Protocol of the Session on February 18, 2009

Ich denke, nach dem, was Herr Staatsminister Grüttner geschildert hat, müsste es möglich sein, auf der Basis der durchgeführten Anhörung sehr schnell in die zweite Lesung einzutreten und dies entsprechend vorzubereiten.

Meine Damen und Herren, es ist in der Tat richtig, dass dieser Staatsvertrag die Präzisierung des Auftrags des öffentlichen Rundfunks im Bereich der Onlinedienste, der Telemedien vornimmt, aber auch über den Spielraum spricht, der hier entsteht und der auch wahrgenommen sein will. Es geht nicht nur um die Reglementierung – natürlich geht es auch darum, und es wird eine gewisse Bürokratisierung geben –, sondern es geht auch darum, dass entsprechende Spielräume und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Es gibt ein hartes Limit im Bereich der Fristen der Verwendung und des Onlinestatus,aber es gibt auch dort Ausnahmen, und ich denke, es wird darauf ankommen, diese entsprechend zu dehnen. Es gibt auf der einen Seite natürlich den Versuch, den Bereich des öffentlich-rechtlichen Marktes im Verhältnis zum privaten Rundfunk zu verengen,aber es gibt auf der anderen Seite auch die Deutung dessen, was es heißt, die Sicherung von Meinungsfreiheit herzustellen und dort den Gedanken des Marktes zu öffnen und dementsprechend auch dem ÖffentlichRechtlichen einen Spielraum zu eröffnen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber ist in den Anhörungen, wie ich finde, sehr ausgiebig gesprochen worden. Ich denke, dass wir in der Lage sein müssten, dies heute und dann in der März-Sitzung zu einem Ergebnis zu führen und darüber positiv zu befinden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Abg. Dr.Wilken für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir einen tief greifenden Umbruch in der Medienlandschaft erleben und dass wir darauf reagieren müssen.Wir LINKEN wollen, dass in dieser Vielfalt der Verbreitungswege von Medieninhalten auch eine zukunftsorientierte publizistische Vielfaltsicherung garantiert wird. Dazu gehört – insoweit sind wir uns sicherlich auch einig – zwingend der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen gegenüber privaten und privatwirtschaftlichen Anbietern von Medieninhalten keine Nachteile im publizistischen Wettbewerb entstehen. Wir befürchten, dass mit diesem Änderungsvertrag dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Dauer allerdings nur noch eine Nischenexistenz in der Multimediawelt verbleiben wird.

Wir kritisieren an diesem Änderungsvertrag, dass die Öffentlich-Rechtlichen einen Einschnitt in bestehende Angebote hinnehmen müssen, wie es Herr Dr. Reitze, der Intendant des Hessischen Rundfunks, in der Anhörung in diesem Hause gesagt hat. Er hat dazu von Entmächtigung gesprochen.

Insbesondere die Siebentageregelung schnürt dem öffentlich-rechtlichen Onlineangebot die Luft ab, und es droht, dass der Öffentlich-Rechtliche eben nicht multimedial wird, sondern wie in alten Zeiten linear bleiben muss.

Wir kritisieren, dass nicht nur die Angebotsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingeschränkt werden, sondern außerdem durch aus unserer Sicht vollkommen unnötige bürokratische Hürden zur künftigen Klärung von Onlineangeboten behindert werden. Das Stichwort: Dreistufentests. Wir verstehen nicht, warum ein solch zusätzlicher, bisher so noch nie da gewesener Sachund Zeitaufwand für alle Gremien notwendig ist; an anderen Stellen – haben wir in der Zeitung gelesen und auch heute im Haus gehört – reden Sie ja der Entbürokratisierung das Wort.

Besonders kritisch wird es aus unserer Sicht, falls die Öffentlich-Rechtlichen nach Ablauf der Fristen zum kostenlosen Abrufen von Telemedienangeboten dann genötigt werden, Gebühren zu erheben. Nicht nur, dass die Gebührenzahler mit der Rundfunkgebühr den Inhalt bereits bezahlt haben; nun sollen sie erneut zur Kasse gebeten werden. Wir bezeichnen das als eine Selbstkommerzialisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zumindest bei den Onlineangeboten.

