Protocol of the Session on May 19, 2010

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Wenn wir uns einig sind, können wir diesen Gesetzentwurf zur weiteren Beratung und zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Fachausschuss überweisen. Hat jemand etwas dagegen? – Nein, dann machen wir das so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag – Drucks. 18/2378 –

Wir haben vereinbart, das ohne Aussprache zu machen. Aber der Minister muss das Gesetz einbringen. – Herr Staatsminister Bouffier, wir warten auf Sie.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich würde Ihnen das gerne ersparen, aber nach unserer Geschäftsordnung müssen Gesetzentwürfe begründet werden.

(Günter Rudolph (SPD): Ja, ja, ja!)

Herr Kollege Rudolph, deshalb speziell für Sie und für alle anderen auch.

Ich bringe für die Landesregierung einen Gesetzentwurf ein, der sich mit einem Staatsvertrag beschäftigt, den die Länder miteinander schließen wollen, den die Ministerpräsidenten bereits unterzeichnet haben. Inhaltlich geht es um die Verteilung von Versorgungslasten. Der Sachverhalt ist spannend, er ist außerordentlich erregend, aber er ist wichtig.

Grundlage ist die Tatsache, dass wir nach der Föderalismusreform keine bundeseinheitliche Regelung mehr für solche Fälle haben,wenn z.B.ein Beamter aus RheinlandPfalz zum Land Hessen wechselt, dann vielleicht zu einer Stadt geht, wie auch immer. Es entstehen aus diesen Tätigkeiten unterschiedliche Versorgungsansprüche. Bislang war es häufig so, dass derjenige, der als Letzter jemanden beschäftigte, für die gesamte berufliche Zeit die Versorgungslasten zu tragen hatte. Das war aus allgemeiner Sicht unbefriedigend. Deshalb hat man das geändert.

Zum anderen haben wir aber auch ein Interesse daran, dass nicht wegen versorgungsrechtlicher Fragen Beamte nicht mehr bereit sind, ihren Dienstherrn zu wechseln, z. B. aus dem Bundesdienst in den Landesdienst einzutreten oder auch umgekehrt. Deshalb haben wir einen Vertrag geschlossen, der das regelt. Das gehört zu den Materien, die in aller Regel die Öffentlichkeit nur wenig interessieren, auch nicht interessieren müssen, die allerdings für die betroffenen Beamten von großer Bedeutung sind und die auch für uns als Dienstherren wichtig sind, weil wir ein Interesse daran haben, auch für spezielle Fachbereiche Experten zu gewinnen, die vielleicht bereit sind, sich zu verändern.

Ich denke,dass wir in der Ausschussberatung über die verschiedensten Einzelheiten sprechen können. Ich will nur auf eines hinweisen,was wirklich neu ist.Neu ist,dass jetzt grundsätzlich schon mit dem Dienstherrenwechsel auch die Frage der Versorgung geregelt wird. Bisher wurde das immer ganz am Ende des aktiven Berufslebens geregelt. Für viele war es ungewiss, wie sich die verschiedenen Dienstherren verständigen würden, was anerkannt werden kann und was nicht. Das erscheint mir im Interesse der Beamtenschaft auch sehr sinnvoll.

Hinzu kommt – auch das ist eine heroische Errungenschaft;die Abgeordneten wissen das:wenn es um ihre Versorgungsfragen geht, das sind Kunstwerke –: Wir haben uns in diesem Vertrag verständigt, dass wir die Kunstwerke minimieren und pauschale Lösungen für bestimmte Zeiten vorschlagen. Das erscheint mir sehr sinnvoll. Das ist auch ein wirklicher Beitrag zur Entbürokratisierung.

Ich habe gerade dem Kollegen Staatssekretär Saebisch gesagt: Mir widerfährt es relativ selten, dass das ganze Haus Vorlagen von mir zustimmt. Das könnte eine werden. Ich bitte Sie um Zustimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Ernst-Ewald Roth (SPD): Vorsicht! – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wenn Sie ordentlich arbeiten!)

Herr Minister Bouffier, vielen Dank für die Einbringung des Gesetzentwurfs. – Es gibt keine Aussprache.

Wir überweisen ihn an den Innenausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung.

Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (DRModG) – Drucks. 18/2379 –

Herr Minister, Sie haben wieder das Wort, wenn Sie wünschen.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein! – Minister Volker Bouffier: Das ist ein Fraktionsentwurf!)

Dann gebe ich der CDU-Fraktion das Wort. – Herr Kollege Bellino, bitte.

