Wir sehen doch an den Ergebnissen der Wahlen zu den Ausländerbeiräten, wie hoch die Wahlbeteiligung überhaupt ist. Wir sehen doch, wie groß das Interesse in diesem Milieu ist.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Al-Wazir, ich will doch noch einmal in der verbliebenen Redezeit das Wort ergreifen. Denn die pseudojuristischen Diskurse, die Sie hier, vielleicht auch durch Ihre Ausbildung bedingt, vorgetragen haben, können so nicht stehen bleiben.
Herr Kollege Al-Wazir, Sie wissen doch ganz genau – ansonsten würde mich Ihr Vortrag noch viel mehr wundern –, dass die Einführung des Kommunalwahlrechts für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in Deutschland deshalb verfassungskonform und möglich war, weil die Präambel des Grundgesetzes neben vielen anderen Zielen die Integration Deutschlands in ein friedliches und geordnetes Europa vorsieht.
Wegen der konkurrierenden Verfassungsziele war eine Änderung des Rechts möglich. Das ist der Grund, warum das Kommunalwahlrecht für Bürger der Europäischen Union mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.
Es bleibt dabei – dazu hat das Bundesverfassungsgericht bisher keine anderen Aussagen getroffen –, dass die Beantwortung der Frage, ob es ein allgemeines Wahlrecht geben kann, das an den anderen, hier schon zitierten Normen des Grundgesetzes festgemacht wird, und die Frage, wie das Zusammenleben des deutschen Volkes vom Grundgesetz definiert wird, der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes unterfällt. Deswegen können Sie, unabhängig davon, mit welcher Mehrheit dies geschehen würde, diese Artikel nicht ändern und können kein solches Wahlrecht für Bürger über die Europäische Union hinaus einführen.
Falls Sie das doch fordern, dann rütteln Sie an den Grundfesten des Grundgesetzes. Das kann nicht ernsthaft die Position der GRÜNEN sein. Es ist schon schlimm genug, dass das die Position der SPD ist.
Herr Kollege Blum, vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist Tagesordnungspunkt 48 abgehandelt.
Antrag der Fraktion der CDU betreffend eine Aktuelle Stunde (Konsequentes Vorgehen des Innenministers ge- gen organisierte Kriminalität – Verbote nicht diskutieren, sondern vollziehen) – Drucks. 18/4551 –
Hochverehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie uns über das Motorradfahren sprechen. Motorradfahren ist für viele eine schöne Freizeitbeschäftigung. Hessen verfügt über einige der schönsten Strecken in Deutschland.
Seit dem Vereinsverbot der Hells Angels wissen wir aber, dass es auch Motorradfahrer gibt, die sich gerade nicht auf das Cruisen in schönen Landschaften beschränken. Denen geht es nicht um die kurvenreichen Strecken im Taunus.
Denen geht es eher um die düsteren Ecken im Frankfurter Rotlichtmilieu. Deshalb war das Verbot der Hells Angels ein wichtiges und richtiges Signal zum richtigen Zeitpunkt.
Motorradradikale sind Kriminelle und dürfen nicht länger seriöse Biker in Verruf bringen. Die Hells Angels wurden einstmals im Jahr 1948 von Kriegsveteranen in Kalifornien gegründet. Sie sind seit 1973 in Deutschland aktiv. Es gibt 48 Charter mit schätzungsweise 700 Mitgliedern. Darunter treiben zwei Ortsgruppen in Frankfurt ihr Unwesen.
Offensichtlich hat die dortige Rockergruppe einige kriminelle Aktivitäten entwickelt. Darunter befinden sich Drogen- und Menschenhandel sowie Prostitution.
Die Verbots- und Auflösungsverfügung vom 29. September 2011 zählt unter anderem auch einen Fall von Körperverletzung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie eine Vielzahl an Verkehrsdelikten auf. Dazu gehören auch Beleidigungen, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Nötigung und Verstöße gegen das Waffengesetz. Das alles zählt mit zu der breiten Palette strafbarer Handlungen.
Die Frankfurter Ableger der Hells Angels verdienen ihr Geld wohl überwiegend im Frankfurter Bahnhofsviertel. Den Höllenengeln geht es also nicht um schöne Motorradtouren am Sonntagnachmittag. Ihnen geht es vielmehr um die gewaltsame Durchsetzung ihrer Gebiets- und Machtansprüche. Dem muss entschieden ein Riegel vorgeschoben werden.
Es versteht sich doch von selbst, dass der Rechtsstaat gegen jede Form der Kriminalität entschlossen vorgehen muss. Das gilt erst recht bei bandenmäßiger organisierter
Kriminalität. Dem Innenminister ist daher zuzustimmen, als er bekräftigte, dass ein Staat im Staat nicht geduldet wird. Dass Innenminister Boris Rhein das Verbot im West end und an einer anderen Stelle in Frankfurt am Main verhängt hat, ist ein wichtiges Signal für mehr Sicherheit in Frankfurt, aber auch für mehr Sicherheit in Hessen.
