Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss sagen, auf der einen Seite bin ich überrascht, auf der anderen Seite auch wieder nicht,dass dieses Thema heute doch so ausführlich diskutiert wird. Denn eigentlich ist der Gesetzentwurf, das hat auch Frau Wallmann schon gesagt, nicht wirklich spektakulär.
Wir haben den einzigen Punkt, zu dem es schon vorher Diskussionen gab, sehr ausführlich aufgegriffen, und das ist das Schulgesetz. Alle anderen Punkte und eigentlich auch die Verlängerung der Geltungsdauer des Schulgesetzes sind nicht so spektakulär, dass sie hier eine solche Aufregung rechtfertigen würden. Die Behauptung, die eben hier aufgesellt wurde, dass seit eineinhalb Jahren im Kultusministerium nichts passiert sei, ist schlicht und einfach Nonsens und falsch.
Meine Damen und Herren, wir haben 1.650 neue Lehrer, wir haben eine deutlich bessere Lehrerversorgung als noch vor eineinhalb Jahren. Wir haben ein Mittelstufenschulkonzept vorgelegt und viele andere Dinge auf den Weg gebracht. Für uns hat Sorgfalt eben Vorrang.
Beim neuen innerdeutschen Schulleistungsvergleich sind Bayern und Baden-Württemberg nach Informationen der dpa die klaren Sieger.Aber auch Sachsen und Rheinland-Pfalz sowie Hessen konnten sich in der Spitzengruppe platzieren. Schlusslicht ist in fast allen Disziplinen Bremen.
Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Im Kultusministerium wird sorgfältig und gut gearbeitet. Wenn der Gesetzentwurf zur Novellierung des Schulgesetzes fertig ist,dann wird er auch hier eingebracht werden.Meine Damen und Herren von GRÜNEN und SPD, dann können wir das Ganze hier auch inhaltlich diskutieren.
Herr Wagner, wenn Sie als junger GRÜNER hier gestartet sind und Jahre später mit deutlich weniger Haupthaar – ich kann das sagen; das sieht bei mir auch nicht viel anders aus – immer noch in der Opposition sitzen, dann sollten Sie vielleicht nicht ganz so forsch auftreten, wie Sie das eben gegenüber der Kollegin Wallmann getan haben.
(Beifall bei der FDP und des Abg. Hans-Jürgen Ir- mer (CDU) – Mathias Wagner (Taunus) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, nein!)
Eine Frage habe ich noch an den Kollegen Weiß. Sie werden das Gesetz ablehnen und sind sich der Konsequenzen dessen auch bewusst? Wenn die Geltungsdauer des Ge
setzes nicht verlängert würde, dann würde dieses Gesetz nämlich auslaufen, dann gäbe es in Hessen kein Schulgesetz mehr. Ich weiß nicht, ob Sie sich darüber Gedanken gemacht haben, bevor Sie dieses Abstimmungsverhalten angekündigt haben. Es spricht einiges dafür, dass das die neue sozialdemokratische Chaostheorie ist, die Sie hier verbreitet haben. Aber die werden wir sicherlich nicht mitmachen.Wir werden dieses Gesetz im Ausschuss noch einmal beraten und es dann hier beschließen. – Vielen Dank.
Danke, Herr Müller. – Wir sind am Ende der Aussprache in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften.
Der Gesetzentwurf soll dem Rechts- und Integrationsausschuss zur weiteren Beratung zugeleitet werden. – So beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Einführung eines Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes – Drucks. 18/2526 –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten uns darauf verständigt, dass diese Einbringung ohne Diskussion stattfinden soll. Ich gebe deshalb förmlich diesen Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Einführung eines Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes in den Schoß des Hessischen Landtags und freue mich auf eine angenehme Beratung. – Vielen Dank.
Zur Vorbereitung der zweiten Lesung soll der Gesetzentwurf an den Rechts- und Integrationsausschuss überwiesen werden. – So beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Regelung des Strafvollzugs in Hessen – Drucks. 18/2499 zu Drucks. 18/2323 –
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Schaffung und Änderung hessischer Vollzugsgesetze – Drucks. 18/2498 zu Drucks. 18/2426 zu Drucks. 18/1396 –
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da die Tagesordnungspunkte 13 und 19 gemeinsam aufgerufen werden, werde ich auch beide Berichte abgeben.
Zunächst die Beschlussempfehlung des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Regelung des Strafvollzugs in Hessen, Drucks. 18/2323: Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Beschlussempfehlung des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Schaffung und Änderung hessischer Vollzugsgesetze, Drucks. 18/2426 zu Drucks. 18/1396: Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Klein. – Ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat sich Frau Kollegin Hofmann für die SPDFraktion gemeldet. Frau Hofmann, zehn Minuten Redezeit sind vereinbart.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie Herr Klein eben schon ausgeführt hat,dürfen wir heute in zweiter bzw. dritter Lesung über den Gesetzentwurf der SPDFraktion und über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Schaffung eines Gesetzes für den Erwachsenenstrafvollzug debattieren und anschließend abstimmen. Dieses Haus, aber auch die zuständigen Fachausschüsse, der Rechts- und Integrationsausschuss und der Unterausschuss Justizvollzug, haben sich sehr intensiv mit beiden Gesetzentwürfen auseinandergesetzt.
Zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung gab es eine umfängliche Anhörung. Zu unserem Gesetzentwurf sind im Nachgang der Einbringung auch unaufgeforderte Stellungnahmen der Fachverbände eingegangen. Dafür möchte ich recht herzlich Dank sagen; denn das war nicht selbstverständlich. Es waren sehr umfängliche und sehr qualifizierte Stellungnahmen, die für uns als Fachpolitiker unabkömmlich sind,
um überprüfen zu können, wie gut der Gesetzentwurf ist und ob es an der einen oder anderen Stelle gegebenenfalls noch Änderungsbedarf gibt. Ich kann aber voranstellen, dass die Stellungnahmen, die noch eingegangen sind, unseren Gesetzentwurf vollumfänglich unterstützt haben.
Ich darf hier für die SPD-Fraktion noch einmal erwähnen, dass wir uns für unseren Gesetzentwurf Rat aus der Praxis geholt haben. Wir haben uns auch von den Anregungen tragen lassen, die aus der ersten Anhörung gekommen sind. Des Weiteren haben wir uns von den Regelun
gen des alten Strafvollzugsgesetzes, der Diskussion der Siebzigerjahre und natürlich der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts tragen lassen.Denn man muss in diesem Hause auch einmal ausdrücklich sagen, dass das Bundesstrafvollzugsgesetz, das jetzt durch die entsprechenden Landesgesetze abgelöst worden ist, in der Tat ein gutes, ein modernes Gesetz war.
Ich will ganz kurz auf die wesentlichen Gesichtspunkte unseres Gesetzentwurfs eingehen, weil wir die Diskussion schon sehr umfänglich geführt haben. Für uns sind Resozialisierung und die innere Sicherheit zwei Seiten einer Medaille.Kriminologische Untersuchungen zeigen immer wieder, dass das, was man in Resozialisierung investiert, sich nachher tatsächlich auszahlt. Straftäter werden weniger oft rückfällig, wenn man entsprechend in die Behandlung investiert.
Deswegen ist es für uns besonders wichtig, dass der offene Vollzug als Chancenvollzug bestehen bleibt, dass er nicht abgeschafft wird und, wie es der Gesetzentwurf der Landesregierung vorsieht, sozusagen unter einen § 13 subsumiert wird und nur neben anderen Regelungen wie Lockerungen, Ausgang und Freigang steht und zudem noch sehr restriktiv gehandhabt wird.Wir wollen ganz klar,dass geeignete Strafgefangene – ich möchte ausdrücklich betonen: geeignete Strafgefangene – entsprechende Resozialisierungsmaßnahmen erhalten können und dass geeignete Strafgefangene auch weiterhin im offenen Vollzug als eigenständiger Vollzugsform behandelt werden können.
Für uns war es auch besonders wichtig, dass die Besuchsdauer weiter ausgeweitet wird als in dem Gesetzentwurf der Landesregierung.Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass uns die meisten Sachverständigen attestiert haben, dass unser Gesetzentwurf klarer strukturiert ist,deswegen auch in der Praxis wohl handhabbarer ist als der der Landesregierung, dass er von der Gesetzessystematik her praxistauglicher ist.
Meine Damen und Herren, wir haben noch einen zentralen Punkt aufgenommen, der von den Strafvollzugsbediensteten selbst kam, die ganz klar dagegen sind, dass eine Privatisierungsregelung im Strafvollzugsgesetz steht, die vielleicht nachwirkenden oder praktischen Regelungen Vorschub leistet.Wir haben in unseren Gesetzentwurf klar aufgenommen, dass das eine hoheitliche Aufgabe ist. Wir wollen keine Privatisierung. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf solchen Entwicklungen keinen Vorschub leisten.
Wir haben – das war auch ein Ausfluss der Anhörung – uns sehr darum bemüht, die Regelung zur Sicherungsverwahrung verfassungskonform aufzunehmen. Das war natürlich ein schwieriges Unterfangen, aber ich glaube, es ist uns gelungen. Insofern muss ich Ihnen insgesamt sagen, meine Damen und Herren, dass wir als SPD-Fraktion – darauf können wir stolz sein – ein gutes Erwachsenenstrafvollzugsgesetz vorgelegt haben, das modern ist, das Perspektiven für die Strafgefangenen aufweist,die geeignet sind, die sich bewährt haben, und das die Resozialisierung in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt.
Meine Damen und Herren, insofern bitte ich Sie, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Er ist der bessere Gesetzentwurf. Geben Sie sich einen Ruck. – Vielen Dank.