Ich möchte durchaus auch kurz daran erinnern, welchen Auftrag dieses Haus bereits vor 60 Jahren dem HR gegeben hat. Die Verbreitung von Nachrichten und Darbietungen bildender, unterrichtender und unterhaltender Art ist im HR-Gesetz festgeschrieben. Wir sehen nicht ein, warum dieser Auftrag im multimedialen Zeitalter nicht mehr umfassend gelten soll, warum er im Internet beschränkt werden muss. Herr Kollege Siebel, dabei geht es durchaus auch um Inhalte, die vielleicht nicht so heftig nachgefragt sind, um Meldungen, deren Bedeutung nur für einen kleineren Nutzerkreis unmittelbar einsichtig ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, es ist auch nicht so, dass dieser Änderungsvertrag eine reine Umsetzung europäischer Vorgaben darstellt. Nein, es ist eine eindeutige Planübererfüllung, was die Abrufbarkeit von Sendungen und sendungsbezogenen Telemedien anbelangt, was den Dreistu

fentest anbelangt, was den Abruf von Sendungen von Großereignissen anbelangt usw.

Meine Damen und Herren, warum sollten wir uns hier zu Handlangern machen, um das Geschäft der Verlage im Internet vor öffentlich-rechtlicher Konkurrenz zu schützen? Wir erleben doch gerade, dass durchaus nicht immer das privatwirtschaftliche Konzept das Beste zum Wohle der Bevölkerung ist. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Al-Wazir für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion über den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag – die Debatte hat das ja schon gezeigt – war vor allem geprägt durch die künftige Behandlung der Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Ganze ist unter anderem auch deshalb nötig geworden, weil es den Kompromiss mit der EU-Kommission zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gab. Das möchte ich zu der Frage sagen, warum wir diese Debatte so führen, wie wir sie führen.

Wir haben schon ein grundsätzliches Verständnis dafür, dass die Privatwirtschaft darauf besteht, dass nicht mit Gebührengeld eine Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Angeboten geschaffen wird, die von Privaten auf keinen Fall aufzuholen ist. Wer weiß – als Beispiel –, wie Stadtmagazine früher vor allem von ihrem Veranstaltungskalender lebten und dass es dann ein Problem ist, wenn beispielsweise öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten solche Veranstaltungskalender sozusagen kostenlos im Internet anbieten, der hat schon ein gewisses Verständnis dafür.

Auf der anderen Seite ist es natürlich so, dass die Privatwirtschaft bestimmte Angebote nur dann macht,wenn damit – auf Deutsch gesagt – Geld zu verdienen ist. Das heißt, dass sie sich immer an der Masse oder dem vermeintlichen Massengeschmack orientiert und dementsprechend die Landschaft ärmer wäre, wenn es nur noch so etwas gäbe. Ein Blick in die USA und auf den Rest von National Public Radio zeigt ziemlich genau, was damit gemeint ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Die Regel, dass Onlineinhalte der Öffentlich-Rechtlichen nicht von Werbung und Sponsoring begleitet werden dürfen, finden wir deshalb grundsätzlich in Ordnung. Das sage ich ausdrücklich. Problematischer sind allerdings die Regeln zum zeitlichen Verbleib der Inhalte in den Onlineangeboten. Die Siebentageregel oder auch die 24-Stunden-Regel bei Spielen der 1. und 2. Fußball-Bundesliga sind schon genannt worden.

Ich will ausdrücklich sagen:Dieser Dreistufentest,d.h.die Überprüfung, ob erstens das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, zweitens, wie der qualitative Wettbewerb im Medienbereich gefördert wird, und drittens, welcher finanzielle Aufwand für das Angebot notwendig ist, birgt natürlich die Gefahr, dass das alles sehr, sehr bürokratisch wird oder auch sehr, sehr kompliziert wird, wenn man sich genau überlegt, wie ein solcher Test dann in welcher kurzen Zeit stattzufinden hat. Ich sage das auch als

Mitglied des Rundfunkrats beim HR. Das Ganze muss ja in eigener Verantwortung der Rundfunkräte gemacht werden und kann jetzt nicht mehr vom Sender selbst quasi vorbereitet werden. Das ist eine ganz schön schwierige Angelegenheit, wenn es in die Realisierung geht.

Deswegen sage ich ausdrücklich: Das, was im Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht, ist nicht so schlimm, wie die ersten Debatten,vor allem von den Zeitungsverlegern befeuert, im Vorfeld es vermuten ließen, aber es ist natürlich auch nicht so einfach, wie es beim ersten Durchlesen scheint.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, dass Kollege Siebel recht hat: In einiger Zeit wird man gar nicht mehr verstehen, wie groß die Aufregung zu dem Zeitpunkt war, als darüber diskutiert wurde.

Ich glaube allerdings, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch die Chance haben muss, jüngere Menschen, die ein anderes Medienkonsumverhalten haben als der Altersdurchschnitt des Hessischen Landtags, weiterhin zu erreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das heißt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss im Internet ein Angebot haben, das Seriosität – die ihn immer auszeichnen sollte und was auch heute nicht immer überall so ist, und zwar nicht nur im Internet, sondern vor allem im Hauptprogramm – mit Attraktivität verbindet.

