Protocol of the Session on June 23, 2010

(Beifall bei der LINKEN)

Die Universitätskliniken Marburg und Gießen wurden 2005 fusioniert und anschließend durch den Verkauf von 95 % der Anteile privatisiert.Aus dem Bieterverfahren ist die Rhön AG als Käuferin hervorgegangen. Der Kaufpreis betrug 112 Millionen c. Dabei hatte das Uniklinikum einen Verkehrswert von mindestens 700 Millionen c. 5 % der Anteile verblieben beim Land, das jetzt faktisch keinen Einfluss mehr hat, aber 100 Millionen c als Finanzspritze, als Investitionsspritze postwendend an die Rhön AG zurücküberwiesen hat.

Meine Damen und Herren, diese erste komplette Universitätsklinikprivatisierung in der öffentlichen Hochschulmedizin Deutschlands war von Anfang an umstritten: Neben einer Bürgerinitiative gab es eine Initiative für ein Volksbegehren gegen die Privatisierung und zahlreiche Protestaktionen, weil eine Verschlechterung der Patientenversorgung, der Arbeits-, Lehr- und Lernbedingungen befürchtet wurde. Diese Befürchtungen sind eingetreten.

Herr Büger, Sie sagten, dass die Privatisierung ein Erfolg sei, Sie wollten aber nicht auf Details eingehen. – Dann

lassen Sie mich einmal kurz ein paar „Details“ anreißen, weil Details das Interessante daran sind, wenn wir darüber sprechen, ob es ein Erfolg war oder nicht.

Eines dieser „Details“ ist die Tatsache, dass sich die Oberärzte der Kinderklinik erst vor Kurzem in einem Brandbrief an die Klinikleitung gewandt haben. Darin wird gewarnt, dass das Klinikum „als Haus der Maximalversorgung sowie als Ausbildungsstandort gefährdet“ sei. Die Ärzte beklagen die dünne Personaldecke am Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, unterbesetzte Schichtdienste auf den Intensivstation und fehlende Vertretungen bei Krankheit und Urlaub. Aufgrund von Stellenabbau und des Weggangs von erfahrenem Personal wegen schlechter Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen sehen die Ärzte die Patientenversorgung und die Patientensicherheit langfristig gefährdet. Die Personaldecke sei so dünn, dass die Neugeborenenstation nur noch betrieben werden könne, wenn die ausdrücklich für Forschung und Lehre vom Land finanzierten Stellen zur klinischen Versorgung, also zur nicht wissenschaftlichen Arbeit, herangezogen und damit „zweckentfremdet“ würden.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, so wird die Patientenversorgung natürlich indirekt aus dem Pool für Forschung und Lehre subventioniert, der aus dem hessischen Landeshaushalt finanziert wird. Das ist nicht hinzunehmen. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Rhön AG beim medizinischen Personal spart und dann auf das vom Steuerzahler finanzierte wissenschaftliche Personal zurückgreift, um die Patientenversorgung zu gewährleisten. Frau Ministerin, da bin ich der Meinung, dass die Landesregierung genauer hinschauen muss. Sie muss den Vorwürfen nachgehen und klären, was da dran ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich hätte mir auch gewünscht, Sie hätten etwas dazu gesagt, dass der Wissenschaftsrat dem Uniklinikum Gießen und Marburg ein besonders schlechtes zahlenmäßiges Betreuungsverhältnis von Studierenden zu Professoren attestiert, das drastisch über dem Bundesdurchschnitt liegt. Der Wissenschaftsrat sieht das als Gefahr für die wissenschaftliche Arbeit an.Dazu haben Sie bei der Einbringung des Gesetzentwurfs leider nichts gesagt.

Oberarzt Franz Josef Schmitz erklärt, das Personal habe – Zitat – „kaum noch Zeit, sich um Studenten und Weiterbildung zu kümmern“. Die Mitarbeiter würden „wie Zitronen ausgepresst“. Herr Büger, das ist vielleicht eines der „Details“, die lohnenswert wären zu erwähnen. Die Wahrheit ist immer konkret, und es ist natürlich sehr ungünstig, wenn das eigene Weltbild der Realität nicht standhält.

