Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE an den Innenausschuss. Gibt es Probleme damit? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Drucks. 18/1894 zu Drucks. 18/1614 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/1857 anzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag bringt ein Plus an Schutz der Fernsehzuschauer vor Schleichwerbung, insbesondere durch nicht gekennzeichnete Produktplatzierungen. Grenzen für die Produktplatzierung und auch für die Produktbeistellung werden aufgezeigt. Sie werden besser als bisher gezogen. Über die Praktikabilität lässt sich mit Sicherheit weiter diskutieren. Die Grenzen werden aber besser als bisher gezogen. Damit wird dem Transparenzgebot ein Stück weit mehr Rechnung getragen, als dies bisher der Fall gewesen ist. Dies gilt auch für die Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Werbung im öffentlich-rechtlichen, aber auch im privaten Rundfunk.
Dies dient dem Schutz des Verbrauchers und auch der Fairness im Wettbewerb; denn – dies muss klar sein – wir haben es immer mit Fragen des Wettbewerbs zu tun. Es ist ganz eindeutig festgelegt, dass Sendeformate, die besonders von Vertrauen geprägt sind und Vertrauen erfordern und auch Kinder ansprechen, frei von Produktplatzierungen sein müssen. Sie müssen vollständig frei von Werbung sein. Das dient auch dem Vertrauen der Menschen in die Sender und in die Sendeformate, die dieses betrifft.
In diesem Bereich sind die Regeln interpretationsfrei und eindeutig. In anderen Bereichen gibt es durchaus Interpretationsspielräume und die Notwendigkeit, Absprachen zu treffen.
Dieser Staatsvertrag und das ihm folgende Gesetz werden der europäischen Richtlinie voll und ganz gerecht. Das vollständige Verbot, wie es gelegentlich auch in der Debatte gefordert wird, ist aus unserer Sicht lebensfremd und wettbewerbsverzerrend.
Mit dem Staatsvertrag wird die EU-Richtlinie im Kern umgesetzt. Deshalb unterstützt die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf.Wir werden ihm heute zustimmen.
Wir haben – das ist ein wichtiger Punkt gegenüber der ersten Lesung – gemeinsam mit der FDP einen Änderungsantrag gestellt, der deutlich zur Entbürokratisierung und zur Kostensenkung im öffentlichen Bereich beiträgt und der es zulässt,dass es zugunsten der Gebührenzahler nicht erforderlich ist, Telemedienkonzepte in Papierform zu veröffentlichen. Es ist nun möglich, diese digital zu hinterlegen. Das ist ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Entbürokratisierung.
In diesem Sinne bitte ich alle, diesem Staatsvertrag und dem ihm folgenden Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen 15 Minuten einholen. Dazu will ich einen Beitrag leisten.
Frau Kollegin Wolff, ich möchte die Beratung etwas weniger theatralisch gestalten. Beim Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag handelt es sich im Wesentlichen um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Deshalb scheidet die Frage in der Diskussion aus, ob es überhaupt keine Produktplatzierungen geben soll; denn das ist Vorgabe der EU-Richtlinie. Daher muss es eine irgendwie geartete Regelung geben.
Ich habe bereits in der Anhörung und im Ausschuss gesagt, dass die Handhabung der Produktplatzierung relativ schwierig sein wird. Produktplatzierung heißt, dass in irgendeinem Film ein bestimmtes Produkt auftaucht. Das Zeigen dieses Produkts wird aber demjenigen, der diesen Film dreht, bezahlt. Am Ende eines solchen Films muss dann stehen, dass das gezeigte Produkt eine Produktplatzierung darstellt und hierfür Geld geflossen ist.
Man muss schauen, ob in manchen Sachen, die etwas merkwürdig daherkommen, etwas Gutes steckt. Ich finde, es steckt etwas Gutes in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Es ist nämlich offensichtlich geworden, dass sich privater Rundfunk nicht mehr ausschließlich aus Werbung finanzieren kann,sondern dass es bei diesem anderer Finanzierungswege bedarf.