Herr Präsident, ich bin Ihnen dankbar. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von CDU und FDP bringen heute den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen ein. Damit wollen und werden wir einen wichtigen Schritt zur Anpassung, zur Modernisierung, aber auch zur Effizienzsteigerung des Dienstrechts in Hessen gehen.

(Günter Rudolph (SPD):Wie bitte?)

Lieber Herr Rudolph, meine sehr geehrten Damen und Herren, dies ist unseres Erachtens auch gesellschaftspolitisch geboten und daher in doppeltem Sinne notwendig.

(Günter Rudolph (SPD):Wir gehen einmal zusammen in eine Amtsstube!)

Wir bringen erste Änderungsvorschläge bereits heute, quasi als Vorschaltgesetz, ein, um diejenigen, die von den geplanten Änderungen betroffen sind, rechtzeitig zu informieren, Stichwort: Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Das ist einer der Punkte, die hier geregelt sind, wahrscheinlich der wesentliche Punkt.

Aber schon aus dem Titel „Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen“ können Sie schließen, dass weitere Schritte, weitere Gesetzesänderungen kommen werden.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Drohen!)

Die werden dann in der Tat zu der angesprochenen Modernisierung führen.

Der vorliegende Entwurf und die später folgenden Gesetze basieren auf der Überzeugung, dass eine grundlegende Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften notwendig ist. Wegen des Umfangs, aber auch wegen der individuellen Auswirkungen wurde schon in einem sehr frühen Stadium, ich sage einmal, eine qualifizierte Öffentlichkeit hergestellt.Der Ministerpräsident berief eine parteiübergreifende Mediatorengruppe ein, die ohne Denkverbote und abseits der Tagespolitik wertvolle Hinweise für eine gelingende Dienstrechtsreform liefern sollte. Schon an dieser Stelle danken wir daher dem Bundesminister a. D. Friedrich Bohl, aber auch den Staatsministern a. D. Lothar Klemm und Rupert von Plottnitz sowie dem

Wetzlarer Oberbürgermeister Wolfram Dette für ihre engagierte und sicher nicht einfache Arbeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Minister Volker Bouffier: Ich muss euch auch noch sagen, wann ihr klatschen müsst! – Gegenruf des Abg. Günter Ru- dolph (SPD): Sie loben wir gar nicht, Herr Innenminister!)

Das kommt später.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie sind noch im aktiven Dienst! – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bellino jetzt bei uns?)

Wir sind davon überzeugt, dass die dort zusammengetragenen Vorschläge, basieren sie doch auf einem fundierten Erfahrungsschatz, helfen werden, eine an zukünftigen Herausforderungen orientierte Reform zu verwirklichen. In diesem Entwurf geht es hauptsächlich um die Anhebung der allgemeinen und besonderen Altersgrenzen und zusätzliche Flexibilisierungsangebote bezüglich der Ruhestandsregelung auf Antrag, des Hinausschiebens des Ruhestands und der Erhöhung der Hinzuverdienstmöglichkeit. Hierüber wird sicher im Innenausschuss und in einer vermutlich ausführlichen Anhörung ausgiebig diskutiert werden. Aber schon an dieser Stelle kann gesagt werden, dass die individuellen Wahlmöglichkeiten bezüglich des Eintretens in den Ruhestand erhöht wurden.

Die Anhebung der Altersgrenze folgt den bereits beschlossenen Änderungen im Rentenrecht. Diese Anhebung ist nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit zwischen Beamten und Nichtbeamten sinnvoll, aus Gründen der Gerechtigkeit notwendig und geboten,sondern hat ihren Ursprung in dem allseits diskutierten demografischen Wandel. Die dort gefundenen Erkenntnisse müssen auch in praktische Politik umgesetzt werden. Sonst laufen wir weiter in eine demografische Falle hinein.

Konkret wird die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre angehoben. Dies entspricht, ich sagte es bereits, dem Rentenrecht. Selbstverständlich erfolgen die aus unserer Sicht notwendigen Anpassungen stufenweise und moderat. Ab 2012 werden die ab 1947 geborenen Menschen pro Jahr einen Monat länger arbeiten, die ab 1959 Geborenen pro Jahr zwei Monate länger. Das heißt, wenn man es ausrechnet, dass beginnend ab 2012 dieser Prozess 2029 abgeschlossen sein wird.Wir gehen davon aus,dass dies auch ein ausreichender Vorlauf ist.

