zurück und führten dazu, dass die GRÜNEN jetzt meinten: Na ja, wenn es schon ein bisschen was Neues gibt, dann dürfen wir das in unserem Antrag nicht vorenthalten. Also hat man an die angeblich „verhinderten Durchsuchungen“ angeknüpft. Ich lese hier in Punkt 12 Ihres Antrags:

Mit Erleichterung stellt der Landtag fest, dass das Amtsgericht Offenbach den... Antrag auf Durchsuchung... abgelehnt hat...

Meine sehr verehrten Damen und Herren, „mit Erleichterung“ stellen Sie das fest. Ich muss mich wirklich fragen: Welches Rechtsstaatsverständnis haben Sie eigentlich?

(Beifall bei der FDP und der CDU – Mathias Wag- ner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das sagen die Verfassungswächter!)

Herr Wagner, zu Ihnen komme ich noch. – Offensichtlich zweifeln Sie an der Effektivität unserer Justiz, unserer unabhängigen rechtsstaatlichen Justiz, sonst könnten Sie nicht so erleichtert sein. Ich habe daran keinen Zweifel. Das will ich hier in aller Klarheit für die FDP-Fraktion sagen.

(Zuruf von der SPD)

Ich will, um das etwas zu verdeutlichen, gern den Sachverhalt etwas näher beleuchten, um den es hier geht. Es gab Polizeibeamte, die für sich den Verdacht hegten, dass andere Polizeibeamte Straftaten begangen hätten. Das war der Ausgangspunkt. Wir haben durch die Beschlüsse des Amts- und des Landgerichts jetzt eine rechtliche Beurteilung, dass diese Beamten, die die Durchsuchungen beantragt hatten, offensichtlich einer rechtlichen Fehleinschätzung unterlagen. Das ist so; das haben wir zur Kenntnis zu nehmen. An den Innenminister richtet sich die Bitte, vielleicht noch ein bisschen mehr zu tun, damit Polizeibeamte, die keine Juristen sind, trotzdem noch etwas stärker für die Frage sensibilisiert werden, wie solche Dinge zu beurteilen sind.

Aber diese Beamten hielten – um auf den Fall zurückzukommen und den konkreten Ablauf zu beleuchten – aufgrund des von ihnen angenommenen Verdachts einer Straftat Durchsuchungen für erforderlich. Herr Kollege Frömmrich, sie haben nicht etwa Wohnungen durchsucht. Sie haben es für erforderlich gehalten und dann das getan, was in diesem Rechtsstaat vorgeschrieben ist. Denn in der Tat haben wir die Unverletzlichkeit der Wohnung als ein entscheidendes Grundrecht, und deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dürfen von der Polizei Wohnungsdurchsuchungen natürlich auch nur dann vorgenommen werden, wenn es eine entsprechende richterliche Anordnung gibt.

(Beifall bei der FDP)

Deswegen wurde ein Antrag an das Amtsgericht gestellt. Das Gericht hat den Sachverhalt geprüft und kam zu einer Entscheidung, die wir kennen. Deswegen frage ich: Was ist der Anlass für diese Aufregung, die Sie uns hier heute vorgeführt haben? – Anlass zur Aufregung bestünde in der Tat dann, wenn das Gericht anders entschieden hätte, wenn der Rechtsstaat nicht funktioniert hätte.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Nancy Faeser (SPD): Das ist rechtswidrig; und der Justizminister ist derjenige, der die Verantwortung trägt!)

Frau Kollegin Faeser, er hat aber funktioniert. Dieser Rechtsstaat verdient unser Vertrauen. Frau Faeser, er bewährt sich immer wieder, auch wenn Sie – –

(Nancy Faeser (SPD): Rechtsstaatspartei!)

Regen Sie sich doch nicht so auf; es hat doch keinen Sinn.

(Nancy Faeser (SPD): Unglaublich! – Gegenruf des Abg. Alexander Bauer (CDU): Wenn ich für jedes „unglaublich“ 5 € bekäme, hätte ich viel zu tun!)

Jetzt komme ich einmal zu einem anderen Thema zurück, von dem ich gedacht habe, dass es heute auf den Tisch kommt. Herr Frömmrich hat sich – Herr Wagner musste noch einmal nachlegen, und Frau Faeser hat es auch nicht unterlassen – auf die Entscheidung des Staatsgerichtshofs von gestern – wieder eine grundlegende rechtsstaatliche Entscheidung, bezogen und dafür die Mehrheit in diesem Hause beschimpft.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie sind ein Verfassungsbrecher!)

