Protocol of the Session on March 3, 2011

(Zuruf der Abg. Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Den kann man nämlich nicht am runden Tisch einführen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Da ist ein staatsrechtliches Verfahren einzuhalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin dankbar, dass in diesem Fall die Sozialdemokratische Fraktion in diesem Haus offensichtlich eine andere Auffassung hat. Haben Sie denn nicht zur Kenntnis genommen, was unser ehemaliger Kollege, Herr Turgut Yüksel, vor einigen Tagen den GRÜNEN und auch Ihnen persönlich nochmals ins Stammbuch geschrieben hat? Man soll nicht so locker mit den Empfindungen, auch den religiösen Empfindungen, von islamischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in unserem Land umgehen – so, wie Sie als GRÜNE das derzeit tun.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Turgut Yüksel hat zu Recht darauf hingewiesen: Es gibt einen Unterschied, ob man einmal über den Islam in der Schule redet – ja, darüber kann man möglicherweise sogar im Rahmen eines runden Tisches irgendwelche Verabredungen treffen – oder ob in der staatlichen Schule bekenntnisorientierter Religionsunterricht durchgeführt wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind zwei Paar Schuhe. Erzählen Sie, was Sie wollen – aber ich weiß: Sie wissen es besser.

(Florian Rentsch (FDP): Na ja?)

Deshalb ärgert es mich ein bisschen. Sie wissen, das kann man nicht in drei Wochen erledigen. Das ist ein staatliches Verfahren.

(Zuruf des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist sogar ein rechtsstaatliches Verfahren.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Sehr gut!)

Denn wir wissen, ein derartiger Antrag ist schon einmal von einer Kultusministerin abgewiesen worden. Dann gab es ein rechtsstaatliches Verfahren, ich glaube, das war beim Verwaltungsgericht in Wiesbaden und in der nächs ten Instanz beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Und jetzt erzählen uns die famosen GRÜNEN, das geht in fünf Wochen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie unglaubwürdig sind Sie eigentlich?

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Staatsminister Hahn, denken Sie an die Redezeit?

Wir, die Hessische Landesregierung – Frau Kollegin Kühne-Hörmann als für die Hochschulen Zuständige, Frau Kollegin Henzler als für die Schulen Zuständige und meine Person –, werden es weiterhin sehr stringent vorbereiten, dass es eine Möglichkeit geben kann, islamischen bekenntnisorientierten Unterricht hier durchzuführen.

Natürlich stehen die Häuser in engem Kontakt. Gerade haben wir uns auf Ministerebene – ich glaube, es war der 22. oder der 21. Dezember 2010 – darüber noch einmal in einem über zweistündigen Gespräch verständigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts gehört neben dem Staat auch eine Religionsgemeinschaft. Diese Religionsgemeinschaft muss die Forderungen erfüllen, die Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz rechtsstaatlich ansetzt. Diesen Prozess gehen wir gerade durch.

(Zuruf der Abg. Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Dazu ist es natürlich hilfreich, dass nunmehr an der Universität in Frankfurt ein solches Zentrum für islamische Studien weiter eingeführt werden kann.

(Zurufe der Abg. Mürvet Öztürk und Tarek Al-Wa- zir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Dadurch können parallel die Leute ausgebildet werden, die diesen Unterricht nachher, wenn er eingeführt werden kann, durchführen müssen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Hahn. – Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt 65, der Antrag der Fraktion der FDP betreffend eine Aktuelle Stunde, behandelt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 66 auf.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend eine Aktuelle Stunde (Hat Posch aus Schaden nichts gelernt? Öffentliche Aufträge brauchen auch öf- fentliche Kontrolle!) – Drucks. 17/3795 –

Das Wort hat der Kollege Klose, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beim Thema öffentliche Auftragsvergabe sendet diese Landesregierung widersprüchliche, voreilige und wettbewerbsfeindliche Signale.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Ministerpräsident – er ist jetzt nicht da –, zu Beginn will ich durchaus anerkennen, dass Sie angekündigt haben, sozialökologische Vergabekriterien auch in Hessen einführen zu wollen. Das haben Sie im Mai 2010 im Rah

men Ihrer sogenannten Nachhaltigkeitskonferenz schon einmal angekündigt.

(Judith Lannert (CDU): Das haben wir doch schon! Was wollen Sie denn?)

Seither wurde nichts vorgelegt.

Was aber im Windschatten dieser Ankündigungen passiert ist, das kritisieren wir sehr scharf. Herr Bouffier hat nämlich angekündigt, auch die erhöhten Vergabegrenzen dauerhaft beizubehalten.

Deshalb will ich Sie kurz daran erinnern, wie hier die Debatte im Jahr 2009 gelaufen ist – als es darum ging, im Rahmen des Konjunkturprogramms die Vergabegrenzen oben zu halten.

Herr Posch hat davon gesprochen, es sei eine befristete vergaberechtliche Sonderregelung. Der ehemalige Finanzminister, Herr Kollege Weimar, hat gesagt: Wir werden das bis 2012 so tun, danach werden wir den alten Zustand wieder herbeiführen. – Das sind Ihre Worte.

Jetzt kann man sicherlich darüber reden, ob nach den Erfahrungen mit den Konjunkturprogrammen eine dauerhafte Erhöhung der Vergabegrenzen sinnvoll ist. Darüber lassen auch wir mit uns reden – aber erst nach einer ordentlichen Evaluation. Die haben Sie dem Hessischen Landtag versprochen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf hier den ehemaligen Finanzminister Weimar zitieren, der von diesem Pult aus gesagt hat:

Danach

nach 2012 –

werden wir den alten Zustand wieder herbeiführen.

Falls wir tatsächlich etwas anderes vorschlagen wollten, dann erhalten Sie selbstverständlich nicht nur einen Bericht, sondern eine entsprechende Vorlage.

Mir ist nichts zu Ohren gekommen. Das ist ja das, was Herr Bouffier gesagt hat, das ersetzt wohl weder Bericht noch Vorlage. Dennoch hat er sich berufen gesehen, diese Wertgrenzenerhöhung handstreichartig zu verlängern. Einen solchen neuen Stil im Umgang mit uns Abgeordneten halte ich für vollkommen inakzeptabel.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn zu dieser Wertgrenzenerhöhung noch hinzukommt, dass die Transparenzregeln ausgehebelt werden, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Der Runderlass von Wirtschafts-, Finanz- und Innenministerium stellt die nachträgliche Veröffentlichung bestimmter Auftragsvergaben, wie das technisch so schön heißt, zur Anwendung frei.

Was heißt das in Kopplung mit der Ankündigung von Herrn Bouffier? Das heißt, Aufträge bis 100.000 € können freihändig vergeben werden, ohne dass es wenigstens anschließend veröffentlicht werden muss. Wir haben das vergangene Woche hier im Landtag kritisiert, und es gab eine erstaunliche Reaktion aus dem Wirtschaftsministerium, nämlich die Mitteilung, dass es die interne Kontrolle für strenger und für wirksamer hält.

Herr Posch, sprechen Sie einmal mit Ihrem Finanzminister. Dass die rein interne Kontrolle nicht immer funktioniert, haben gerade die Vorgänge rund um die rechtswidrigen Auftragsvergaben bei der HZD im Herbst gezeigt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ohne öffentliche Transparenz hätten diese Vergabefehler nie aufgedeckt werden können. Einfacher Schluss deshalb, gerade aus der hessischen Erfahrung: Öffentliche Aufträge brauchen öffentliche Kontrolle.