Zur Personalauswahl. Die Ministerin hat es gesagt: Wir kommen immer mehr weg von dem starren Ranglistenverfahren zu schulscharfen Ausschreibungen. Es ist unabdingbar für eine gute Zusammenarbeit im Team, dass die entsprechende Kollegin, der entsprechende Kollege zum Profil der Schule vor Ort passt. Nur so kann jeder Topf sein passendes Deckelchen finden und kann größtmögliche Unterrichtsqualität für die Kinder gewährleistet werden.
Allerdings dürfen wir die Schulen hierbei nicht alleine lassen. Wir müssen sie anleiten, und wir müssen ihnen neue Wege aufzeigen,die sie dann allerdings – das wurde mehrfach gesagt – selbst beschreiten müssen. Es sind dazu wichtige Stichpunkte genannt worden wie die Schulleiterakademie, die Stabsstelle im Kultusministerium zur Koordination und natürlich das Anbieten von weiteren Fortbildungsangeboten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Selbstständigkeit bedeutet aber auch Verantwortung. Das heißt in diesem Falle: eine Qualitätskontrolle im Rahmen der Schulinspektionen und vor allem die schrittweise Implementierung einer Evaluationskultur an hessischen Schulen, aber natürlich auch – das haben wir schon mehrfach in diesem Hause diskutiert – zentrale Vergleichserhebungen und zentrale Abschlussprüfungen. Das ist ein wichtiger Punkt auf dem Weg zur selbstständigen Schule.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal betonen: Wir befinden uns hier in einem Transformationsprozess zu einer neuen, selbstständigeren und vielfältigeren Schullandschaft in Hessen. Ich lade auch die Damen und Herren der Opposition ein, die sich gerade schon lautstark dazu geäußert haben, daran konstruktiv mitzuwirken.
Leider kann ich allerdings wenig Bereitschaft dazu erkennen. Meine Damen und Herren von den LINKEN, wenn ich die Konzepte von der LINKEN höre,dann scheint mir, wir fahren nicht mit dem Zug in Richtung selbstständige Schule, sondern mit dem Trabi zurück in die Einheitsschule.
Herr Wagner, ich bin ein bisschen enttäuscht von der selbst ernannten Premiumopposition in diesem Hause.
Es ist doch ein kleiner Gipfel der Heuchelei,wenn Sie hier Ihre Empathie bezüglich der Ministerin beschwören und dann alles, aber auch wirklich alles mit unqualifizierten Vergleichen kleinreden. Herr Wagner, der Weg vom Ab
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):War das war ein Brüller! – Weitere Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kommen wir nun noch zu dem SPD-Antrag betreffend das „Haus der Bildung“, in dem es heißt, die Schulen in Hessen steckten in einer Sackgasse. Ich muss sagen, der SPD-Antrag trägt wenig dazu bei, dass wir zu einem konstruktiven Dialog kommen. Frau Kollegin Habermann, Sie reden ja nicht einmal in der Aussprache über Ihren Antrag. Offensichtlich ist er Ihnen peinlich. Das mag so sein.
Ich denke, nicht Hessens Schulen stecken bildungspolitisch in einer Sackgasse, sondern die hessische SPD steckt in dieser Sackgasse.
Schauen wir uns einmal den Antrag an. Ich will nicht verhehlen, es gibt gewisse Parallelen im Bereich der frühkindlichen Bildung in Ihrem Antrag, die auch wir mittragen könnten.Darüber wurde bereits gesprochen.Ich kann Ihnen aber versichern, Konzepte zur Umsetzung unseres Koalitionsvertrags sind in beiden beteiligten Ministerien, dem Kultusministerium und dem Arbeits-, Familien- und Gesundheitsministerium, in Arbeit.
Des Weiteren sehe ich gewisse Parallelen im Bereich lebensbegleitendes Lernen und Weiterbildung. Umso gravierender sind für mich allerdings die Unterschiede. Sie wollen den Besuch der Ganztagsschule erzwingen. Wir setzen hingegen auf Freiwilligkeit und auf die Selbstverantwortung der Schulen.
Sie wollen die zwangsweise Einführung von inklusivem Unterricht in Hessen. Ich habe in einer früheren Debatte in diesem Hause dazu gesagt: Das Thema ist zu ernst, um Feldversuche zulasten der Kinder durchzuführen.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er zitiert sich selber, toll!)
Lassen Sie die Arbeitsgruppe der KMK arbeiten und Vorschläge zur Umsetzung der UN-Konvention vorlegen. Zerstören Sie eine ausgeprägte und funktionierende Schullandschaft, die wir hier in Hessen in einzigartiger Form vorfinden, nicht mit inklusiven Angeboten auf der einen Seite und Förderschulen auf der anderen Seite.
Gemeinsames Lernen, so viel wie möglich; getrennte Förderung, so viel wie nötig – das muss hier die Devise sein.
Kommen wir nun zu einem Thema, bei dem sich für mich die ganze ideologische Behaftung Ihres Antrags zeigt. In Nr. 6 Ihres Antrags steht – ich zitiere –:
genen Lerngruppen verpflichten,müssen für die zusätzlichen Aufgaben eine zusätzliche Ressourcenzuweisung erhalten.
