Ich habe auch einige Sachen, die ich gerne besprechen würde. Ich berufe den Ältestenrat ein und unterbreche die Sitzung.
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat hat sich erneut über Umgangston und Stil dieses Hauses ausgetauscht. Es gibt immer wieder das eine oder das andere, das von dem einen mehr, von dem anderen weniger empfindlich angenommen wird. Im Großen und Ganzen sind wir uns aber einig, dass wir uns in Stilfragen mit Angriffen zurückhalten wollen. Insbesondere haben wir uns darauf verständigt, dass Angriffe, die Bilder stellen, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen, wie „Klauen“ und Weiteres, hier nicht in Ordnung sind – das an die Adresse aller, denn leider ist das immer wieder der Fall. Zum Kollegen Bocklet darf ich hier deutlich sagen, er soll sich an die parlamentarischen Gepflogenheiten halten; aber alle anderen Kolleginnen und Kollegen sind hier sicher mit eingeschlossen.
Das andere ist, dass wir erneut festgestellt haben, dass die Regierung von den Regierungsbänken aus keine Zwischenrufe tätigen darf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich meine Rede damit beginnen, zu sagen, dass sich dieses Thema der geschlossenen Unterbringung und der Hilfen für besonders schwierige Kinder nicht zur parteipolitischen Zuspitzung eignet. Ich sage es jetzt in der Fassung: Es sollte sich eigentlich nicht dazu eignen, weil es ein zu kompliziertes Thema ist, das eine parteipolitische Betrachtung nicht verträgt, wohl aber eine harte fachpolitische Betrachtung in der Sache. – Das war die eine Vorbemerkung.
Die andere Vorbemerkung ist: Die Diskussion, die schon lange in öffentlicher und nicht öffentlicher Sitzung im Sozialpolitischen Ausschuss geführt worden ist – Sie alle haben Besuche in Sannerz gemacht –, hat mit den zwei Ausgangspunkten nicht mehr sehr viel zu tun.
Ein Ausgangspunkt waren die Bemerkungen des damaligen Ministerpräsidenten im Jahr 2008. Es gab schon einmal eine ähnliche Debatte über die Behandlung von noch nicht strafmündigen Kindern; sie lag zehn oder elf Jahre
davor. Seitdem wird die Debatte über die Frage einer geschlossenen Unterbringung für noch nicht strafmündige Kinder geführt.
Mein Eindruck war, sowohl nach der vom Jugendhilfezentrum Don Bosco vorgelegten Konzeption wie nach der Diskussion im Ausschuss, dass wir über diesen Punkt eigentlich ein wenig hinaus sind. Trotzdem ist es erforderlich, sich zu vergewissern, was dort tatsächlich geschieht. Das will ich in zehn Punkten versuchen.
Erstens. Die SPD-Landtagsfraktion ist aus prinzipiellen Erwägungen gegen die Einrichtung und gegen die Durchführung von geschlossener Unterbringung im Rahmen der Jugendhilfe. Wir sind davon überzeugt, dass mit der geschlossenen Unterbringung und der damit verbundenen Anwendung von Zwang – das ist notwendigerweise damit verbunden – das Prinzip der Freiwilligkeit, das in der Jugendhilfe die Basis für die Mitwirkung des Hilfebedürftigen ist, die Basis für den Erfolg von pädagogischen Maßnahmen durchbrochen wird. Das stellt einen Bruch des Strukturprinzips dar.
Zweitens. Wir sind davon überzeugt, dass bei einer konsequenten Nutzung der vorhandenen Hilfeangebote, insbesondere in der Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 bis 36 SGB VIII, und bei einer Schließung der Lücken zwischen diesen Hilfeangeboten und dem Strafvollzug einerseits und den therapeutisch psychiatrischen Maßnahmen andererseits, eine Vielzahl der heute infrage kommenden und zur Begründung immer wieder herangezogenen Fälle anders gelöst werden könnte.
Drittens. Eine Ultima Ratio, die heute mehrmals zur Sprache gebracht worden ist, rechtfertigt für die ganz wenigen Fälle nicht einen grundsätzlichen Strukturbruch mit den Prinzipien der Jugendhilfe.
Viertens. Diese unterschiedlichen Bedarfsmeldungen aus den Jugendämtern – es ist immer sehr pauschal von der Bedarfsentwicklung gesprochen worden; ich will mich jetzt nicht mit der Frage beschäftigen, wie diese Bedarfe identifiziert worden sind; es war beobachtbar, dass eine ganze Reihe von Jugendämtern null Bedarf angemeldet hat – zeigt, dass man bei gleicher Ausgangslage zu sehr unterschiedlichen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Notwendigkeit von geschlossener Unterbringung kommen kann und auch tatsächlich kommt.
Fünftens. Tatsache bleibt, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich der Entscheidung der örtlichen Träger der Jugendhilfe in Zusammenwirken mit den Gerichten obliegt, ob eine Einweisung erfolgt oder nicht.