Selbstverständlich gibt es für Menschen mit Behinderungen, aber auch für Berufsgruppen, die nachweislich besonderen Belastungen ausgesetzt sind,Sonderregelungen. Für Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte und Feuerwehrleute beginnt der Ruhestand mit 62 Jahren und nicht mit 67 Jahren. Vollzugsbeamte mit langjähriger Tätigkeit im Schichtdienst, im Wechselschichtdienst oder in vergleichbar belastenden Diensten sollen weiterhin mit der Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand gehen können, natürlich abschlagsfrei.

Dem Gebot der Flexibilisierung folgend werden die Möglichkeiten zum freiwilligen oder späteren Eintritt in den Ruhestand ausgeweitet. Damit korrelierend, insbesondere bei dem früheren Eintritt in den Ruhestand von Bedeutung, werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Versorgungsberechtigte verbessert, genauer gesagt: sie werden erhöht.

Geregelt werden auch die arbeitsrechtlich relevanten Auswirkungen des sogenannten Gendiagnostikgesetzes auf die hessischen Beamten. Gendiagnostische Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden. Gesonderte Analysen dürfen nicht verlangt werden. Die Modifizierung der Störfallregelung zum Lebensarbeitszeitkonto – von den neuen Regelungen profitieren die Beschäftigten, indem die Ausgleichsmöglichkeiten erhöht werden –,die Verbesserung bei Jubiläumszuwendungen, das Nichtverfallen von Urlaubstagen, wenn diese krankheitsbedingt nicht genommen werden konnten, und die Verkürzung der Wartezeit für die Zulage bei Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes erhöhen sicher die Motivation. So sieht der Entwurf bezüglich der von mir eben angesprochenen Wartezeit beispielsweise eine Verkürzung von 18 auf 6 Monate vor. Dies dürfte ein Ansporn sein, in jedem Fall aber der Gerechtigkeit dienen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir laden Sie über die Parteigrenzen hinweg zu einem konstruktiven Austausch im Innenausschuss ein und bitten um eine entsprechende Überweisung. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Kollege Bellino. – Herr Kollege Rudolph, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister, Sie haben es ja verstanden. Ich habe Sie eben eigentlich aufgefordert, Ihren Gesetzentwurf gleich mit einzubringen. Denn ich glaube, dass Sie den Gesetzentwurf zu 100 % im Innenministerium haben vorbereiten lassen, was wahrscheinlich zulässig ist. Aber dann sollten Sie es auch sagen. Deswegen finde ich das Verfahren schon sehr merkwürdig.

Die von Ihnen seit Jahren vollmundig angekündigte große Dienstrechtsreform – wir haben es von Ihnen im Landtag mehrfach gehört – lässt weiter auf sich warten. Die dringend notwendige Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts kommt nicht. Herr Bellino, ein zukunftsorientiertes und vor allem europataugliches Dienstrecht wird entgegen den Ankündigungen nicht umgesetzt. Die Möglichkeiten, die Hessen durch die Föderalismusreform erhalten hat, nutzen Sie bei Weitem nicht, und Sie verweisen auf den Vorschlag der Mediatorengruppe.

Im Dezember letzten Jahres hat eine Gruppe – ehrenwerte Ehemalige und nur ein aktiver Politiker – in der Tat den Bericht vorgelegt. Herr Bellino, ich weiß nicht, ob Sie den Bericht gelesen haben; denn Sie, respektive der Innenminister hat in seinem eigenen Gesetzentwurf eigentlich nichts davon umgesetzt. Der Kern Ihres Gesetzentwurfs ist die Erhöhung der Lebensarbeitszeit von Verwaltungsbeamten von 65 auf 67 und von Vollzugsbeamten von 60 auf 62 Jahre. Das ist im Grunde die Kernbotschaft. Dabei geht der Bericht der Mediatorengruppe deutlich weiter. Herr Bellino, warum haben Sie das denn nicht gemacht? Weil es ein erstes Gesetz ist? – Das ist ziemlich albern.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben es offensichtlich nicht hingekriegt. Ich verstehe das, der Innenminister war mit anderen Dingen beschäftigt; er musste schauen, ob die Akten überall da sind. Das kann ich nachvollziehen. Gichwohl: Warum macht man das, wenn wir über eine Reform des Dienstrechts reden, nicht aus einem Guss? Der Titel Ihres Gesetzentwurfs lautet: „erstes Gesetz“. Messerscharf geschlossen, wird es auch ein zweites geben, sonst würde man nicht „erstes“ reinschreiben, denke ich einmal.

(Minister Volker Bouffier: Das ist eine echte Er- kenntnis!)

Herr Innenminister, wahrscheinlich bereiten Sie den zweiten Entwurf vor.Nur frage ich ernsthaft:Was soll das?