Was bedeutet das? Zunächst einmal, liebe Frau Habermann, ist jede Lerngruppe heterogen. Das lernen Lehramtsstudenten bereits im ersten Praktikum.Was bedeutet das nun für Ihren Antrag? Dass Sie alle Schulen mit zusätzlichen Ressourcen beglücken wollen? Ich denke, das wäre sehr positiv. Ich glaube aber, dieser Lapsus ist Ihnen recht unabsichtlich passiert. Ich glaube vielmehr, das, was da ganz nett formuliert daherkommt, heißt in Wirklichkeit: Schulen, die nach Ihren ideologischen Vorstellungen in der Sekundarstufe I gemeinsam unterrichten, werden gefördert, und andere, differenziert arbeitende Schulen, werden benachteiligt.Das spricht für mich aus diesem Antrag.
Das ist mit unseren Vorstellungen von einer selbstständigen Schule nicht zu vereinbaren. Deshalb werden wir Ihrem Antrag natürlich nicht zustimmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, wir spielen nicht die Baumeister für Ihr Kartenhaus der Bildung, um dann zu sehen, wie es zusammenfällt.
Vielen Dank, Herr Döweling. – Werte Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Ende der Aussprache zur Regierungserklärung der Hessischen Kultusministerin betreffend „Schuljahr 2009/2010 – Weichenstellungen für bessere Bildung in selbstständigen Schulen“.
Dazu war der Antrag der Fraktion der SPD betreffend Programm „Gute Bildung braucht Chancengleichheit“ – das „Haus der Bildung“ bauen, aufgerufen. Ich gehe davon aus, dass der Antrag an den Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen werden soll. – Das ist so beschlossen. Vielen Dank.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über den Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen – Drucks. 18/1016 –
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs darf ich Frau Kollegin Schulz-Asche das Wort erteilen. Es sind fünf Minuten Redezeit vorgesehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was hier sehr trocken als Gesetzentwurf daherkommt, behandelt eine sehr zentrale Diskussion, die mit einem Bereich verbunden ist, in dem in den letzten Jahrzehnten ganz hervorragende wissenschaftliche Erkenntnisse erzielt wurden. Ich spreche über die Humangenomforschung. Mit dieser Forschung sind sehr viele Hoffungen im Bereich der Diagnose und der Behandlung von Krankheiten verbunden, und es stellen sich wirklich Fortschritte in der Medizin dar. Gleichzeitig wissen wir aber, dass solche hochsen
siblen individualisierten Daten immer auch Gefahren in sich bergen,Gefahren des Missbrauchs,Gefahren der Diskriminierung, Gefahren der Selektion. Gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte sollten wir uns dieser Gefahren voll bewusst sein.
Aus diesem Grunde ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit Langem der Meinung, dass wir gesetzliche Regelungen für verschiedene Lebensbereiche brauchen.Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag hat hierzu einen sehr ausführlichen Gesetzentwurf eingebracht, der sich in dieser umfassenden Form leider nicht durchsetzen konnte.
Wir haben seit dem Frühsommer dieses Jahres ein auf Bundesebene beschlossenes Gendiagnostikgesetz,das leider sehr viele Lücken und Ausnahmen enthält. Wir wollten, dass die gesetzlichen Regelungen weiter gehen. Dazu hätte ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot gehört, und dazu hätte natürlich auch gehört – das will ich hier ausdrücklich betonen –, dass jeder Mensch ein Recht auf das Nichtwissen seiner genetischen Informationen hat. Dieses Recht auf Nichtwissen konnten wir leider nicht durchsetzen.
Letztendlich ist der Schutz vor Diskriminierung und Selektion ein Bürgerrecht.Wir haben – mit der FDP und der Linkspartei – im Bundestag das Gendiagnostikgesetz abgelehnt, weil die Bürgerrechte durch dieses Gesetz nicht ausreichend geschützt werden.
Auf der anderen Seite ist es allerdings so, dass das Bundesgesetz zum ersten Mal überhaupt verbindliche Regelungen vorgibt. Allein das ist schon ein Erfolg. Die gesetzlichen Bestimmungen umfassen bestimmte Bereiche, z. B. die medizinische Versorgung, Fragen der Abstammung, aber auch Bereiche des Arbeitslebens und vor allem des Arbeitsschutzes. Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen in diesem Gesetz gelten allerdings ausschließlich für Bundesbeamte.
Was sagen diese Bestimmungen? Genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers werden verboten. In anderem Zusammenhang erstellte Erkenntnisse über den genetischen Zustand eines Menschen dürfen nicht erfragt, entgegengenommen oder verwendet werden. Bestimmte arbeitsmedizinische Voruntersuchungen sind untersagt bzw. nur sehr eingeschränkt möglich. Es ist doch absurd, dass diese Regelungen lediglich für Bundesbeamte, nicht aber für Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen, die Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte und Richterinnen und Richter des Landes Hessen gelten. Deswegen legen wir Ihnen heute diesen Gesetzentwurf vor.
Lassen Sie mich zum Schluss komme.Ich denke,es ist notwendig, die geltenden Regelungen, die für Beamtinnen und Beamte des Bundes gelten,möglichst schnell auf Hessen zu übertragen, damit sich Beamtinnen und Beamte auf kommunaler Ebene, Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte in der ministeriellen Verwaltung und im übrigen Landesdienst auf diese arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen berufen können.
Ich möchte aber auch hier in Hessen eine öffentliche Debatte über die Frage führen, wie mit Gendiagnosen umgegangen wird. Wir müssen über dieses Thema diskutieren, um eine hohe Sensibilität sowohl bei den Arbeitgebern – nicht nur den öffentlichen, sondern auch den privaten –