Halten Sie das Vorgehen des Staatlichen Schulamtes in Fritzlar für sensibel genug, um den Problemen im ländlichen Raum gerecht zu werden?
Ich frage die Staatsministerin Frau Henzler, wie zukünftig sichergestellt werden kann, dass alle Schulleiter der hessischen Berufsschulen die korrekte Rechtslage über die Schulbezirksgrenzen und die geltenden Gestattungsmöglichkeiten an die anmeldenden Schüler und Betriebe richtig wiedergeben, damit bei dieser Ausgangslage nicht wieder ein Missverständnis vorkommt.
Frau Abgeordnete, das Staatliche Schulamt und auch die Schulen haben den Schüler richtig informiert, und sie haben sich auch nach Recht und Gesetz verhalten. Für die Ausnahmeregelungen bin ich zuständig. Das habe ich auch ausnahmsweise so geregelt. Es ist eine Ausnahmeregelung.
Beabsichtigt sie, das erfolgreiche Modellprojekt „Keiner fällt durchs Netz“ fortzusetzen und gegebenenfalls auszuweiten?
Frau Abgeordnete, das Projekt wurde in der Modellphase in zwei Landkreisen durchgeführt, nämlich in den Landkreisen Offenbach und Bergstraße. Ich bin sehr froh, dass beide Landkreise nach der Modellphase entschieden haben, dieses endgültig einzurichten.
Wir sind im Hinblick auf die Ausweitung mit weiteren Landkreisen in intensiven Gesprächen. Mit dem Land
kreis Werra-Meißner sind wir schon ganz weit. Dort wird das Projekt in Kürze bewilligt werden, und der Projektstart steht bevor.
Die Stadt Wiesbaden macht das Projekt auch, allerdings ohne Landesunterstützung. Das finden wir gut; denn sie macht es in eigener Regie, aber unter den gleichen Kriterien wie „Keiner fällt durchs Netz“. Insofern hat die Modellphase gezeigt, dass das Projekt gut ist. Deswegen wird es auch ausgeweitet.
Herr Staatsminister,können Sie uns in Kürze über die bisher in den Landkreisen gemachten Erfahrungen mit diesem Modellprojekt informieren?
Wird das Hessische Kultusministerium dem Wunsch der Schulgemeinde und der Stadt Hanau – erneuter Beschluss vom 4. Oktober 2010 – entsprechen und der Tümpelgartenschule die Weiterentwicklung als integrierte Gesamtschule ermöglichen?
Herr Abg. Wagner, Aussagen zum Ausgang der Entscheidung sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2010 hat die Stadt Hanau meinem Haus eine Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Zustimmung vorgelegt. In diesem Schreiben begehrt die Stadt Hanau darüber hinaus die Zustimmung zur Umwandlung der Tümpelgartenschule in eine integrierte Gesamtschule.
Um in dieser Sache eine Entscheidung treffen zu können, ist zunächst der angeforderte Bericht des zuständigen Staatlichen Schulamtes abzuwarten. Dieser Bericht sowie die hieraus resultierende Stellungnahme meines Hauses werden die Grundlage für eine Entscheidungsfindung sein.
Frau Ministerin, wann ist mit einer Entscheidung Ihres Hauses angesichts der Tatsache zu rechnen, dass es sich um einen erneuten Antrag handelt und insofern die Materie Ihrem Haus nicht unbekannt ist?
Herr Abg. Wagner, auch wenn die Materie in meinem Haus nicht unbekannt ist, müssen Rückfragen getätigt werden, und es muss vor allen Dingen geprüft werden, welche Auswirkungen eine Veränderung einer Schulform auf Schulen im Umfeld und auf Schulen im Umfeld des umliegenden Kreises hätten.
Zur Prüfung einer Teilfortschreibung eines Schulentwicklungsplanes bedürfen wir meistens sechs bis acht Monate.
Frau Minister, wären Sie bereit, aus den Erfahrungen Ihrer Vorvorgängerin mit der Heinrich-Kraft-Schule in Frankfurt-Fechenheim und der Geschwister-SchollSchule in Offenbach zu lernen und einfach das zu machen, was die Eltern und die Schulträger wollen?
Sehr geehrter Herr Kollege Al-Wazir, so einfach ist das aber nicht. Jede Veränderung einer Schulform zieht Schülerströme nach sich. Das hat Auswirkungen auf andere Schulen im Umfeld. Deshalb müssen wir sehr genau abwägen,welche Veränderungen einer Schulform wir durchführen.
Es liegen noch Fragen vor.Wir arbeiten aber die Fragen nie bis zum Schluss ab. Wir haben dann das nächste Mal ein paar mehr. Das ist schon korrekt.
(Die Fragen 375, 376 und die Antworten der Lan- desregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 374 und 377 bis 379 sollen auf Wunsch der Frage- stellerinnen und Fragesteller in der nächsten Frage- stunde beantwortet werden.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die sechste Amtsperiode der Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk endet am 26. Februar 2011. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Versammlung der LPR neu zu bilden. Nach § 49 des Hessischen Privatrundfunkgesetzes gehören der Versammlung fünf Abgeordnete des Hessischen Landtags an, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen sind. Gewählt wird nach dem System Hare/Niemeyer – § 9 Abs.3 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags.
Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 18/2994, Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sind Ihnen die zu Wählenden bekannt.Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.