Protocol of the Session on December 15, 2010

Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen sage ich ausdrücklich: Es wäre schöner gewesen, wenn wir es früher gehabt hätten. Es ging leider nicht anders, und deswegen müssen wir es jetzt so machen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

Vielen Dank, Herr Al-Wazir. – Herr Kollege Irmer, zur Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss für die CDU-Fraktion sehr bewusst zum Ausdruck bringen, dass wir es für eine außergewöhnliche Leistung halten, dass es wirklich gelungen ist, diese vier Fraktionen zu einem gemeinsamen Antrag zusammenzubringen. Deshalb hat das logischerweise auch gedauert, weil es natürlich um das Austarieren verschiedener einzelner wörtlicher Formulierungen ging. Das braucht Zeit, und ich glaube, dass uns insgesamt ein guter Wurf gelungen ist und dass wir als demokratische Fraktionen darauf stolz sein können, dass wir einen gemeinsamen Vorschlag hinbekommen haben. – Das ist das eine.

Herr Kollege Schaus, das Zweite ist, dass Ihre Position um ein Vielfaches glaubwürdiger wäre, wenn Sie Ihrerseits auch nur ansatzweise den Versuch unternommen hätten, sich in diese Debatte konstruktiv einzubringen. Es sind Krokodilstränen, die Sie weinen. Sie wollen die Schuldenbremse nicht. Versuchen Sie also nicht, das Ganze mit formalen Geschichten zu bremsen.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das kann man dem Bürger doch mitteilen!)

Das ist sehr vordergründig. Man könnte meinen, Sie hätten einen Kurs „Agitation gegen demokratische Parlamente“ belegt, denn entsprechend lautstark waren Sie hier. Das hilft nicht viel weiter. Was Sie hier sagen, ist unehrlich. Wir haben einen hervorragenden Gesetzentwurf, eine gute Vorlage, die wir auch entsprechend diskutieren und beschließen werden. Es ist Ihr Recht, dagegen zu sein, aber, ich denke, das sollte man in entsprechendem Ton und in entsprechender Form machen, und Sie sollten sich in dieser Beziehung mäßigen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Andrea Ypsil- anti (SPD): Das ist eine Frechheit! Damit kennen Sie sich ja aus!)

Vielen Dank, Herr Irmer. – Herr Rudolph, ebenfalls zur Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe mich dem Votum des Kollegen Al-Wazir ausdrücklich an. Das Verfahren ist an der Stelle sicherlich unglücklich; das kann man auch einräumen. Gleichwohl ist es rein rechtlich so, dass es eine Kannbestimmung ist, die genutzt wird, und es ist halt nicht vorgesehen, dass es Minderheitenvoten gibt. Das war bei anderen Volksabstimmungen mit Begleittexten bis dato auch nicht der Fall, und deswegen ist das die rechtliche Situation.

Das Verfahren ist so, wie es abgelaufen ist. Sie haben natürlich Gelegenheit, Ihre Position deutlich zu machen. Rechtlich ist das nach dem derzeitigen Sachstand, wie wir das zu bewerten haben, nicht zu kritisieren. Insofern wird die Abstimmung heute auch stattfinden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Wir kommen jetzt zur Abstimmung der von Herrn Kollegen Schaus beantragten Punkte, zum einen über die Dringlichkeit.

Wer der Dringlichkeit zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Fraktion DIE LINKE.

Dann wurde beantragt, das nicht gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 20 zu behandeln. Wer dafür ist, dass das mit dem Tagesordnungspunkt 20 aufgerufen wird, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, SPD, FDP, GRÜNE. Wer ist dagegen? – DIE LINKE. Dann machen wir das so.

Erhalten Sie den Antrag auf sofortige Überweisung an den Hauptausschuss und den Haushaltsausschuss aufrecht?

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Hat sich erledigt!)

Hat sich erledigt, gut. – Dann haben wir das jetzt als dringlich bejaht und zu den Tagesordnungspunkten 20 und 68 eingereiht.

Weiter eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag – –

(Wortmeldung des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE) – Zurufe von der CDU: Hallo!)

Hallo, wer, wie, wo, was? – Herr Schaus.

(Norbert Kartmann (CDU): Von rechts kommt nichts, von links!)

Aber das „Hallo“ kam von rechts.

Frau Präsidentin! Nachdem Sie jetzt mit breiter Mehrheit entschieden haben, das hier heute durchzuziehen, hat unsere Fraktion Beratungsbedarf. Es muss uns die Möglichkeit gegeben werden, uns zu den vorgelegten Texten zu beraten, um uns dazu zu verhalten. Deshalb bitten wir, die Sitzung für 45 Minuten zu unterbrechen.

(Beifall der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE) – Unruhe)

Wenn das beantragt wird, ist das übliche Verfahren, dem zuzustimmen. Ich weiß nicht, das müssen Sie selbst beurteilen, ob 45 Minuten tatsächlich die Zeit sein müssen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): 30!)

