Protocol of the Session on March 3, 2009

Deswegen brauchen wir dieses Vorschaltgesetz. Sie können es so oft wiederholen,wie Sie wollen.Sie können auch Gesten machen, die sicherlich nicht besonders freundlich für meine Person sind. Nichtsdestotrotz bleibt die Wahrheit:Sie haben das Chaos verursacht,und wir müssen jetzt versuchen, es durch entschlossenes Handeln wieder auszubügeln. Genau das werden wir tun.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor – aus dem Parlament.Aber der Herr Minister hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ob es denn ein Haushaltsgesetz ist oder nicht, kann an dieser Stelle dahinstehen. Es wird sozusagen höchst vorsorglich die dritte Lesung beantragt. Daher können wir uns gelegentlich einmal darüber unterhalten – das macht ja Spaß –, ob das wirklich ein Haushaltsgesetz ist oder nicht. Die Fachleute im Finanzministerium sind der festen Überzeugung, es ist kein Haushaltsgesetz. Insofern haben wir mindestens dort eine abgeschlossene Meinung in der Frage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir brauchen das Gesetz, um bei der Kreditaufnahme flexibler zu werden. Herr Abg. Kaufmann hat es schon gesagt: Drei-Monats-Schatzanweisungen als einzige Möglichkeit, sich zu refinanzieren, sind eine teure Sache. Wir in Hessen sind gerade beim Thema Zinsen und Zinsmanagement führend. Wir haben außerordentlich gute Ergebnisse erzielt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das machen, werden im Moment ein bisschen nervös, weil sie Potenziale und Chancen sehen, für das Land Hessen viel Geld herauszuholen, und es derzeit nicht machen können.

Bürgschaften und Garantien für Wohnungen, das ist auch klar. Über Leerstellen und Altersteilzeit haben wir die Chance, innerhalb der Ressorts dazu zu kommen, dass die Tätigkeit in bestimmten Bereichen nicht zum Erliegen kommt, nur weil zufälligerweise verschiedene Faktoren zusammenkommen. Für das hessische Sonderinvestitionsprogramm und das Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes, gerade dieses unter § 6 genannte Programm, brauchen wir eine Rechtsgrundlage, um die Mittel anzunehmen und durchzureichen. Es sind 718 Millionen c, die vom Bund kommen. Ich bitte Sie, dem zuzustimmen.

Was Herr Kaufmann zu den Themen Straßenbaumaßnahmen und ÖPNV gesagt hat, haben wir beim vorherigen Tagesordnungspunkt diskutiert. Zum Thema Abschluss neuer Arbeitsverhältnisse in den Grenzen des Landes

haushaltes 2008:Wir dürfen auch nach diesem Gesetz nur nach den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung Einstellungen vornehmen; aber wir müssen sie jetzt vornehmen können, damit wir das Programm umsetzen können. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung in der zweiten und dann auch in der dritten Lesung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe die Aussprache und stelle fest, dass die dritte Lesung beantragt worden ist.

Dann stelle ich fest, dass wir die zweite Lesung vollzogen haben und dass wir den Gesetzentwurf nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung dem Haushaltsausschuss überweisen. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich will zunächst einen weiteren eingegangenen und auf Ihren Plätzen liegenden Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend EU-Kommission gibt grünes Licht für den Ausbau des Flughafens Kassel-Calden – wichtiges Signal für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Nordhessen, Drucks. 18/136, aufrufen. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Keiner widerspricht. Dann ist das der Fall. Dann wird dies Tagesordnungspunkt 36 und kann nach Punkt 25 ohne Aussprache aufgerufen werden. Alles klar? – Dann ist es so beschlossen.

Ich will noch bekanntgeben, dass ich darauf hingewiesen worden bin, dass bezüglich des Infrastrukturinvestitionengesetzes der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr beteiligt sein soll. Wenn Konsens besteht, ist das somit eingebracht. Das Gesetz ist also dem Haushaltsausschuss, federführend, und dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, beteiligt, überwiesen.

Ich darf Punkt 7 der Tagesordnung aufrufen:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Zwölften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwölfter Rund- funkänderungsstaatsvertrag) – Drucks. 18/66 zu Drucks. 18/29 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Bauer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Zwölften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge lautet wie folgt:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 2.Plenarsitzung am 18. Februar 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18. Februar 2009 mit dem Gesetz befasst und ist mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP bei Enthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu der Beschlussempfehlung gekommen. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Ich danke Ihnen für die Berichterstattung. – Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen vor.

