Herr Minister, teilen Sie meine Einschätzung, dass die personelle Ausstattung des Amts für Straßen- und Verkehrswesen in Eschwege nicht ausreicht, um die notwendigen Vorhaben voranzutreiben – Stichwort: A 44, diese Ortsumgehungen, Planung der Landesstraßen usw. –, dass da dringender Handlungsbedarf ist?
Nach meiner gegenwärtigen Einschätzung – ich kann nicht alles übersehen, was in den letzten Wochen, Monaten und Jahren passiert ist – teile ich diese Einschätzung nicht; denn zum einen habe ich gesagt, das Verfahren bei der Straßen- und Verkehrsverwaltung,der unteren Ebene, ist abgeschlossen, und das Haus, die Planfeststellungsbehörde, erarbeitet bereits den Planfeststellungsbeschluss. Das bezieht sich auf die Ortsumgehung Eschwege.
Bezüglich der B 249 bei Meinhard-Frieda sind im Zuge des Anhörungsverfahrens zusätzliche Forderungen erhoben worden, die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens bearbeitet werden müssen. Dabei geht es um eine zusätzliche Brücke. Hier ist die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, des Bundes, einzuholen. Das sind Fragen, die überschaubar sind und auch geklärt werden, sodass ich nach meiner jetzigen Einschätzung nicht glaube, dass das irgendetwas mit nicht vorhandenen Arbeitskapazitäten in dem von Ihnen genannten Amt zu tun hat.
Es wurde im Laufe des Verfahrens immer wieder Kritik laut, dass im Abstimmungsverfahren zwischen dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege und dem Re
Ich habe eben gesagt, dass nach meinem jetzigen Verfahrensstand, bezogen auf diese zwei Projekte, von Sand im Getriebe nicht die Rede sein kann. Herr Kollege Quanz, sofern Sie insgesamt die Belastung der beteiligten Ämter für Straßen- und Verkehrswesen beispielsweise im Zusammenhang mit der A 44 ansprechen, bin ich dabei, Überlegungen anzustellen, diese Ämter zu entlasten bzw. dazu beizutragen, dass die notwendigen Planungsarbeiten zügig vorangetrieben werden können. Aber in der Sache, bezogen auf diese zwei Projekte, kann ich die Annahme Ihrerseits, die ich nachvollziehen kann, nicht bestätigen.
Welche Kenntnisse hat sie von Überlegungen der Deutschen Bahn AG, den Fernverkehr auf der Mitte-Deutschland-Verbindung weiter auszudünnen?
Frau Kollegin Müller, die Diskussionen über die MitteDeutschland-Verbindung sind sehr alt, und die DB AG hat seit Jahren betont, dass die Mitte-Deutschland-Verbindung wirtschaftlich auf schwachen Beinen steht und dass das Angebot regelmäßig auf notwendige Anpassungen hin überprüft werden müsse.
Um auf Ihre Frage einzugehen: Konkrete Pläne für weitere Ausdünnungen zum nächsten Fahrplanwechsel hat die DB Fernverkehr AG sowohl gegenüber dem Land als auch gegenüber dem Nordhessischen Verkehrsverbund bisher immer bestritten. Sie beziehen sich vermutlich auf Berichterstattungen, die diese aktuelle Diskussion ausgelöst haben. Die aktuelle Diskussion über eine mögliche Einstellung oder weitere Ausdünnung der Linie beruhen nach Kenntnis der Landesregierung nicht auf einer Initiative der DB Fernverkehr, sondern gehen zurück auf Diskussionen in Nordrhein-Westfalen.
Ich kann aber hinzufügen, dass ich beabsichtige, mit den Beteiligten Gespräche zu führen, wobei das Ziel darin besteht, eine Beeinträchtigung des Fernverkehrsangebotes zu vermindern. Ich habe an anderer Stelle in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es eine Vielzahl von Schienenverkehrsprojekten gibt, bei denen Diskus
sionsbedarf mit der DB AG besteht. Ich habe daraus folgernd bereits versucht, einen Termin mit dem Vorstand der DB in dieser Frage herbeizuführen. Das wird auch in absehbarer Zeit gelingen. Dabei wird auch die Aufrechterhaltung der Mitte-Deutschland-Verbindung als Fernverkehrsangebot Gegenstand der Gespräche sein.
Herr Staatsminister, können Sie uns sagen, welches Engagement die Landesregierung zeigt oder zu zeigen beabsichtigt, um diese Mitte-Deutschland-Verbindung weiter zu ertüchtigen und mehr Verkehr dorthin zu bringen, wo die Landesregierung doch gleichermaßen, wie Sie gerade schilderten, ihr Engagement bei der A 44, die parallel verläuft, so ungeheuer zu steigern beabsichtigt?
Herr Kollege Kaufmann, dass sich die Landesregierung der Problematik der Mitte-Deutschland-Verbindung in der Vergangenheit immer bewusst war und dort auch Lösungen gesucht hat, mögen Sie der Tatsache entnehmen, dass für den Zeitraum von 2003 bis 2006 zur Aufrechterhaltung dieser Strecke Finanzierungsbeiträge von insgesamt 13,6 Millionen c aufgewandt wurden. Davon entfallen auf das Land Hessen 3,4 Millionen c. Das sind 25 %. Ich kenne diese Problematik sehr gut, da diese Vereinbarung noch in meiner Amtszeit zwischen 1999 und 2003 zustande gekommen ist.