(Beifall bei der LINKEN)

Als Wolfgang Pföhler, langjähriges CDU-Mitglied und Vorstandsvorsitzender der Rhön-Klinikum AG, im April 2010 voller Stolz die positive Bilanz von 4,8 Millionen c Gewinn für das Uniklinikum verkündet hat, vergaß er, zu erwähnen, wodurch das eigentlich entstanden ist, nämlich größtenteils auf dem Rücken der Beschäftigten und Patienten.Er erwähnte nicht,dass es eine stärkere Belastung der Beschäftigten in Form von Überstunden gibt; bis Juni 2009 waren es allein 250.000. Er erwähnte nicht, dass die Anzahl pflegerischer Überlastungsanzeigen im Klinikum steigt. Er erwähnte auch nicht, dass auffallend viele erfahrene Ärzte und Pflegepersonal das Klinikum in den letzten Jahren verlassen haben.

Trotzdem plant die Rhön AG weiteren Stellenabbau. Das wird zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung führen, und das hat natürlich auch eine Rückwirkung auf die wissenschaftliche Arbeit und den Standort des Klinikums als Ausbildungsstandort.

Meine Damen und Herren, heute ist Gesundheit dank Fallpauschale und Gesundheitsfonds leider zur Ware geworden, mit der sich ordentlich Geld verdienen lässt. Die Zahl der Krankenhäuser in privater Trägerschaft hat sich von 1991 bis 2008 von knapp 15 auf über 30 % gesteigert. Ich finde, dass sich am Rhön-Klinikum in besonders drastischer Art und Weise zeigt, was es bedeutet, wenn die Politik keinen Einfluss mehr darauf hat, was in einer solchen Klinik passiert. Ich finde, das hat die Rhön AG in einer ganz besonders arroganten Art und Weise demonstriert.

Die Stadtverordnetenversammlung Marburg – lassen Sie mich das noch sagen – hatte 2008 in einer Sitzung angesichts der öffentlichen Diskussion über die mangelnde medizinische Versorgung der Patienten des Uniklinikums einen Dringlichkeitsantrag beschlossen – ich glaube sogar, fast einstimmig –, in dem der Magistrat gebeten wurde, „unverzüglich mit dem Vorstand und dem Betriebsrat des Uniklinikums Gespräche über die Qualität der medizinischen Versorgung... zu führen und anschließend der Stadtverordnetenversammlung darüber zu berichten“.

Daraufhin hat der Magistrat in einem Schreiben die Geschäftsführung des Universitätsklinikums über diesen Beschluss informiert und sie um eine Gesprächsrunde im Sinne eines runden Tisches gebeten. Die Geschäftsführung teilte mit, dass sie keine Notwendigkeit dafür sieht, und verwies auf die ausführlichen Informationen einer Pressemitteilung.

Meine Damen und Herren, das finde ich schon dreist. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg, deren Einwohner maßgeblich von den Zuständen am Uniklinikum betroffen sind, macht sich zu Recht Sorgen um die medizinische Versorgung, und die Geschäftsführung ist so dreist, den Stadtverordneten zu sagen: „Wir reden nicht mit euch“, und auch noch auf eine Pressemitteilung zu verweisen. Frau Ministerin, zu diesem Umgang mit Parlamenten hätte die Landesregierung auch einmal etwas äußern können.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Unikliniken gehören grundsätzlich in die öffentliche Hand. Es war ein großer Fehler, diese Uniklinik zu privatisieren. Die Ministerin hat in ihrer Rede auch nichts Anderslautendes gesagt, was auch darauf schließen lässt, dass die Kritik nicht ganz verkehrt ist. Ich finde, es stellt sich jetzt sowohl im Uniklinikumsgesetz als auch im Krankenhausgesetz, das dieses Jahr ausläuft, die Frage, wie wir Personalmindeststandards gesetzlich regeln können, damit eben nicht auf Kosten von Patienten und Beschäftigten Renditen erzielt werden. Bei Ihrer Novelle des Uniklinikgesetzes handelt es sich vor allem – Frau Sorge hat es angesprochen – um redaktionelle Änderungen. Wir können aber auch einmal darüber reden, was man noch regeln könnte, um beispielsweise zu unterbinden, dass – –

Frau Kollegin Wissler, ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich komme zu meinem letzten Satz. – Ich finde, es könnte auch unterbunden werden, dass Unikliniken Leiharbeitsfirmen gründen, die Arbeitnehmer ausschließlich an sich selbst verleihen. Das ist ein Missbrauch von Leiharbeit, und das könnten wir in der Anhörung zum Uniklinikgesetz thematisieren und in das neue Gesetz aufnehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Dann sind wir am Ende der Aussprache zur ersten Lesung angelangt.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Fachausschuss zu überweisen. Gibt es Bedenken? – Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Heilpädagoginnen und -pädagogen – Drucks. 18/2528 –

Es sind fünf Minuten pro Fraktion vorgesehen. Das packen wir noch vor der Mittagspause.

