Protocol of the Session on July 9, 2009

wenn die Insassen der Fahrzeuge unvermeidbar betroffen werden.

Entscheidend ist, dass auch in den Fällen, in denen das Scannen dazu führt, dass eine Person möglicherweise identifizierbar wäre, sofort automatisch gelöscht und erst gar nicht gespeichert wird. So könnte man jetzt alles, was Sie hier vorgetragen haben, Stück für Stück auseinandernehmen. Dies will ich dem Plenum ersparen. Lassen Sie uns dies im Ausschuss erledigen. Wir brauchen Ihren Antrag nicht.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Herr Schaus, zur Beantwortung, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte nur aufklären, dass es für einen LINKEN ungewöhnlich ist, dass er einen Begriff wie „Insubordination“ verwendet; denn dieser kommt eigentlich aus der Militärsprache und heißt so viel wie Gehorsamsverweigerung, also eine Gehorsamsverweigerung gegenüber der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

(Zuruf des Ministers Jörg-Uwe Hahn)

Das ist Ihre Politik, nicht unsere. Herr Minister Hahn, wir kritisieren ja, dass Sie dies tun. Insofern bin ich für die Kurzintervention des Herrn Greilich dankbar.

Was hat er eigentlich gesagt? Er hat gesagt: § 14 Abs. 5 ist sozusagen verfassungswidrig, und das ist auch veröffentlicht. Wir lassen ihn trotzdem im Gesetz, obwohl er verfassungswidrig ist, und hängen den § 14a an, der das konkretisiert. – Warum nehmen Sie dann den § 14 Abs. 5 nicht heraus? Das ist doch die spannende Frage. Welchen Grund haben Sie, diesen drinzulassen, wenn er insgesamt verfassungswidrig ist? Dann hätten Sie sich nämlich auch die ganzen Klimmzüge beim § 14a locker sparen können.

Herr Greilich, inwieweit jemand unmittelbar betroffen ist, dazu gibt es in der Rechtsprechung sehr große Unterschiede,nämlich dann,wenn es um die Erfassung von KfzKennzeichen und Personen geht.

Unsere Position ist auf jeden Fall, dass die zusätzliche Erfassung von Personen eine Erweiterung ist, die Sie in den Gesetzentwurf eingebracht haben, die das Gesetz verschärft und quasi wieder zur Verfassungswidrigkeit führt. Vielleicht bekommen wir einen neuen Prozess. Wir werden es erleben.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Kollege Schaus. – Jetzt hat für die SPD-Fraktion Herr Kollege Günter Rudolph das Wort. Bitte schön, Herr Rudolph.

(Norbert Schmitt (SPD): Ganz sachlich, wie immer! – Horst Klee (CDU):Wie der Herr Schmitt!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister, vorweg vielleicht: Das haben Sie nicht verdient.Wenn der Herr Greilich von der FDP sagt, das sei das liberalste Polizeigesetz, dann muss Ihnen das zu denken geben. Denn das schadet Ihrem Ruf als echter Hardliner. Das haben Sie nicht verdient.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deswegen hat er so gequält geschaut!)

Sie wissen, wenn man von der falschen Seite gelobt wird – ich weiß, wovon ich rede –, ist das ein Problem.

(Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das lassen wir an der Stelle so stehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir behandeln heute in der ersten Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, mit dem endlich auch in Hessen das Polizeirecht wieder auf den Weg zurückgeführt werden soll, den das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seit vielen Jahren aufgezeigt hat und den die CDU und Sie, verehrter Herr Innenminister, in den letzten Wahlperioden nicht zu gehen bereit gewesen sind. Insoweit ist es ein Fortschritt, der viele Jahre überfällig ist.

Seit dem Jahre 2004 hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung im Spannungsfeld der akustischen Wohnraumüberwachung definiert. Sie, Herr Bouffier, und die CDU haben das ignoriert und das hessische Polizeigesetz nicht angepasst.

2006 hat dieses Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine präventive polizeiliche Rasterfahndung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar ist. Auch das haben Sie ignoriert und das Polizeigesetz nicht angepasst.

2008 hat Karlsruhe festgestellt, dass das unter Ihrer Verantwortung im Jahre 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der automatischen Kennzeichenerfassung verfassungswidrig und nichtig ist. Auch das haben Sie, Herr Bouffier, und Sie von der CDU ignoriert und das Polizeigesetz nicht angepasst. So viel zum Thema Verfassungstreue der hessischen CDU.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg.Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Vielmehr hat sich der damalige innenpolitische Sprecher, Herr Kollege Beuth, im Mai 2008 im Landtag hingestellt und die Auffassung vertreten, dass keine Eile zur Änderung des HSOG bestehe und dass man noch bis zum Auslaufen des Gesetzes am 31.12.2009 Zeit hätte.Bei anderen Punkten sind Sie mit den Verfassungshinweisen ganz schnell bei der Sache. Warum machen Sie das mit zweierlei Maß? Sie sollten verfassungskonform sein von der ersten bis zur letzten Minute, und zwar in alle Richtungen.

(Beifall des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Meine Damen und Herren, im Ergebnis haben die hessische CDU und die Landesregierung der hessischen Polizei über fünf Jahre hinweg zugemutet, auf der Grundlage von offenkundig verfassungswidrigen Regelungen Eingriffe in Bürgerrechte vornehmen zu müssen.Das soll nun alles anders werden, heißt es aus den Reihen der Koalition.Wirklich gelungen ist dieses angestrebte Ziel nicht.

Die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestufte Regelung des § 14 Abs. 5 zur Kennzeichenerfassung soll im Gesetz erhalten bleiben und lediglich um einen § 14a ergänzt werden.Auch soll die Erfassung über die bloßen Kfz-Kennzeichen hinaus auf die jeweiligen Insassen eines Fahrzeuges ausgedehnt werden. Damit geht Hessen einen anderen Weg als die Große Koalition in Schleswig-Holstein, die ebenfalls in Karlsruhe unterlegen ist. Dort hat man sich entschieden, was wir politisch für richtig halten, dass der Aufwand und der Ertrag dieser Eingriffsmaßnahme in keinem Verhältnis zueinander stehen und daher von einer weiteren Kennzeichenerfassung abgesehen werden soll. Dies war unsere Position im letzten Jahr. Sie ist es auch heute. Meine Damen und Herren, sie ist auch richtig.

(Beifall bei der SPD)

Sie halten an der Kennzeichenerfassung fest und wollen sogar deren Anwendung und die Datenerhebung ausweiten. Herr Greilich, da stellt sich einem schon die Frage, was von den vollmundigen Erklärungen der FDP zum Schutz von Grundrechten übrig geblieben ist. In Ihrem Wahlprogramm – Motto: „Unser Wort gilt“ – heißt es wörtlich:

Überlegungen zur flächendeckenden ständigen Installation von Kennzeichenlesegeräten, beispielsweise an den Mautstellen, erteilen wir eine klare Absage.

Meine Damen und Herren, „Unser Wort gilt“ oder: FDP einmal wieder umgefallen – um das sehr deutlich zu sagen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN – Wolfgang Greilich (FDP): Wo steht das im Gesetz?)

Herr Greilich, das ist nichts Neues. Ich finde, Sie machen es sich ein bisschen sehr einfach. Bei einem zugegebenermaßen sehr komplexen Thema, nämlich Freiheit und Sicherheit, haben Sie wohl einmal gesagt, dass dies keine Gegensätze sein müssen.Das ist wohl wahr.Aber der Eingriff in Freiheitsrecht, in Bürgerrechte einerseits und die Verschärfung von Sicherheitsrechten andererseits ist ein schwieriger Abwägungsprozess. Das haben wir in den letzten Jahren wiederholt gesagt.Keiner von uns weiß und kann belegen, ob das tatsächlich zum Erfolg führt.

Bei hessischen Polizeigesetzen haben wir das Problem: Es hat niemals eine echte Evaluierung, eine echte Überprüfung stattgefunden. Stattdessen wird suggeriert – Herr Bouffier, das machen Sie auch allzu gern –, ein anderes, ein neues Sicherheitsgesetz bedeute mehr Sicherheit. – Nein, das kann man so auch nicht stehen lassen. Deswegen ist das ein schwieriger Abwägungsprozess. Ich finde Ihre Formulierung, wenn man darüber anderer Meinung ist als Sie, das sei eine aberwitzige Überhöhung, ein bisschen sehr vermessen und sehr arrogant. Man kann andere Positionen für falsch halten. Aber, Herr Greilich, man sollte andere Positionen durchaus akzeptieren und

respektieren – um Ihnen das an der Stelle einmal ganz freundschaftlich zu sagen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nachbesserungswürdig erscheint uns auch die nunmehr vorgesehene Regelung zur Rasterfahndung. Zwar wird nunmehr der rein präventive Datenabgleich im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes verhindert.Allerdings hätten wir es im Sinne einer deutlichen Normenklarheit für sinnvoll gehalten, wenn aus dem Gesetzentwurf und der Begründung deutlicher geworden wäre, dass die Durchführung einer Rasterfahndung das Bestehen einer konkreten Gefahr voraussetzt und dass weder eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie beispielsweise mit dem 11. September 2001 angenommen wurde, noch außenpolitische Spannungen für die Anordnung einer Rasterfahndung ausreichend sind.

