Wenn Sie als Minister verantwortlich wären, könnten Sie eine solche Maßnahme nie und nimmer unterstützen. Deshalb ist es für alle Seiten richtig, dass wir ein modernes Arbeitszeitmanagement, einen längeren Zeitraum zur Verfügung haben, wenn auf der einen Seite die Dienstleistung erbracht werden muss, auf der anderen Seite für den Betreffenden irgendwann die Freizeit wieder zur Verfügung stehen muss. Deshalb kann man dem Antrag der LINKEN, egal wie man ihn sonst bewertet, aus sachlichen Gründen schlicht nicht beitreten, denn er ist verfehlt. Im Übrigen waren wir uns einig, was das Gesetz als Ganzes angeht.
Letzte Bemerkung. Lieber Herr Rudolph, Sie haben die Mediatoren angesprochen. Es gebietet die Fairness: Da gibt es nicht nur einen sehr verdienten Sozialdemokraten.
Dort gibt es einen sehr hoch angesehenen grünen früheren Kollegen. Dort gibt es einen Freien Demokraten und einen Christdemokraten. Ich darf Ihnen versichern: Die vier sind munter und sehr intensiv dabei. Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns die Mediatoren einen Vorschlag vorlegen werden, der eine breite Diskussion ermöglicht. Damit es sich nicht falsch festsetzt, sage ich hier: Es ist nicht der Vorschlag des Innenministers, der dann kommt. Zum Mitschreiben: Es ist der Vorschlag der Mediatoren.
Ich bin aber sehr zuversichtlich,dass das Haus diese Fleißarbeit – das ist sehr viel Arbeit – der Mediatoren mit großer Dankbarkeit entgegennehmen wird. Alles andere wird dann zu erörtern sein.
Ich bedanke mich, dass die Vorlage der Landesregierung hier Zustimmung findet, und bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung.
Wir können dann in die Abstimmung eintreten. Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/99, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag der LINKEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/134, abstimmen. Wer möchte zustimmen? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD.Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE ist der Änderungsantrag angenommen.
Ich lasse in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Anpassung des Beamtenrechts in Hessen an das Beamtenstatusgesetz in der eben geänderten Fassung abstimmen. Wer stimmt dieser Vorlage zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und somit zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen in Hessen – Drucks. 18/121 zu Drucks. 18/27 –
Dazu rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/128, und den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/130, auf.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Konjunkturprogramme zügig umsetzen – fairen Wettbewerb und Korruptionsschutz weiterhin gewährleisten – Drucks. 18/123 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen in Hessen, Drucks. 18/27. Hierzu lag der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/120, vor.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr haben in einer gemeinsamen Sitzung am 18. Februar 2009 mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN beschlossen, eine schriftliche Anhörung und ein Gespräch zu dem Gesetzentwurf durchzuführen.
Zuvor wurde der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im März 2009 zu dem Gesetzentwurf eine mündliche Anhörung durchzuführen und die zweite Lesung für die Plenarsitzungsrunde vom 31.März bis 2.April 2009 vorzusehen, mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD abgelehnt.
In einer ebenfalls gemeinsamen Sitzung am 2. März 2009 haben der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr das Gespräch zu dem Gesetzentwurf geführt.
In der gemeinsamen Sitzung am 2. März 2009 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr dem federführenden Haushaltsausschuss mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen, dem Plenum die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs in zweiter Lesung zu empfehlen.
Der Haushaltsausschuss ist in der gemeinsamen Sitzung dem Votum des beteiligten Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit demselben Stimmenverhältnis gefolgt.
Zuvor haben der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und der Haushaltsausschuss einvernehmlich dem Antrag der LINKEN entsprochen, die Behandlung des Änderungsantrags Drucks. 18/120 zurückzustellen und ihn nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zu behandeln.