(Zurufe von der CDU und der SPD: Ja!)

Es beginnt die zuständige Ministerin.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf, den ich hiermit seitens der Landesregierung in erster Lesung einbringe, soll die Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur staatlichen Anerkennung im Bereich der sozialen Arbeit an die geänderte Situation im Umfeld der sozialen Arbeit gewährleisten. Die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Ausbildung und Tätigkeit im Bereich der sozialen Arbeit haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt.Im Studium ist in den letzten Jahren die Umstellung von den Diplomstudiengängen auf das gestufte System, also Bachelor und Master,erfolgt.Diese Reform hat unter anderem bewirkt, dass bereits im Studium eine sehr viel größere Heranführung an die Berufspraxis erfolgt und die Absolventen damit eine weitaus größere Berufsfertigkeit erhalten, als dies früher der Fall war.

Darüber hinaus können die Hochschulen heute ihre Studiengänge weitestgehend allein gestalten und sind nicht mehr an die früher etwa in Form von Rahmenordnungen bestehenden Vorgaben gebunden. Zudem haben gesellschaftliche Prozesse die Anforderungen an die Tätigkeiten im Bereich der sozialen Arbeit geändert. Die geschilderten Änderungen können nicht ohne Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Rechtsvorschriften zur staatlichen Anerkennung bleiben, zumal diese in wesentlichen Bereichen noch aus den Neunzigerjahren stammen. Der Ihnen nunmehr vorliegende Gesetzentwurf trägt diesen Entwicklungen Rechnung, indem er eine weitestgehende Deregulierung der bisherigen Regelungen vorsieht. Sein Inhalt orientiert sich im Wesentlichen an dem vom Fachbe

reichstag Soziale Arbeit verabschiedeten Qualifikationsrahmen, in dessen Anhang die Mindestanforderungen an die staatliche Anerkennung niedergelegt sind.

Diese Mindestanforderungen wurden auch durch Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz, der Arbeits- und Sozialministerkonferenz sowie der Kultusministerkonferenz bestätigt. Tragendes Element des Gesetzentwurfs ist, dass auch weiterhin die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Anerkennungsphase und insbesondere auch die Praktikumsstellen gesetzlich vorgeschrieben und hierdurch Mindeststandards gesichert werden.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch weiterhin eine Prüfung für den Erhalt der staatlichen Anerkennung vorgeschrieben ist,die das Erreichen der gesetzlichen Ziele dokumentiert. Damit grenzen wir uns bewusst von den Regelungen in anderen Ländern ab, die mit dem Erreichen des Hochschulabschlusses automatisch eine staatliche Anerkennung verleihen. Gerade das ist von überragender Bedeutung für die soziale Arbeit. Deswegen meine ich, wir sind gut beraten, diesen Weg zu gehen. Der Gesetzentwurf beschränkt sich aber darauf, nur die aus Qualitätssicherungsgründen erforderlichen Mindestregelungen zu treffen und den Hochschulen eine weitgehende Ausgestaltungsbefugnis zu überlassen, sodass der Autonomie in dem Rahmen Rechnung getragen wird.

Neben der Wahlfreiheit der Hochschulen zwischen einer studienintegrierten und einer nachgelagerten Praxisphase werden die Hochschulen künftig die Struktur der Praxisphase und das Prüfungsgeschehen weitestgehend selbst gestalten können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,ich sehe der Beratung im Ausschuss gelassen entgegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Herr Dr. Spies für die SPD-Fraktion, bitte.

Herr Präsident,meine Damen und Herren! Soziale Arbeit ist schwere Arbeit.

(Beifall des Abg. Michael Siebel (SPD))

Sie ist eine sehr anstrengende und herausfordernde Aufgabe, deren Dimension sich nur klarmachen kann, wer sich die genauen Tätigkeiten und Funktionen vor Augen führt.