Ich will Ihnen an dieser Stelle eine Geschichte erzählen, die neulich in irgendeinem Medienmagazin zu lesen war. Da ist ein Redakteur des WDR in einem Kölner Stadtbus unterwegs gewesen. Ich weiß nicht, wem von Ihnen die Sendung „Germany’s Next Topmodel“ etwas sagt.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schäfer-Gümbel! – Heiterkeit)

Da hat ein gewisser Bruce Darnell eine Rolle gespielt. Dieser Bruce Darnell ist irgendwann Heidi Klum abhanden gekommen, und die ADR hat versucht, ihm im ersten Programm eine neue Heimat zu bieten.

Dieser Redakteur des WDR hat nun in einem Kölner Stadtbus das Gespräch von zwei 14-jährigen Mädchen belauscht, die sagten: „Bruce ist wieder im Fernsehen, aber nicht mehr bei Heidi, sondern in irgend so einem komischen Sender.“ Der „komische Sender“ war das Erste Deutsche Fernsehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das zeigt vielleicht, welche Probleme wir in diesem Bereich auch haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Minister Stefan Grüttner: Die Konsequenz ist: Sie sollen Heidi holen! – Minister Jörg-Uwe Hahn:Was sagt uns das jetzt?)

Das sagt uns, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch weiterhin über das Internet junge Leute an das Programm – ich nenne es mal so – heranführen können muss. Sonst wird das eine Einrichtung werden, deren Nutzer Jahr für Jahr ein steigendes Durchschnittsalter haben und die sich aufgrund des demografischen Wandels quasi irgendwann erledigt haben wird. Das kann in niemandes Interesse in dieser Gesellschaft sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das, was im Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht, ist aus unserer Sicht nicht perfekt. Es bietet allerdings die

Möglichkeit, dass es auch nicht zu den Katastrophen kommt, die manche im Vorfeld befürchtet haben. Deswegen freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss.

Im Übrigen,liebe Kolleginnen und Kollegen,wenn Sie auf die Uhr gucken und 19:27 Uhr sehen, sollten Sie sich einmal überlegen,

(Zuruf von der CDU: „Hessenschau“!)

welche Anträge von Ihnen im Vorfeld dieser Debatte auf die Tagesordnung gesetzt und mit Redezeit versehen wurden. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Rentsch für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss ehrlich sagen:Wir haben lange überlegt, ob diese Aussprache notwendig ist. Aber die Botschaft des Tages ist jetzt klar: Al-Wazir ergreift Partei für Bruce Darnell – Drama, Drama, Drama! Sensationell, Herr Al-Wazir!

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der CDU – Axel Wintermeyer (CDU): Fehlt nur noch das künstliche Lachen!)

Die GRÜNEN sind wirklich in der modernen Kultur angekommen. Das ist unglaublich respektabel.

Meine Damen und Herren, einige Punkte zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ich glaube erstens, dass das, was Kollege Al-Wazir und auch Kollege Siebel gesagt haben, richtig ist: Das Thema wird mittlerweile deutlich lockerer diskutiert,als das vor ein paar Monaten und Jahren noch der Fall war. Der Hessische Rundfunk wird auch mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Herr Kollege Wilken,ein weiterhin hervorragendes Onlineangebot präsentieren können. Deshalb ist das, was auch in der Anhörung gesagt worden ist, das werde alles ein Ende haben, falsch.Ich glaube,man kann sagen:Das,was der Hessische Rundfunk in diesem Bereich macht,ist richtig gut,und das wird es auch weiter geben. Da muss also keine Panik aufkommen.

Zweitens. In den Unterlagen der Anhörung finden Sie zwei Pole. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sagt, das sind viel zu viele Regeln. Die Privaten sage, das ist viel zu wenig. – Ich glaube, wir liegen da sehr richtig. Wir liegen nämlich genau in der Mitte. Das macht aus meiner Sicht auch die Richtigkeit dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrages aus.

Drittens. Kollege Wilken, Sie haben gesagt – das will ich einmal definieren –, es werde irgendwann ein kostenpflichtiges Angebot geben. Das gilt nicht für den Internetbereich. Es geht darum, dass, wenn Telemedienangebote gemacht werden, die eine zusätzliche Dienstleistung sind, diese auch kostenpflichtig sein können. Das – sage ich ganz offen – finde ich richtig, wenn es nicht mehr um den ursprünglichen Bildungsauftrag des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks mit einem Informationsangebot geht, sondern wenn es ein zusätzliches Angebot ist,mit dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk versucht, in neue Bereiche hineinzukommen. Ich glaube, da muss man differen