Protocol of the Session on February 18, 2009

Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs durchgeführt worden.

Wir beschließen nun, dass wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Haushaltsausschuss überweisen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Zwölften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge – Drucks. 18/29 –

Die Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Das Wort hat Herr Staatsminister Grüttner.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das kann man auch kürzer machen!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe eben den Zuruf von Herrn Kollegen Irmer gehört, man könnte das auch kürzer machen. Ich werde versuchen, dieser Anregung nachzukommen.

Die Landesregierung legt Ihnen heute das Zustimmungsgesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor. Der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist das Ergebnis eines fast zweijährigen Prozesses, mit dem ein Verfahren beendet worden ist, das der Verband Privater Rundfunk und Telemedien in Brüssel angestrengt hat, um auf der Grundlage einer neuen Definition des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Frage zu klären, ob Gebühren oder anderes Beihilfetatbestände berühren.

Der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist in seiner Genese mit allen Fraktionen während der 17.Wahlperiode des Hessischen Landtags intensiv diskutiert worden. Jeder Verfahrensschritt wurde auch entsprechend dargestellt. Ich erinnere daran, dass auf der Grundlage eines noch nicht unterschriebenen, aber in den Grundzügen nicht mehr veränderten Staatsvertragsentwurfs bereits am 12. August des letzten Jahres eine umfangreiche Anhörung zu diesem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Hessischen Landtag stattgefunden hat.

Ich will wenigstens kurz auf drei Dinge der wesentlichen Substanz des Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der Ihnen vorliegt, eingehen.

Erstens werden ARD und ZDF nunmehr ermächtigt, die digitalen Zusatzprogramme Eins Extra, Eins Plus und Eins Festival sowie die Programme ZDF Infokanal, ZDF Kulturkanal und ZDF Familienkanal zu veranstalten.

Zweitens ist es einer der am heißesten diskutierten Punkte gewesen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Zukunft einen Dreistufentest vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Telemedienangebote im Internet durchzuführen haben. Dieser Dreistufentest muss beinhalten, inwieweit das Telemedienangebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen entspricht, in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Nachdem der Intendant einen entsprechenden Vorschlag an den Rundfunkrat gerichtet hat, ist zukünftig der Rundfunkrat alleine Herr dieses Verfahrens. Er hat diesen Dreistufentest durchzuführen. Er kann sich dabei externer Gutachter bedienen, er muss es allerdings nicht. Nur bei den marktlichen Auswirkungen muss er sich externer Gutachter bedienen. Gleichzeitig ist eine entsprechende Transparenz dadurch herzustellen, dass alle eingegangenen Stellungnahmen und Empfehlungen und der Diskussionsprozess im Internet öffentlich zugänglich sein müssen. Insofern ist nach Ende dieses Dreistufentests der Rundfunkrat gehalten, mit einer qualifizierten Mehrheit, die im Staatsvertrag genau geregelt ist, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Als Letztes ist zu erwähnen, dass der Staatsvertrag auch grundlegende Bestimmungen für kommerzielle Tätigkeiten der Rundfunkanstalten enthält. Diese Tätigkeiten treten nun neben die Beauftragung von Rundfunk- und Telemedien. Dabei handelt es sich insbesondere um Werbung, Sponsoring, Verwertungsaktivitäten, Merchandising,Produktion für Dritte und die Vermietung von Sen

derstandorten an Dritte.All diese Tätigkeiten dürfen nach den Brüsseler Vorgaben nur unter Marktbedingungen erbracht werden. Deshalb enthält der Staatsvertrag auch Regelungen über die Beteiligung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk an Unternehmen sowie Regelungen über die Kontrolle dieser Beteiligungen und die Kontrolle der kommerziellen Tätigkeiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Beihilfekompromiss hätte nach den Vorgaben der EU zum 1. Mai dieses Jahres umgesetzt sein müssen. Die Länder waren sich der besonderen Situation durch die Selbstauflösung des Hessischen Landtags bewusst. Wir haben bei der EU eine Fristverlängerung erreicht, sodass der Rundfunkstaatsvertrag, damit er dem Beihilfekompromiss Rechnung trägt, jetzt am 1. Juni in Kraft treten muss. Deshalb auch die Einbringung dieses Gesetzentwurfs zum heutigen Tage.

Die Landesregierung hat, um einen möglichst geringen und konzentrierten Diskussionsbedarf auszulösen, ausdrücklich darauf verzichtet, redaktionelle Änderungen, die in den einschlägigen hessischen Rechtsvorschriften notwendig sind, an dieser Stelle vorzunehmen. Unabhängig davon besteht beispielsweise im HPRG ein weiterer Regelungsbedarf. Dies wird mit einem weiteren Gesetzentwurf vorgelegt, sodass Ihnen heute nur dieses Zustimmungsgesetz in reiner Form vorgelegt wird.

