Protocol of the Session on November 16, 2010

Herr Abg.Warnecke.

Herr Staatsminister, ich bin davon ausgegangen, dass Sie dazu in der Lage sind. Sie werden dann sicherlich auch noch das Ergebnis kundtun können.

(Heiterkeit des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Herr Finanzminister.

Ich könnte die Frage wiederum mit Ja beantworten und mich dann zurücklehnen.Das will ich nicht machen.Wenn wir von vier Bediensteten ausgehen, können Sie von einmaligen Kosten in Höhe von 2.500 c pro Person ausgehen, sofern ich die Division im Kopf korrekt vorgenommen haben sollte.

Ich rufe Frage 368 auf. Sie stammt erneut von Herrn Kollegen Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Wie weit ist die Umsetzung des Vorschlags der Stadt Bad Hersfeld gediehen, einen Polizeiladen in der Innenstadt einzurichten?

Herr Staatsminister Rhein.

Herr Abg. Warnecke, ich bedauere, Ihnen kein Geburtstagsgeschenk machen zu können. Der Pilotbetrieb sowie die Einrichtung eines Polizeiladens in Bad Hersfeld werden aus fachlicher Sicht des Landespolizeipräsidiums nach Erhebung der finanziellen und personellen Aufwendungen nicht weiterverfolgt, weil der zu erwartende Nutzen und der damit für die Polizei verbundene Personalaufwand und Sachaufwand in einem – so muss man schon sagen – krassen Missverhältnis zueinander stehen.

Wir kommen zu Frage 369 des Herrn Abg. Schaus.

Ich frage die Landesregierung:

Teilt sie auch die Auffassung des in der „Hessischen Polizeirundschau“ – Ausgabe 06/2010, Seite 22 – abgebildeten Polizeifachwarts für Gesundheitssport, dass „ein breites Lächeln“ nur mit einem CDU-Werbebleistift im Mund glücklich macht, oder wäre dies auch mit einem Stift der LINKEN möglich?

Herr Innenminister Rhein.

Herr Abg. Schaus, gerade Ihnen müsste bekannt sein, dass im Sinne des DIAMAT, also des dialektischen Materialismus, das Sein das Bewusstsein bestimmt

(Heiterkeit der Abg. Hermann Schaus und Janine Wissler (DIE LINKE))

und es infolgedessen im vorliegenden Fall darauf ankommt, in wessen Mund sich welcher Bleistift befindet.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Was sich also bei mir stimmungsfördernd auswirken würde, nämlich ein Bleistift der CDU, müsste in Ihrem Fall nicht unbedingt die gleiche Wirkung erzielen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Herr Schaus, Sie haben das Wort.

Herr Minister, wären Sie bereit, sozusagen einen Versuch zu unternehmen und uns das vorzuführen?

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Herr Innenminister.

Ich bin grundsätzlich zu allem bereit, aber ein Bleistift der LINKEN würde bei mir möglicherweise schwerwiegende Folgen verursachen.Wir müssten uns darauf einigen, welchen Bleistift wir nehmen.Vielleicht versuchen wir es einfach einmal gemeinsam.

(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Frau Abg. Faeser stellt eine Zusatzfrage.

Herr Staatsminister, sind Sie der Auffassung, dass es angemessen ist, dass sich eine Werbung der CDU in einer Veröffentlichung des Innenministeriums befindet?

(Zuruf:Warum nicht? – Gegenruf: Das passt!)

Herr Staatsminister Rhein.

Verehrte Frau Abg. Faeser, natürlich bin ich nicht dieser Auffassung. Das ist ein Fehler. Das sollte so nicht sein. Ich glaube aber, dass man es so locker und so gelassen nehmen kann,wie es Herr Abg.Schaus getan hat.Es wird garantiert nicht wieder vorkommen.

Wir kommen zu Frage 370 der Frau Abg. Cárdenas.

Ich frage die Landesregierung:

Warum sind die Sonderstatusstädte im Rhein-Main-Gebiet, also Hanau, Rüsselsheim und Bad Homburg, nicht im zukünftigen Regionalvorstand vertreten?

Herr Staatsminister Rhein.

