Protocol of the Session on April 13, 2011

Wir haben vereinbart, dass die Residenzpflicht endet und ich beispielsweise in einem Ballungsgebiet leben und wohnen kann, aber im ländlichen Gebiet arbeiten und die Praxis betreiben kann.

(Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir haben vereinbart, dass wir bei der zukünftigen Bedarfsplanung nicht nur die Demografie, sondern auch die Sozialstruktur mitberücksichtigen. Wir als Länder wollen auch die Mobilität berücksichtigt haben; darüber werden wir noch reden. Aber die Sozialstruktur – das, was hier zu Recht über unterschiedliche Quartiere gesagt worden ist, auch in Ballungsräumen – kann bei der Bedarfsplanung mit aufgenommen werden, ebenso die demografische Entwicklung.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Das ist bereits vereinbart, und zwar von allen drei Beteiligten: Regierungsfraktionen in Berlin, Ländern und Bundesgesundheitsminister. Wir dürfen nicht so tun, als ob wir nicht schon weit gekommen wären. Wir sind schon sehr weit gekommen. Nach unserer Auffassung muss es noch ein bisschen weiter gehen.

Dazu gehört natürlich, dass wir die Spezifika berücksichtigen müssen. Es ist für einen im ländlichen Gebiet tätigen – ich sage jetzt einmal – Hausarzt schwer, noch vier oder fünf Nachtdienste oder Notdienste zu machen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Also brauchen wir Kooperationen. Jetzt haben wir die Möglichkeit, über unsere Mitgliedschaft im Landesausschuss, die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu zu brin

gen, auch mit den Rettungsdienstleitstellen und mit anderen Kooperationspartnern Verträge abzuschließen, die zu einer vernünftigen Notfallversorgung nötig sind, damit solche Belastungen aufhören.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Dr. Thomas Spies (SPD))

Diese Möglichkeiten haben wir in der Hand. Denn das ist für den jungen Arzt schlecht – weil der eine andere Einstellung hat und sagt: Okay, ich möchte gerne auf dem Land arbeiten, aber wenn ich schon den ganzen Tag – acht, neun oder zehn Stunden – die Praxis aufhabe, dann möchte ich nicht auch noch fünfmal in der Woche Nachtdienst mit den Notdiensten haben. – Das wollen die nicht. Das ist auch verständlich. Das muss man akzeptieren. Also müssen wir Regelungen finden, wie wir das in Zukunft gestalten können. Da sind wir auf einem hervorragenden Weg.

Es ist auch in Ordnung, dass man sagt, das muss auch eine kommunale Verantwortung sein. Wir haben vereinbart, dass man beispielsweise auch Eigeneinrichtungen in Praxen machen kann, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Eigeneinrichtungen machen können und auch die Kommunen beispielsweise einen Arztsitz aufkaufen können und versuchen können, einen Arzt zu finden – in der Hoffnung, dass der, wenn er einmal die Landluft geschnuppert hat, sagt, das ist eigentlich ganz gut, und sie dann eine Zulassungsmöglichkeit für denjenigen haben, der diese Praxis betreibt. All das haben wir in der Zwischenzeit schon vereinbart.

(Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir haben eine deutliche Stärkung der nicht ärztlichen Praxisassistenz vereinbart. Es ist doch nicht einsehbar, dass die ausgebildete Krankenschwester in jedem Krankenhaus einen Wundverband anlegen kann, die Praxisassistentin in einer Hausarztpraxis, wenn sie außen herumfährt, das aber nicht darf. Deswegen haben wir gesagt, die Stärkung der nicht ärztlichen Praxisassistenz muss voranschreiten, und das haben wir geschafft.

Wir müssen sehen, dass wir dies alles in einen Kontext stellen, damit es nicht nur über die Bedarfsplanung, im Versorgungsgesetz, sondern auch darunter, auf der Landesebene, Strukturen gibt, die letztendlich eine bessere Versorgung bewirken können, und mehrere Teilnehmer, die an diesen Stellen Verantwortung mittragen, zusammenkommen.

Deswegen haben wir, parallel zu den Diskussionen, die wir auf der Bundesebene geführt haben, als Länder eine eigene Arbeitsgruppe – das Wort „runder Tisch“ ist immer problematisch –, wir haben die Beteiligten zusammengerufen, um herauszufinden, was wir in Hessen noch Spezifisches anstellen können, was wir noch unternehmen können.

