Protocol of the Session on March 29, 2010

Herr Minister Banzer.

Nein, es konnte bisher nichts bringen, weil wir es noch gar nicht eingeführt haben. Gegenwärtig ist der Run der Kommunen, Plätze zu schaffen, so groß, dass wir dazu keinen zusätzlichen Rückenwind geben müssen. Aber das muss man von Monat zu Monat oder auch von Antragstermin zu Antragstermin beobachten. Das ist schon ein Instrument, Anreize herauszukitzeln, das ich nicht von vornherein ausschließen möchte. Aber heute halte ich es als ein generelles Mittel für das Land Hessen nicht für notwendig.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Herr Minister, wie bringen Sie die von Ihnen getroffene Feststellung, dass das Antragsverfahren der Kommunen keines weiteren Anreizes bedarf, mit der Tatsache in Einklang, dass – zumindest nach meinem Kenntnisstand – der Mittelabfluss in Hessen für den Ausbau der U3-Plätze eher im hinteren Mittelfeld zu finden ist?

Herr Minister Banzer.

Wir haben bei jedem Abfragetermin ein sich steigerndes Antragsvolumen. Diese statistischen Feststellungen, über die wir in der letzten oder vorletzten Plenarsitzung schon einmal gesprochen haben, sind nicht aussagefähig zu dem Antragsverhalten der Kommunen. Wir liegen bei den zu schaffenden Plätzen nach wie vor im vorderen Drittel der westdeutschen Flächenländer. Darauf ist schon mehrfach hingewiesen worden.

Wir liegen inzwischen eindeutig über 20 %. Die Pläne, die wir sehen, lassen uns gegenwärtig noch nicht daran zweifeln, dass die 35 % erreicht werden. Das Thema, über das wir eher mit den Kommunen reden und nachdenken, ist, ob diese 35 %, wenn die Plätze geschaffen sind, ausreichen, um die Nachfrage der Mütter und Väter ausreichend abzudecken. Denn möglicherweise ist die Bedarfslage inzwischen höher als 35 %.

Frage 239, Frau Abg. Gnadl.

Ich frage die Landesregierung:

Wie sehen, vor dem Hintergrund der Presseberichterstattung der „Wetterauer Zeitung“ vom 11. März 2010 und des „Kreis-Anzeigers Wetterau und Vogelsberg“ vom 13. März 2010 über eine mögliche Schließung des Amtsgerichts Nidda im Zusammenhang mit Einsparungsforderungen im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums, die Pläne der Landesregierung bezüglich des Amtsgerichts am Standort Nidda aus?

Herr Staatssekretär Kriszeleit.

Verehrte Frau Gnadl, mit Erlass vom 19. März 2009 machte der Hessische Minister der Finanzen gegenüber allen Ressorts deutlich, dass die mittelfristige Finanzplanung eine klare Perspektive für einen Haushalt ohne Neuverschuldung aufzeigen müsse und dass es hierzu einer äußerst restriktiven Planung der Ausgabenansätze bedürfe. Außerdem ist die inzwischen in Art. 109 Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ab dem Jahre 2020 für das Land Hessen unmittelbar verbindlich.

Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa möchte auf die zu erwartenden Einsparvorgaben des Hessischen Ministeriums der Finanzen vorbereitet sein und hat deshalb das Projekt „Konsolidierung und Kompensation“ ins Leben gerufen. In diesem Projekt sollen für die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, den Justizvollzug und natürlich auch für das Ministerium Potenziale erarbeitet und – möglichst im Einvernehmen – umgesetzt werden, um Einsparungen nicht nach den zwingenden Vorgaben des Finanzministers und unter großem Zeitdruck erbringen zu müssen, sondern dies gezielt, konzentriert und vorbereitet tun zu können. Gleichzeitig sollen Maßnahmen erarbeitet werden, die geeignet sind, das bisher erreichte hohe Leistungs- und Qualitätsniveau der hessischen Justiz aufrechtzuerhalten.

Das Projekt befindet sich derzeit in der Phase, in der einzelne Vorschläge zur Konsolidierung und Kompensation unter Einbeziehung der Praxis zusammengetragen und überprüft werden. Dazu gehört auch die Frage des Standorts von Gerichten – eine Frage, die der Hessische Rechnungshof bereits in seiner Mitteilung vom 24. Juni 2003, in der er eine Schließung von sogenannten Kleinstamtsgerichten empfohlen hat, aufgeworfen hat.

Derzeit können noch keine Aussagen getroffen werden, welche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung erforderlich sind, insbesondere ob das Amtsgericht Nidda geschlossen werden soll. Dies gilt im Übrigen auch für alle anderen hessischen Gerichte und Justizbehörden.

Zusatzfrage, Herr Dr. Jürgens.

Herr Staatssekretär, warum haben Sie vor der Prüfung der Schließung weiterer Amtsgerichte nicht erst einmal ermittelt, was die Schließung kleiner Amtsgerichte im Jahr 2005 dem Landeshaushalt eigentlich erbracht hat? Meine Kleine Anfrage hierzu zu beantworten waren Sie bisher nicht in der Lage.

Herr Staatssekretär.

Bei der dargestellten Prüfung der Schließung von Amtsgerichten und anderen Justizeinrichtungen gehört die Beurteilung dessen, was in der Vergangenheit erfolgreich geleistet worden ist, immanent dazu.

(Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zusatzfrage, Frau Abg. Gnadl.

Herr Staatssekretär, wie wäre die Schließung von Gerichten mit dem Ziel vereinbar, „das Ansehen der hessischen Justiz im Sinne eines modernen Dienstleisters für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu steigern“, wie

es Herr Staatsminister Hahn auf der Homepage seines Ministeriums formuliert?

Herr Staatssekretär Kriszeleit.

Wenn sich Einrichtungen der öffentlichen Hand den geänderten finanziellen Rahmenbedingungen anpassen, findet das bei den Nutzern, unter anderem von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten, außerordentlich viel Sympathie, weil diese in ihrer Tätigkeit als private Arbeitnehmer diesen Anforderungen tagtäglich selbst unterworfen sind.

Zusatzfrage, Herr Kollege Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Staatssekretär, Sie sprachen von einem Konsolidierungsbedarf, der sich aus der Schuldenbremse ergebe. Ich frage Sie: Welcher zusätzliche Konsolidierungsbedarf für den Landeshaushalt ergibt sich infolge der Steuerbeschlüsse der schwarz-gelben Bundesregierung, und wie konnte diese Landesregierung vor diesem Hintergrund den Plänen der Bundesregierung im Bundesrat zustimmen?

(Minister Karlheinz Weimar:Wie lange wollt ihr das noch verrechnen? – Gegenruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn Sie falsch abstimmen,können wir doch nichts dafür!)

Her Staatssekretär Kriszeleit.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich nehme an, dass Sie mir nachsehen, dass ich eine Frage, die eindeutig das Ressort des Hessischen Ministeriums der Finanzen betrifft, leider nicht beantworten kann.

(Heiterkeit bei der CDU)

Frage 240, Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Unter welchen Voraussetzungen liegt eine förderfähige Verkehrsverbesserung im Sinne des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes im Hinblick auf Sanierungen bzw. Neubauten von Brücken vor?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Merz, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz schreibt die investive Verwendung von GVFGKompensationsmitteln vor. Das bedeutet, die investive Zweckbindung schließt eine Förderung von Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aus.

Sie fragen speziell bezogen auf die Sanierung bzw. den Neubau von Brücken. Nach dem GVFG ist bei Brückenbauwerken unter anderem der Neu- und Ausbau von Straßen förderfähig. Ein Ausbau ist dann förderfähig, wenn der Verkehrswert der Bauwerke verbessert werden kann, z. B. durch die Verbreiterung der Verkehrsflächen oder durch die Erhöhung der Tragfähigkeit. Das sind zwei Beispiele, bei denen GVFG-Mittel bei Brückenbauwerken eingesetzt werden können.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Herr Staatsminister, können Sie sich vorstellen, dass einer Stadt durch die Förderrichtlinien des Landes auferlegt wird, einen Ausbau vierspurig und nicht dreispurig vorzunehmen, weil nur dadurch ein Verkehrsstau, der fünf Minuten ausmacht, aufgelöst werden könne?

Herr Verkehrsminister.

Herr Kollege Merz, ich kann mir alles Mögliche vorstellen, aber Ihre Zusatzfrage hat offensichtlich einen konkreten und realen Hintergrund.Weil ich daran interessiert bin, ein solches Problem zu lösen, schlage ich Ihnen vor: Sagen Sie mir das bilateral oder öffentlich, dann werden wir versuchen, ob die Kriterien, die ich Ihnen genannt habe, anwendbar sind. Sie haben gemerkt, dass ich versucht habe, die Gratwanderung zwischen investiver Förderung und Instandsetzung darzustellen.

Ich rufe die Frage 241 des Herrn Abg.Warnecke auf.

Ich frage die Landesregierung:

Werden in diesem Jahr die notwendigen landesseitigen Haushaltsmittel bereitgestellt, um die durchgehende Asphaltierung des überregionalen Radweges R1 zur Verbindung der Marktgemeinde Niederaula und der Festspielstadt Bad Hersfeld,Ortsteil Asbach,auf der linksfuldischen Seite sicherzustellen?

Herr Minister Posch.

Herr Kollege Warnecke, bei dem angesprochenen Radweg handelt es sich um ein Projekt in kommunaler Baulast, das von der Gemeinde Niederaula und der Stadt Bad Hersfeld in diesem Jahr durchgeführt werden soll.

Das Land ist bereit, die Kommunen dabei mit Fördermitteln zu unterstützen. Im Förderprogramm für das Jahr 2010 stehen für die Projekte Haushaltsmittel in folgender Höhe bereit: für die Gemeinde Niederaula Fördermittel von ca.140.000 c für den Bau der Radwegeverbindung an der B 62 zwischen Niederaula und Bad Hersfeld, für die Stadt Bad Hersfeld Fördermittel in Höhe von ca.290.000 c für den Bau der Radwegeverbindung an der B 62 zwischen Niederaula und Bad Hersfeld im Abschnitt Bad Hersfeld, Ortsteil Asbach. Bei den von mir genannten Zuwendungsbeträgen handelt es sich um die voraussichtlichen Höhen. Die genauen Höhen der Zuwendung werden erst nach Prüfung der Zuwendungsanträge festgesetzt.Wir machen also etwas auf der linksfuldischen Seite.

Frage 242, Frau Abg. Hammann.

Ich frage die Landesregierung:

Wie stellt sie sicher, dass in hessischen Schlachthöfen in jedem Fall eine tierschutzgerechte Betäubung und Schlachtung sichergestellt sind und somit tierschutzwidrige Zustände, wie in den „Tagesthemen“ vom 29. März 2010 dargestellt, ausgeschlossen sind?

Frau Ministerin Lautenschläger.