Protocol of the Session on April 13, 2011

Grundsatz: eine Wohnung, ein Beitrag. Gleiches gilt z. B. auch für Mitglieder einer Wohngemeinschaft, die ebenfalls künftig nur einen Beitrag als Gesamtschuldner zahlt.

Für die Länder war es eine wesentliche Zielvorgabe für den Modellwechsel, dass der private und der nicht private Bereich, also die gewerbliche Wirtschaft und die öffentliche Hand, in bisherigem Umfang zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen. Im Hinblick auf die einzelnen Zahlen und Daten möchte ich auf das für die Landesparlamente aktuell erstellte Informationspapier von ARD, ZDF und Deutschlandradio verweisen, das der Hessische Rundfunk erfreulicherweise jedem Mitglied des Landtags zur Verfügung gestellt hat. Darin wird auch darauf hingewiesen, dass die Planzahlen einer Schwankungsbreite unterliegen, die sich nicht genau quantifizieren lässt. Eine exakte Prognose der Einnahmeseite lässt sich weder im Hinblick auf den nicht privaten Bereich noch im Hinblick auf den privaten Bereich erstellen.

Bei der Anknüpfung an die Betriebsstätte im nicht privaten Bereich war es uns auch aus hessischer Sicht ein sehr wichtiges Anliegen, zwischen wirtschaftsstarken großen Unternehmen und kleinen Unternehmen zu differenzieren. Mit der Staffelung der Beitragserhebung nach der Zahl der Beschäftigten ist meines Erachtens eine mittelstandsfreundliche Regelung gelungen. So haben ca. 90 % aller Betriebsstätten in Deutschland weniger als 20 Mitarbeiter und zahlen damit höchstens einen Beitrag pro Betriebsstätte. Für Betriebsstätten mit nicht mehr als acht Beschäftigten fällt nur ein ermäßigter Beitrag in Höhe von einem Drittel an. Darüber hinaus haben wir insbesondere im Interesse von Filial- und Handwerksbetrieben ein Kfz pro Betriebsstätte vollständig beitragsfrei gestellt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die von mir in wesentlichen Grundzügen skizzierte Umstellung des Finanzierungssystems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ein medienrechtliches und auch medienpolitisches Großprojekt. Auch der praktische Vollzug stellt uns und die damit beschäftigten Organisationen vor eine große Herausforderung. Es müssen 40 Millionen Teilnehmerkonten umgestellt werden, und zugleich sollen der Kontrollaufwand reduziert und der Datenschutz verbessert werden. Auch insofern möchte ich auf das umfangreiche Informationspapier verweisen, das Ihnen der Hessische Rundfunk zur Verfügung gestellt hat.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, aus heutiger Sicht lässt sich nicht vorhersagen, ob aus der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung Mehreinnahmen resultieren. Wenn dies der Fall sein sollte, sollten entsprechende Mehreinnahmen für eine Reduzierung der Belastung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen genutzt werden, wie dies im Übrigen auch, wie ich gesehen habe, im Entschließungsantrag von CDU und FDP zum Ausdruck kommt.

Die Länder haben bereits im Rahmen des Staatsvertrags in einer gemeinsamen Protokollerklärung eine Evaluierung der finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels auf der Grundlage der Ergebnisse des 19. KEF-Berichts vereinbart. Dabei sollen die Notwendigkeit und die Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände, insbesondere die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge, nochmals auf den Prüfstand gestellt werden.

Lassen Sie mich abschließend auf ein weiteres wichtiges Anliegen des Staatsvertrages zu sprechen kommen, das

sich die Länder bereit seit einiger Zeit zu eigen gemacht haben. In den Beratungen standen die Länder vor der Frage, ob auch finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag entrichten sollten. Die Länder haben diese Frage bejaht. Sie haben dies aber in der gemeinsamen Protokollerklärung mit der Erwartung verknüpft, dass das barrierefreie Angebot, z. B. durch Gebärdendolmetscher und Untertitelungen, noch weiter verbessert wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Michael Siebel (SPD))

Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag schafft die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich bitte Sie deshalb schon heute um Zustimmung zu diesem Staatsvertrag und stehe für weitere Informationen in den Ausschussberatungen natürlich gerne zur Verfügung. – Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abg. Siebel von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heute eingebrachten Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist die wichtige Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Tat auf eine völlig neue Grundlage gestellt worden. Die SPDFraktion begrüßt im Grundsatz die vorgesehene Umstellung von einer geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf eine sogenannte Haushaltsabgabe. Diese grundsätzliche Änderung war dringend geboten. Schon bei den letzten Rundfunkstaatsvertragsverhandlungen war es kaum vermittelbar, dass Rundfunkgebühren auf PCs oder gar auf Handys erhoben wurden.

Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass die Schnüffelei an der Wohnungstür durch die GEZ ein Ende haben wird. Die Gebühreneinzugszentrale wird in Zukunft die neue Abgabe administrieren und dabei ihre Daten mit denen der Einwohnermeldeämter abgleichen. Einen Abgleich mit Adressenhändlern, wie es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist, wird es nicht mehr geben.

(Beifall bei der SPD)

Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind durch die entsprechenden Rechtsgutachten abschließend ausgeräumt. Es bestehen auch keine Bedenken hinsichtlich der EUKompatibilität des neuen Rundfunkgebührenmodells.

Ich möchte zusammenfassend sagen: Das neue Haushaltsmodell ist gerechter, es ist gegenüber den Fernsehzuschauern und Radiohörern gut vermittelbar. Es wird mit der Festlegung auf die derzeitige monatliche Rundfunkgebühr von 17,89 € nach meiner Einschätzung im Wesentlichen gebührenneutral sein. Mit dieser Einschätzung stehen wir nicht alleine. Unter anderem ist von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in ihren Stellungnahmen zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesagt worden – ich zitiere –: Der Wechsel von einem geräteabhängigen auf ein geräteunab

hängiges Finanzierungsmodell ist im Grundsatz richtig, baut Bürokratie ab und ermöglicht eine ausgewogenere Verteilung als das bisherige Modell.

Lassen Sie mich drei Punkte hervorheben, die den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus meiner Sicht sehr deutlich kennzeichnen.

Erstens. Die Einigung der Länder auf diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterstreicht den Willen aller Länder – das war nicht immer so –, auch in Zukunft an einer einheitlichen Rundfunkgebühr festzuhalten. Ich halte dies im Sinne des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik für richtig und geboten, auch im Hinblick auf die Ausgleichszahlungen. Natürlich gibt es immer wieder einmal Streit zwischen den Rundfunkanstalten, einheitliche Gebühren sind aber ein Kernelement des Föderalismus.

Zweitens. Es bleibt bei dem verfassungsrechtlichen Grundsatz einer bedarfsgerechten Finanzierung und bei dem Verfahren, das auch jetzt wieder im Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgelegt wird. Die Rundfunkanstalten melden ihren Bedarf der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF. Dann wird in einem geordneten Verfahren ermittelt, was notwendig ist und was nicht notwendig ist. Ich will hier die Bemerkung von Herrn Wintermeyer im Hinblick auf einen barrierefreien Zugang ausdrücklich aufnehmen. Das ist eine Forderung, die wir gegenüber den Rundfunkanstalten von politischer Seite zumindest hinterlegen müssen.

Drittens. Ich empfinde diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch als ein klares Petitum der Politik dafür, sich aus der Definition von Qualitätskriterien herauszuhalten. Wir müssen klar und deutlich vermitteln, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig ist.

Eine vierte Bemerkung. Die Diskussion um die Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird weitergehen. Die SPD-geführten Länder und insbesondere die Verhandlungsleitung um Herrn Ministerpräsidenten Beck haben sich mit dem Umstieg auf das neue Modell auch für einen Ausstieg aus der Werbung ausgesprochen. Das ist an den CDU-geführten Ländern bisher gescheitert. Ich halte den jetzt eingeschlagenen Weg für richtig. Der Ausstieg aus der Werbung und dem Sponsoring – außer bei besonderen kulturellen und sportlichen Ereignissen – muss im Zusammenhang mit dem jetzt folgenden Bericht der KEF gesehen werden. Diese ist gebeten worden, die Darstellung der Auswirkungen einer Reduzierung von Werbung und Sponsoring zu aktualisieren. Ich muss allerdings sagen, ich sehe aufgrund der spezifischen hessischen Situation keinen Spielraum, in Hessen ganz auf Werbung zu verzichten.

Es gibt natürlich auch Kritik an dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag; die will ich nicht unter den Teppich kehren. Einige Branchen, darunter der Handel und die Gastronomie, beschäftigen besonders viele Teilzeitkräfte. Die Gleichbehandlung der Teilzeit- und der Vollzeitbeschäftigten stellt eine Ungleichbehandlung dieser Branche dar.

Zweitens. Die Belastung nicht privat genutzter Fahrzeuge mit einem Drittelbetrag zusätzlich zu den Betriebsstättenbeiträgen belastet Branchen mit einem hohen Kraftfahrzeuganteil mehr als andere.