Dann kommen wir zur Abstimmung.Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist der Gesetzentwurf bei Zustimmung der Fraktionen der CDU,der SPD und der FDP und bei Enthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE somit beschlossen und wird zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Wiederherstellung des bewährten Mitbestimmungsstandards der Personalräte in Hessen – Mitbestimmungswiederherstellungsgesetz (MWG) – Drucks. 18/24 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Das Wort hat Herr Abg. Schaus für die Antragsteller.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Hessische Personalvertretungsgesetz ist nunmehr fast 50 Jahre alt. In dieser Zeit boten und bieten nach wie vor die gleichberechtigte Mitbestimmung im öffentlichen Dienst, die Zusammensetzung der Gremien und die Befugnisse der Personalvertretung immer wieder Anlass für politische und verfassungsrechtliche Streitigkeiten.

Erstmals am 30. April 1986 entschied der Staatsgerichtshof über die Vereinbarkeit von wesentlichen Vorschriften des HPVG, welche im Jahre 1984 neu in das Gesetz aufgenommen wurden. Damals war ich selbst bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal und musste zur Kenntnis nehmen, dass wesentliche Mitbestimmungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten vom Gericht einkassiert wurden.

Im April 1992 wurde der Grundsatz der anteiligen Repräsentanz von Frauen und Männern in den Personalräten erstmals in das Gesetz eingeführt. Dagegen klagten die damaligen Oppositionsparteien CDU und FDP vor dem Staatsgerichtshof – jedoch erfolglos. Eine weitere Verfassungsbeschwerde strengte der Landesanwalt im Juni 1992 an. Er wollte feststellen lassen, dass die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen dann nicht gegeben seien, wenn Maßnahmen ergriffen wurden, die sich aus der Prüfungstätigkeit des Hessischen Rechnungshofs ergaben.Auch diese Klage hat der Staatsgerichtshof mit Urteil vom 27. April 1994 zurückgewiesen, und die Mitbestimmungsrechte blieben in ihrer damaligen Form voll erhalten.

Im Dezember 2004 klagten die damaligen Oppositionsfraktionen von SPD und GRÜNEN gegen die massiven Eingriffe in die Beteiligungsrechte der Personalräte durch das sogenannte Zweite Gesetz zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie das sogenannte Zukunftssicherungsgesetz vom Dezember 2003, besser bekannt als „Operation düstere Zukunft“. Insbesondere durch diese beiden Gesetze wurden seit 1999 durch die CDU/FDP-Koalition und später durch die absolute Mehrheit der CDU tiefe Ein

schnitte in die bestehenden Beteiligungsrechte der Personalvertretungen, insbesondere in der Mitbestimmung bei wirtschaftlichen und organisatorischen Maßnahmen, aber noch viel stärker beim Initiativrecht sowie beim Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle, vorgenommen, die die Rechte von Beschäftigten in ihrem Arbeitsumfeld bis zur Unkenntlichkeit verstümmelten. Mit den Regelungen des neuen § 81a zur Personalvermittlungsstelle, PVS, wurde im Landesbereich den letzten Resten vorhandener Mitbestimmungsrechte von Personalvertretungen der Garaus gemacht, um freie Bahn beim Umbau der Landesverwaltung, beim erheblichen Personalabbau und beim Ausstieg aus der Tarifgemeinschaft der Länder zu schaffen. In den Augen der konservativen Landtagsmehrheit und der konservativen Landesregierung stören offenbar selbstbewusste Personalvertretungen und starke Gewerkschaften solche Prozesse nur. Deshalb sollen die Personalräte in eine demütigende Bittstellerrolle zurückgedrängt werden.

Mit dem heute eingebrachten Mitbestimmungswiederherstellungsgesetz wollen wir uns diesem verhängnisvollen Trend entgegenstellen.Wir greifen deshalb die Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds und seiner Einzelgewerkschaften auf, die nahezu ausschließlich darauf gerichtet sind, den Zustand von Mitbestimmung und Beteiligung der Personalvertretungen wiederherzustellen – sozusagen eine Art Restauration. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir aber auch die öffentliche Debatte über die gleichberechtigte Teilhabe der immerhin 240.000 betroffenen Beschäftigten beim Land Hessen, bei den Kommunen, bei den Universitäten und Hochschulen, im öffentlichen Gesundheitswesen, im Bereich des Hessischen Rundfunks sowie der Sozialversicherung anstoßen und dafür werben, deren Personalvertretungen gerade jetzt, in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten, zumindest einen Teil der Mitbestimmungsrechte einzuräumen, die allen Betriebsräten in privaten Unternehmen weitgehend unbestritten seit Jahrzehnten gesetzlich zustehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wollen dabei auch darauf aufmerksam machen, dass die Mitbestimmungsrechte im öffentlichen Dienst in Hessen zwischenzeitlich weit hinter denen anderer Bundesländer oder gar des Bundes zurückgefallen sind. Aus „Hessen vorn“ wurde „Hessen hinten“. Diesen Missständen soll durch unseren Gesetzentwurf Abhilfe verschafft werden.

