Herr Minister, können Sie sich vorstellen, welche Informationen den Bürgermeister von Hofgeismar zu dieser optimistischen Aussage veranlasst haben könnten?
Ich kann mir vieles vorstellen.Aber ich habe keinerlei Ursachenforschung betrieben. Ich habe auch keine Veranlassung, das zu tun.
Herr Minister, der Closingtermin wurde auf den 31. Dezember 2010 verlängert. Haben Sie Hinweise, die darauf hindeuten, dass sich bis zum Ende dieser Frist noch ein seriöser Großinvestor finden könnte?
Ich verweise auf das, was ich zur Ausgangsfrage gesagt habe. Ich habe keine weiter gehenden Informationen als die, die auch Sie als Informationen benannt haben.
Herr Minister, haben Sie denn die Medienberichte in dieser Angelegenheit, die Sie offensichtlich zur Kenntnis genommen haben, zum Anlass genommen, bei dem Bürgermeister der Stadt Hofgeismar nachzufragen,wie er zu dieser Einschätzung gekommen ist?
Herr Kollege Kaufmann, ich habe keine Veranlassung gesehen, Forschung zu betreiben. Diese Frage hatte ich auch schon beantwortet.
Nach meiner Kenntnis unserer Regelung können außer dem Fragesteller nur eine Person und eine zweite Person fragen, nicht aber die gleiche zweimal. – Danke schön.
Welche Informationen veranlassen die Landesregierung, weiterhin an dem Projekt Ferienresort Beberbeck festzuhalten und entsprechende Haushaltsmittel vorzuhalten?
Frau Kollegin Erfurth, die Landesregierung beabsichtigt, das Vorhaben zu unterstützen, falls es realisiert werden kann. Denn es könnte einen strukturpolitisch wichtigen Impuls für Nordhessen leisten.
Die Realisierung hängt jedoch davon ab, ob es der Stadt Hofgeismar gelingen wird, Investoren zu finden. Der mit der Stadt Hofgeismar geschlossene Vertrag zum Verkauf der Domänengrundstücke ist deshalb so gestaltet, dass er erst wirksam wird, wenn die Investorensuche erfolgreich war.
Herr Minister, da der Informationsfluss zwischen der Stadt Hofgeismar und dem Ministerium offenbar relativ dünn ist,lautet meine Frage,ob es einen Abgleich darüber gibt, zu welchem Zeitpunkt sich die Realisierung der Investition abzeichnet.
Frau Kollegin,ich weise auf das hin,was ich bereits mit der Beantwortung Ihrer Frage gesagt habe. Dort ist eine Investition in Erwägung gezogen worden. Es gibt entsprechende vertragliche Regelungen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht für die Landesregierung keine Veranlassung, etwas zu unternehmen.
Herr Minister, können Sie sich vorstellen, dass der Closingtermin über den 31. Dezember 2010 hinaus ein weiteres Mal verlängert werden wird?
Warum erhält die Schauspielschule Kassel keine staatliche Anerkennung, obwohl sie seitens der Schulbehörde die Genehmigung hat, bis zum Abschluss „Bühnenreife“ auszubilden?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, bei der Schauspielschule Kassel handelt es sich um eine Ergänzungsschule, die als Schule in privater Trägerschaft zum Schauspieler ausbildet. Eine solche Berufsfachschule hat nach § 175 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz dem Staatlichen Schulamt den Betrieb vor Aufnahme des Unterrichts anzuzeigen.
Ergänzungsschulen, die eine Ausbildung vermitteln, an der ein öffentliches Interesse besteht, kann die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen werden. Der Schauspielschule Kassel ist gestattet, ihre Leistungen auf dem Ausbildungsmarkt anzubieten, nachdem sie den Schulbetrieb angezeigt hat. Die Schauspielschule Kassel hat eine staatliche Anerkennung beantragt.
Der Antrag musste vorläufig abgelehnt werden, nachdem ein externes Gutachten erhebliche Mängel in der Ausbildung aufgezeigt hatte. Auch die in den Prüfungen gezeigten Leistungen rechtfertigen derzeit eine staatliche Anerkennung nicht.
Herr Kollege Honka, zum 1. Februar 2006 – das war der Justizminister Jürgen Banzer oder Dr. Christean Wagner, das müssen wir nachschauen – wurde in Umsetzung des Aktionsplanes des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt geschaffen, die im Ministerium der Justiz, für Integration und Europa integriert ist.
Die Arbeit der Landeskoordinierungsstelle baut auf den Vorgaben des Landesaktionsprogrammes auf und orientiert sich an den dort formulierten Zielen. Sie sollen die verschiedenen, in dem Bereich häusliche Gewalt tätigen Stellen vernetzen. So gehört es zu ihren Hauptaufgaben, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern, Fortbildungen für Berufsgruppen, die mit dem Phänomen der häuslichen Gewalt befasst sind, zu organisieren und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Aufklärung und Information zu entwickeln.
Die Aufgabenstellung beruht auf der Erkenntnis, dass nur dann Erfolge bei der Bekämpfung der häuslichen Gewalt zu erzielen sind, wenn die Vorgehensweisen aller mit dem Phänomen befassten Berufsgruppen abgestimmt und damit optimiert werden. Eine enge Zusammenarbeit findet mit verschiedenen Arbeitsgruppen des Landespräventionsrates statt.
Die Landeskoordinierungsstelle ist außerdem mit den Koordinierungsstellen anderer Bundesländer und mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe häusliche Gewalt vernetzt. Im Bereich der Fortbildung veranstaltet die Landeskoordinierungsstelle regelmäßig Fachtagungen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurde zuletzt die Broschüre „Wegweiser für die Beratung von Männern mit Gewaltproblemen“ herausgegeben.
Im November 2009 wurde durch das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa eine Zuwendung von insgesamt 8.700 c an die hessischen Frauenhäuser zur Anschaffung einer Medienmappe mit Informationsmaterial zur häuslichen Gewalt bewilligt. Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa ist außerdem in dem auf Initiative der Hessischen Landesregierung geschaffenen Netzwerk gegen Gewalt vertreten.
Die gemeinsame Arbeit der dort vertretenen Ministerien – Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa und das Kultusministerium – dient vor allem der Prävention von Gewalttaten.
Im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Justiz wurden Sonderdezernate zur Verfolgung häuslicher Gewalt bei den hessischen Staatsanwaltschaften bereits Ende der Neunzigerjahre eingerichtet. Die Verfahren wegen häuslicher Gewalt werden bei den hessischen Staatsanwaltschaften mit dem Verfahrensklassenzusatz KAIP erfasst und begründen die Zuständigkeiten der Sonderdezernate.