Nein, meine Damen und Herren – damit will ich zum Schluss kommen –, wir brauchen weder verpflichtende Werkstätten noch runde Tische oder gar Änderungen am Hochschulgesetz, sondern etwas mehr Ruhe und Vertrauen in die Selbstverwaltung der Hochschulen. Die Bologna-Reform ist ein zu ernstes Thema, als dass man es für tagespolitische Auseinandersetzungen zwischen Opposition und Landesregierung missbrauchen sollte. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten im Dezember 2009 im Plenum eine ausführliche Debatte über dieses Thema. Frau Dorn,damals habe ich ausgeführt,dass wir in Hessen viele Studiengänge bewusst nicht umgestellt haben. Die Statistik gibt das nicht wieder.Wir haben die Studiengänge Medizin, Jura und die Lehramtsstudiengänge nicht umgestellt. Das sind die hauptsächlichen Studiengänge.Von denen, die wir umstellen wollten, sind aber fast 100 % umgestellt worden.
Wie die Kollegen Büger und Reißer bereits erwähnt haben, gibt es zum Bologna-Prozess einen dauerhaften Austausch zwischen den Hochschulen und auch mit dem Ministerium. Es gibt die Bologna-Werkstätten.
Sie haben gefordert,wir sollten Geld in die Hand nehmen. Das tun wir seit drei Jahren. Seit drei Jahren haben wir 2,6 Millionen c in die Hand genommen, um genau denen zu helfen, die bei der Umstrukturierung Probleme haben. Herr Büger hat das auch noch einmal gesagt: Die allermeisten Fachhochschulen haben den Prozess so umgestaltet, dass es vor Ort fast keine Beschwerden gibt. Das ist nämlich in Zusammenarbeit mit den Studierenden, den Unternehmen und allen Beteiligten erfolgt. Die meisten Probleme in der Lehre, die mit dem Bologna-Prozess vermischt werden, gibt es bei den Studiengängen, die überhaupt nicht umgestellt werden.
Wir sind, was das Thema Bologna-Prozess angeht, auf einem guten Weg.Wir sind im Übrigen das Bundesland, das die Studiengänge, anders, als es in Baden-Württemberg und bei anderen der Fall ist, akkreditiert. Frau Kollegin Dorn, in Baden-Württemberg genehmigt das nämlich das Ministerium. Die Qualitätsanforderungen sind bei einem Akkreditierungsverfahren höher. Durch das Akkreditierungsverfahren werden bei uns Dinge ausgeschlossen, mit denen andere Länder eher Probleme haben.
Wir haben die Fachhochschulen alle abgefragt. Die Zahl derjenigen, die sich ganz konkret darüber an den Fachhochschulen beschweren, ist sehr gering.
Es gibt jetzt etwas Neues, nämlich ein Programm zur Verbesserung der Lehre, das auf Bundesebene aufgelegt wurde und mit dem bis zum Jahr 2020 insgesamt 2,2 Milliarden c bundesweit für die Programme zur Verfügung gestellt werden, die aus den einzelnen Bundesländern vorgeschlagen werden, um das Thema Bologna-Prozess voranzubringen.
Sie sehen, wir sind auf einem guten Weg.Am 10. Mai 2010 wird es in Berlin eine Konferenz der Bundesregierung zu dieser dritten Säule geben. Dort wird besprochen werden, wie diese Programme aussehen werden und mit welchen einzelnen Projekten wir uns aus Hessen bewerben können. Ich werde als Wissenschaftsministerin an dieser Konferenz teilnehmen.
Vereinbarungsgemäß überweisen wir die beiden Anträge dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Dem widerspricht keiner? – Dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Erweiterung zu dem Antrag – –
Okay, dann stelle ich das zurück. Er wird gleich verteilt werden. Ich werde ihn dann während der Debatte aufrufen. Okay? – Wir kriegen das alles hin. Wir haben noch viel Zeit.
Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Einsetzung einer Enquetekommission „Fluglärmmonitoring und Gesundheitsschutz“ – Drucks. 18/2240 –
Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Einsetzung einer Enquetekommission „Gesundheitsschutz und umweltbedingte Gesamtbelastung in hessischen Ballungsräumen“ – Drucks. 18/2311 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Es beginnt Herr Kaufmann von den GRÜNEN. Herr Kaufmann, bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Belastung durch Fluglärm, die die Menschen rund um den Frankfurter Flughafen betrifft, ist kein Thema,das wir heute zum ersten Mal besprechen.Ich darf daran erinnern, dass wir im Landtag im Jahr 2007 im Zusammenhang mit der Änderung des Landesentwicklungsplans zumindest mit Mehrheit unter anderem Folgendes beschlossen haben – ich zitiere –:
In den Verfahren nach dem Luftverkehrsgesetz ist aus Rücksichtnahme auf die besonders schutzbedürftige Nachtruhe der Bevölkerung ein umfassender Lärmschutz in den Kernstunden der Nacht von herausragender Bedeutung.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Frage der Betroffenheit von Lärm und die gesundheitlichen Folgen des Fluglärms waren schon immer ein wichtiges Thema im Hessischen Landtag. Das letzte Mal sprachen wir während der Sitzungsrunde im Januar 2010 im Plenum über das Thema Fluglärm. Damals wollten wir mit einer Anhörung zu den aktuellen Problematiken beginnen. Sie haben das abgelehnt.
Deswegen sagen wir jetzt – mit „wir“ sind jetzt die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeint –: Das Thema Fluglärmbelastung und Gesundheitsschutz war und ist für die Mitglieder des Landtags so wichtig, dass wir uns weiterhin intensiv damit befassen müssen und befassen wollen. Wie es übrigens auch angekündigt war, nehmen wir das Minderheitenrecht in Anspruch, um eine Enquetekommission „Fluglärmmonitoring und Gesundheitsschutz“ einzurichten.
Mittlerweile ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE eingegangen,die eine Enquetekommission haben will, die über den Lärm hinaus auch die Schadstoffbelastungen untersuchen und beurteilen soll. Ich sage klar und deutlich, dass wir, die Antragsteller, das Thema auf den Fluglärm begrenzt sehen wollen. Demzufolge werden wir diesen Dringlichen Antrag nicht unterstützen.
Angekündigt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP. Er soll demnächst verteilt werden. Er besagt, dass es eine Erweiterung des Auftrags der Enquetekommission geben soll. – Er wird gerade verteilt. Er wird dann auch aufgerufen werden.
Herr Kollege, da ich schon jetzt sprechen muss, muss ich darauf Bezug nehmen. – Ich kenne ihn in der Fassung des Entwurfs. Ich gehe davon aus, dass das die Fassung des Entwurfs ist.
Man merkt schon an dem zweiten Punkt Ihres Dringlichen Antrags, mit dem Sie die Bezeichnung der Enquetekommission massiv verändern wollen, nämlich von „Fluglärmmonitoring und Gesundheitsschutz“, wie es in unserem Antrag lautet, hin zu „Mobilität, Lärm und Gesundheitsschutz“, dass dies keine Erweiterung, sondern eine grundsätzliche Veränderung wäre. Wir werden dieses Thema heute Nachmittag mit fünf Minuten Redezeit sicherlich nicht zu Ende diskutieren können. Deswegen ha
ben wir signalisiert, dass wir damit einverstanden sind, dass der Komplex dem zuständigen Fachausschuss überwiesen wird.
Ich sage aber bereits hier und jetzt, dass es uns und den Antragstellern insgesamt aus guten Gründen und auch aus der Tradition des Landtags heraus auf die Untersuchung und Bewertung der Auswirkungen des Fluglärms rund um den Frankfurter Flughafen ankommt und nicht darauf, wie es mit Ihrem Dringlichen Antrag offensichtlich intendiert wird, den Lärm aller Verkehrsträger und sonstiger Lärmemittenten umfassend für Hessen zu untersuchen. Das steht in Punkt 5 Ihres Dringlichen Antrags. Das ist ein völlig anderes Thema.
Aufgrund des Zeitablaufs kann man erkennen, dass Sie jetzt auf den allerletzten Drücker mit einem so umfangreichen Dringlichen Antrag gekommen sind. Da könnte man zunächst einmal verleitet sein, zu sagen: Mensch, endlich haben sie verstanden, wie wichtig es ist, sich mit dem Fluglärmmonitoring und dem Gesundheitsschutz der Menschen rund um den Flughafen zu befassen.