Die Ausbildung im Bereich der Sozialpädagogik, der Heilpädagogik und der sozialen Arbeit soll auf genau diese Herausforderungen vorbereiten.Auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs kann ein Mensch von 21 Jahren, vollständig ausgebildet – Abitur mit 18 und drei Jahre Studium, darunter 100 Tage Praktikum; ich spreche ausdrücklich von Praktikum und nicht von Praxiserfahrung –, mit Aufgaben konfrontiert werden, in denen es um Familien mit schweren internen Störungen, um Fälle von Kindeswohlgefährdung und Kindesmissbrauch, um die Rehabilitation oder Resozialisierung von Strafgefangenen, um Fragen der Suchthilfe usw. geht.

Ich denke, man wird sehr genau prüfen müssen, ob die vielfältigen Einwendungen der Fachwelt nicht gute Gründe liefern, darüber nachzudenken, ob es tatsächlich mit einem Minimalstandard getan ist. Der einzige Verweis in der Gesetzesbegründung, warum in Zukunft nicht mehr ein ganzes Anerkennungsjahr unter Anleitung, unter Aufsicht, unter Heranführung an diese emotional außerordentlich fordernden Aufgaben, mit denen gerade ein junger Mensch nicht ohne Weiteres zurechtkommt, gefordert wird, bezieht sich auf die vom Fachbereichstag in einem Kompromiss geäußerten Minimalanforderungen. Ob dies tatsächlich der Standard ist, den wir in Hessen haben wollen, diese Frage sollte man in der Anhörung noch einmal kritisch beleuchten.

(Beifall bei der SPD)

Ich will einen zweiten Punkt ansprechen. Die sehr viel längere Praxisphase hat in der Vergangenheit nicht nur dazu geführt, dass den jungen Menschen zur Bewältigung der Herausforderungen ganz andere Voraussetzungen mitgegeben wurden. Sie hat auch bedeutet, dass die, die Sozialarbeiter und Sozialpädagogen einstellen wollten, eine ganz andere Möglichkeit hatten, die künftigen Kandidaten kennenzulernen, sie nämlich nach der Praxisphase zu übernehmen. Die jungen Leute wiederum konnten sich einer wirklich fordernden Aufgabe stellen, sie ausprobieren und noch einmal prüfen, ob das der für sie richtige Weg ist und welche persönlichen Entwicklungen man dafür braucht.

(Beifall bei der SPD)

Ich will einen weiteren Punkt ansprechen. Dass der Gesetzentwurf gegenüber den bisher geltenden Bestimmungen den Regulierungsgrad zurücknimmt, will ich durchaus akzeptieren. Die FDP wird gleich wieder sagen, dass man doch immer so wenige Gesetze wie möglich machen soll.Aber ist es tatsächlich angemessen,an dieser Stelle einen solchen minimalistischen Ansatz zu wählen? Kann es wirklich sein, dass die Qualifikation, die Ausbildung in sozialer Arbeit am Ende hessenweit völlig unterschiedlich sein könnte? Ist das tatsächlich der Anspruch, den das Land an die staatliche Anerkennung stellt, an das staatliche Zeugnis, an die staatliche Bestätigung, dass sich ein junger Mensch nach dieser Ausbildung an jeder Stelle den Aufgaben stellen kann, oder gehört dazu nicht eine vorgegebene Bandbreite an Qualifikationen? Die müsste nämlich anders geregelt werden als nur durch Akkreditierung im Rahmen eines Bachelorstudiengangs. Ist es nicht erforderlich, der tatsächlich gegebenen Gefahr der Beliebigkeit, der Gefahr einer Schwerpunktsetzung nach den Vorlieben einzelner Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, zu begegnen und einen Gesamtkatalog zu fordern?

In anderen Bereichen,z.B.der Medizin,ist es völlig selbstverständlich, wegen der Garantie, die in der staatlichen Anerkennung liegt, sehr genau vorzugeben, welche Kenntnisse und Fähigkeiten bis ins kleinste Detail beherrscht und im Staatsexamen und im Rahmen der Approbation nachgewiesen werden müssen. Sicherlich braucht man das bei dem in Rede stehenden Studiengang nicht in der Tiefe, aber ein bisschen mehr Mut des Landes, festzulegen, was man tatsächlich bekommt, wenn man jemanden mit einer staatlich anerkannten Ausbildung zum Sozialarbeiter – –

Herr Kollege Dr. Spies, Sie müssen zum Schluss kommen.

Wenn man jemandem diese Anerkennung ausspricht, ist das Land gefordert. Ich würde mich freuen, wenn wir im Rahmen der Anhörung und der Ausschussberatungen noch ein Stückchen weiterkämen und prüfen würden, ob nicht ein bisschen mehr Regelung der Sache dienlich wäre.