Auch da lohnt es sich, sich den Sachverhalt etwas genauer anzuschauen und zu fragen: Was ist denn geschehen? – Der Staatsgerichtshof hat in zwei Punkten eine andere Rechtsauffassung vertreten, als dies die Mehrheit im Ausschuss getan hat, und hat festgestellt, dass nach dieser Rechtsauslegung die Ablehnung von zwei Beweisanträgen gegen die Verfassung des Landes Hessen verstößt.

(Zuruf von der FDP: So ist es!)

Ein wesentlicher Punkt dabei war die Frage, ob der Ausschuss verpflichtet ist, ein Rechtsgutachten einzuholen. Der Staatsgerichtshof – Sie waren bei der Verkündung der Entscheidung selbst dabei – hat sehr deutlich ausgeführt, dass er ganz bewusst und deutlich von der ganz herrschenden Meinung zur Frage der Einholung von Rechtsgutachten in gerichtlichen Verfahren abweicht; denn dort ist die ganz herrschende Meinung, dass die Einholung von Rechtsgutachten eben unzulässig ist.

Frau Kollegin Faeser, wir haben diesen Sachverhalt auch schon einmal im Ausschuss debattiert. Dort hatten Sie dazu eine etwas seltsame Auffassung, aber der Staatsgerichtshof hat genau das bestätigt: In gerichtlichen Verfahren ist zu Fragen des einfachen innerdeutschen Rechts in der Regel keinerlei Einholung von Gutachten zulässig.

Der Staatsgerichtshof hat – und das ist das Neue – –

(Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollegen Jürgens, ich nehme gern zur Kenntnis, dass ein früherer Vertreter der dritten Gewalt meint, wenn man Rechtsfragen erörtert, sei das dummes Zeug. Aber das ist Ihre Beurteilung der Sachen. Damit müssen Sie leben.

(Zuruf der Abg. Dr. Andreas Jürgens und Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich stelle nur fest: Der Staatsgerichtshof hat das Recht in diesem Punkt weiterentwickelt. Er hat Rechtsklarheit für die Zukunft geschaffen, indem er gesagt hat: Bei Untersuchungsausschüssen gilt dieser Grundsatz aus der Rechtsprechung nicht. In Untersuchungsausschüssen ist auch die

Einholung von Rechtsgutachten zulässig. – Das nehmen wir zur Kenntnis.

(Nancy Faeser (SPD): Das stimmt doch gar nicht!)

Das haben wir selbstverständlich zu beachten. Es stimmt auch, Frau Kollegin Faeser. Das ist eine neue Rechtsprechung. Sie ist selbstverständlich von uns zu respektieren.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Deswegen werden wir die Arbeit im Untersuchungsausschuss ganz unaufgeregt fortsetzen und zu Ende bringen, wenn wir dieses Gutachten noch einholen und den fraglichen Zeugen noch einmal vernehmen. Das ist soweit ganz gut.

Aber, Frau Kollegin Faeser, Sie haben gestern gemeinsam mit Ihrem Streitgenossen Frömmrich gemeint, uns erklären zu müssen, man müsse auch mit Anstand verlieren können. In der Tat, natürlich müssen wir das. Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis und werden sie beachten und umsetzen. Aber wenn man so etwas sagt, sollte man auch einmal in den Spiegel schauen und sich überlegen, ob man selbst den Anforderungen gerecht wird.

Es gibt einen dritten Punkt, den der Staatsgerichtshof entschieden hat. Er hat ganz eindeutig entschieden, dass im Ergebnis unsere Auffassung zutreffend war, dass Ihre Anträge auf Vereidigung von zwei Zeugen schlichtweg rechtswidrig waren.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das hat nichts mit dem Recht von Minderheiten zu tun. Das Recht von Minderheiten auf eine auch ausufernde Beweisaufnahme hat dann seine Grenze, wenn es um den Schutz von Zeugen vor willkürlichen Vereidigungen geht. Das haben wir Ihnen damals gesagt. Das hat Ihnen jetzt der Staatsgerichtshof bestätigt. Dabei muss es bleiben. Geben Sie ein Stück weit auch der Wahrheit den Raum, und opfern Sie nicht alles dem politischen Stimmungsbild, das Sie erzeugen wollen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Schönen Dank, Herr Kollege Greilich. – Es gibt zwei Kurzinterventionen.

Doch bevor ich sie aufrufe, möchte ich Folgendes sagen: Herr Kollege Frömmrich, die Aussage „Sie sind ein Verfassungsbrecher“ in Richtung des Kollegen Greilich halte ich für nicht angemessen, und ich bitte Sie, das doch in Zukunft zu unterlassen. Wir sollten uns in einer nächsten Ältestenratssitzung noch einmal damit auseinandersetzen,

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Hat er das wirklich gesagt?)

weil wir alle vereinbart hatten, hier fair und nicht diskreditierend miteinander umzugehen. Ich bitte, das jetzt im weiteren Ablauf der Veranstaltung zu beachten.