Mit den USA gibt es ein Abkommen über den Kontenabgleich. Wohlgemerkt, mit den USA haben die Schweizer ein Abkommen getroffen, dass Kontendaten von Kunden abgeglichen werden können. Warum geht das nicht mit der Bundesrepublik Deutschland?
Machen Sie sich doch bitte einmal klar, dass dieses Abkommen auch dem widerstrebt, was in der Europäischen Union erreicht werden soll. Da soll es einen automatisierten Informationsaustausch geben. Den wird es mit diesem Abkommen nicht geben. Das ist sehr kontraproduktiv, wenn wir mit der Schweiz hier einen Sonderweg gehen. Staaten, mit denen wir auch schon auf dem Weg waren, diesen automatisierten Informationsaustausch hinzubekommen, wie Österreich und Liechtenstein, halten sich jetzt sehr zurück. Ist es das wert, frage ich Sie. Ist es das wert, diesen Sonderweg zu gehen, um weiterhin Vermögen in der Schweiz zu schützen?
Ich finde, da muss nachverhandelt werden. Ich appelliere an die Landesregierung, hier doch dafür zu sorgen, dass Einkommen von Vermögenden, nämlich Einkommen aus Kapitaleinkünften, genauso behandelt werden wie die Einkommen der Krankenschwester und des Facharbeiters.
Deren Einkommen ist nämlich mit Quelle und Herkunft aus jeder Steuerakte nachzuvollziehen. Aber bei dem vermögenden Menschen, der möglicherweise unter Aufbietung krimineller Energie sein Vermögen in die Schweiz transferiert hat, soll das nicht zusammenfügbar sein. Ich bitte Sie: Denken Sie doch einmal darüber nach, ob das der richtige Weg ist.
Der Kollege Weiß hat darauf hingewiesen: Mit dieser Regelung soll auch erkauft werden, dass es künftig keinen Ankauf von Steuerdaten-CDs mehr geben soll. Diese
Welle, die wir im letzten Jahr bei den Selbstanzeigen hatten, wird es dann nicht mehr geben. Auch da waren die Schweizer sehr, sehr erfolgreich.
Es wird Steuerfahndern und Betriebsprüfern eine wirksame Waffe aus der Hand geschlagen. Sie können nämlich nicht mehr schauen, wo Vermögen sind. Dann haben sie hier ganz bewusst blinde Flecken, die sie nicht mehr zusammenfügen können. Sie können das Vermögenspuzzle in einer Steuerakte nicht mehr zusammenfügen. Da erzeugen Sie, wie gesagt, blinde Flecken, und Sie sorgen dafür, dass es nicht mehr möglich ist, Vermögensdaten zusammenzuführen. Ich denke, dass das durchaus System hat und auch so bleiben soll. Sozusagen als Placebo wurde in das Abkommen hineinverhandelt, dass man in begründeten Fällen auch einmal nachforschen darf. Herr Kollege Weiß hat darauf hingewiesen, dass in zwei Jahren höchstens 999 Auskunftsersuchen erstellt werden dürfen. Ja, wo leben wir denn?
Ich hoffe sehr, dass der Finanzminister sich für Hessen für steueraufkommenstarke Ämter ein paar Anfragen reserviert, damit wir da auch vernünftig nachfragen können. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will Sie zu Beginn der Debatte einfach einmal mit einem Vorschlag konfrontieren und Sie fragen, was Sie davon halten würden. Wenn wir einfach für die Zukunft für alle gleichermaßen, damit es nicht nur um die Schweiz geht, eine Regelung treffen würden, in der wir sagen: „Für rückwirkend zehn Jahre kann man alle unversteuerten Einkünfte aus Kapitalvermögen oder sonst was legalisieren, und davon nehmen wir nur 15 % Steuern, und dann ist der Staat zufrieden“, was würden Sie von einer solchen Regelung halten?
Herr Weiß würde von einem Skandal sprechen und sagen, das sei eine schlimme Schonung. So kann ich mir die Debatten vorstellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nichts anderes als das, was ich eben hier vorgetragen habe, war Inhalt des Strafbefreiungserklärungsgesetzes, das der damalige, in Hessen nicht unbekannte Bundesfinanzminister Eichel unter Herrn Schröder und der rot-grünen Koalition im Deutschen Bundestag hat beschließen lassen und das in Deutschland Geltung gehabt hat.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Heiterkeit des Abg. Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU))
Sie haben für rückwirkend zehn Jahre Ablasshandel – um in Ihrem Sprachgebrauch zu bleiben – mit 15 % ermöglicht, obwohl es teilweise Grenzsteuerbelastungen von fast 50 % in dieser Zeit gegeben hat.
Das haben die GRÜNEN in gleicher Weise mitbeschlossen. Deshalb hören Sie doch auf, diese Debatten hier anzuzetteln und sich mit Ihrer eigenen Vergangenheit schlicht nicht mehr zu solidarisieren. Das ist unerträglich.
Das ist doch alles in Ordnung. Aber wenn man sich mit dem Tremolo hierhin stellt, mit dem Herr Weiß hier vorgetragen hat, und weiß, dass die eigene politische Vergangenheit offensichtlich ein Problem hat, dann sollte man versuchen, hier über die Sache zu reden und nicht nur Polemik zu verbreiten. Das ist die Wahrheit.
