Insofern sind wir an der Stelle der Auffassung, dass es nicht redlich ist, wenn sich Hessen auf der einen Seite gegen geschützte Einrichtungen ausspricht, auf der anderen Seite aber Jugendliche und Kinder in anderen Bundesländern unterbringt. Das ist keine redliche Diskussion. Wir
müssen uns unserer Verantwortung stellen. Das bedeutet an dieser Stelle eben auch die Förderung einer geschützten Einrichtung. Deswegen unterstützen wir dieses Projekt mit vollem Einsatz. Es ist an der Zeit, sich von interessengeleiteten Kampfbegriffen wie „wegsperren“ oder „Kinderknast“ endlich zu verabschieden und sich nicht kurzsichtiger wie durchsichtiger politischer Effekte willen der Verantwortung für diese jungen Menschen zu entziehen. Die jungen Menschen, um die es hier geht, haben ein Recht darauf, dass Staat und Gesellschaft in fachlicher und menschlicher Weise dem Gebot der eingangs erwähnten gesetzlichen Forderungen Rechnung tragen und ihnen damit auch eine Zukunft eröffnen.
Vielen Dank, Herr Grüttner. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist auch diese Aktuelle Stunde abgehalten.
Vereinbarungsgemäß rufen wir den Setzpunkt der FDPFraktion erst nach der Mittagspause auf, und zwar nach dem Setzpunkt der GRÜNEN.
Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Landesregierung „verharmlost unverantwortlichen“ Umgang der European Business School mit Steuergeldern – Drucks. 18/4527 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend „nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“ – Landesregierung verweigert Vollprüfung bei der European Business School – Drucks. 18/4559 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Förderung der EBS einstellen – Drucks. 18/4564 –
Redezeit: zehn Minuten pro Fraktion. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Sorge zu Wort gemeldet. Frau Sorge, Sie bekommen jetzt die ganze Aufmerksamkeit der versammelten Kolleginnen und Kollegen.
Es ist schön, dass Sie mir das versprechen, Herr Präsident. Jetzt muss es nur noch umgesetzt werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! 24,7 Millionen € erhält die European Business School, Kurzform EBS, für den Aufbau ihrer Law School, also ihres juristischen Fachbereichs. Dies ist politisch umstritten. Beispielsweise ich war von Anfang an dagegen, dass eine Privathochschule 24,7 Millionen € für einen einzigen Fachbereich erhält, während die Hochschulen des Landes ihre Mittel um 30 Millionen € gekürzt bekommen. Um dieses
Thema soll es aber heute gar nicht gehen, sondern es geht um die Art und Weise, wie die EBS mit den ihr anvertrauten Steuermittel umgeht und warum die Landesregierung genau das verharmlost, statt auf eine korrekte Verwendung der Steuermittel zu pochen.
Kommen wir also zum Umgang der EBS mit Geld, einer Hochschule, die sich selber als „Elite Business School“ versteht. Von den 24,7 Millionen € Steuermitteln wurden in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 17 Millionen € ausgezahlt. Da selbst der Ministerin der Umgang mit dem Geld an der EBS nicht ganz geheuer war, hat sie ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit der Prüfung der Verwendung der Steuermittel beauftragt. Die Ministerin kam nach der Vorlage des Berichts zu einem Rückforderungsbetrag von ca. 950.000 €. Sie nennt aber nach wie vor nicht die ganze Wahrheit, die in dem Prüfbericht steht. Im Gegenteil, sie verharmlost in ihren Pressemeldungen die Zweckentfremdung als „Fehlbuchungen bei der buchungstechnischen Abwicklung“, und sie stellt den Sachverhalt so dar, als sei nach der Rückforderung an die EBS quasi alles in Ordnung.
Das aber ist bei Weitem nicht der Fall. Die EBS hat unter anderem Kosten aus dem Jahr 2008 abgerechnet. Sie hat die Abfindung des ehemaligen Kanzlers aus Steuermitteln gezahlt. Sie hat die Suche nach einem neuen Kanzler aus Steuermitteln bezahlt, und sie hat vielfach die Grundsätze der Sparsamkeit verletzt.