Drittens. Die Staffelung, nach der sich der Beitrag der Unternehmen bemisst, orientiert sich an der Zahl der Betriebsstätten. Dies führt zu dem Ergebnis, dass ansonsten

vergleichbar große Unternehmen je nach der Zahl ihrer Betriebsstätte zu höheren oder geringeren Beiträgen kommen.

In der Tat müssen wir diese Bedenken ernst nehmen. Daher sollten wir eine Anhörung durchführen, um diese Punkte noch einmal gewichten zu können, um diese Kritik möglicherweise auch im Hinblick auf weitere Verhandlungen aufnehmen zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will einen weiteren Kritikpunkt ansprechen, den ich sehr ernst nehme. Ich meine die Kritik der Sozialverbände, insbesondere des VdK, die sich mit dem Wegfall der Befreiungsregelung für behinderte Menschen in bestimmten Sektoren auseinandersetzt. Das hat auch Herr Wintermeyer angesprochen. Im Kern wird hier ein Systemfehler identifiziert. Aus systematischen Gründen dürften diese Rundfunkgebühren-Befreiungstatbestände nicht zulasten der Rundfunkanstalten gehen, sondern müssten von den sozialen Sicherungssystemen übernommen werden. Ich bin allerdings sehr skeptisch, ob es uns im Kontext einer gemeinsamen Kraftanstrengung gelingt, das im Bundeshaushalt zu etatisieren. Ich sage aber noch einmal: Aus systematischen Erwägungen gehören die Folgen der Ausnahmetatbestände eigentlich in den Sozialetat des Bundeshaushalts und dürften nicht zulasten der Rundfunkanstalten gehen.

Abschließend: Die Umstellung vom Gerätemodell auf das Haushaltsmodell ist zeitgemäß, den Gebührenzahlern deutlich besser zu vermitteln, verfassungsrechtlich abgesichert und insofern grundsätzlich zu begrüßen. Der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein klares Bekenntnis zu dem Grundsatz, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die Haushaltsabgabe finanziert wird, die eine wichtige Säule im dualen Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland ist. Der vorliegende Rundfunkstaatsvertrag – das gilt übrigens auch für seine Vorgänger – ist nicht perfekt. Ich finde aber, er sollte von den Länderparlamenten beschlossen werden. Dass das noch lange nicht klar ist, wissen wir alle. Unter anderem wackelt die CDU in NRW – wenn auch aus anderen Erwägungen heraus. Im Grundsatz möchte ich aber zum Ausdruck bringen, dass die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag diese sinnvolle und zur Sicherung des dualen Systems gebotene Umstellung auf das Haushaltsmodell mitträgt.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Greilich, Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem neuen Beitragsmodell, das im Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen ist – es wurde uns schon vorgestellt –, erfolgt endlich eine Abkehr von der Gebührenerhebung nach der Empfangsfähigkeit der einzelnen Geräte. Durch die Vereinfachung der Berechnung wird Bürokratie abgebaut, und die rechtlich, vor allem aber auch politisch höchst umstrittene Schnüffelei der GEZ-Mitarbeiter in Privatwohnungen entfällt wei testgehend.

Ich will allerdings nicht verhehlen, dass auch etwas Besseres denkbar gewesen wäre. Die FDP hat seit Jahren hier und an anderen Stellen für eine Veränderung in Richtung einer personenbezogenen Medienabgabe geworben.

(Unruhe)

Wenn die Gespräche hier vorne eingestellt werden, kann ich weiterreden. – Wir haben für eine personenbezogene Medienabgabe geworben. Damit hätte man dann auch die GEZ insgesamt abschaffen und die Einziehung der Gebühren über die Finanzämter laufen lassen können.

(Beifall bei der FDP – Vizepräsidentin Sarah Sorge übernimmt den Vorsitz.)

Das hätte bedeutet: noch weniger Bürokratie, noch weniger Aufwand, die Überflüssigkeit der gesamten GEZ, weniger Kosten bei der Einziehung der Gebühren, mehr Geld für das Programm.

Aber hier zeigt sich das Problem der Zähigkeit bei Verhandlungen über Staatsverträge: Gute Lösungen und ein Sieg der Vernunft werden oft durch Beharrungskräfte und die Angst vor sinnvoller Veränderung behindert. Aktuell erleben wir das bei den Verhandlungen über einen anderen wichtigen Staatsvertrag, nämlich den zur Regulierung des Glücksspiels. Auch dort haben einige – insbesondere von jenseits des Rheins – die Zeichen der Zeit nicht erkannt und gefährden mit ihrer Haltung die Zukunft des staatlichen Lotteriemonopols und somit wichtige Einnahmequellen für Kultur, soziale Zwecke und vor allem den Breitensport.