Daran sind nicht nur die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung beteiligt, sondern im Sinne der sektorenübergreifenden Denke auch die Hessische Krankenhausgesellschaft. Da sind die Universitäten mit dabei und alle Kommunalen Spitzenverbände, aber auch die jungen Ärzte, die Organisation junger Hausärzte in Deutschland. Dort werden in vier Arbeitsgruppen die Probleme der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung diskutiert.

In dem Eckpunktepapier haben wir bereits vereinbart, dass zukünftig die praktischen Jahre nicht nur an den Universitäten und den akademischen Lehrkrankenhäusern absolviert werden können, sondern an allen Krankenhäusern, die dazu geeignet sind, und zwar bundesweit. Denn wir hoffen, wenn jemand seinen allgemeinmedizinischen Teil im praktischen Jahr in einem Krankenhaus in einer Gegend absolviert, die ihm gut gefällt, dann gibt es einen sogenannten Klebeeffekt, und er bleibt dort, lässt sich dort nieder. Das haben wir in der Zwischenzeit beim Versorgungsgesetz erreicht. In Hessen müssen wir das noch komplettieren.

Wir haben zusätzlich vergütungs- und vertragsrechtliche Anreize zu setzen. Dazu sind neue Kooperationsformen, gerade im sektorenübergreifenden Bereich, als Arbeitsgruppe gebildet worden. Natürlich geht es auch um Ansiedlungsförderung. Das sind auch kommunale Verantwortlichkeiten, unter dem Gesichtspunkt: Wie gestalte ich Infrastruktur, wie kann ich helfen?

Wir haben, gemeinsam mit dem Kollegen Schäfer und dem Kollegen Posch, beispielsweise schon frühzeitig das Bürgschaftsprogramm des Landes Hessen ausgeweitet, auch für soziale Infrastruktureinrichtungen. Deswegen kann der Bau von Ärztehäusern verbürgt werden, damit sich Ärzte niederlassen können, ohne gleich am Anfang ein riesiges finanzielles Risiko im Hinblick auf die Investitionen eingehen zu müssen.

Es ist ja nicht so, dass nicht schon viel getan worden ist. Es ist nicht so, dass wir nicht versuchen, das zu ergänzen – über das, was wir auf Landesebene, auf der Grundlage meiner Initiative, eingerichtet haben und jetzt in vier Arbeitsgruppen weiterbearbeiten werden, auf der Grundlage dessen, was übergeordnet über die Versorgungsgesetzgebung des Bundes uns an zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten für die Länder eingeräumt wird.

Wenn wir alles zusammennehmen, dann haben wir als Länder 85 % bis 90 % erreicht, von null ausgehend. Ich finde, das ist ein Riesenerfolg. Auch die letzten 10 % bis 15 % werden wir noch erreichen, damit wir die Instrumente in der Hand haben, um unserem grundgesetzlichen Auftrag der Daseinsfürsorge auch in Hessen gerecht werden zu können und eine gute, dem Wohl der Patienten entsprechende, aber auch die Belange der Beitragszahler – denn Patienten sind auch Beitragszahler – berücksichtigende Politik zur ärztlichen Versorgung in unserem Lande gestalten zu können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir verfahren wie folgt. Mir wurde gesagt, Tagesordnungspunkt 67, der Dringliche Entschließungsantrag, soll dem zuständigen Ausschuss überwiesen werden. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so beschlossen.

Wir stimmen jetzt ab – –

(Günter Rudolph (SPD): Alle überweisen!)

Die Beschlussempfehlungen auch wieder? – Das gilt dann auch für Tagesordnungspunkt 66, der wird auch überwiesen. Aber die Beschlussempfehlungen bescheiden wir jetzt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 50 zur Abstimmung auf: Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Abg. Dr. Spies, Decker, Merz, Roth (SPD) und Fraktion betreffend Honorarreform zur ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum, Drucks. 18/3904 zu Drucks. 18/1953.

Berichterstatter ist Herr Kollege Tipi. – Auf Berichterstattung verzichten wir.

(Zurufe: Oh!)

Wenn wir bis Freitag Zeit haben, machen wir auch Berichterstattung. Das ist keine Frage. – Wer der Beschluss empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Zustimmung von CDU und FDP und Gegenstimmen von SPD und DIE LINKE und Enthaltung der GRÜNEN somit beschlossen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 51 auf: Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum durch einen Masterplan „Gesundheit im ländlichen Raum“, Drucks. 18/3905 zu Drucks. 18/1985.

Auch hier ist Herr Kollege Tipi Berichterstatter. – Wir verzichten auf die Berichterstattung.

Wer der Beschlussempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass bei Zustimmung von CDU und FDP und Ablehnung der übrigen Fraktionen des Hauses die Beschlussempfehlung angenommen worden ist.

