Denn das ist der Sinn der Sache. Das ist nur dann möglich, wenn Sie nicht Abschreckungsszenarien aufbauen, die dazu führen, dass das Geld weiterhin in der Schweiz bleibt.
Was bleibt hier festzuhalten? – Denken Sie daran, wie Herr Steinbrück das Verfahren damals eingeleitet hat. Er sprach davon, dass man die Dinge in der Schweiz historisch mit der Kavallerie gelöst hätte. Herr Steinbrück ist aufgetreten wie ein Elefant im Porzellanladen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Demonstra- tiver Beifall des Abg. Torsten Warnecke (SPD) – Marius Weiß (SPD): Steinbrück lehnt das Ergebnis ab!)
Wenn ein Mann wie Steinbrück tatsächlich Kanzlerkandidat werden würde, wäre er – in der Lage, in der sich unser Land befindet, mit neun Nachbarn – eher ein Sicherheitsrisiko als richtig an der Stelle.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Thorsten Schä- fer-Gümbel (SPD): Über einen gemeinsamen Kandidaten können wir reden!)
Gleichwohl muss man sagen: Wenn nun ausgerechnet die hessische SPD in dieser Frage gegen Herrn Steinbrück und sein Vorhaben antritt und den Kampf Seit an Seit mit der kommunistischen Linkspartei führt,
Ich konnte Ihnen vorhin schon erklären, dass es für den Finanzplatz Frankfurt ein Gewinn ist, wenn es in Zukunft für Kapitalanleger und Kapitaleinkunftsbezieher nicht mehr interessant sein wird, ihr Vermögen in der Schweiz zu haben, sondern in Deutschland.
(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Keine Geldwaschanlagen! – Zuruf des Gottfried Milde (Gries- heim) (CDU))
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist noch gar nicht lange her, da haben wir hier Debatten über das Thema Ankauf und Verwertung von Steuer-CDs geführt. Es stellte sich immer wieder heraus, dass es insbesondere bei der Schweiz besondere Probleme gab, weil es zwi
schen der Schweiz und Deutschland kein Steuerabkommen gab, das es auf anderen Wegen möglich machte, an Daten heranzukommen.
Ich kann mich gut erinnern, dass quer durch die Reihen aller Fraktionen – das war nie strittig – die Forderung aufkam, es müsse Ziel einer Bundesregierung sein, und zwar vollkommen unabhängig davon, welcher Bundesregierung, mit der Schweiz ein Steuerabkommen zu schließen, das es möglich macht, an Daten heranzukommen, um Vermögen, die deutsche Staatsbürger in der Schweiz angelegt haben, einer Besteuerung zu unterziehen.
Meine Damen und Herren, jetzt sind wir so weit. Es steht ein solches Steuerabkommen an. Herr Kollege Weiß, das, was Sie hier beklagen, ist doch nichts Sensationelles. Herr Caspar hat es gesagt: Steueramnestie hat schon immer eine Rolle gespielt, wenn es darum ging, ich sage einmal, am Fiskus vorbei organisiertes Vermögen wieder in den Steuerkreislauf zurückzuholen. Selbst Herr Steinbrück hat dies in die Wege geleitet.
Ich gehe nun auch noch auf die Frage ein, ob anonym oder nicht. Das ist auch nicht so sensationell, wie Sie es darstellen. Die EU-Zinsinformationsrichtlinie gibt die Möglichkeit, dass innerhalb von EU-Staaten z. B. der Quellensteuerabzug anonym geschieht – im Übrigen auch unter Rot-Grün eingeführt. Es ist also auch nichts Sensationelles, solche Instrumente heranzuziehen, des berechtigten Interesses des Fiskus an Steuereinnahmen wegen, die im Ausland entstehen. Deswegen verstehe ich Ihre Kritik nicht so ganz. Sie geht doch ins Leere, weil selbst Sozialdemokraten in Regierungsverantwortung auf diese Instrumente zurückgegriffen haben, um in Deutschland generiertes Vermögen, das im Ausland angelegt ist, mit Steuern belegen zu können.