Überzeugen können uns auch nicht Ihre Ausführungen und vorgesehenen Regelungen zur Videoüberwachung. Das ist auch im Landtag oft diskutiert. Videoüberwachung ist sicherlich ein Instrument im Rahmen der gesamten Sicherheitsdebatte. Aber erstens ist es nie ein ausschließliches, und zweitens gehört zur Videoüberwachung z. B. auch, dass, wenn Polizeikräfte etwas feststellen, sie in der Lage sind, unmittelbar einzugreifen. Das eine gehört nämlich mit dem anderen verknüpft.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das machen Sie immer falsch. Sie tragen es wie eine Monstranz vor sich her:Videoüberwachung. Dabei vergessen Sie, zu erwähnen: Sie brauchen dafür Personal, das sofort wirkungsvoll eingreifen kann. Der Verdrängungsaspekt gerade bei Videoanlagen ist ein deutlicher.

Meine Damen und Herren, Sie wollen auch die Videoüberwachung öffentlicher Straßen bis zu zwei Jahre zulassen, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Wird damit Rechtssicherheit geschaffen, wie Sie sagen? – Es ist vielmehr ein ganz bewusst ausgeschlossener, überschießender Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte in den Gesetzentwurf eingeführt worden. Ich zitiere aus Ihrem Wahlprogramm. Dort hieß es noch:

Die Befugnisse der Polizei- und Ermittlungsbehörden sollen auf das Notwendigste beschränkt werden.

Sie wollten sogar eine Entwicklung zur Aushöhlung der Grundrechte stoppen. Aber das gilt bei Ihnen grundsätzlich immer nur in der Opposition. Jetzt haben Sie Regierungsverantwortung.Da ist man ein bisschen großzügiger. Aber so sind halt die Positionen der FDP.

Deshalb mutet es auch als ein hilfloser Rettungs- und Rechtfertigungsversuch an, wenn die Koalitionsfraktionen sagen, sie seien sich in der Frage der Onlinedurchsuchung nicht einig geworden. Ja, ich weiß, Onlinedurchsuchung ist ein schwieriges Thema. Wir haben im letzten Jahr gesagt: Wir sind unter ganz strengen Voraussetzungen dafür, dass Onlinedurchsuchungen durchgeführt werden. Voraussetzungen sind erstens ein richterlicher Vorbehalt und zweitens ein schwerer Straftatbestand.An der Position hat sich nichts geändert.Aber Sie haben eine komische Formulierung gefunden und haben gesagt: Wir werden uns da nicht einig. – Das ist eine ein bisschen komische Position.

Insgesamt bleibt bei der ersten Bewertung dieses Gesetzentwurfes festzustellen, dass es nicht das modernste Polizeirecht ist, wie der Herr Innenminister sagt. Es ist schon gar nicht das liberalste Polizeirecht, wie es Herr Greilich von der FDP sagt, sondern es ist bestenfalls ein Gesetz, das erforderliche Änderungen, die das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat, notdürftig und rudimentär in Hessen umsetzt.

Meine Damen und Herren, am Rande will ich eine weitere Kuriosität erwähnen.Wir haben uns in diesem Hause ja schon daran gewöhnen müssen, dass die Landesregierung Vertreter nachgeordneter Behörden zu Anhörungen einlädt, z. B. einen Polizeipräsidenten. Ein nachrangiger Mitarbeiter des verehrten Innenministers muss dann bei der Anhörung sagen: Das, was der Innenminister vorträgt und vorgelegt hat, ist gut und richtig.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Revolutionär! – Zuruf des Ministers Volker Bouffier)

Ich dachte, die Zeiten des preußischen Landrechtes von 1794 und der ständigen Ehrerbietung vor dem Dienstherren seien vorbei.Aber ich nehme zur Kenntnis: Es gefällt Ihnen. Deswegen lassen Sie es machen.

Meine Damen und Herren, zu den Facetten der Kuriositäten und des Eigenlobes. Gestern hat der Kollege Rentsch gesagt, der Kollege Al-Wazir sei selbstverliebt. Herr Bouffier, na ja, wenn ich Sie mir so anschaue.

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Marius Weiß (SPD) – Peter Beuth (CDU): Das ist ungehörig! – Zuruf des Ministers Volker Bouffier)

Bei diesem ernsten Thema darf es am Schluss ein bisschen aufmunternd sein. – Wenn der Innenminister meint, den Gesetzentwurf, den CDU und FDP eingebracht haben, loben zu müssen, dann ist das deswegen ein bisschen aberwitzig, weil Sie ihn explizit haben schreiben lassen. Das wissen Sie. Das ist auch in Ordnung, Sie können den Koalitionsfraktionen zuarbeiten.