Dann lassen Sie uns noch eine Sekunde uns mit der Sache selbst beschäftigen, damit wir wissen, worum es geht. In mehreren Reden ist angeklungen, dass der Inhalt des Steuerabkommens bisher – außer denjenigen, die mit der Verabredung dieses Abkommens auf der deutschen und der Schweizer Seite befasst sind – noch nicht bekannt ist. Das ist durchaus nicht ungewöhnlich, sondern wird immer so gemacht. Wenn es paraphiert ist, beginnt der Ratifizierungsprozess. Dann werden die Länder, sofern erforderlich, beteiligt. Das findet seit vielen Jahrzehnten so statt.
Ich würde mich gerne – bevor ich mich endgültig positioniere, vor allem bevor ich mich so lautstark positioniere, wie das in dieser Debatte getan wurde – mit den Details beschäftigen. Es macht wenig Sinn, etwas zu kommentieren oder abschließend zu bewerten, bevor ich alle Einzelheiten kenne.
Ich empfehle Ihnen die Lektüre meiner Pressemeldung. Nehmen Sie doch einfach den letzten Satz dieser Pressemeldung, dann lesen Sie: Ich begrüße die vorwärtsgerichtete Betrachtung dieses Abkommens. – Ich habe in der Debatte niemanden gehört, der das bestritten hätte, nämlich dass künftig Kapitalerträge, die in der Schweiz erzielt werden, in der gleichen Weise besteuert werden wie in Deutschland erzielte Kapitalerträge. Das ist unstreitig.
Wir reden jetzt noch über die Abwicklung der Vergangenheit. Dazu empfehle ich Ihnen wieder die Lektüre meiner Pressemitteilung. Darin habe ich gesagt, ich würde mir gerne die Details dazu noch einmal anschauen, bevor ich mich abschließend positioniere. Im Sprachgebrauch ist die Kavallerie schon mehrfach bemüht worden. Wir werden am Ende vermutlich vor der Alternative stehen, diese Steuerabkommen nicht zu haben, mit der Folge, dass noch viele weitere Jahre verhandelt wird und jedes Jahr weiterhin beträchtliche Steuerhinterziehungsstraftaten verjäh
ren, weil wir weder ein Abkommen noch die Chance haben, an die Daten heranzukommen. Was für den Haushalt noch schlimmer ist: Die Möglichkeit, künftige Erträge so zu besteuern – was unbestritten ist –, dass wir unsere Regeln anwenden, fällt dann weg.
Damit wir es einmal in Mark und Pfennig festmachen: Wenn die These richtig ist, dass zwischen 130 und 150 Milliarden € deutsches Vermögen in der Schweiz angelegt und bisher nicht versteuert ist, heißt das, kapitalisiert mit 4 % Verzinsung im Jahr, dass Kapitalerträge in der groben Größenordnung von 6 Milliarden € im Jahr nicht versteuert sind. Wenn ich den künftigen Steuersatz von etwas über 26 % nehme, dann sind das 1,5 Milliarden €, die jedes Jahr – in dem wir kein Abkommen mit der Schweiz haben – dem Fiskus nicht zur Verfügung stehen würden. Egal, welchen Verteilungsmechanismus Sie nehmen, für den Landeshaushalt sind das deutlich zweistellige Millionenbeträge im Jahr.
In den letzten Tagen hatten wir genug Debatten darüber, dass wir unsere Einnahmeverantwortung wahrnehmen sollten. Dazu haben Sie uns laufend aufgefordert. Nun wollen wir Einnahmeverantwortung wahrnehmen. Deswegen werden wir am Ende diese Abwägung zu treffen haben, ob wir jedes Jahr auf beträchtliche zweistellige Millionenbeträge verzichten möchten, nur wegen der Gewissensfrage, den einen oder anderen Steuersünder für die Vergangenheit amnestiert zu haben, was als ungerecht empfunden wird. Diese binäre Frage werden wir im weiteren Verfahren beantworten müssen.
Wenn die Regelungen in dem Schweizer Abkommen vertretbar sind, werden wir ihm zustimmen. Wir wollen am Ende für die Zukunft sichere Einnahmen von ehrlichen Bürgern realisieren. Damit stellen wir sicher, dass wir diese Millionenbeträge im Landeshaushalt für die vielfältigen Aufgaben, die wir zu erledigen haben, zur Verfügung haben. – Herzlichen Dank.
Noch eingegangen und an Sie verteilt ist zu Tagesordnungspunkt 39 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/4483, zu dem Entschließungsantrag der CDU und der FDP betreffend junge Menschen profitieren von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt – Hessen ist wirtschaftlich gut aufgestellt, Drucks. 18/4432.
Antrag der Fraktion der CDU betreffend eine Aktuelle Stunde (Hessen auf der IAA – Zukunftsstandort für Elektromobilität ausbauen) – Drucks. 18/4462 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der IAA in Frankfurt trifft sich alljährlich die internationale Welt der Automobilindustrie. Hier werden Trends gesetzt und zukünftige Entwicklungen aufgezeigt.
Die Elektromobilität ist in diesem Jahr ein besonderes Schwerpunktthema. Hier kann man sich in Halle 4 – das empfehle ich auch den Kollegen, die hier lauthals reden – einen Überblick über die vielfältigen – –
Herr Seyffardt, Sie haben mir jetzt gerade selbst das Stichwort geliefert: Es herrscht eine arge Unruhe im Saal. Ich darf Sie bitten, dem Redner zuzuhören und Ihre Plätze einzunehmen.