Die Beteiligten haben die Verordnung vorliegen und haben bis zum 22. Oktober Gelegenheit zur Stellungnahme.
Welche Besuche von Bundes- und Landespolitikern hat sie in der Sechswochenfrist vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 in hessischen Schulen zugelassen?
Frau Abg. Habermann, die Landesregierung hat keine Besuche von Bundes- und Landespolitikern vor der Bundestagswahl am 27. September in hessischen Schulen
zugelassen. Es liegt weder in der Zuständigkeit der Landesregierung noch einer Schulaufsichtsbehörde, Besuche von Bundes- und Landespolitikern in der Schule zuzulassen. Letzteres liegt ausschließlich in der Entscheidungskompetenz der Schulleiterinnen und Schulleiter. Das Hessische Kultusministerium hat dies in dem Erlass „Besuche von Abgeordneten in Schulen“ vom 16. März 2005 festgeschrieben. Erfasst sind von dem Erlass Besuche von Abgeordneten des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, des Hessischen Landtags und von Mandatsträgern der kommunalen Schulträger.
Sie sind alle so überrascht von dieser Information, dass ich nicht gesehen habe, dass noch jemand etwas fragen will. Wer wünscht eine Zusatzfrage? – Bitte schön, Herr Wagner.
Frau Staatsministerin, halten Sie den Besuch des Bundestagsabgeordneten Riesenhuber innerhalb dieser Frist für vereinbar mit dem Geiste des Erlasses, den Sie gerade genannt haben?
Der Bundestagsabgeordnete Riesenhuber hat sich innerhalb der Frist von vier Wochen zu dieser Schule begeben und ist vom Schulleiter vom Schulgelände verwiesen worden.
Frau Ministerin, gab es eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Grundschule in Alsbach-Hähnlein zwei Wochen vor der Wahl zu besuchen?
Herr Abg. Milde, um Ihnen diese Frage beantworten zu können, müsste ich die Schule fragen, da diese Anträge nicht an das Kultusministerium gerichtet werden.
Frau Abgeordnete, dem Rahmenvertrag für die Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte in Hessen wurde von den Beschlussgremien der Landesverbände der Pflege- und Krankenkassen sowie den Kommunalen Spitzenverbänden bereits zugestimmt. Es steht nur noch die Unterschrift des Hessischen Städtetags aus. Der Hessische Städtetag geht davon aus, dass das Einzelbeitrittsund Unterschriftsverfahren im Herbst 2009 abgeschlossen werden kann.
Herr Minister, worin ist denn die Verzögerung bei der Unterzeichnung begründet? Schließlich haben Sie in den Ausschusssitzungen am 30. April und am 28. Mai und die Staatssekretärin am 25. Juni und auch gestern in der kursorischen Lesung, wo ich das Thema noch einmal angesprochen habe, von einer kurz bevorstehenden Unterzeichnung gesprochen.
Der Beitritt zu dieser Rahmenvereinbarung verlangt einen Beschluss des jeweiligen Stadtparlaments oder des jeweiligen Kreistags. Die Beratungszeiten der Stadtparlamente und Kreistage sind für uns weder beeinflussbar noch berechenbar.Wir sind nach den Auskünften, die wir bekommen haben, davon ausgegangen, dass es in der Sache gar keine erheblichen Auseinandersetzungen gibt, dass es nur um Verfahrensfragen geht. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es geraume Zeit dauert, bis alle 26 Kreistage und Stadtparlamente in Hessen zustimmen.Wir sind aber, wie gesagt, jetzt auf der Zielgeraden. Es fehlt
praktisch nur noch die Zustimmung einer Stadtverordnetenversammlung, dann dürften wir es geschafft haben.
Herr Minister, sehen Sie in diesem Verfahren einen Verstoß gegen § 92c Abs. 1 SGB XI, wonach die Pflegestützpunkte spätestens sechs Monate nach Erlass der Allgemeinverfügung und damit zum 30. Juni dieses Jahres hätten eingerichtet sein müssen? Inzwischen haben wir Oktober.
Bei der angesprochenen Norm handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, die nicht eingehalten wurde. Insoweit haben einige Gremien unordentlich gehandelt. Wir können nur hoffen, dass sie zur Ordnung zurückkehren.
Wie beurteilt sie den mittlerweile bekannt gewordenen Brief der Bürgermeisterin von Mühltal, Frau Dr. Mannes, an den Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit vom 23. Februar 2009, in dem diese heftige Vorwürfe gegen den Wohlfahrtsverband Arbeiterwohlfahrt erhebt?
Grundsätzlich steht es einem Minister der Hessischen Landesregierung nicht zu, über die mögliche parteipolitische Orientierung von verantwortlichen Personen, von die Trägerschaft von Betreuungseinrichtungen innehabenden Organisationen und Vereinen zu spekulieren. Im konkreten Fall wurde jedoch eine Behauptung in den Raum gestellt, die durch das Handeln der beteiligten Personen nicht gerade entkräftet werden konnte, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Ohne jeglichen Rechercheaufwand ließ sich auf der Homepage der SPD Mühltal noch am gestrigen Tag eine Kopie des auf fragwürdige Weise erlangten Schreibens von Frau Dr. Mannes abrufen,das im Kopf die Faxkennung und den Namen des Vorsitzenden des Ortsvereins Mühltal der Arbeiterwohlfahrt erkennen lässt.
Ich maße mir aufgrund dieses einzelnen Vorgangs nicht an, die örtlichen Gegebenheiten qualifiziert kommentie
ren zu können – was darüber hinaus auch nicht meine Aufgabe wäre. Ich erlaube mir einzig darauf hinzuweisen, dass sich die Verbesserung der Kommunikationsstrukturen aller Beteiligten positiv auf die örtliche Zusammenarbeit auswirken könnte.
Grundsätzlich bestehen seitens meines Ministeriums keine Vorbehalte bezüglich der Zusammenarbeit mit der Arbeiterwohlfahrt in Sachen Kinderbetreuung und auch darüber hinaus. Die Übernahme der Trägerschaft für Kinderbetreuungsangebote ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Für den weiteren erfolgreichen qualitativen und quantitativen Ausbau eines vielfältigen Kinderbetreuungsangebots ist die AWO einer von vielen Trägern, die zur Erreichung dieses wichtigen Ziels beiträgt.
Ich habe Äußerungen von Kommunalpolitikern nicht zu zensieren. Ich lege Wert darauf, dass wir die AWO für einen wichtigen Partner in der Kinderbetreuung halten.