30 Minuten. – Herr Kollege Schaus, ich würde auch gern, einfach damit ich das hier abgehandelt habe, jetzt den zweiten Dringlichen Entschließungsantrag noch aufrufen und in die Tagesordnung einreihen.

Weiter eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Erläuterung zu dem Gesetz zur Ände

rung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Gene- rationen – Gesetz zur Schuldenbremse), Drucks. 18/3493. Die Dringlichkeit haben wir eben besprochen und mit Mehrheit beschlossen, auch das Einreihen. Damit wird dieser Tagesordnungspunkt 80 zu den Tagesordnungspunkten 20 und 68 eingereiht.

Ich unterbreche die Sitzung für 30 Minuten. Ich kann von hier aus leider die Uhr nicht lesen.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Viertel nach drei!)

Bis Viertel nach drei.

(Unterbrechung von 14:44 bis 15:20 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Fraktion DIE LINKE angekündigt hat, sie wird einen Änderungsantrag zu dem Tagesordnungspunkt die Änderung der Hessischen Verfassung betreffend vorlegen. Er wird im Moment gedruckt und dann gleich auf den Tischen verteilt. Bis dahin fahren wir in der Tagesordnung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Hessen (Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärme- Gesetz – HEEWärmeG) – Drucks. 18/3400 zu Drucks. 18/3162 zu Drucks. 18/1949 –

Berichterstatter war Herr Dr. Arnold. Die Berichterstattung ist vorhin erfolgt.

Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Als Ers ter hat sich Herr Kollege Görig für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Görig.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Gebäudebestand liegen enorme Einsparpotenziale. 40 % des Energieverbrauchs entfallen auf den Gebäudebestand. Davon dienen 85 % der Deckung des Heizwärmebedarfs und der Wassererwärmung. Darin liegt ein unglaublich hohes Einsparpotenzial. Bis zu 30 % der CO2-Emissionen können an dieser Stelle eingespart werden.

(Beifall bei der SPD)

70 % der Bestandsgebäude wurden vor 1978 errichtet, und wir wissen, dass 80 % der vorhandenen Heizungen nicht dem neuesten technischen Stand entsprechen. Bisher wurden die Chancen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand unzureichend ausgeschöpft.

Dabei gibt es eine ganze Reihe durchdachter, technisch ausgereifter Anlagen zur Erzeugung von Wärmeenergie. Über den Weg der gesetzlichen Verpflichtung im Gebäudebestand wollen wir das, was sich heute als sinnvoll erwiesen hat, anlassbezogen zum Standard bei dem notwendigen Austausch der Heizanlagen machen.

Eine solche Pflicht gibt es schon. Bei der Novellierung der Energieeinsparverordnung im Jahr 2009 ist die Pflicht eingeführt worden, dass man, wenn man die Fassade, die Fens ter und das Dach ausbessert, auch Veränderungen im

Sinne der Nutzung erneuerbarer Energien und der Wärmedämmung vornehmen muss.

Zu den Eckpunkten des Gesetzentwurfs. Die Fraktion der SPD nutzt in Hessen mit ihrem Entwurf den Spielraum, den der Bund in seinem Wärmegesetz für Neubauten offen gelassen hat. Der Bund hat bereits zum 01.01.2009 geregelt, dass bei Neubauten die Pflicht besteht, den Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien zu decken. Die SPD-Fraktion will diese Pflicht nun auch auf den notwendigen Austausch der Heizanlagen im Gebäudebestand ausdehnen. Der Pflichtanteil soll durch die Nutzung von solarer Strahlungsenergie, Biogas, flüssiger oder fester Biomasse, Geothermie und Umweltwärme erreicht werden.

Wir haben uns nach der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf den Meinungen vieler unserer Anzuhörender angeschlossen, die die Einführung einer gesetzlichen Pflicht als den richtigen Weg angesehen haben, aber die Anforderungen bei Bestandsgebäuden als zu hoch angesetzt sehen. Deshalb haben wir im Rahmen eines Änderungsantrags die Anforderungen bei Bestandsgebäuden erheblich abgesenkt.

Sie entsprechen jetzt ungefähr dem, was in Baden-Württemberg seit dem 01.01.2010 gesetzliche Pflicht ist. Zum Beispiel müssen dort 10 % des Energiebedarfs aus solarer Strahlungsenergie gedeckt werden. Solarthermie auf dem Dach – das ist in Baden-Württemberg Pflicht, wenn man die Heizung austauschen muss, weil sie defekt ist.

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen – Herr Kollege Stephan hört gerade nicht zu –, wir hätten uns gewünscht, dass Sie irgendeinen brauchbaren Vorschlag gemacht hätten. Unser Vorschlag liegt seit dem Frühjahr vor. Sie haben immer gesagt – so auch bei der ersten Lesung –, Sie würden sich darum kümmern und uns das eine oder andere Mal entgegenkommen, und wir würden etwas von Ihnen hören. Das ist leider nicht der Fall.

Gestatten Sie Zwischenfragen, Herr Kollege Görig?

Nein. Ich habe nur noch 1:43 Minuten Redezeit. Das müssen Sie nachher machen.