Insofern weise ich die Kritik an diesem Abkommen zurück. Was passiert dann? – Danach werden Vermögen in der gleichen Weise mit Abgeltungsteuer belegt wie in Deutschland. Wieso soll das, was in Deutschland als vernünftiges System für die Besteuerung empfunden wird – wir können über die Höhe des Steuersatzes reden; das war eine politische Einschätzung –, dann, wenn es um Geld geht, das im Ausland angelegt ist, frevelhaft sein?
Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Meine Damen und Herren von der SPD, ich weiß, dass Sie ein besonderes Verhältnis zur Schweiz haben.
Das hat auch einmal Herr Steinbrück deutlich gemacht, als er mit Peitsche und Kavallerie dagegen vorgehen wollte.
(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD) – Günter Rudolph (SPD): Wir haben zu Schwarzgeld keine besondere Beziehung!)
Herr Müntefering hat seinerzeit die Äußerung losgelassen, in früheren Zeiten hätte man da Soldaten hingeschickt.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund verstehe ich auch den Anlass Ihrer Aktuellen Stunde. Ich finde bei diesem Vorhaben, das die Bundesregierung jetzt im Rahmen dieses Steuerabkommens plant, nichts Sensa
tionelles und Frevelhaftes. Im Gegenteil: Es handelt sich um gängige Instrumente, um sicher an Steuergelder heranzukommen. Wir können die Bundesregierung nur bestärken, dieses Steuerabkommen auch abzuschließen, damit wir in diesem Fall endlich einen geregelten Zustand zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz herbeiführen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Günter Rudolph (SPD): Mit Leuten, die keine Steuern zahlen, hat die FDP auch kein Problem! – Gegenrufe von der FDP)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Caspar und Herr Noll, ja, Sie haben recht: Dieses Steuerabkommen mit der Schweiz hat ein Ziel erreicht. Es schützt den Vermögensparkraum Schweiz auf lange Zeit.
Es wird dazu führen, dass Abgleiche in Steuerakten, wem Vermögen zuzurechnen sind, nicht mehr möglich sind. Genau das ist der Punkt, an dem das Steuerabkommen mit der Schweiz einen großen Schwachpunkt aufweist.
Denken Sie doch noch einmal an das letzte Jahr. Da hat die Diskussion über die CDs aus der Schweiz dazu geführt, dass wir bis zum Jahresende 3.500 Selbstanzeigen hatten. Im nächsten Jahr wurden das noch mehr. Bis zum Jahresende waren es rund dreieinhalbtausend. Wir hatten festgesetzte Mehrsteuern von über 350 Millionen €. Wenn Sie das einmal ausrechnen, dann sind das pro Fall rund 90.000 € an Steuernachzahlungen. Das sind 90.000 € Steuernachzahlungen pro Fall. Jetzt mag jeder einmal überlegen, was er so an Steuern zahlt und was eine Nachzahlung von 90.000 € bedeutet. Das ist nur der Betrag für Zinserträge. Welche Vermögen müssen da liegen, um solche Zinserträge auszulösen?
Jetzt hat die Bundesregierung mit der Schweiz verhandelt und will versuchen, über die Abgeltungsteuer zumindest einen Teil der Steuern an den deutschen Fiskus abzuführen. So weit, so gut. Das finde ich auch ein richtiges Vorhaben. Aber ich muss sagen: Die Schweizer haben gut verhandelt. Sie haben nämlich das geschützt, was sie immer als den Kern ihres Bankenwesens betrachten, dass es nämlich geheim bleiben muss, wem das Geld gehört. Ich muss sagen: Dass das erhalten blieb, finde ich in Anbetracht der großen Vermögen, die dort von deutschen Steuerhinterziehern lagern, nicht sachgerecht. Ich finde, da hätte sich mehr Engagement gelohnt.