Siebtens. Jetzt sind wir beim politischen Punkt. Das Land hat sich in dieser Frage entschlossen, seine ansonsten – ich will es mal so ausdrücken – sehr zögerliche und passive jugendpolitische Haltung aufzugeben und einen Träger zu fördern, also aktiv einzuwirken, eine solche Einrichtung zu schaffen. Das halten wir für einen falschen jugendpolitischen Ansatz. Insofern ist die Kritik, die Kollege Bocklet hier vorgetragen hat, berechtigt, dass im Gegensatz dazu sehr viele präventive Maßnahmen damals schon im Zuge der „Operation düstere Zukunft“ gestrichen worden sind.
Achtens. Wir finden, dass bereits vor der Investitionszusage die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschus
ses hätte eingeholt werden müssen und dass es ein Gebot des Respekts gewesen wäre, vor der Erteilung der Betriebserlaubnis die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses abzuwarten.
Neuntens. Nach Lage der Dinge wird die Betriebserlaubnis erteilt werden, weil so, wie die Dinge jetzt liegen, und nachdem die Landesregierung so gehandelt hat, vermutlich kein rechtlicher Spielraum mehr für die Verweigerung einer Betriebserlaubnis gegeben ist.
Zehntens. Ich komme zum Schluss. Wir befürchten – damit komme ich zum Anfang zurück –, dass damit eine Schleuse geöffnet worden ist, die nicht hätte geöffnet werden sollen, und dass damit der Weg zu einer besseren intensivpädagogischen Versorgung in dem in Punkt 2 angesprochenen Sinne versperrt sein wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin Herrn Merz dankbar, weil an dieser Stelle eine Chance besteht, sich auch inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Das ist in Ordnung. Wenn man an der Auffassung festhält und sagt, eine Unterbringung in einer geschlossenen oder geschützten Einrichtung lehne man aus grundsätzlichen Erwägungen ab, weil man der Überzeugung sei, dass es andere Möglichkeiten und Wege gibt, dann ist das eine Position, mit der man sich auseinandersetzen kann. Sie haben aber auch mit Recht gesagt, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben eine gänzlich andere Meinung, weil sie der Auffassung sind, dass es in der Kette der Jugendhilfemaßnahmen notwendig ist, eine geschützte Einrichtung anzubieten.
Darüber kann man sich auseinandersetzen. Worüber ich mich nicht auseinandersetze, das ist die erregte Debatte gewesen, dass insbesondere der Kollege Bocklet gesagt hat, dass am Ende einer Kette von Jugendhilfemaßnahmen eine geschlossene Einrichtung notwendig ist, aber bitte nicht in Hessen. – Das ist eine Position, die diese Landesregierung nicht teilen kann und nicht teilen wird.
Denn das ist: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“ Das ist keine Argumentation, die wir vertreten. Das ist schlicht und einfach falsch.
Da hilft es auch nicht, an dieser Stelle das, was mir unterstellt worden ist, vorzunehmen, zu fabulieren, sondern da hilft es einfach nur, nach den Fakten zu schauen. Um im Übrigen ein Faktum klarzustellen: Ich bin noch keine zwölf Jahre Mitglied dieser Landesregierung. Das werde ich erst im Jahre 2014, also in der nächsten Legislaturperiode, in dieser Konstellation sein. Möglicherweise sind Sie dann aber nicht mehr Abgeordneter, sondern wieder auf Ihrem Arbeitsplatz in der Landeszentrale für politische Bildung.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Mathias Wag- ner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was soll das denn?)
Das ist relativ einfach. Ich sage, was ich erwarte, was im nächsten Jahr oder bis 2014 passiert, um einfach darzustellen, wo Verantwortlichkeiten sind oder nicht.
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Das ist der Leitsatz. Die Jugendhilfe stand und steht immer vor den Aufgaben, die sie in erheblichem Umfang bei der Lösung einzelner Problemfelder fordern. Hierzu zählen insbesondere junge Menschen, bei denen außerordentliche Entwicklungsdefizite zu verzeichnen sind, die unter anderem mit ausgeprägtem delinquenten Verhalten, Aggressivität, Schulverweigerung oder einem permanenten Entziehen von betreuenden oder pädagogischen Maßnahmen in Erscheinung treten. Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen: Leider gibt es solche Kinder in unserem Land, auch in unserem Bundesland. Die haben wir.
Hier hat die Jugendhilfe verschiedene Möglichkeiten. Natürlich ist vieles von der Freiwilligkeit abhängig, wie Kollege Merz an dieser Stelle gesagt hat. Aber ich erinnere mich an manche intensivpädagogische Maßnahmen wie beispielsweise Erlebnispädagogik, bei denen die Frage der Freiwilligkeit, wenn man mit den Jugendlichen gesprochen hat, auch infrage gestellt gewesen ist. Insofern ist es kein Kriterium, es alleine an der Freiwilligkeit festzumachen. Denn manchmal muss man jenseits der Freiwilligkeit intensivpädagogische Maßnahmen ergreifen, die zum Wohle des Kindes eingerichtet sind, aber auch zum Wohle der Gesellschaft. Das muss an dieser Stelle deutlich gesagt werden.