Ich erkläre für die FDP-Fraktion, dass wir die Bemühungen der Hessischen Landesregierung um eine fortschrittliche Entwicklung in diesem Bereich nicht nur positiv begleiten, sondern sogar ausdrücklich fördern und unterstützen.

(Beifall bei der FDP)

Aber das ist heute nicht unser eigentliches Thema. Der Einschub bezog sich auf das Thema Staatsverträge allgemein.

Der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag zielt immerhin in die richtige Richtung. Er kommt dem FDPModell in weiten Teilen entgegen. Aufgrund der technischen Entwicklung ist es längst nicht mehr zeitgemäß, bei der Gebührenerhebung auf die Empfangsfähigkeit einzelner Geräte abzustellen.

Ich brauche mich nur in diesem Saal umzuschauen, um Beispiele dafür zu finden. Nicht nur Radios und TV-Geräte sind das Thema, wenn es um den Rundfunkempfang geht: Ich sehe hier Handys, Smartphones, Laptops und Tablet-Computer verschiedener Bauart. All das sind Empfangsgeräte. Sie waren Gegenstand der Auseinandersetzungen in der Vergangenheit, wenn es darum ging, wo tatsächlich Gebühren erhoben werden müssen.

(Beifall bei der FDP)

Festzuhalten bleibt, dass das gerätebezogene alte System die Zahlungspflicht intransparent und ungerecht macht. Es ist, nicht nur gegenüber den Verbrauchern, unfair, und die Mitarbeiter der GEZ, die in offiziellem Auftrag schnüffeln müssen, treiben die Bürger unseres Landes in die Verweigerung.

Wie ich bereits sagte, bringt die neue Gebührenstruktur hier einen wesentlichen Fortschritt. In den privaten Haushalten bleibt es dabei: ein Haushalt – ein Beitrag, egal, welche und wie viele Geräte vorgehalten werden und wel

che Einkommen von den einzelnen Mitgliedern des Haushaltes erzielt werden. Das bedeutet eine massive konkrete Entlastung für Familien, für nicht eheliche Lebensgemeinschaften und für Wohngemeinschaften. Das bedeutet auch – das sollten wir ganz deutlich unterstreichen, selbst wenn es sich nicht in Geld ausdrücken lässt – eine Entlastung der Bürger aufgrund des Wegfalls der als Schnüffelei empfundenen Kontrollen in der Wohnung.

(Beifall bei der FDP)

Im gewerblichen Bereich, der besonders schwer zu greifen war, als es darum ging, zu einer gerechten Lösung zu kommen – Herr Kollege Siebel hat die Probleme schon angedeutet –, haben wir ebenfalls einen riesengroßen Fortschritt zu verzeichnen. Wir haben eine Staffelung nach der Mitarbeiterzahl der jeweiligen Betriebe. Bei Betrieben mit bis zu neun Mitarbeitern – das ist die unterste Stufe – wird nur ein Drittel des Beitrags fällig, d. h. knapp 6 € pro Monat. In den Verhandlungen wurde die Grenze noch bei vier Beschäftigten pro Betrieb gezogen. Wir haben mit den Mitteln, die wir haben, darauf hingewirkt, dass die Grenze jetzt bei neun Beschäftigten pro Betrieb angesetzt ist und dass die Staffel insgesamt entsprechend angehoben wurde. Ich will das unterstreichen: 90 % aller Betriebe – neun von zehn – werden um zwei Drittel des Beitrags entlastet.

Ähnlich ist es bei den gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen. Dort haben wir nicht nur durchgesetzt, dass pro Kfz lediglich ein Drittel des Beitrags fällig wird, sondern auch – das ist gerade für die kleinen und die mittleren Betriebe wichtig –, dass das erste Kraftfahrzeug je Betriebsstätte gebührenfrei bleibt. Das bedeutet z. B. für einen Kleinbetrieb mit nur einem Kraftfahrzeug, dass gegenüber dem, was bis jetzt aufgrund der Beitragspflicht anfällt, in Zukunft nur noch die Hälfte gezahlt wird. Es ist möglich, zahllose Rechenbeispiele zu geben. Herr Kollege Siebel hat darauf hingewiesen, an welchen Punkten man sehr genau wird beobachten müssen.