Deshalb ist es ein ganz normales Agieren, dass das in diesem Kontext eingebracht wird. Da widerspreche ich Herrn Bouffier: Das ist auch keine Revolution, was abgearbeitet wird, sondern die anderen Gesetze werden angepasst und in einer modernen Form in den Landtag eingebracht.
Dieser Gesetzentwurf besteht aus vier Artikeln. Das Reisekostenrecht habe ich erwähnt, die Geschichte zum Hessischen Personalvertretungsgesetz habe ich kurz skizziert. Ich möchte aber auch in Erinnerung bringen, dass wir in den Art. 3 und 4 kurz und prägnant über die Trennungsgeldverordnung und die Beihilfeverordnung beschließen. Ich sage das jetzt nur, weil man am Ende der Rednerliste auch einmal etwas Neues anführen muss. Herr Rudolph, das haben die vier Vorredner noch nicht erwähnt, deshalb habe ich mir das als markanten Punkt für meine Revolution ausgesucht.
Auch das zeigt, dass das, was heute abgearbeitet wird, ein ganz normaler Vorgang ist. Das Problem, das Reisekostenrecht modern zu gestalten, ist in dem Gesetzentwurf mehr als genug skizziert worden, sodass ich Sie mit Blick auf die Uhr nicht weiter aufhalten will, sondern mich einfach darauf konzentrieren will, dass es ein ganz normaler Vorgang ist. So sehe ich auch die Verlängerung der Gel
Meine Damen und Herren, ich kann die Aussprache beenden. Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die erste Lesung durchgeführt.
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung vereinbarungsgemäß an den Innenausschuss. – Dem widerspricht keiner. Damit ist das so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrens- und verwaltungskostenrechtlicher Vorschriften – Drucks. 18/844 zu Drucks. 18/184 –
Ich lese alles vor, kein Problem. – Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses wie folgt vortragen.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 6. Plenarsitzung am 31. März 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat die Unterlagen der Regierungsanhörung zur Kenntnis genommen und zusätzlich eine schriftliche Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände durchgeführt.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 25.Juni 2009 behandelt und einstimmig die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der FDP und der CDU – Volker Hoff (CDU): Sehr sachlich!)
Meine Damen und Herren, wir kommen damit gleich zur Abstimmung in zweiter Lesung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Somit ist der Gesetzentwurf beschlossen und damit zum Gesetz erhoben.
Zwei Hinweise. Eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Altersteilzeit in Hessen, Drucks. 18/924. Widerspricht jemand der Dringlichkeit? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Antrag auf der Tagesordnung, wird Punkt 91, und wir können ihn mit Punkt 21 und 83 aufrufen. – Auch das ist Konsens. Damit ist das so beschlossen.
Ich weise darauf hin, dass wir jetzt noch einen Komplex aufrufen, nämlich die Tagesordnungspunkte 13, 14 und 67 in verbundener Debatte, und dass die Punkte 19, 26 und 42 nicht mehr vor der Mittagspause drankommen. Für die Kollegen,die sich darauf vorbereitet haben:Sie werden an den nächsten Setzpunkt heute Nachmittag angehängt.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Landessozialberichterstattung einschließlich eines Armuts- und Reichtumsberichtes – Armuts- und Reichtumsberichtsgesetz (ARBG) – Drucks. 18/849 zu Drucks. 18/40 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Landessozialberichterstattung in Form eines Armuts- und Reichtumsberichts – Armutsund Reichtumsberichtsgesetz (ARBG) – Drucks. 18/850 zu Drucks. 18/52 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Familie und Gesundheit zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Landessozialbericht der Hessischen Landesregierung – Drucks. 18/851 zu Drucks. 18/635 –
Aber auf den Bericht von Herrn Abg. Bauer zu den Gesetzentwürfen dürfen wir nicht verzichten. Damit erteile ich ihm das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich trage Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Familie und Gesundheit zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit in der 4. Plenarsitzung am 4. März 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen durchgeführt.
Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit hat sich in seiner Sitzung am 25. Juni 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜND
NISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Stimme der Fraktion DIE LINKE zu der Beschlussempfehlung gekommen.
Die Beschlussempfehlung und der Bericht zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE lauten wie folgt:
Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit in der 4. Plenarsitzung am 4. März 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen durchgeführt.
Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit hat sich in seiner Sitzung am 25. Juni 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN zu der Beschlussempfehlung gekommen. – Vielen Dank.
Herr Abg. Bauer, vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Kollegin Schulz-Asche für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man geht davon aus,dass Menschen arm sind,wenn sie weniger als 60 % des mittleren Einkommens zur Verfügung haben. Der Armutsatlas des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zeigt, dass das in Hessen bei ungefähr 12 % der Menschen der Fall ist, allerdings mit starken Unterschieden hinsichtlich der Region. Wenn man Westdeutschland mit einer Armutsquote von 12,9 % zum Maßstab nimmt, sieht man, dass das Rhein-Main-Gebiet mit 10,5 % weit darunter liegt und dass allerdings die Region Nordhessen mit 14,9 % weit über diesem Durchschnitt liegt. Sie ist damit von Armut besonders betroffen.
Wir wissen auch, dass es von Gemeinde zu Gemeinde sowohl im Rhein-Main-Gebiet als auch in Nordhessen sehr unterschiedliche Erscheinungsformen der Armut gibt. Das heißt,wir haben auch in einem reichen Land wie Hessen sehr unterschiedliche und sehr manifeste Formen der Armut.
Wir haben auch etwas anderes zu verzeichnen. Wir müssen auch bei Kindern und Jugendlichen die alarmierende Feststellung der Armut treffen. Wir müssen für Hessen davon ausgehen, dass mindestens jedes sechste Kind in Armut lebt. Das ist ein Zeichen dafür, dass man in Hessen weit von Gerechtigkeit entfernt ist und auch weit davon, sich wirklich umfassend um alle Bürgerinnen und Bürger zu kümmern.