Aus diesem Grunde wird die SPD-Fraktion dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Im Rahmen der dualen Rundfunkordnung gibt es eine gemeinsame Aufgabe sowohl des privaten als auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Hierzu zählt meines Erachtens z. B. die Informationspflicht. Diese Angebote müssen auf jeden Fall von beiden gemacht werden. Der private Rundfunk muss aber auch eine Bestandsgarantie haben, die ökonomisch abgesichert sein muss. Insofern halte ich das durchaus für richtig. Es ist klar geworden, dass ausschließlich Werbung nicht mehr ausreicht,um den privaten Rundfunk zu finanzieren.Das ist im Rahmen der Beratung des Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags deutlich geworden.
Zweite Bemerkung. Die Veröffentlichung der Rundfunkkonzeptionen – darauf hat Frau Kollegin Wolff hingewiesen – und der Telemedienkonzepte wurde mit einem Änderungsantrag zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Tat vereinfacht. Das halten wir für richtig. Dem haben wir auch zugestimmt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insofern ist es keine sehr große Sache, die wir hier verabschieden. Ich glaube, in zwei Jahren werden wir über die Kennzeichnungspflicht von Product-Placement völlig anders reden. Denn nach meinem Verständnis wird es sehr schwierig zu überprüfen sein, ob das alles so funktioniert. Aber ich glaube, es ist eine Möglichkeit, damit umzugehen, und eine machbare Möglichkeit. Deswegen werden wir dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. – Herzlichen Dank.
Das war in Ordnung, das war schon gut. Danke sehr, Herr Kollege Siebel. – Das Wort hat Herr Abg. Dr. Wilken, Fraktion DIE LINKE.
(Günter Rudolph (SPD): Jetzt gibt es schon Schulnoten von da vorne! – Gegenruf des Ministers JörgUwe Hahn: Froschhäuser! – Heiterkeit)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rundfunkänderungsstaatsverträge sind bekannt für immer wieder besonders heiße Debatten. So fällt es auch diesmal aus. Ich möchte trotzdem kurz drei Anmerkungen machen; denn ich teile die Einschätzung des Kollegen Siebel, dass nicht alles so heiß gegessen werden wird, aber ich glaube, den einen oder anderen wird es ärgern, was mit diesem Änderungsstaatsvertrag jetzt festgeschrieben wird.
Die Intendanten der Öffentlich-Rechtlichen haben in Anhörungen gesagt, es hätte alles noch viel schlimmer kommen können. Dass es nicht so schlimm gekommen ist, hat die Öffentlich-Rechtlichen überzeugt, sodass sie sagten: Okay, dann machen wir es so. – Meiner Meinung nach
reicht das nicht,insbesondere wenn wir uns angucken,was wir als die Zuhörenden und Zuschauenden uns demnächst bieten lassen müssen.
Es ist allen klar, dass ein wirkliches Überprüfen, ob in einem Film, der aus dem Ausland eingekauft wird, eventuell Produktplatzierungen sind, vom Aufwand her überhaupt nicht leistbar ist. Das haben auch alle Gutachter ganz klar gesagt. Das heißt, für uns Fernsehzuschauenden wird es demnächst so aussehen,dass vor einem Film,in jeder Werbepause und nach dem Film eine Einblendung kommt, mit der wir freundlich darauf hingewiesen werden, dass wir eventuell von Produktplatzierungen im Sinne von Werbung beeinflusst werden könnten.
Dieser Informationsgehalt geht gegen null. Er wird von uns Zuhörenden und Zusehenden ausgeblendet, und wir haben überhaupt nichts damit gewonnen. Einen solchen bürokratischen Aufwand zu betreiben, um im Ergebnis nichts zu erzielen, dem können wir nicht zustimmen.
Zweite Bemerkung. Frau Wolff, Sie haben darauf hingewiesen, dass ein absolutes Werbeverbot undenkbar ist. Warum eigentlich, insbesondere im Öffentlich-Rechtlichen? Der Öffentlich-Rechtliche hat einen fest umrissenen Auftrag, den ich hier nicht zu wiederholen brauche. Wenn Verbraucherschützer uns zu Recht darauf hinweisen, dass es zunehmend Zuhörende und Zusehende gibt, die nicht mehr unterscheiden können, ob es sich um Werbung oder um eine Informationsveranstaltung handelt, dann müssen wir diese Hinweise ernst nehmen und im Sinne des Verbraucherschutzes sagen: Im ÖffentlichRechtlichen haben Werbung und Produktplatzierungen nichts verloren.
