Protocol of the Session on March 31, 2009

Frau Ministerin Lautenschläger.

Frau Kollegin Hammann, ich habe gerade gesagt, dass die Landesregierung die Protokollnotiz selbstverständlich genauso ernst nimmt wie einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, dass aber auch im Vertrag zum Teil Ziele formuliert wurden und dass gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter gelten, sodass dort ein mehrstufiges Verfahren angesetzt ist.

Letzte Zusatzfrage, Frau Kollegin Waschke.

Frau Ministerin, plant die Landesregierung, Nachverhandlungen mit dem Land Thüringen aufzunehmen, mit dem Ziel, die Inhalte der Protokollnotiz nachträglich in den Vertrag einzubringen?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Frau Kollegin Waschke, wir werden keine Nachverhandlungen zum Vertrag führen, aber wir werden die Protokollnotiz genauso ernst nehmen wie den Vertrag; aus diesen Gründen haben wir sie dem Vertrag auch angefügt. Das werden wir mit dem runden Tisch weiter beraten und auch umsetzen.

Ich rufe die Frage 19 auf. Frau Abg. Schott.

Ich frage die Landesregierung:

Wie stellt sie sicher, dass bei zunehmendem Einsatz von Kameras zur Sicherung von Gebäuden nicht gegen die Vorschriften zum Datenschutz verstoßen wird, wie dies im letzten Jahr an den Gebäuden der Firma Wintershall in Kassel der Fall war?

(Günter Rudolph (SPD): Ich verstehe nichts!)

Meine Damen und Herren, ich habe gerade moniert, dass die Lautsprecheranlage,was Ihre Mikrofone betrifft,nicht ausreichend arbeitet. Ich gehe trotzdem davon aus, dass wir fortfahren. Die Mitglieder der Regierung sprechen laut genug. Das nützt uns aber nichts. Ist das mit der Technik zu klären? – Wir versuchen es einmal. Herr Minister Bouffier bekommt zur Beantwortung der Frage das Wort.

Frau Kollegin, Sie sprechen einen Sachverhalt an, der durch Pressemeldungen des Polizeipräsidiums Nordhessen bekannt geworden ist. Dabei ging es interessanterweise um eine versuchte Kindesentführung. Man hat einen Mann gesucht, der versucht haben soll, auf der Straße vor dem Gelände der Firma Wintershall einen Jungen in sein Auto zu ziehen. Bei den Ermittlungen wurden auch die Videoaufnahmen der Firma Wintershall ausgewertet. Im Ergebnis wurde glücklicherweise festgestellt, dass die Sorge unbegründet war. Der Mann wollte den Jungen nicht entführen.

Darüber wurde öffentlich berichtet. Das hat dazu geführt, dass die Fraktion der LINKEN in Kassel den Vorfall aufgegriffen hat,und das Regierungspräsidium in Darmstadt, das in Hessen zentral für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich zuständig ist, hat den Sachverhalt überprüft. Im Ergebnis hat man festgestellt, dass die Videoanlage der Firma Wintershall zulässigerweise den Parkplatz des Unternehmens erfasst, aber auch einen Teil des öffentlichen Straßenraums. Das ist nach geltendem Datenschutzrecht unzulässig.

Deshalb wurde die Firma Wintershall aufgefordert, das zu korrigieren. Das wurde auch zugesagt. Die Anlage ist modifiziert worden. Die restlichen Arbeiten sollen in diesen Frühjahrstagen erfolgen. Das hat das Regierungspräsidium in Darmstadt der Fraktion DIE LINKE im Januar 2009 mitgeteilt.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Schott.

Herr Minister, Sie haben den Sachverhalt so referiert, wie er für uns alle den Zeitungen zu entnehmen war. Meine Frage war,wie die Regierung sicherstellt,dass so etwas bei dem zunehmenden Einsatz von Kameras nicht andauernd passieren wird.

Herr Minister Bouffier.

Die Landesregierung stellt dies unter anderem dadurch sicher,dass das zuständige Dezernat beim Regierungspräsidenten in Darmstadt personell so günstig ausgestattet ist wie keine andere Behörde in Deutschland. Zum Vergleich: In Hessen haben wir zwölf Kräfte, die sich ausschließlich damit beschäftigen. In Nordrhein-Westfalen, das dreimal so groß ist wie Hessen, haben wir gerade einmal 13 Kräfte. In Bayern sind es fünf, und die anderen

Länder haben noch viel weniger Kräfte dafür. Das heißt, wir halten eine aus unserer Sicht beachtliche Anzahl hoch qualifizierter Kräfte für diese Aufgabe vor.

Außerdem gehen die allem nach, was an sie herangetragen wird, entweder durch betroffene Interessengruppen oder durch öffentliche Meldungen. Im Übrigen werden Ausfallkontrollen wahrgenommen, und gerade Unternehmungen, aber auch Kommunen etc., soweit sie im nicht öffentlichen Sektor tätig sind, werden durch entsprechende Hinweisschreiben und gelegentlich durch Dienstzusammenkünfte entsprechend sensibilisiert. Aus meiner Sicht leisten sie eine sehr gute Arbeit.

Eine weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin Schott.

Herr Minister,dann frage ich mich doch,wie es möglich ist – das steht im Zusammenhang mit meiner nächsten Frage, die Sie sicherlich schon kennen –, dass diesem Haus zwar schon eine Woche vor dem letzten Plenum bekannt war, dass es in Kassel einen ähnlichen Fall gibt, sich aber augenscheinlich bis heute nichts geändert hat.

Herr Innenminister.

Frau Kollegin Schott, ich komme jetzt in Schwierigkeiten – nicht wegen des Inhalts; das ist sehr leicht zu beantworten.Vielleicht meinen Sie die Frage 20, die der Kollege Finanzminister Weimar beantworten wird. Da geht es um das Finanzzentrum Kassel. Ich will dem nicht vorgreifen und empfehle Ihnen, diese Frage in dem Zusammenhang zu stellen.

Ich rufe die Frage 20 auf. Frau Abg. Schott.

Ich frage die Landesregierung:

Inwieweit hat sie, als Nutzerin des Gebäudes Finanzzentrum Kassel, Altmarkt, überprüft, ob Vorschriften zur Beobachtung des öffentlichen Raums nach § 14 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Anbringung der Videokameras zur Überwachung des Gebäudes eingehalten worden sind?

Herr Finanzminister Weimar.

Frau Abgeordnete, eine Beobachtung des öffentlichen Raums gemäß § 14 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, HSOG, findet am

Standort des Finanzzentrums Kassel, Altmarkt, nicht statt. § 14 HSOG findet dort keine Anwendung.

Ich rufe die Frage 21 auf.

(Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Irgendwann muss ich die Fragestunde fortführen. Ich gebe Ihnen einen Ratschlag: Lesen Sie sich die Antwort im Protokoll durch, und stellen Sie beim nächsten Mal wieder eine Frage. Es geht nicht anders.

Ich rufe die Frage 21 auf. Herr Kollege Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Gründe sind ausschlaggebend dafür, bei Lichtmasten auf Fahrzeugen für die Feuerwehr (z. B. LF 10/6) nur eine Handauszugsvariante zu finanzieren?

Herr Minister des Innern und für Sport.

Herr Kollege Warnecke, die Brandschutzförderrichtlinie enthält alle notwendigen Regelungen für die Gewährung von Zuwendungen des Landes zur Förderung des Brandschutzes. Sie enthält keine Vorgaben für die Art und Funktionsweise von Lichtmasten an Feuerwehrfahrzeugen. Es steht deshalb den Aufgabenträgern frei, die gewünschte Ausführung selbst auszuwählen.

Die von Ihnen exemplarisch genannten Löschgruppenfahrzeuge LF 10/6, die überwiegend durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport beschafft und auch finanziert wurden, verfügen schon seit der ersten Beschaffungsaktion über pneumatisch ausfahrbare Lichtmasten. Da stellt sich das Problem nicht.

Nur die einzelnen Scheinwerfer müssen noch manuell ausgerichtet werden. Das ist aber auch sinnvoll. Denn der Feuerwehrmann oder die Feuerwehrfrau weiß im Einsatz am besten, was sie denn nun sinnvollerweise ausleuchtet. Von daher schien mir das bisher auch kein Thema zu sein.

Von daher kann man auch festhalten, dass nur eine per Hand – –

Herr Minister, ich darf Sie unterbrechen und Herrn Kollegen Wintermeyer bitten, mir die Sicht frei zu machen. Danke schön.

Dass für die Lichtmasten nur eine per Hand ausziehbare Variante finanziert wurde, ist schlicht nicht richtig.

Herr Kollege, im Übrigen hat mich Ihre Frage natürlich veranlasst, nachzufragen:Wen beschwert dieses Problem? – Die Fachabteilung hat dann festgestellt:Wir kennen niemanden. Bei uns hat sich auch niemand gemeldet.

Sollten Sie jemanden kennen, der damit ein Problem hat, dann empfehle ich Ihnen, sich am besten bei den Leuten der Fachabteilung zu melden. In der Sache, also hinsichtlich der Förderrichtlinie, gibt es keinen Handlungsbedarf. Sollte es ansonsten ein Problem geben, können wir das selbstverständlich gerne miteinander erörtern.

Herr Kollege Warnecke stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, stimmen Sie denn mit mir überein, dass das, was Sie gerade ausgeführt haben, nämlich das manuelle Ausrichten der Scheinwerfer auf dem Fahrzeug selbst – es muss extra jemand hochlaufen –, insbesondere bei Blitzeis und dergleichen ein Problem darstellen könnte, derweil es in anderen Bundesländern die Möglichkeit gibt, diese Lichtmasten per Fernsteuerung auszurichten? Vielleicht ist dort eine Änderung notwendig.

Der Minister,der für die Feuerwehren zuständig ist,erhält das Wort.

Lieber Herr Warnecke, sicherlich sind wir beide öfter unterwegs, damit alles getan wird, was den Feuerwehrkräften die Arbeit erleichtert und vor allem die Gefahren beseitigt. Ich betreue das jedenfalls schon viele Jahre. Ich habe das aber noch nie in einer Diskussion gehört.

Heute ist der parlamentarische Abend der Feuerwehr. Wir sollten gemeinsam die Gelegenheit nutzen, das Thema aufzuarbeiten.

Wenn es dennoch Fragen gibt, dann müssen wir darüber sprechen. Bisher jedenfalls war es noch bei keiner Tagung und bei keiner Begegnung jemals ein Thema. Ich nehme das trotzdem ernst. Ich kann Sie nur bitten, wenn Sie einen konkreten Sachverhalt kennen, mir diesen mitzuteilen.