Protocol of the Session on October 4, 2011

Zusatzfrage, Herr Abg. Warnecke.

Hat sich denn diese geänderte und zusätzliche Ladenöffnungszeit überhaupt in zusätzlichen Arbeitsplätzen niedergeschlagen?

Herr Sozialminister Grüttner.

Wie ich Ihnen auf Ihre mündliche Frage vom 7. September 2010 bereits mitgeteilt habe, gibt es eine Beschäftigungsstatistik von Südwest, die – wenn ich mich recht entsinne – das an dieser Stelle nicht besonders ausweist. Da ich Sie aber damals mehr oder minder aufgefordert hatte, nach einem Jahr erneut diese Frage zu stellen, wundert sie

mich heute auch nicht. Herr Merz kennt das von der letzten Fragestunde her.

Wir haben deswegen eine Abfrage bei den größeren Videothekenbetreibern gemacht, um dort Anhaltspunkte zu bekommen. Einer der größeren Videothekenbetreiber hat uns gegenüber mitgeteilt, dass der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gestiegen ist, weil sich über die Frage der Öffnungszeiten eine andere Notwendigkeit der Arbeitszeitverteilung sowohl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als auch von geringfügig Beschäftigten ergeben hat. Im Übrigen – so die Aussage auf unsere Abfrage – würde sich der Sonntag bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geradezu als Arbeitstag anbieten, was allerdings nicht möglich ist, weil die entsprechende gesetzliche Grundvoraussetzung dazu noch fehlt. Das werden wir aber demnächst nachholen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Schaus.

Herr Minister, haben Sie im Rahmen Ihrer Umfrage feststellen können, ob die Umsätze an diesen Sonntagen wesentlich gestiegen sind?

Herr Staatsminister Grüttner.

Die Frage hat uns nicht interessiert.

Dann rufe ich die Frage 557 auf. Herr Abg. Kaufmann.

Ich frage die Landesregierung:

Wann wird sie die Kleine Anfrage Drucks. 18/4359 beantworten?

Herr Innenminister Rhein.

Herr Abg. Kaufmann, die Landesregierung wird die Kleine Anfrage Drucks. 18/4359 fristgemäß beantworten.

(Heiterkeit des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Zusatzfrage, Herr Abg. Kaufmann.

Herr Staatsminister, ich höre das mit Freuden. Ich gehe davon aus, dass Ihnen gewärtig ist, dass die Frist nach der Geschäftsordnung morgen abläuft.

Herr Innenminister Rhein.

Lassen Sie mich noch etwas zum Fristablauf beitragen. Die Kleine Anfrage ist am Freitag, den 26. August 2011, bei der Landesregierung eingegangen, d. h. bei der Staatskanzlei, die das sehr rasch, nämlich noch am gleichen Tag, an das zuständige Ressort weitergeleitet hat. Seit dem 26. August 2011 läuft gemäß § 35 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages die Sechswochenfrist zur Beantwortung.

Es handelt sich dabei, wohlgemerkt, um eine Sollvorschrift. Regulärer Fristablauf für die Beantwortung der Kleinen Anfrage ist damit frühestens das Ende der 40. Kalenderwoche. Das bedeutet nach unserer Berechnung Freitag, 7. Oktober, bzw. Montag, 10. Oktober. Zu diesem Zeitpunkt muss die Antwort beim Landtag vorliegen. Heute, am 4. Oktober 2011, ist es noch nicht so weit. Ich darf wiederholen: Wir werden sie, wie in der Regel, wenn wir nicht um Fristverlängerung bitten, fristgemäß beantworten.

(Beifall des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Zusatzfrage, Herr Abg. Kaufmann.

Herr Staatsminister, was verstehen Sie unter „in der Regel... beantworten“, wenn Sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass 85 % meiner in dieser Legislaturperiode gestellten Kleinen Anfragen nach Ablauf, teilweise erst deutlich nach Ablauf der Frist beantwortet wurden?

Herr Innenminister Rhein.

Wenn Sie die 85 % genau wie die Frist und den Fristablauf ausgerechnet haben,

(Heiterkeit bei der CDU)

dann bin ich mir nicht so ganz sicher, ob wir von den 85 % als Basis ausgehen sollten. Ich hatte dem Abg. Klose in der letzten Plenarsitzung entschuldigenderweise gesagt, es kann durchaus einmal sein, dass ein Büroversehen selbst bei dieser Landesregierung dazu führt, dass die eine oder andere Kleine Anfrage vielleicht etwas länger in der Beantwortung braucht. Dem muss vielleicht hinzugefügt werden, dass manche Kleine Anfragen den Umfang einnehmen, der es durchaus rechtfertigen würde, sie auf einem anderen parlamentarischen Weg zu beantworten. In

soweit hat es manchmal auch etwas damit zu tun, dass der Umfang von Kleinen Anfragen so groß ist, dass er durchaus eine ganze Verwaltung zum Laufen bringen kann, und es daher manchmal etwas dauert, um sie zu beantworten.

Zusatzfrage, Herr Abg. Al-Wazir.

Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass im Gegensatz zur landläufigen Meinung unter Juristen Fristen nicht dazu da sind, ausgeschöpft zu werden? Oder andersherum gefragt: Hätten Sie die ganze Energie, die Sie jetzt in die Beantwortung der mündlichen Frage gesteckt haben, nicht in die fristgerechte Beantwortung der eigentlichen Ursprungsfrage stecken können?

Herr Innenminister Rhein.

Es würde Sie, glaube ich, überraschen, wenn ich Ihnen sagen würde, dass die Kleine Frage beantwortet ist, ich es mir aber nicht nehmen lassen wollte, einmal darauf hinzuweisen, dass es sein kann, dass wir manchmal die Fristabläufe benötigen, um umfassend und ausreichend zu antworten. Insoweit haben wir wahrscheinlich dieses nette Spiel, das wir hier betrieben haben, durchaus verwenden können, um sie zu beantworten. Aber Sie bekommen sie fristgemäß beantwortet. Mancher Fristablauf muss ausgeschöpft werden.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren mündlichen Fragen mehr vor, sodass wir die Fragestunde für heute beenden.

Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 2:

Regierungserklärung des Hessischen Ministers der Justiz, für Integration und Europa betreffend „Hessische Integrationspolitik – gemeinsam die Zukunft gestalten“

Er wird mit Tagesordnungspunkt 38 aufgerufen, der da lautet:

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts an hessischen Schulen – Drucks. 18/4529 –

Ich rufe dazu Tagesordnungspunkt 59 auf:

Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend umgehende Einführung von Islamkunde an hessischen Schulen – Drucks. 18/4560 –

und Tagesordnungspunkt 62:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP bereffend islamischer Religionsunterricht an hessischen Schulen – Drucks. 18/4563 –

Vereinbarte Redezeit: 30 Minuten je Fraktion. Ich erteile zur Regierungserklärung Herrn Minister Hahn das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielfalt in Hessen leben und gestalten – das ist der Leitspruch, mit dem die Integrationspolitik der Hessischen Landesregierung zusammenfassend charakterisiert werden kann. Die heutige Regierungserklärung knüpft hinsichtlich der Integrationspolitik als zentralem Betätigungsfeld dieser Hessischen Landesregierung direkt an die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Volker Bouffier vom 7. September 2010 an und schreibt diese fort.

Sie soll ein erstes Zwischenfazit zur Hälfte der Legislaturperiode ziehen. Wie die folgenden zusammenfassenden Ausführungen zeigen werden, fällt dieses Zwischenergebnis positiv aus. Das ist ein gutes Zeichen für die Menschen in Hessen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Hessen war und ist ein Land der Vielfalt. Schon über Jahrhunderte sind Menschen nach Hessen zugewandert. Es verwundert daher nicht, dass jeder vierte Hesse einen sogenannten Migrationshintergrund hat. Bei Kindern, die jünger als sechs Jahre sind, hat fast jedes zweite Kind einen Migrationshintergrund. Diese Vielfalt hat auf unser Land und auf unsere Gesellschaft positiv gewirkt. Sie bedeutet Vielfalt an Talenten, an Potenzialen und an Kompetenzen. Sie fördert die Kreativität, sorgt für Innovation, und sie fördert die Qualität der Leistungen. Zusammengefasst: Vielfalt bringt frischen Wind und tut unserer Gesellschaft gut.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Vielfalt ist aber auch eine Herausforderung für den Staat, für die Politik und insbesondere für alle Menschen im alltäglichen Zusammenleben, sei es in der Schule, in der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz. Vielfalt und insbesondere vielfältige Lebensmodelle sind nicht immer einfach. Gelegentliche Widersprüche bis hin zu Konflikten müssen zum Wohle aller gelöst werden. Die Hessische Landesregierung stellt sich diesen Herausforderungen. Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass alle Menschen in Hessen ihre Potenziale zur Entfaltung bringen und ihre Chancen wahrnehmen können.

Deutschland und Hessen schaffen sich dadurch gerade nicht ab. Unsere Gesellschaft bekommt vielmehr ein facettenreicheres Gesicht. Sie wird weltoffener, toleranter und damit besser auf die Anforderungen einer globalisierten Welt vorbereitet. Eine gute, eine nachhaltige, eine passgenaue Integrationspolitik muss dort ansetzen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht.

Die Hessische Landesregierung hat folgende Handlungsfelder beim Thema Integration identifiziert. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, grundlegend ist eine Willkommenskultur. Erfolgreiche Integration setzt ein offenes und tolerantes gesellschaftliches Klima voraus. Denn wie entsteht Zugehörigkeit? Durch Anerkennung. Willkommenskultur und Toleranz sind keineswegs mit Beliebigkeit gleichzusetzen. Deshalb erwarten wir von allen hier lebenden Menschen die uneingeschränkte Einhaltung unserer Rechtsordnung. Ein „Rosinenpicken“ getreu dem Motto: „Vom Grundgesetz nehme ich mir die Religionsfreiheit; die Gleichberechtigung der Geschlechter sollen die Deutschen für sich behalten“, ist nicht hinnehmbar.