Sehr verehrte Frau Abg. Cárdenas, der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP – es geht also um einen Gesetzentwurf der Fraktionen – sieht für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung im Ballungsraum Frankfurt/ Rhein-Main ein neues Koordinierungs- und Steuerungsgremium vor, das den bisher bestehenden Rat der Region ablösen soll. Die Landesregierung teilt das mit dem Gesetzentwurf angestrebte Ziel, dass es in der Rhein-MainRegion ein schlagkräftiges, schlankes und effektiv arbeitendes Gremium geben soll.

Ich glaube auch, dass ein allgemeines Einvernehmen darüber besteht, dass der Rat der Region in den zehn Jahren, in denen er bestanden hat, nicht wirkungsvoll zur Weiterentwicklung des Ballungsraums und der Region beigetragen hat. Gerade auch in der Größe und in der Zusammensetzung wurde ein Grund für seine Handlungsunfähigkeit gesehen.

Der oben genannte Gesetzentwurf der beiden Fraktionen greift genau diese Erfahrungen auf und sieht mit dem Regionalvorstand ein verschlanktes Gremium vor, in dem für die Region wichtige Kompetenzen gebündelt und konzentriert werden sollen, um eine höhere Verantwortlichkeit für den Raum zu erzeugen. Die Fraktionen der CDU und der FDP gehen bei der Zusammensetzung des Regionalvorstandes offensichtlich davon aus – diese Auffassung teile ich –,dass die Landräte sowie die bis zu acht von den Verbandskammern zu berufenden ehrenamtlichen Beigeordneten die Belange der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, zu denen auch die Sonderstatusstädte gehören, ausreichend mit vertreten.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es wird eine mündliche Anhörung dazu im Landtag geben. Da werden die kommunalen Gebietskörperschaften Gelegenheit haben, sich zu der Thematik und auch zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage zu äußern.

Nächste Fragestellung, Frage 371, Herr Abg. Franz.

Ich frage die Landesregierung:

Aus welchen Gründen wird einem Lehrling aus Bebra durch das Staatliche Schulamt in Fritzlar eine dreistündige Hin- und Rückfahrt zur Berufsschule Homberg (Efze) zugemutet, obwohl er wohnortnah die Berufsschule und die Lehrbaustelle in Bebra besuchen könnte?

Frau Staatsministerin Henzler.

Herr Abg. Franz, grundsätzlich ist gemäß § 63 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz für den Besuch einer Berufsschule nicht der Wohnort, sondern der Standort des Betriebes, also der Beschäftigungsort, maßgeblich. Insofern ist die Berufsschule in Homberg (Efze) im vorliegenden Fall die zuständige Berufsschule. Gemäß einschlägiger Rechtsprechung ist eine Fahrzeit von bis zu drei Stunden täglich in solchen Fällen zumutbar.

Im vorliegenden Fall habe ich jedoch sofort nach Kenntnis und Prüfung des Sachverhalts veranlasst, dass entgegen der ursprünglichen Entscheidung des zuständigen Staatlichen Schulamtes für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg dem Auszubildenden ausnahmsweise der Besuch der Berufsschule in Bebra gestattet wird.

Zusatzfrage, Herr Abg. Franz.

Es ist schön, dass dieser schwierige Verwaltungsakt durch Sie persönlich so entschieden wurde.Welche Maßnahmen hat Ihr Haus zur dokumentierten Stellungnahme des Schulamtes in Fritzlar getroffen, die Wegezeiten von insgesamt drei Stunden täglich stellten eine nicht unerhebliche Belastung, aber keinen unzumutbaren Härtefall im Hinblick auf den Lehrstellenmarkt und auf die Betriebe dar, die gern Lehrlinge haben wollen?

Frau Kultusministerin.

Herr Abg. Franz, es ist gesetzlich so geregelt, dass es bis zu drei Stunden Wegezeiten pro Tag geben kann. Man kann nicht einfach über sämtliche Grenzen hinweg entscheiden, dass Schülerinnen und Schüler in andere Berufsschulen gehen. Gerade auf dem Lande und gerade in Nordhessen führt das zu Folgeerscheinungen, wie z. B., dass bestimmte Klassengrößen gar nicht mehr erreicht werden. Von daher gesehen muss eine bestimmte Steuerung vorhanden sein.Vorgegeben ist, dass bis zu drei Stunden Wegezeit täglich sein können.

Zusatzfrage, Herr Abg. Franz.

Halten Sie das Vorgehen des Staatlichen Schulamtes in Fritzlar für sensibel genug, um den Problemen im ländlichen Raum gerecht zu werden?