In der nachfolgenden Zeit hat – darauf habe ich hingewiesen – die DB AG deutlich gemacht, dass wieder eine Reduzierung des Angebots erfolgen musste. Aber aus dem von mir genannten Beispiel mögen Sie ersehen, wie wichtig es uns war,solche Beträge in die Hand zu nehmen, weil es bei der Mitte-Deutschland-Verbindung um eine Strecke geht, die Ballungszentren miteinander verbindet. Das geht von Kassel in den nordrhein-westfälischen Raum in gleicher Weise wie in Richtung Thüringen und Sachsen. Damit ist auch die Bedeutung des ICE-Knotens Kassel-Wilhelmshöhe in der Diskussion. Dies werde ich bei den Gesprächen, die ich zu führen beabsichtige, in die Diskussion mit der DB AG selbstverständlich einbringen.
Herr Minister, hat die Landesregierung im Zuge der Beratungen über das Konjunkturpaket der Landesregierung geprüft,ob Maßnahmen zur Belebung der Mitte-Deutschland-Verbindung aus diesem Konjunkturprogramm hätten finanziert werden können?
Herr Kollege Wagner, Sie wissen, dass das Konjunkturprogramm das Ziel hat, so schnell wie möglich insbesondere Aufträge für die Bauindustrie und das Handwerk auszulösen. Bei dem, was ich Ihnen eben gesagt habe, ging es darum, Zuschüsse zu gewähren, um die Strecke aufrechtzuerhalten, also um den Betrieb, auf gut Deutsch gesagt, zu subventionieren. Das ist nicht Gegenstand des Konjunkturprogramms.
Wie hoch sind die gesamten Planungskosten für die B 87n Fulda – Meiningen, die das Land Hessen seit Planungsbeginn bis heute aufgewendet hat?
Frau Kollegin Waschke, dem Thema Ermittlung von Planungskosten, differenziert zwischen klassischen Planungskosten, also Ingenieurleistungen, und Bürokratiekosten haben wir uns in der vorletzten Legislaturperiode gemeinsam als Abgeordnete zugewandt.Dies hat dazu geführt, dass eine Erfassung der Aufwandsdaten von Projekten in Hessen erst seit dem 01.01.2005 datenverarbeitungsgestützt über SAP erfolgt. Deswegen kann ich die Frage nur insoweit beantworten, welche Kosten seither entstanden sind.
Bis Ende 2008 wurde für die Planung der B 87n zwischen Fulda und Kaltensundheim ein Betrag in Höhe von rund 2 Millionen c für Verwaltungskosten der hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung und für Fremdleistungen, also vergebene Ingenieurleistungen, erfasst.
Durch welche Maßnahmen will sie sicherstellen, dass bei Investitionen in Baumaßnahmen aufgrund der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes die Barrierefreiheit der baulichen Anlagen sichergestellt ist?
Herr Kollege Jürgens, ich darf zu Ihrer Frage darauf hinweisen, dass in Hessen der Forderung nach einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben der Gesellschaft durch eine barrierefreie Gestaltung aller Lebensbereiche bereits weitestgehend Rechnung getragen wird. Aus diesem Grund wurden vielfältige Regelungen zur Herstellung der Barrierefreiheit getroffen, die bei Baumaßnahmen, sei es bei Gebäuden im öffentlichen Raum oder bei Verkehrsanlagen, zu beachten sind. Diese Vorschriften werden im Zuge der Realisierung von Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes nicht suspendiert,sondern in gleicher Weise zu beachten sein, wie das schon jetzt der Fall ist.
Gelten diese Bestimmungen, die – z. B. nach der Hessischen Bauordnung – in der Regel für die Errichtung von Neubauten gelten, auch dann, wenn wesentliche Umbauoder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden?
Das ist eine Frage, die im Einzelfall zu beantworten sein wird, je nachdem, ob die gesetzlichen Vorschriften der Hessischen Bauordnung oder andere Vorschriften dies erfordern. Ihre Frage kann ich gerne beantworten, wenn im Einzelfall Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Bauvorhaben,das realisiert werden soll,es erfordert,dass ausdrücklich auf die Einhaltung dieser Vorschriften hingewiesen werden muss.Aber die Tatsache, dass im Zuge der Konjunkturprogramme Investitionen realisiert werden, bedeutet nicht, dass hier Abstriche gemacht werden, sondern sämtliche Vorschriften gelten in der Weise, wie das bei einem Neubau der Fall wäre.
Herr Minister, teilt die Landesregierung die Auffassung, dass sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch das Land Hessen nach dem neuen UN-Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen bei allen Maßnahmen verpflichtet sind, möglichst weitreichende Barrierefreiheit herzustellen?
Ihre Ergänzungsfrage hat mit der Ausgangsfrage nach der Umsetzung der Vorschriften über die Barrierefreiheit baulicher Anlagen nichts zu tun. Der generellen Frage, ob weiter gehende Maßnahmen aufgrund der von Ihnen genannten Regelung erforderlich sind, kann man zu gegebener Zeit nachgehen.
Ich möchte noch einmal feststellen: Bei der Verwirklichung der Programme, die jetzt anstehen, wird es keine Einschränkungen bezüglich der Einhaltung der Vorschriften betreffend Barrierefreiheit geben.
Inwiefern wurde die Kommunalisierung des Vollzugs von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes (Ge- setz vom 21. März 2005) von ihr bereits einer Überprüfung unterzogen, um zu klären, ob die Verlagerung der Aufgaben auf die kommunale Ebene einem umfassenden und vorsorgenden Verbraucherschutz gerecht wird?