Vor diesem Hintergrund besteht die Notwendigkeit, bei manchen jungen Menschen zeitlich klar begrenzt die Bewegungsfreiheit durch Entweichen verhindernde Maßnahmen einzuschränken. Das hat die Landesregierung bereits 1999 beschlossen, um die Möglichkeit einer geschützten Unterbringung für delinquente Jugendliche und Kinder in Hessen einzuführen.
Hintergrund hierfür war und ist, dass es einen glücklicherweise geringen Bedarf an Plätzen für Kinder und Jugendliche gibt, die mit anderen Mitteln der Pädagogik nicht erreichbar sind und die außerordentliche Entwicklungsdefizite aufweisen. Aber wir dürfen nicht verschweigen, dass es diesen Bedarf gibt. Dabei ist es erklärtes Ziel der Landesregierung, dem hohen Maß an Betreuung und Versorgung von delinquenten und strafunmündigen Kindern gerecht zu werden, die durch erhebliche Fremd- und Selbstgefährdung sowie durch gravierende Verhaltensauffälligkeiten in Erscheinung treten.
Ich teile die Auffassung, dass der Begriff „geschlossene Unterbringung“ Missverständnisse hervorrufen kann, da – anders als dem Jugendstrafvollzug oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie – der Kinder- und Jugendhilfe keine fluchthemmende Funktion zukommt. Die Unterbringung eines Kindes ist dabei nur mit Genehmigung eines Familiengerichts zulässig. Das Familiengericht hat die Voraussetzungen für die Genehmigung zu prüfen, verfügt aller
dings nicht die Umsetzung der Unterbringung. Einweisende Stelle ist das Jugendamt, in der Regel unter Mitwirkung des Erziehungsberechtigten, gegebenenfalls auch unter Einschaltung eines Amtsvormundes. Dabei ist weder Strafe noch Sühne Zweck dieser Ausgestaltung der stationären Erziehungshilfe, sondern die Sicherstellung der pädagogischen Einwirkung.
Wenn die Arrangements auch fluchthemmend wirken, besteht seitens des Trägers einer solchen Maßnahme dennoch keine Gewährleistungsverpflichtung, Kinder und Jugendliche, wie es landläufig heißt, ausbruchssicher wegzusperren. In der Praxis erweist sich dies auch als überhaupt nicht mehr machbar.
Herr Minister, gestatten Sie mir die Bemerkung, dass die für die Fraktionen vereinbarte Redezeit abgelaufen ist.
Ich führe trotzdem meine Ausführungen noch zu Ende. – Somit ist die Geschlossenheit vielmehr als eine Grundvoraussetzung dafür zu sehen, dass sich die jungen Menschen einer pädagogischen Einwirkung nicht durch Entweichen oder sonstige Abwesenheit entziehen können. Der Begriff „geschlossen“ bezieht sich insbesondere auf die räumlichen Aspekte der Unterbringung, auf nichts anderes.
Wenn Sie das Konzept von Don Bosco in Sannerz anschauen, dann werden Sie sehen, dass das Personal den Jugendlichen ein hohes Maß an Wertschätzung entgegenbringen wird. Dazu gehört aber auch, dass strukturierte Tagesabläufe festgelegt werden, dass Verbindlichkeiten für Jugendliche bestehen, dass ein klar und verbindlich festgelegtes Regelwerk vorhanden ist, an dem man sich orientieren muss, dass dieses sichtbar ausgehängt wird und auch kommuniziert wird, dass über einen Stufenplan insbesondere die Rechte und die Pflichten der Jugendlichen in der Gruppe festgelegt und dokumentiert werden und dann im Rahmen eines solchen Stufenplans auch die Überführung in offene Maßnahmen erfolgt. Daran werden die Jugendlichen und Kinder natürlich beteiligt.
Ich will noch einen Satz zum Bedarf sagen. Hinsichtlich des Bedarfs an Unterbringung im geschützten Rahmen ergibt sich im statistischen Mittel der Jahre von 2005 bis heute eine Inanspruchnahme von sieben Plätzen pro Jahr. Das bestätigt die Landesregierung in ihrer Auffassung, höchstens acht Plätze zur Verfügung zu stellen bzw. diese von Anfang an zu fördern. Eine Nachfrage bei den Jugendämtern hat Folgendes ergeben: Einige Jugendämter haben gesagt, sie haben keinen Bedarf, andere haben einen relativ großen, weiter gehenden Bedarf genannt. Momentan sind im statistischen Durchschnitt regelmäßig sieben Kinder in solchen Einrichtungen untergebracht, aber die Meldungen der Jugendämter lassen einen Bedarf im Umfang von 40 Plätzen möglich erscheinen. Ob es letztendlich in diesen Fällen zu einer Unterbringung kommen wird, ist aus der Sicht der Landesregierung vollkommen unmaßgeblich, denn das haben letztendlich die Familiengerichte zu entscheiden.
Insofern sind wir an der Stelle der Auffassung, dass es nicht redlich ist, wenn sich Hessen auf der einen Seite gegen geschützte Einrichtungen ausspricht, auf der anderen Seite aber Jugendliche und Kinder in anderen Bundesländern unterbringt. Das ist keine redliche Diskussion. Wir