Meine Damen und Herren, ich darf darauf verweisen, dass der Dringliche Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Wirtschaftskrise bekämpfen – sozial, transparent und nachhaltig investieren, Drucks. 18/137, vorliegt. Ich schlage vor, wenn die Dringlichkeit bejaht wird, dass er bei diesem Tagesordnungspunkt mit diskutiert werden kann. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Das ist der Fall. Dann sind Sie einverstanden, dass ich ihn zu diesem Tagesordnungspunkt aufrufe.Vielen Dank.
Als Erste hat Frau Kollegin Erfurth für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Frau Kollegin, die Redezeit beträgt zehn Minuten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Änderungsantrag und mit dem dazugehörigen Dringlichen Entschließungsantrag machen wir Ihnen und insbesondere den Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP ein Angebot, dass wir das Gesetz zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen in Hessen auf eine breitere gesellschaftliche Basis – –
Frau Kollegin,vielleicht können Sie das Mikrofon etwas tiefer stellen, d. h. das Pult etwas herunterfahren. Es gibt Hinweise aus dem Plenum, dass Sie schlecht gehört werden.
Wir bieten Ihnen also an, das Gesetz zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen und sich nicht darauf zurückzuziehen, das Gesetz alleine, mit Ihrer Mehrheit, zu verabschieden, sondern auf uns zuzukommen und gemeinsam zu überlegen, wie wir das Gesetz verbessern und wie wir gemeinsam dafür sorgen können,dass in Hessen die Schulen baulich besser ausgestattet werden.
Ich habe es schon beim letzten Mal vorgetragen: Hinsichtlich der Investitionen in die Schulen stimmen wir Ihnen zu. Hier gibt es unbestritten einen Investitionsstau, und wir halten es für sinnvoll, die Schulträger zu unterstützen.
Zu den übrigen Bereichen haben wir Ihnen unseren Änderungsantrag und den Entschließungsantrag vorgelegt. Aus unserer Sicht sind beide dazu geeignet, das Gesetz zielgenauer zu machen und nachteilige Wirkungen zu beseitigen.
Zunächst einmal geht es darum, die Verteilung und den Umfang der Mittel im Gesetz insoweit zu konkretisieren, dass die zum Vergabezeitpunkt gültige Energieeinsparverordnung berücksichtigt wird. Alle Rednerinnen, auch von der CDU und der FDP, haben immer wieder betont, es gehe darum, Energieeinsparungen seien oberstes Gebot. Auch die Vertreter der anwesenden Verbände haben in der Anhörung versichert, das sei selbstverständlich.
Ich sage:Wenn es denn so selbstverständlich ist, dann lassen Sie es uns aus der Begründung ins Gesetz übernehmen. Dann haben wir es da, wo es hingehört, nämlich im Gesetz verankert.
In die gleiche Richtung geht der zweite Punkt unseres Änderungsantrages.Wir möchten sicherstellen, dass bei allen Investitionsmaßnahmen die weitgehende Barrierefreiheit im Sinne des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes hergestellt wird. Wenn wir schon mit öffentlichen Mitteln aufwendig bauen, dann sollten wir es doch so tun, dass Menschen mit Mobilitätsbehinderungen unsere mit öffentlichen Geldern so schön geförderten Bauwerke auch ohne größere Umstände erreichen können.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Das steht doch in der Bauordnung!)
Es steht nicht im Gesetz, ich habe ausdrücklich danach gesucht. – Wenn Sie damit einverstanden sind, wäre es ein Einfaches, das im Gesetz zu verankern und festzustellen, dass es dem Hessischen Landtag wichtig ist, dass das Geld mit dafür verwendet wird.
In § 6 wollen wir konkretisieren, wofür die Mittel eingesetzt werden, die für die sonstige kommunale Infrastruktur verwendet werden.Wir möchten gerne erreichen, dass diese Mittel zielgerichtet verwendet werden, und zwar für die energetische Sanierung, für Nahwärmenetze, für den ÖPNV, für Kinderbetreuungseinrichtungen und für die moderne Breitbandtechnologie. Wir halten es nicht für sinnvoll, diese Mittel ausschließlich der Beliebigkeit von Bürgermeistern und Landräten preiszugeben.