Ich darf sagen, dass 16 Länderchefs – und damit unterschiedliche Farbgruppierungen in den entsprechenden Landesregierungen – diesen Staatsvertrag unterschrieben haben. Daher gehe ich davon aus, dass auch der Hessische Landtag diesem Zustimmungsgesetz Folge leisten wird. – Ich danke für die Aufmerksamkeit in weniger als siebeneinhalb Minuten.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Axel Winter- meyer (CDU):Aber nur knapp!)

Vielen Dank, Herr Staatsminister, für die Einbringung. Sie hätten noch eine Minute und 47 Sekunden gehabt.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abg. Siebel für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gerade von meinem parlamentarischen Geschäftsführer gehört, dass ich auf besonderen Wunsch der CDU-Fraktion, die überhaupt die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wollte, spreche. Deshalb will ich das auch gerne tun und diesem Wunsch nachkommen.

Herr Staatsminister, Sie haben gesagt, der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist notwendig geworden, weil der Beihilfekompromiss zur Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks in Deutschland zum 01.06.2009 umgesetzt werden muss. Der Streit ist darum gegangen, inwieweit das nun passieren muss. Insofern ist die Formulierung, die Sie in Ihrer Begründung gewählt haben, dass sich der Gesetzentwurf auf die notwendigen Vorschriften beschränkt, nicht ganz richtig. Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass man es auch anders hätte machen können und dass insofern natürlich das, was jetzt darin steht, Ergebnis eines Kompromisses ist, wie das mit Rundfunkstaatsverträgen nun einmal der Fall ist.

Zweitens. Ich denke, es ist auch korrekt, dass wir uns heute damit befassen, weil unter anderem – der Herr Staatsminister hat es gesagt – durch die Tatsache, dass wir Neuwahlen hatten, es zu einer Verfahrensverzögerung gekommen ist und sich die Ministerpräsidenten mit der EUKommission darauf verständigt haben, dass das gesamte Verfahren um einen Monat nach hinten verschoben wird.

Insofern wird sich die SPD-Fraktion auch daran orientieren, dass das Verfahren in den notwendigen Zeitabläufen realisiert wird und wir die Ratifizierung durch den Hessischen Landtag am 31. Mai abgeschlossen haben werden.

Es geht bei dem Rundfunkstaatsvertrag im Kern darum, ob, in welchem Umfang und unter welchen Genehmigungsbedingungen der öffentlich-rechtliche Rundfunk Onlineaktivitäten entwickeln darf. Deshalb lassen Sie mich einige Bemerkungen zur Notwendigkeit dieser Onlineaktivitäten machen. Ich glaube, das ist der Kern dessen, was die Öffentlichkeit interessiert.

Ich will dazu die Studie „Chats,Videos und Communities“ von Günther Rager und Annika Sehl zitieren, die in einer ihrer Thesen sagen:

Um die jugendliche Zielgruppe zu erreichen, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich auch im Internet positionieren dürfen. Dabei sind drei Aspekte zu berücksichtigen: das gesellschaftspolitische Ziel, die technische Entwicklung und die Marktsituation.

Insofern ist es, glaube ich, richtig, dass in den Verfahren, die wir gefunden haben, der gesellschaftliche Mehrwert von Onlineaktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch gegeben sein muss. Das ist die Kernthese, der wir auch, glaube ich, alle zustimmen.

Noch einmal zu dem Punkt, warum gerade Jugendliche angesprochen werden müssen: In derselben Studie wird festgestellt – das ist in anderen Studien ein bisschen mehr oder ein bisschen weniger –, dass 90 % der 14- bis 29-Jährigen zu den sogenannten Onlinern gehören. Das heißt, dass diese Altersgruppe mindestens 120 Minuten am Tag online ist.

Ich glaube, wenn man diese Altersgruppe tatsächlich auch an öffentlich-rechtliche Angebote binden will, dann muss man die Entwicklungsmöglichkeiten öffentlich-rechtlichen Rundfunks zulassen. Ich halte es für richtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk diese Chance haben muss, junge Menschen und deren Mediengebrauch zu antizipieren und entsprechende Angebote machen zu dürfen.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich deshalb – mit freundlicher Genehmigung des Präsidenten – zwei junge Menschen zitieren, die sich im Internet in einem Forum des WDR einmal zu dieser Frage geäußert haben. Da schreibt z. B. eine junge Frau:

Ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk wäre Deutschland eine geistige Wüste. Es ist ein großer kultureller Schatz.In keinem anderen Land auf dieser Erde gibt es eine solche hervorragende und kompetente intellektuelle Vielfalt im Rundfunk.