All das ist eindeutig nicht mit dem Aufbau der Law School in Verbindung zu bringen und hätte damit nicht aus Steuermitteln finanziert werden dürfen.
Zudem haben die Prüfer der EBS einen verheerenden Umgang mit Geld bescheinigt. Ich darf an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass es sich um eine Business-Hochschule handelt. Aus den Prüfberichten zur Verwendung der Steuermittel bei der EBS geht hervor, dass es in den Jahren 2009 und 2010 keine Regelungen zur Einholung von Angeboten gab, das Vier-Augen-Prinzip bei Ausgaben unter 100.000 € nicht angewendet wurde, keine Gegenzeichnung bei Auftragsvergaben erfolgte, keine Spesenordnung und auch keine zentrale Erfassung der Rechnungseingänge vorhanden war. Zudem wurde bei Kosten über 100.000 € gegen die Geschäftsordnung verstoßen, da die Aufträge nicht immer von zwei Geschäftsführern gegengezeichnet wurden, wie es vorgeschrieben ist. Außerdem – das ist vor dem Hintergrund der Medienberichte aus den letzten Monaten sehr interessant – existierten für Geschäfte mit nahestehenden Personen keine Regeln. Das ist doch wirklich erschütternd.
Wenn wir uns die Ergebnisse dieses Prüfberichts ansehen, dann kann man doch nur zu dem Schluss kommen, dass von einer bewussten Zweckentfremdung von Steuermitteln an der EBS – zumindest in Teilen – auszugehen ist und eben nicht einfach nur von „Fehlbuchungen“.
Frau Ministerin, daher erlaube ich mir, aus der zusammenfassenden Beurteilung des Prüfberichts zu zitieren. Dort heißt es:
Eine Bescheinigung über die zweckentsprechende Mittelverwendung auf der Basis des uns durch die Gesellschaft vorgelegten Zwischennachweises, bestehend aus einem zahlenmäßigen Nachweis und dem Sachbericht über die Projektförderung für den Aufbau der Universität Wiesbaden, Gründung der EBS Law School und der EBS Business School GmbH Wiesbaden für das Jahr 2010, können wir aufgrund der getroffenen Feststellungen nach Beendigung unserer Prüfungshandlungen nicht abgeben. Aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen lagen in den Fällen, bei denen J...-Gesellschaften involviert waren, häufig keine vertraglichen Unterlagen vor, sodass hier keine abschließende Prüfung mit dem Ergebnis einer Aussage zur Angemessenheit durchgeführt werden konnte.
Das interne Kontrollsystem weist in den für diese Prüfung wichtigen Bereichen – Auftragsvergabe, Rechnungsprüfung, Zahlungsausgang und Kostenzuordnung – erhebliche Mängel auf, sodass eine Ausweitung der von uns gezogenen Stichproben mit Sicherheit zu weiteren Kürzungen führen würde.
Meine Damen und Herren, wenn Sie das lesen, dann kann doch kein ernst zu nehmender Mensch lediglich von „buchungstechnischen Problemen“ und „Fehlbuchungen“ reden.
Die Ministerin hat im Ausschuss auf meine Fragen wie folgt geantwortet: „Die Landesregierung ist vom Umfang der Defizite im internen Kontrollsystem der EBS überrascht worden; derartige Defizite können im Rahmen einer Projektförderung nicht hingenommen werden“. Frau Kühne-Hörmann, damit hatten Sie ausnahmsweise recht. Ich frage mich nur: Was folgt denn daraus? Was heißt denn: „nicht hingenommen werden“?
Inzwischen sind von den 24,7 Millionen € schon fast 19 Millionen an die EBS geflossen. Ich frage mich die ganze Zeit: Warum vertrauen Sie der EBS weitere Millionen Euro an Steuergeldern an, obwohl sie, wie beschrieben, gegen alle kaufmännischen Grundregeln verstößt und der Verdacht besteht, dass dort weiterhin Steuergelder veruntreut werden?