Ich bin froh und dankbar, dass wir uns mit dieser Einschätzung in einem breiten Konsens mit den Mitgliedern der Oppositionsfraktionen befinden. Denn sie unterstützen dieses konsequente Vorgehen und begrüßen es als ein wichtiges Zeichen für mehr Rechtsstaatlichkeit.
Es war auch gut, sorgfältig zu prüfen und es auch von langer Hand vorzubereiten; denn das ganze Verfahren muss schließlich auch juristisch standhalten. Wenn jetzt auch von der Gegenseite Anwälte herangezogen werden, dieses Verbot zu beklagen, dann ist das in einem Rechtsstaat legitim. Gerade hieran zeigt sich, wie wichtig es ist, dass die Vorarbeiten der Ermittlungsbehörden entsprechend gewissenhaft waren, um einen Verbotsantrag auch möglichst gerichtsfest zu machen.
Mit der Verbotsverfügung kann jetzt dem Unwesen motorisierter Straftäter entgegengetreten werden. Es zeigt sich auch zugleich durch das entschlossene Handeln von Boris Rhein, wie absurd die Unterstellungen einer persönlichen Verbindung der Rockergruppe mit dem Minister waren. Jetzt wird wieder versucht, diesen Eindruck zu erwecken: Umgekehrt wird behauptet, er habe nur deshalb so schnell gehandelt, um von möglichen Verstrickungen abzulenken. – Meine Damen und Herren, merken Sie nicht selbst, welch absurdes Spiel hier getrieben wird? Der Minister ist hier nicht der Übeltäter, sondern die Hells Angels. Unter Umständen sind es auch Beamte, die gegen ihre Dienstpflicht verstoßen haben. Gegen beide geht Minister Rhein in der jeweils gebotenen Weise vor.
Dieses entschiedene Handeln ist wichtig. Wenn jemand aufgrund von Gewalt-, Drogen- oder Waffendelikten polizeibekannt ist, darf man sich nicht hinter einem anerkannten Freizeitsport verstecken. Was ist denn das für ein Motorradklub, in dem gerade einmal eine Minderheit überhaupt einen Motorradführerschein hat?
Nein, meine Damen und Herren, die Hells Angels sind offensichtlich eine kriminelle Vereinigung, und sie dürfen sich nicht mehr länger in Leder und Motoröl tarnen. Der Minister habe den Rockern die Kutte weggenommen, titelt eine Zeitung, es sei Rockerdämmerung im Rotlichtmilieu. – Das ist ein klares, wichtiges ordnungspolitisches Signal, auch über Hessen hinaus.
Hier kommt sogar Lob von der anderen Rheinseite. Zwar steht Ernst Scharbach, Vorsitzender der GdP, einem bundesweiten Verbot skeptisch gegenüber. Aber der Rheinland-Pfälzer sagt zumindest im „Wiesbadener Kurier“ ausdrücklich, es sei vorbildlich, wie sich die hessische Polizei verhalten habe, und es sollte Schule machen. – Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Sie wissen, auf den Jacken tragen die Mitglieder der Hells Angels ein Totenkopfsymbol. Ich hoffe, dass dies jetzt nur noch das Symbol für eines ist, nämlich das Ende dieser kriminellen Vereinigung in Hessen. – Besten Dank.
Herzlichen Dank, lieber Herr Kollege Bauer. – Das Wort hat der Abg. Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich gewundert, als ich den Titel der Aktuellen Stunde der CDU-Fraktion gelesen habe: „Konsequentes Vorgehen des Innenministers gegen organisierte Kriminalität – Verbote nicht diskutieren, sondern vollziehen“.
Wenn man das braucht, muss man sich fragen, wie groß eigentlich die Not bei Ihnen ist, wenn Sie so etwas zum Thema einer Aktuellen Stunde erklären müssen.
Das ist doch ganz normales Handeln der Polizei. Das ist doch ganz normales Handeln eines Innenministers. Wenn es in Hessen, in Frankfurt organisierte Kriminalität gibt, ist es die Aufgabe dieses Ministers, dagegen vorzugehen. Dafür muss man sich hier nicht loben, und schon gar nicht über den grünen Klee.
Ich frage mich in der Tat, warum Sie sich so freuen und warum Sie das hier sozusagen in dieser Form feiern wollen. Bekämpfung der organisierten Kriminalität, ich habe es schon gesagt, ist eine ganz normale Aufgabe. Ich glaube natürlich, dass es in diesem Hause keinen gibt, der den Innenminister nicht in dem unterstützt,