Und Chris, 26, schreibt in demselben Forum:

Ich nutze tagesschau.de und wdr.de täglich, um Nachrichten zu lesen. Das kann ich tun unabhängig von der Sendezeit. Wäre dies eingeschränkt, würde ich mich als Gebührenzahler verprellt fühlen, denn

unparteiische Informationen der Öffentlich-Rechtlichen sollten im 21. Jahrhundert auch vor dem Internet nicht haltmachen müssen. Die Informationen der Privaten sind bei Weitem nicht so angenehm.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass diese beiden Statements zeigen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ganz im Sinne seines Rundfunkauftrags Qualität liefert und dies auch im Onlinebereich tut.

Der Kern des Rundfunkstaatsvertrages macht jetzt Aussagen darüber, wie lange Angebote im Netz bleiben sollen. Es geht um die Siebentageregelung, bei Sportereignissen um 24 Stunden. Ich muss Ihnen sagen: Ich persönlich halte die ganze Aufregung darüber, die wir im Vorfeld erlebt haben, auch in der von Herrn Staatsminister Grüttner zitierten Anhörung, die wir dazu gemacht haben, für ein bisschen überzogen, und zwar vor einem ganz einfachen Hintergrund:Wir kennen die Realität – sehr zur Unbill mancher von uns –, dass das, was einmal im Netz war, im Netz bleiben wird und irgendwo wiederzufinden ist,sofern es für die Nutzerinnen und Nutzer auch interessant ist. Deshalb glaube ich, dass wir nach zwei Jahren über die Regelungen, die heute in diesem Staatsvertrag enthalten sind und um die wir alle so gerungen haben oder die Ministerpräsidenten mit den entsprechenden Verbänden so gerungen haben, vielleicht schon ein bisschen schmunzeln werden, was die Länge der Freischaltungen angeht.

Der wichtigere Punkt sind nach meinem Verständnis die Regelungen zur Genehmigung neuer und veränderter Dienste, die in dem berühmten Dreistufentest geprüft werden sollen. Außerdem müssen sich sämtliche bestehenden Onlineangebote einem solchen Prüfungsverfahren unterziehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe den Eindruck, dass diese Regelungen teilweise überzogen sind. Insbesondere ist es ein bisschen absurd, bei schon bestehenden Angeboten jetzt diesen Dreistufentest durchführen zu müssen. Aber es muss vor dem Hintergrund des Beihilfeverfahrens wohl sein.

Ich habe ein bisschen Einblick in die Reaktionen der Rundfunkanstalten auf den jetzt bestehenden Dreistufentest. Ich habe den Eindruck, dass die Rundfunkanstalten mittlerweile gesehen haben, dass der Dreistufentest ein durchaus adäquates Instrument ist, und dass sich alle sehr wohl auf die Situation einstellen werden und auch so einstellen werden, dass die Onlineangebote dann durchaus ordentlich eingeführt werden können.

Ich fasse zusammen: Der Rundfunkstaatsvertrag sichert mit einem sicherlich komplizierten und auch ein bisschen in deutscher Manier sehr aufwendigen Verfahren die Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Onlinebereich ab. Es ist wie bei so vielen Rundfunkstaatsverträgen: Nach der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten hat sich erneut gezeigt, dass im Rundfunkbereich bei Weitem nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Axel Wintermeyer (CDU):Sie wollten doch siebeneinhalb Minuten reden!)

Nächste Wortmeldung, Frau Abg. Wolff für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Siebel, ich überlasse es Ihnen gerne, dazu beigetragen zu haben, dass es eine Debatte gibt.

(Axel Wintermeyer (CDU): Richtig!)

Wir wären ohne Aussprache einverstanden gewesen.

(Axel Wintermeyer (CDU): So ist es!)

Aber ich glaube, dass es doch nötig ist, heute etwas in Bewegung zu setzen, was sehr schnell auch dafür sorgen muss, dass die entsprechenden Gremien arbeitsfähig sind. Herr Kollege Siebel, Sie haben zuletzt angesprochen, dass der Dreistufentest durchaus sehr kurze Fristen vorsieht: anderthalb Jahre noch, bis das künftige, aber auch das bestehende Programm diesen Dreistufentest durchlaufen haben muss. Das untermauert für meine Begriffe auch, dass wir in diesem Hause aufgrund der Vorarbeiten in der Lage sein müssen, sehr schnell darauf zu reagieren, dass wir diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag recht schnell in Kraft setzen müssen, damit diese Arbeiten dann auch formell stattfinden können.

Ich denke, nach dem, was Herr Staatsminister Grüttner geschildert hat, müsste es möglich sein, auf der Basis der durchgeführten Anhörung sehr schnell in die zweite Lesung einzutreten und dies entsprechend vorzubereiten.