Der Ablauf der Ereignisse zeigt jedoch, dass es Ihnen darauf überhaupt nicht ankommt. Vielmehr ist sogar das Gegenteil der Fall. Was Sie Erweiterung nennen, ist in Wahrheit eine massive Veränderung. Sie wollen den Fluglärm sozusagen im allgemeinen Rauschen untergehen lassen. Was die Lärmbelastung des Verkehrs und der sonstigen Emittenten z. B. im Raum Kassel mit der Belastung der Menschen rund um den Frankfurter Flughafen mit Fluglärm zu tun haben könnte, müssen Sie wohl noch einmal erläutern.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen jetzt schon in Vorbereitung der Diskussion im Ausschuss, die wir ganz gewiss in aller Sorgfalt und Ruhe führen werden, dass wir uns unser Minderheitenrecht nicht aushebeln lassen werden.
Wir wollen uns mit Fluglärmmonitoring auf den Frankfurter Flughafen bezogen befassen. Es soll um die von dem Frankfurter Flughafen ausgehenden Lärmbelastungen und den Gesundheitsschutz hinsichtlich genau dieses Fluglärms gehen, und zwar des Fluglärms sowohl tags als auch nachts. Wir wollen uns dabei mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen und gerade auch mit der Kritik befassen, die an manchen der Untersuchungen jetzt aufgekommen ist. Denn uns geht es um Transparenz und darum, das beurteilen zu können, und nicht um eine einseitige Verurteilung in die eine oder andere Richtung.
Herr Kollege Müller, Sie lächeln mich gerade so nett an. Auch wir kennen die Stellungnahme und die Argumentationshilfen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen. Sie versuchen jetzt wiederum,Vorträge, Ergebnisse und Gutachten auszuhebeln und als falsch darzustellen.
Wir sollten uns aufgrund unserer Verantwortung für die Menschen, die rund um den Frankfurter Flughafen leben, vornehmen, alle Aspekte des Fluglärm, des Fluglärmmonitorings und des dazugehörigen Gesundheitsschutzes zu betrachten. Wir sollten daraus dann die notwendigen Konsequenzen ziehen, zum einen im Hinblick auf die Transparenz, dann aber auch hinsichtlich der politischen Entscheidung. Schließlich sind wir hier nicht ohne Entscheidungsbefugnis. Denn sonst hätten wir den Landes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich am Anfang deutlich zu sagen: Die LINKE unterstützt das Anliegen von SPD und GRÜNEN, eine Enquetekommission zum Fluglärmmonitoring und Gesundheitsschutz einzusetzen. Dies ist eine notwendige wichtige Initiative für die Menschen in den Anrainerkommunen. Die Reduzierung durch den Änderungsantrag von CDU und FDP lediglich auf Lärm halten wir für den Versuch, letztendlich die grundsätzliche Position und die Untersuchung zu verwässern und inhaltlich zu reduzieren. Das sehen wir durchaus als problematisch an.
Mit Blick auf die umweltbedingten Gesamtbelastungen der Menschen im Rhein-Main-Gebiet – es geht um mehr als um Lärm und den Gesundheitsschutz, der aus dem Lärm resultiert – ist unserer Meinung nach eine Beschränkung der Enquetekommission auf Fluglärm und Gesundheitsschutz etwas zu eng.
Deswegen hatten wir ursprünglich die Absicht, hierzu einen Änderungsantrag einzubringen und die Ausweitung der Untersuchungsziele auf die Gesamtbelastungssituation der Menschen im Ballungsraum vorzuschlagen. Da dies aber formell nicht möglich war, mussten wir diesen umfassenden Antrag vorlegen. Dabei haben wir zur Vermeidung einer weiteren Enquetekommission, die wir nicht wollen, alle elf Ziele aus dem Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unverändert mit aufgenommen. Wir wissen, dass wir bei der Beschlussfassung auf die Stimmen aus anderen Fraktionen angewiesen sind, um die wir natürlich hiermit werben.
Flugzeuge emittieren mehr als nur Lärm. Stickstoffoxide und Feinstaub sind für die Gesundheitsbelastung der Menschen genauso relevant wie die Freisetzung zahlreicher Giftstoffe durch Müllverbrennung, Kohlekraftwerke und Straßenverkehr. Es ist nicht sinnvoll, zu jedem Umweltproblem wie Feinstaub, Stickstoffoxide, Quecksilberbelastung oder Lärm eine eigene Enquetekommission einzurichten. Hoch problematisch ist auch die Einzelbetrachtung der Emissionen.