Frau Ministerin, erklären Sie doch einmal, was sich an der EBS geändert hat. Sie haben gesagt, Sie hätten das Problem dort erkannt, und es habe sich etwas geändert. Aber im Ausschuss haben Sie trotz mehrmaliger Nachfragen nicht erklärt, welche konkreten Regelungen die EBS wann eingeführt hat.
Es ist sogar noch schlimmer: Die Frau Ministerin hat in der letzten Woche im Wissenschaftsausschuss mitgeteilt, dass die EBS auch 2011, also in diesem Jahr, 100.000 € zweckentfremdet hat. 100.000 € bei einem Auszahlungsbetrag von 1,5 Millionen €, und das nach diesen verheerenden Presseberichten und nach einem angeblich eingeführten Kontrollsystem: Erklären Sie hier bitte einmal, wie so etwas funktioniert und warum die Landesregierung tatenlos zuschaut.
Wir möchten endlich wissen, warum die Ministerin diese Vorgänge verharmlost, statt offen zu sagen, dass die EBS Steuermittel auf zum Teil dreiste Weise zweckentfremdet hat. Es kann doch nicht sein, dass hier einfach darüber hinweggesehen wird, dass weitere Millionenbeträge ohne Kontrolle an die EBS ausgezahlt werden.
Die Frau Ministerin konnte zudem auf mehrmalige Nachfrage nicht erklären, warum zwei Drittel der Gemeinkosten der EBS vom Land gezahlt werden. Das muss man sich einmal vorstellen: Es gibt ein sogenanntes Drei-Säulen-Modell, nach dem die European Business School nicht nur den Aufbau der Law School, sondern zwei Drittel – 67 % – ihrer Ausgaben an Gemeinkosten aus Landesmitteln bezahlt.
Das ist eine Privathochschule. Privathochschulen leben eigentlich von privaten Geldern. Während die EBS mit 24,7 Millionen € für einen einzigen Fachbereich gefördert wird, wird bei den staatlichen Hochschulen, also den Landeshochschulen, um 30 Millionen € gekürzt. Das steht in überhaupt keinem Verhältnis zueinander.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Hans-Jürgen Ir- mer (CDU): Wie war denn der Etat bei Ihnen? Das war ein Steinbruch! Sie haben doch reduziert!)
Dass ein Drittel der Overheadkosten – 67 % der Gemeinkosten – für die Universitätsgründung angesetzt wird, legt nun wirklich den Verdacht nahe, dass hier wissentlich eine Quersubventionierung des laufenden Betriebs erfolgt, das Land also für weite Teile des laufenden Betriebs der EBS zahlt. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass ausgerechnet eine Institution wie die EBS, die sich als „Elite Business School“ versteht, derart lax mit Steuergeldern umgeht.
Noch schlimmer aber finde ich, dass die Wissenschaftsministerin weiterhin Steuergelder in Millionenhöhe fließen lässt, ohne erklären zu können, wie sie sicherstellt, dass eine solche Zweckentfremdung zukünftig unterbleibt.
Noch mehr hat es mich erbost, als ich am Montag hören musste, in welchem Umgangston die Frau Ministerin mit den Präsidenten der staatlichen Hochschulen spricht, während sie nicht fähig ist, gegenüber den Vertretern einer privaten Hochschule auch nur ein einziges deutliches Wort zu äußern.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Frau KühneHörmann, ich fordere Sie erneut auf, keine Mittel mehr an die EBS fließen zu lassen, solange Sie nicht zu 100 % sicherstellen können, dass die Mängel im internen Kontrollsystem der EBS abgestellt sind. Ich fordere Sie auch auf, endlich zu erklären,
warum Sie den Universitätsaufbau entgegen der Vereinbarung mitfinanzieren und aus welchen Gründen Sie angesichts dieser dreisten Zweckentfremdung der Steuermittel an der EBS derart auf Durchzug schalten. – Herzlichen Dank.