Beispielhaft möchte ich mich auf folgende Einzelregelung in unserem Gesetzentwurf beziehen. In § 12 HPVG soll die Zahl der Personalratsmitglieder sowohl bei kleineren Dienststellen als auch bei sehr großen Dienststellen angehoben werden. Gleiches gilt für die Höchstzahl der Personalratsmitglieder beim Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst und bei den Stufenvertretungen. Hier ist für uns nicht nachvollziehbar, dass die Zahl der Personalratsmitglieder in Bereichen mit mehr als 10.000 Beschäftigten auf lediglich 17 reduziert wurde.

Entsprechende Verschlechterungen wurden auch hinsichtlich der Freistellung von Personalratsmitgliedern in großen Stufenvertretungen vorgenommen, wo lediglich noch zwei Mitglieder freigestellt werden können. Hier fordern wir, die bewährten Regelungen wieder einzuführen und die Zahl der Freistellungen auf bis zu vier anzuheben. Dass selbst dies noch zu wenig ist, wenn man bedenkt, dass die Personalräte einer großen Personalverwaltung gegenüberstehen, liegt auf der Hand.

In § 63 sollen die Mitwirkungsrechte beim Erlass von Verwaltungsanordnungen in Mitbestimmungsrechte umgewandelt werden. Dies ist dringend notwendig, um auf Augenhöhe an gemeinsamen Lösungen in den Verwaltungen zu arbeiten.

(Beifall bei der LINKEN)

In § 69 soll das Initiativrecht der Personalräte wieder auf alle Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterliegen, ausgedehnt werden, denn das Initiativrecht ist das Kernrecht gleichberechtigter Beteiligung der einzelnen Beschäftigten durch und über ihre Personalvertretungen.

In § 71 wird die Einsetzung wie die Arbeit der Einigungsstelle geregelt. In der Praxis hat es sich als sehr schwierig erwiesen, qualifizierte Vorsitzende und externe Beisitzer zu finden, weil kein Vergütungsanspruch besteht. In der Konsequenz wurde die Einrichtung Einigungsstelle dadurch stark geschwächt.Aus diesem Grunde haben wir einen Vergütungsanspruch aufgenommen, wie dies im Bereich der Betriebsverfassungen langjährig geübter Brauch ist.

Durch § 81 Abs. 5 HPVG in der alten Fassung wurde die Mitbestimmung im sozialen Bereich faktisch ausgehebelt.

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Herr Präsident, ich komme zum Ende. – Aus diesem Grund wollen wir die Vorschrift ersatzlos gestrichen haben.

Mit dieser Gesetzesinitiative wollen wir die bestehenden Ungleichgewichte zwischen Dienststellenleitungen und Personalvertretungen in personellen,sozialen und organisatorischen Angelegenheiten ausgleichen – nach dem Sinn des Art. 27 der Hessischen Verfassung, der lautet: „Die Sozial- und Wirtschaftsordnung beruht auf der Anerkennung der Würde und der Persönlichkeit des Menschen.“

(Beifall bei der LINKEN)

Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Bellino für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Gesetzentwurf der LINKEN zum Mitbestimmungswiederherstellungsgesetz,der uns vorliegt und zu dem uns hier vorgetragen wurde, stehen wir mehr als skeptisch gegenüber.Würden wir heute abstimmen, würden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Ich gehe aber davon aus, dass wir ausreichend Gelegenheit haben, das Thema im Innenausschuss inhaltlich zu diskutieren.

An dieser Stelle schon so viel: Unabhängig davon, dass dieser Gesetzentwurf Mängel aufweist und in Teilen bereits im Hessischen Beamtenrechtsanpassungsgesetz umgesetzt wurde bzw. umgesetzt wird, geht er in seiner inhaltlichen Intention auf die Zeit vor 1999 zurück. Dass

dies nicht in unserem Sinne ist, werden Sie sicherlich verstehen.

(Zuruf des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Die jetzige Regelung ist, auch wenn der Vorredner dies, gerade im Schlussteil seiner Rede,infrage gestellt hat,verfassungskonform – das haben die Gerichte bestätigt – und befindet sich im Einklang mit zahlreichen Gesetzen, die im Nachhinein mit gleicher Intention verabschiedet wurden. Denn die Diskussionsgrundlage, die Idee, die dahinter stand und steht, ist, dass dieses Gesetz und die damit verbundenen Gesetzesänderungen auch dem Ziel dienen sollen, durch den Erlass entsprechender Verfahrensvorschriften eine sach- und zeitgerechte Erfüllung der Amtsaufträge zu gewährleisten, und zwar in einer Art und Weise, die von einem hohen Maß an Effizienz und Bürgernähe gekennzeichnet ist. Sie haben meines Erachtens nicht darauf hingewiesen, dass die zweite Seite der Medaille ist, dass wir gerade dann, wenn der Staat tätig wird, darauf achten müssen, dass das, was er tut, effizient ist und dass es in der Tat den Bürgerinnen und Bürgern dient.