Protocol of the Session on March 3, 2009

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Abg. Dorn, das Gesetz zum Vollzug der Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes läuft zum 31. Dezember dieses Jahres aus. Insoweit wird jetzt eine Evaluierung durchgeführt. Sobald diese durchgeführt ist, wird die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die von ihr aus der Evaluierung gezogenen Schlüsse enthält.

Zusatzfrage, Herr Abg. Frömmrich.

Frau Ministerin, ist schon jetzt absehbar, ob die bei der Beschlussfassung über das Kommunalisierungsgesetz von vielen Interessengruppen angesprochenen Schwierigkeiten im Verfahren auftreten? Ist schon jetzt absehbar, dass die Übertragung auf die Kommunen zu Schwierigkeiten im Vollzug geführt hat?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Herr Kollege Frömmrich, Sie wissen, wir haben Gesetze extra deswegen befristet, dass im Vorfeld des Auslaufens eines solchen Gesetzes eine umfassende Gremienbeteiligung stattfinden kann. Es wird auch in diesem Fall so sein, dass alle betroffenen Gremien, die Verbände und selbstverständlich auch die Kommunalen Spitzenverbände angehört werden, sodass wir danach als Landesregierung mit den Erfahrungen aus dieser Evaluierung einen Vorschlag für ein weiteres Gesetz machen können.

Frage 16, Frau Abg. Sorge.

Ich frage die Landesregierung:

Gibt es bereits Planungen,wie der „Affenstein“ in das Neubauvorhaben der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt integriert werden soll, nachdem nun nachgewiesen ist, dass es sich tatsächlich um ein mittelalterliches Bauwerk handelt?

Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,der „Affenstein“ wird erhalten werden. Der Ausgrabungsfund wird baulich in das auf dem Campus Westend neu zu errichtende Institutsgebäude der zweiten Entwicklungsstufe der Universität Frankfurt angemessen integriert werden. Das Konzept wird derzeit mit der Denkmalpflege im Detail abgestimmt. Die damit verbundenen Kosten werden vom Land finanziert.

Zusatzfrage, Frau Abg. Sorge.

Frau Ministerin, können Sie zu gegebener Zeit im Wissenschaftsausschuss vorstellen, wie der „Affenstein“ integriert werden soll?

Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, selbstverständlich kann ich das, und ich sage hiermit zu, dass wir das im Wissenschaftsausschuss darstellen werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Fragestunde.

(Die Frage 17 und die Antwort der Landesregie- rung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 18 bis 20 sollen auf Wunsch der Fragestellerinnen in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Wahlen

a) Wahlausschuss zur Wahl der richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs

Nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof wird die Wahl der richterlichen Mitglieder „durch einen vom Landtag aus seiner Mitte gewählten Wahlausschuss vollzogen. Dieser besteht aus acht Abgeordneten“, die aufgrund von Vorschlagslisten entsprechend dem in § 10 Abs. 3 Landtagswahlgesetz beschriebenen Verfahren, Hare-Niemeyer, ermittelt werden (§ 5 Abs. 4 StGHG).

Diese Liste kann nach § 5 Abs. 3 Staatsgerichtshofgesetz dem Landtag nur „von seinen Fraktionen vorgelegt werden“.

Sind mehrere Personen zu wählen, legen die Fraktionen Listen vor, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten sollen. Listenverbindungen sind nach § 9 Abs. 3 Satz 1 und 2 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags zulässig.

Die Wahlvorschläge der CDU- und der FDP-Fraktion, Drucks. 18/124, der Fraktion der SPD, Drucks. 18/125, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/126 und der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/127, liegen Ihnen vor. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Herr Schaus widerspricht. Dann müssen wir geheim wählen. Ich bitte, mir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu benennen. – Ich berufe zu Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfern die Abg. Wallmann, CDU, den Abg. Warnecke, SPD, den Abg. Mick, FDP, die Abg. Sorge, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und die Abg. Schott, DIE LINKE.

Sind die Wahlhelfer an ihren Positionen? – Sie sind noch nicht ganz fertig.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ihre Aufmerksamkeit und darum, die Gespräche im Saal einzustellen.

(Die Wahlurnen werden auf dem Stenografenpult aufgestellt.)

Es gibt nun einen Namensaufruf. Nach dem Namensaufruf der Abgeordneten, der gleich erfolgen wird, erhält jeder von Ihnen von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern einen gefalteten Stimmzettel, der die Vorschläge enthält. Wir durchstechen nicht, sondern wir kreuzen an – nur damit das klar ist.

Der Ausgabetisch befindet sich von mir aus gesehen rechts, von Ihnen aus gesehen links. Von dort aus gehen Sie zu einer der beiden Wahlkabinen hinter der Portraitwand; das kennen Sie.

Ich weise Sie darauf hin – das ist wirklich wichtig –, dass der Stimmzettel nur ein Kreuz, aber keinerlei weitere Anmerkungen oder Kennzeichnungen enthalten darf. Sonst sind die Stimmzettel schlicht und einfach ungültig.

Dann nehmen Sie den Stimmzettel, falten ihn wieder und werfen ihn in eine der beiden Wahlurnen, die sich auf dem Stenografentisch befinden. Ist alles in Ordnung? – Die Wahl kann beginnen.

(Namensaufruf)

Meine Damen und Herren, ich frage jetzt: Hat jeder Aufgerufene seine Stimme abgeben können? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte, auszuzählen.

Ich unterbreche die Sitzung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

(Unterbrechung von 15:40 bis 15:50 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Ich eröffne die Sitzung wieder und darf Ihnen das Ergebnis der geheimen Wahl zur Wahl des Wahlausschusses zur Wahl der richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs mitteilen.Es hat vier Vorschläge gegeben,die ich Ihnen vor der Wahl bekannt gegeben habe.

Es wurden 116 Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel beträgt null.

(Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zurufe: Ui!)

Ich gehe davon aus, dass Sie jetzt bei der Nennung jeder Zahl klatschen werden. Ich bin einmal gespannt. Bei der nächsten Zahl können Sie noch klatschen. – Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt 116. Auf den Vorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP entfielen 66 Stimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zurufe: Oh!)

Auf den Vorschlag der Fraktion der SPD entfielen 27 Stimmen, auf den Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17 Stimmen und auf den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE sechs Stimmen bei keiner Enthaltung.

Damit sind folgende Abgeordnete als ordentliche Mitglieder gewählt. Es sind die Kolleginnen und Kollegen Wintermeyer, Beuth, Blum, Honka, Bellino, Hofmann, Faeser und Dr. Jürgens. Zu Nachrückern sind gewählt die Abg. Lenz, Müller (Heidenrod), Peuser, Gerling, Wallmann, Siebel,Weiß und Sorge.

Die Wahlniederschrift ist von den Mitgliedern des Wahlausschusses unterschrieben. Damit ist alles ordnungsgemäß verlaufen. Ich habe das Ergebnis der Wahl festgestellt. Damit haben wir Tagesordnungspunkt 2 a erledigt.

Ich rufe damit auf:

b) Richterwahlausschuss

Nach § 9 Abs. 1 des Hessischen Richtergesetzes besteht der Richterwahlausschuss unter anderem aus sieben vom Landtag berufenen Mitgliedern, die nach § 10 Abs. 1 Hessisches Richtergesetz „nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt“ werden.

Zum Mitglied kann nur berufen werden, wer zum Landtag wählbar ist. Die Mitglieder sollen im Rechtsleben erfahren sein.