Protocol of the Session on March 4, 2010

(Lebhafter Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Herr Kollege Rudolph!

Zitat Jörg-Uwe Hahn:

Aus diesem Grunde ist wenigstens an dieser Stelle einmal positiv zu bewerten, dass Herr Henrichs relativ flott durch Verzicht auf das Amt des Präsidenten des Staatsgerichtshofes dieses Gremium nicht mit in diese Debatte hineingezogen hat.

Frau Wolski, nehmen Sie das als Vorbild. Wenn Sie es nicht können, fordern wir die CDU dazu auf. Der Skandal ist da. Das Vertrauen ist nicht mehr vorhanden, es gibt großes Misstrauen gegenüber Frau Wolski. Sie kann ihrem Amt nicht mehr gerecht werden. Ziehen Sie die notwendigen Konsequenzen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Axel Wintermeyer (CDU):Welche denn?)

Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Das Wort hat der Abg. Müller, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rudolph,um eines gleich klarzustellen:Das persönliche Umfeld und der Lebensstil von Frau W. stehen für sich, und beide sind nicht meine. Der Fall W. beinhaltet alles, was ein guter Roman braucht. Dazu sind in allen Zeitungen ausreichend Kommentare geschrieben worden. Dieser Fall eignet sich aber auch ganz hervorragend dazu, die Position des Hessischen Landtags zu elementaren Prinzipien des Rechtsstaats und hier insbesondere zum Grundsatz der Gewaltenteilung deutlich zu machen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wenn ich von der Annahme ausgehe, dass alle in diesem Plenum den Grundsatz der Gewaltenteilung uneingeschränkt mittragen, dann stellt sich die Situation wie folgt dar: Die Staatsanwaltschaft betreibt das laufende Verfahren gegen Herrn W.

(Zuruf des Abg. Dr.Thomas Spies (SPD))

Entschuldigung,das Gerichtsverfahren läuft und ist bald abgeschlossen. Wer da noch lacht, der muss sich über die Realitäten im Klaren sein.

(Zuruf von der FDP: Er versteht das nicht!)

Gleichzeitig beobachtet sie sehr genau, ob sich daraus neue Erkenntnisse ergeben,die auch Frau W.belasten,um dann, wenn diese vorliegen, ebenfalls ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen Frau W. einzuleiten. Bislang hat es solche Erkenntnisse nicht gegeben.

Im Hinblick auf die Frage der Steuern ist festzuhalten, dass Frau W. ihre Steuererklärung nach unserem Kenntnisstand über einige Jahre nicht abgegeben hat. Das allein ist aber noch keine Straftat. Hinsichtlich der Frage, ob sie

Steuern hinterzogen hat, zitiert die „Frankfurter Rundschau“ den Vorsitzenden Richter im Strafprozess gegen ihren Ehemann am 17. Februar 2010 – Herr Präsident, ich zitiere –: „Frau W. habe, soweit wir sehen, ihre Steuern bezahlt“. Ich glaube, die „Frankfurter Rundschau“ ist insoweit unverdächtig. Also ergibt sich auch daraus keine Straftat der Frau W. Folglich ist eine Straftat bei rein objektiver Betrachtung bislang nicht festzustellen. Wie gesagt, bei alldem sind der Lebensstil von Frau W. und die Auseinandersetzung um ihre Familie nicht berücksichtigt, aber eben auch nicht justiziabel.

Die GRÜNEN argumentieren jetzt weiter, dass doch zumindest disziplinarisch gegen Frau W. vorgegangen werden müsse; Grund sei der fortlaufende Verstoß von Frau W. gegen die Pflicht zur Vorlage einer Einkommensteuererklärung nach § 25 Einkommensteuergesetz.

(Zuruf: Genau!)

Meine Damen und Herren, die Einleitung eines solchen Verfahrens wurde tatsächlich von ihrem unmittelbaren Dienstvorgesetzten, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt, geprüft, der im Übrigen über eine langjährige Erfahrung im Disziplinarrecht verfügt und ausführlich begründet hat, warum dieser Verstoß – er ist außerdienstlich geschehen – nicht ausreicht, um ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Dann aber können Sie doch nicht ernsthaft verlangen – –

(Zuruf von der LINKEN)

Das ist nicht peinlich, das ist ein Fakt. Wir sind hier im Bereich Recht.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Es mag sein, dass Ihnen dieser Bereich fernliegt, aber wir können nur nach Recht und Gesetz handeln.

(Zurufe von der SPD und der LINKEN – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN): Das ist ein Skandal!)