Meine Damen und Herren, der nächste Tagesordnungspunkt ist Tagesordnungspunkt 3:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes – Drucks. 18/3887 –

Dazu rufen wir Tagesordnungspunkt 40 auf:

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rund- funkänderungsstaatsvertrag) – Drucks. 18/3917 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Staatsminister Wintermeyer das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat Ihnen den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgelegt. Der Staatsvertrag ist das Ergebnis langjähriger intensiver Beratungen über die Reform der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll hiernach nicht mehr durch eine gerätebezogene Rundfunkgebühr, sondern ab 2013 durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag finanziert werden. Die Beitragserhebung knüpft im privaten Bereich an die Wohnung und im nicht privaten Bereich an die Betriebsstätte an.

Die Länder stehen in der Pflicht, nicht nur eine angemessene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten, sondern diese auch zukunftsfähig auszugestalten und den neuen technischen Entwicklungen anzupassen. Diese neuen technischen Entwicklungen werden im Allgemeinen mit dem Topos „Konvergenz der Medien“ beschrieben. Dieser Begriff steht für eine zunehmende Multifunktionalität von neuartigen Rundfunkempfangsgeräten. Hörfunk und Fernsehen sind heute nicht nur über die klassischen Radio- und TV-Empfangsgeräte, sondern auch über Computer und multifunktionale Handys wie z. B. Smartphones, mit denen viele von Ihnen sich gerade eben beschäftigen, empfangbar. Angesichts dieser neuen technischen Entwicklungen macht es immer weniger Sinn, die Rundfunkfinanzierung an das einzelne Empfangsgerät anzuknüpfen.

(Beifall der Abg. Tarek Al-Wazir und Mathias Wag- ner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wenn wir auf der Grundlage entsprechender Statistiken zugleich davon ausgehen können, dass in jedem Haushalt und in jeder Wohnung mindestens ein Fernseher, ein Radio, ein PC oder ein Handy vorhanden ist, macht es viel mehr Sinn, im privaten Bereich den Rundbeitrag auf die Wohnung zu beziehen. Die Vorteile der Systemumstellung liegen nicht nur darin, dass die Rundfunkfinanzierung auf eine verlässliche und zukunftsfähige Basis gestellt wird. Sie bietet auch den Vorteil, dass die Beitragserhebung bei den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern erheblich vereinfacht werden und eine Kontrolle durch GEZ-Beauftragte an der Wohnungstür der Vergangenheit angehören soll.

(Allgemeiner Beifall)

Auch die Mehrfachgebührenpflicht entfällt. Während derzeit Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen für die Geräte in ihrem Zimmer gesondert Rundfunkgebühren zahlen, ist dies nach dem neuen Finanzierungsmodell nicht mehr der Fall.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ein wesentlicher Eckpunkt der Reform der Rundfunkfinanzierung ist es, dass sich die bisherige Rundfunkgebühr in Höhe von 17,98 € für den typischen Privatnutzer nicht erhöht, sondern der zukünftig zu entrichtende Rundfunkbeitrag bleibt stabil.

Ein wesentliches Ziel der Umstellung der Rundfunkfinanzierung im Jahre 2013 ist es, den Beitrag sowohl für die Bürger als auch für die Unternehmen mindestens zwei weitere Jahre stabil zu halten. Mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll in diesem Sinne eine Beitragsstabilität gewährleistet werden, ohne das KEF-Verfahren infrage zu stellen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der nach dem geltenden Recht zugrunde zu legenden Zwei-Geräte-Freiheit – faktisch bereits ein Wohnungsbeitrag; so wirkt sie – geht der öffentlich-rechtliche Rundfunk davon aus, dass sich mit der Finanzierungsumstellung in 95 % der deutschen Privathaushalte keine gravierenden Veränderungen im Verhältnis zum Status quo ergeben werden. Durch den Wegfall der Mehrfachgebührenpflicht werden viele Privathaushalte sogar entlastet. Dies gilt z. B. für berufstätige, in der Wohnung der Eltern lebende Kinder oder andere Familienangehörige mit eigenem Einkommen. Sie müssen nach geltendem Recht selbst eine Rundfunkgebühr entrichten, während nach dem neuen Beitragsstaatsvertrag kein zusätzlicher Beitrag für sie anfällt. Vielmehr gilt hier der

Grundsatz: eine Wohnung, ein Beitrag. Gleiches gilt z. B. auch für Mitglieder einer Wohngemeinschaft, die ebenfalls künftig nur einen Beitrag als Gesamtschuldner zahlt.