Dritte Bemerkung. Es ist natürlich vollkommen richtig, dass dieser Änderungsstaatsvertrag nicht nur in Hessen, in allen Bundesländern und auch nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland verhandelt worden ist.Aber wir sagen ganz klar: Er hätte deutlich besser verhandelt werden können, mit deutlich besserem Ergebnis. Deswegen lehnen wir diesen Vertrag ab. – Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Herr Dr.Wilken. – Das Wort hat Herr Abg. Florian Rentsch,Vorsitzender der Fraktion der FDP.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass Kollegin Wolff sehr gut die Position zusammengefasst hat, die in diesem Fall die Kollegen der Christdemokraten, Sozialdemokraten und Freien Demokraten teilen, nämlich dass dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein Einstieg in den Versuch ist, mehr Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erreichen. Herr Kollege Wilken hat gerade ein bisschen den Finger in die Wunde gelegt bei der Frage, ob das, was dort vereinbart worden ist, ausreichen wird. Ich will es für die vielen Schülerinnen und Schüler, die wir heute hier im Landtag haben, sagen: Es geht bei diesem Vertrag darum, dass
aber vor allen Dingen dort – Werbeprodukte platziert werden, die dort nicht als Werbung erkennbar sind.Wenn also z. B. in einer Fernsehserie der Schauspieler ein Markenprodukt trinkt oder ein Auto einer bestimmten Marke fährt und es eine Verbindung zwischen der Firma gibt, die diese Produkte herstellt, und der Firma, die diese Filme herstellt, dann ist das unseres Erachtens ein Problem.
Dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der Versuch, auf diese Diskussion Einfluss zu nehmen. Ich glaube, dass der Einstieg deshalb richtig ist. Ich gestehe aber, dass die Aussagen von Herrn Dr.Wilken nicht so weit von meiner Position entfernt sind.
Ich habe eigentlich gedacht, das erzeugt mehr Aufsehen. – In der Sache kann man aber klar fragen, ob es ausreicht, was wir hier machen.
Ich gebe zu, dass die Anhörung und auch die Äußerungen der Intendanten ein bisschen den Eindruck erweckt haben, wir sind aus Sicht der Intendanten gerade einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Man kann auch der Meinung sein, dass es hier eine Wettbewerbsverzerrung in dem Sinne gibt, dass der private Rundfunk sich ausschließlich durch Werbung finanziert und der öffentlichrechtliche Rundfunk das große Privileg hat, durch Gebührengelder finanziert zu werden.
Ja, ich glaube schon, dass wir vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr erwarten können, als wir das in den letzten Jahren an einigen Stellen gesehen haben. Denn man kann einmal darüber diskutieren, warum das Nachmittagsprogramm im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Niveau her so heruntergesackt ist. Das liegt hauptsächlich daran, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk versucht hat, mit bestimmten Sendungen Quote zu erzielen, um Werbezeiten besser verkaufen zu können.
Deshalb glaube ich, wir werden bei diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag genau hinschauen müssen, was passiert, ob er denn die Wirkung entfaltet, die wir wollen: einerseits mehr Transparenz, andererseits die Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung. Gleichzeitig wollen wir auch nicht überreagieren.
Deshalb ist dieser Vertrag ein richtiger Einstieg in diese Debatte. Ich glaube, dass wir deshalb auch mit gutem Gewissen zustimmen können. Wir bedanken uns bei der Staatskanzlei für die Verhandlungen in dieser Frage. Sie hat uns aus meiner Sicht gut vertreten und auch das Parlament gut informiert. Vielen Dank an Staatsminister Grüttner. Das war eine sehr freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und der Regierung.
Ich sage aber auch, wir werden weiterhin sehr kritisch auf dieses Verfahren schauen, weil wir als Freidemokraten schon der Auffassung sind, dass Wettbewerbsverzerrung oder Anreize zur Wettbewerbsverzerrung auf jeden Fall vermieden werden müssen. Deshalb werden wir spätestens in zwei Jahren diesen Sachverhalt neu diskutieren. – Vielen Dank.