Dann können Sie doch nicht ernsthaft verlangen, dass die zweite Gewalt in Figur des Justizministers über den Kopf des unmittelbaren Dienstvorgesetzten – dritte Gewalt – und dessen ausführliche, auf Rechtsprechung gestützte Argumentation hinweg ein Disziplinarverfahren wegen außerdienstlicher Verfehlungen einleitet, das keinerlei Aussicht auf Erfolg haben kann. Das Ministerium hat die Möglichkeit, selbst etwas zu unternehmen, wenn es keinen unmittelbaren Dienstvorgesetzten gibt oder aber wenn sich der Dienstvorgesetzte weigert, sich mit dem Thema Disziplinarverfahren zu beschäftigen. Beides ist hier nicht gegeben. Dann gebietet es wiederum die Gewaltenteilung, dass sich auch das Ministerium zurückhält.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ein Hinweis an Dr. Jürgens: Es gab zum 1. Oktober 2006 eine Novelle der Disziplinarordnung und damit gleichzeitig auch eine Novelle des Richtergesetzes. Mit deren Nichtkenntnis lässt sich vielleicht ein Teil Ihrer Forderungen und Vorwürfe erklären.

Meine Damen und Herren, diese gesammelten rechtlichen Erwägungen halten Sie dem persönlichen Umfeld und dem Lebensstil von Frau W. entgegen und sagen, dass sie damit dem Ansehen des Staatsgerichtshofs schade.

(Günter Rudolph (SPD): In der Tat!)

Ich frage Sie:Welche Konsequenzen wollen Sie als Hessischer Landtag – erste Gewalt – oder als Justizministerium

zweite Gewalt – daraus ziehen? Damit komme ich wieder zum Thema Gewaltenteilung zurück. Diese gibt es in Deutschland aus gutem Grund. Wir sollten sie mit allen Mitteln schützen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Dann aber können wir im vorliegenden Fall nichts tun. Dann ist es die Entscheidung von Frau W., ob sie ihr Amt am Staatsgerichtshof aufgibt oder weiterführt. Darauf kann und sollte weder die erste noch die zweite Gewalt Einfluss nehmen.

(Lebhafte Zurufe von der SPD und der LINKEN)

Die Staatsanwaltschaft ist aufgefordert, den Fall sehr genau zu beobachten. Ich bin sicher, dass sie das macht. Keine Staatsanwältin, kein Staatsanwalt wird sich der Gefahr einer Verurteilung wegen Strafvereitelung im Amt aussetzen, weil er Frau W. schützen will. Sollten Sie solche Zweifel an der Arbeit der Staatsanwaltschaft haben, dann sagen Sie das bitte hier und jetzt.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Dann sollten Sie die Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit der Staatsanwaltschaft aber auch nachhaltig begründen; denn ansonsten schaden Sie dem Ansehen der Justiz. Die Unterstellungen von Herrn Rudolph eben haben dazu schon ihr Übriges getan.

Bitte denken Sie bei allem, was Sie ganz legitim auf politischer Ebene bearbeiten, auch an das Ansehen der Justiz. Hier beziehe ich die Staatsanwaltschaft ausdrücklich mit ein.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Thorsten Schä- fer-Gümbel (SPD): Das sagen Sie mal Frau Wolski!)

Ich denke,wir sind uns einig,dass die Justiz in Hessen eine gute Arbeit leistet, ich möchte sogar sagen: eine hervorragende Arbeit.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das steht überhaupt nicht zur Debatte!)

So ist es.Aber Herr Rudolph hat die Staatsanwaltschaft eben heftigst kritisiert.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Herr Kollege Müller, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ihr parlamentarischer Geschäftsführer kritisiert die Staatsanwaltschaft in heftigster Art und Weise, und Sie sagen, dass an der hervorragenden Arbeit der Justiz keine Zweifel bestehen. Das ist ein sehr schöner Widerspruch, Herr Schäfer-Gümbel.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Thorsten Schä- fer-Gümbel (SPD):Aber Ihr Ministerpräsident sitzt das aus! Das ist unglaublich hier!)

Ich möchte Sie gar nicht bitten, das politisch nicht weiterzuverfolgen; denn das ist Ihre Pflicht und Aufgabe als Opposition.Wenn Sie den Fall W. im Zusammenhang mit der Justiz in der Öffentlichkeit behandeln, dann aber bitte mit dem entsprechenden Fingerspitzengefühl. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Günter Ru- dolph (SPD): Das sollten Sie uns überlassen! Wir brauchen keine Belehrung von Ihnen!)

Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Das Wort hat der Abg. Dr.Wilken, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte damit beginnen, dass ich Herrn M.

(Heiterkeit bei der LINKEN sowie bei Abgeordne- ten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN)